Mütter- und Schwangerenforum

Urlaub im Beschäftigungsverbot und Mutterschutz?

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Huhuu1
176 Beiträge
07.09.2019 14:12
Wie der Titel schon verrät, geht es um meinen Anspruch vom Urlaub.
Ich wurde im Februar schwanger, bin dann direkt ins Bv. Mutterschutz wurde wegen Frühchen bis Januar 2019 verlängert.
Hab ich den Anspruch nur im Beschäftigungsverbot?
Jeder sagt mir was anderes, einige sagen es steht mir sogar Urlaub in der Elternteil zu, was ich allerdings nicht glaube.
Freue mich über Hilfe und vielen Dank
urmelcore
449 Beiträge
07.09.2019 14:14
Das würde mich auch interessieren, ich klinke mich mal ein.
sunrisefranzi
3817 Beiträge
07.09.2019 14:17
Urlaubsanspruch hast du während des BV. In Elternzeit hast du keinen Anspruch auf Urlaub.
sunrisefranzi
3817 Beiträge
07.09.2019 14:18
Ach und im mutterschutz besteht auch kein urlaubsanspruch.
Nuya
10450 Beiträge
07.09.2019 14:21
Ich kann dazu nix sagen, aber die frage kommt ja öfters, und mich würde einfach mal interessieren, was damit eigentlich gemeint ist? Weil ich mich das jedes mal frage.

Also wie darf ich mir das vorstellen, wenn du im BV bist, dann arbeitest du doch nicht? Wie soll man denn urlaub haben, wenn man eh nicht arbeitet?
Oder soll das heissen, der urlaub, den man von der zeit im BV hätte, bleibt für danach bestehen? Das wäre ja krass...
Also wenn ich z.B. pro gearbeiteten monat 2 tage urlaubsanspruch habe und dann z.b. 7 monate im BV bin, dann hab ich die 14 tage urlaubsanspruch, die durch diese zeit bestehen würden, wenn ich gearbeitet hätte dann danach?! Nach der elternzeit? Das wäre ja mega krass!

Diese fragen nach urlaubsanspruch im BV irritieren mich jedes mal und ich wollte schon immer mal wissen, was damit gemeint ist. Sorry, dass ich deinen thread damit störe.
Huhuu1
176 Beiträge
07.09.2019 14:25
Zitat von Nuya:

Ich kann dazu nix sagen, aber die frage kommt ja öfters, und mich würde einfach mal interessieren, was damit eigentlich gemeint ist? Weil ich mich das jedes mal frage.

Also wie darf ich mir das vorstellen, wenn du im BV bist, dann arbeitest du doch nicht? Wie soll man denn urlaub haben, wenn man eh nicht arbeitet?
Oder soll das heissen, der urlaub, den man von der zeit im BV hätte, bleibt für danach bestehen? Das wäre ja krass...
Also wenn ich z.B. pro gearbeiteten monat 2 tage urlaubsanspruch habe und dann z.b. 7 monate im BV bin, dann hab ich die 14 tage urlaubsanspruch, die durch diese zeit bestehen würden, wenn ich gearbeitet hätte dann danach?! Nach der elternzeit? Das wäre ja mega krass!

Diese fragen nach urlaubsanspruch im BV irritieren mich jedes mal und ich wollte schon immer mal wissen, was damit gemeint ist. Sorry, dass ich deinen thread damit störe.


Kein Problem, nur kann ich dir die Frage wahrscheinlich nich besonders gut beantworten weil ich selbst verwirrt bin.

Also sicher bin ich mir, dass der Urlaub während dem Bv mir zusteht. Ich denke der von der vor also vom Januar auch. Den konnte ich ja nich nehmen.
Ich dachte noch vom Mutterschutz aber das stimmt dann ja nicht.
kruemeline09
1554 Beiträge
07.09.2019 14:34
Zitat von Huhuu1:

Zitat von Nuya:

Ich kann dazu nix sagen, aber die frage kommt ja öfters, und mich würde einfach mal interessieren, was damit eigentlich gemeint ist? Weil ich mich das jedes mal frage.

Also wie darf ich mir das vorstellen, wenn du im BV bist, dann arbeitest du doch nicht? Wie soll man denn urlaub haben, wenn man eh nicht arbeitet?
Oder soll das heissen, der urlaub, den man von der zeit im BV hätte, bleibt für danach bestehen? Das wäre ja krass...
Also wenn ich z.B. pro gearbeiteten monat 2 tage urlaubsanspruch habe und dann z.b. 7 monate im BV bin, dann hab ich die 14 tage urlaubsanspruch, die durch diese zeit bestehen würden, wenn ich gearbeitet hätte dann danach?! Nach der elternzeit? Das wäre ja mega krass!

Diese fragen nach urlaubsanspruch im BV irritieren mich jedes mal und ich wollte schon immer mal wissen, was damit gemeint ist. Sorry, dass ich deinen thread damit störe.


Kein Problem, nur kann ich dir die Frage wahrscheinlich nich besonders gut beantworten weil ich selbst verwirrt bin.

Also sicher bin ich mir, dass der Urlaub während dem Bv mir zusteht. Ich denke der von der vor also vom Januar auch. Den konnte ich ja nich nehmen.
Ich dachte noch vom Mutterschutz aber das stimmt dann ja nicht.


Ja, genau du hast ja das BV bekommen, weil es einen Grund dafür gibt. Somit steht dir der Urlaub aus dieser Zeit zu. Ich bin Erzieherin und bin direkt ins BV gegangen und habe den gesamten Urlaub den ich noch nicht genommen habe in dem Jahr und dem darauf folgenden Jahr an die Elternzeit dran gehangen. Waren glaub ich 18 Tage Rest, da ich schon Urlaub genommen hatte,bei 30 Tagen Anspruch im Jahr.
Alaska
18847 Beiträge
07.09.2019 14:41
Zitat von Nuya:

Ich kann dazu nix sagen, aber die frage kommt ja öfters, und mich würde einfach mal interessieren, was damit eigentlich gemeint ist? Weil ich mich das jedes mal frage.

Also wie darf ich mir das vorstellen, wenn du im BV bist, dann arbeitest du doch nicht? Wie soll man denn urlaub haben, wenn man eh nicht arbeitet?
Oder soll das heissen, der urlaub, den man von der zeit im BV hätte, bleibt für danach bestehen? Das wäre ja krass...
Also wenn ich z.B. pro gearbeiteten monat 2 tage urlaubsanspruch habe und dann z.b. 7 monate im BV bin, dann hab ich die 14 tage urlaubsanspruch, die durch diese zeit bestehen würden, wenn ich gearbeitet hätte dann danach?! Nach der elternzeit? Das wäre ja mega krass!

Diese fragen nach urlaubsanspruch im BV irritieren mich jedes mal und ich wollte schon immer mal wissen, was damit gemeint ist. Sorry, dass ich deinen thread damit störe.


Im BV darf einem Arbeitnehmer kein Nachteil entstehen, weder beim Lohn, noch beim Urlaubsanspruch.
Kehre ich heute in meinen Betrieb zurück, hab ich noch Resturlaub aus dem BV (und der Zeit davor, den ich nicht mehr nehmen konnte).
Schaf
12473 Beiträge
07.09.2019 14:44
Und natürlich hast du auch den Urlaubsanspruch aus dem mitterschutz. Du hast auch für halbe Elternzeitmonate Urlaubsanspruch. Das ist oft für die Männer wichtig! Wenn ein Mann bspw von 15.1. bis 14.2. Elternzeit hat, darf ihm kein Urlaub abgezogen werden.
07.09.2019 17:22
Zitat von sunrisefranzi:

Urlaubsanspruch hast du während des BV. In Elternzeit hast du keinen Anspruch auf Urlaub.

Das ist falsch. Man hat Anspruch auf Urlaub die komplette Muschu sowie Elternzeit.
Hab mich letztens erst dazu belesen. Aber man muss ihn halt auch einfordern weil die meisten AGs (und AN) das nicht wissen.

Der Urlaub verfällt übrigens auch nicht wenn man zB 2 Kinder recht nah beinander bekommt und die Elternzeit nur durch erneuten Muschu unterbrochen ist.
Ich habe zB Urlaubsanspruch ab 2013 da ich seit dem zwar noch AN war/bin aber immer in Muschu oder Elternzeit war.
Mehi08
37089 Beiträge
07.09.2019 17:26
Zitat von Cookie88:

Zitat von sunrisefranzi:

Urlaubsanspruch hast du während des BV. In Elternzeit hast du keinen Anspruch auf Urlaub.

Das ist falsch. Man hat Anspruch auf Urlaub die komplette Muschu sowie Elternzeit.
Hab mich letztens erst dazu belesen. Aber man muss ihn halt auch einfordern weil die meisten AGs (und AN) das nicht wissen.

Der Urlaub verfällt übrigens auch nicht wenn man zB 2 Kinder recht nah beinander bekommt und die Elternzeit nur durch erneuten Muschu unterbrochen ist.
Ich habe zB Urlaubsanspruch ab 2013 da ich seit dem zwar noch AN war/bin aber immer in Muschu oder Elternzeit war.



Der AG darf einem aber den Urlaub aus der Elternzeit kürzen, allerdings nur dann, wenn man noch in Elternzeit ist. Wenn diese bereits beendet ist, muss er diese auszahlen oder einem den Urlaub halt gewähren.
07.09.2019 17:29
Zitat von Mehi08:

Zitat von Cookie88:

Zitat von sunrisefranzi:

Urlaubsanspruch hast du während des BV. In Elternzeit hast du keinen Anspruch auf Urlaub.

Das ist falsch. Man hat Anspruch auf Urlaub die komplette Muschu sowie Elternzeit.
Hab mich letztens erst dazu belesen. Aber man muss ihn halt auch einfordern weil die meisten AGs (und AN) das nicht wissen.

Der Urlaub verfällt übrigens auch nicht wenn man zB 2 Kinder recht nah beinander bekommt und die Elternzeit nur durch erneuten Muschu unterbrochen ist.
Ich habe zB Urlaubsanspruch ab 2013 da ich seit dem zwar noch AN war/bin aber immer in Muschu oder Elternzeit war.



Der AG darf einem aber den Urlaub aus der Elternzeit kürzen, allerdings nur dann, wenn man noch in Elternzeit ist. Wenn diese bereits beendet ist, muss er diese auszahlen oder einem den Urlaub halt gewähren.

Ja genau hab ich vergessen.
Um 1/12 glaub ich darf er kürzen.
Huhuu1
176 Beiträge
07.09.2019 17:55
Zitat von Cookie88:

Zitat von sunrisefranzi:

Urlaubsanspruch hast du während des BV. In Elternzeit hast du keinen Anspruch auf Urlaub.

Das ist falsch. Man hat Anspruch auf Urlaub die komplette Muschu sowie Elternzeit.
Hab mich letztens erst dazu belesen. Aber man muss ihn halt auch einfordern weil die meisten AGs (und AN) das nicht wissen.

Der Urlaub verfällt übrigens auch nicht wenn man zB 2 Kinder recht nah beinander bekommt und die Elternzeit nur durch erneuten Muschu unterbrochen ist.
Ich habe zB Urlaubsanspruch ab 2013 da ich seit dem zwar noch AN war/bin aber immer in Muschu oder Elternzeit war.

Ja das is es...
Aber kaum jemand weiß das... Wie fordere ich den ein. Wo kann man das nachlesen?
07.09.2019 18:17
Zitat von Huhuu1:

Zitat von Cookie88:

Zitat von sunrisefranzi:

Urlaubsanspruch hast du während des BV. In Elternzeit hast du keinen Anspruch auf Urlaub.

Das ist falsch. Man hat Anspruch auf Urlaub die komplette Muschu sowie Elternzeit.
Hab mich letztens erst dazu belesen. Aber man muss ihn halt auch einfordern weil die meisten AGs (und AN) das nicht wissen.

Der Urlaub verfällt übrigens auch nicht wenn man zB 2 Kinder recht nah beinander bekommt und die Elternzeit nur durch erneuten Muschu unterbrochen ist.
Ich habe zB Urlaubsanspruch ab 2013 da ich seit dem zwar noch AN war/bin aber immer in Muschu oder Elternzeit war.

Ja das is es...
Aber kaum jemand weiß das... Wie fordere ich den ein. Wo kann man das nachlesen?

Hast du eine Rechtsschutzversicherung?
Ich hab bei meiner angerufen und sobald ich kündigen und den Resturlaub ausbezahlt haben will soll ich nochmal anrufen und ein Anwalt hilft bei der Formulierung.
ella1804
674 Beiträge
07.09.2019 18:40
Kommt drauf an was in deinem Arbeitsvertrag steht. Viele Arbeitgeber wissen gar nicht. Also einfordern wenn sie dir vor Antritt der Elternzeit nicht schriftlich mitgeteilt haben, dass sie den Urlaub kürzen.
Jemand schrieb schon das er um 1/12 gekürzt werden kann. Aber nur für volle Monate. Wenn du nur einen Tag von einem Monat gearbeitet hast, hast du auch vollen Anspruch für diesen Monat.
Im Beschäftigungsverbot darf der Urlaub nicht gekürzt werden.
Ich hoffe das hab ich jetzt noch alles richtig zusammen bekommen.
Hier war nämlich der Fall das ich während der Elternzeit beim ersten Kind vollen Urlaubsanspruch hatte. Später änderte sich einiges im Unternehmen und beim zweiten Kind trat dann diese Kürzung ein.
Steht aber auch bei uns im Arbeitsvertrag und wurde mir mit Antrag auf Elternzeit auch schriftlich mitgeteilt.
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