Mütter- und Schwangerenforum

Urlaub im Beschäftigungsverbot und Mutterschutz?

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CidariaFulvata
3916 Beiträge
07.09.2019 18:53
Auch in der Elternzeit steht einem Urlaubsanspruch zu . Er kann aber zu einem gewissen Anteil gekürzt werden. Mein AG kürzt ihn mir um 1/2 z.B.
CidariaFulvata
3916 Beiträge
07.09.2019 18:54
Zitat von CidariaFulvata:

Auch in der Elternzeit steht einem Urlaubsanspruch zu . Er kann aber zu einem gewissen Anteil gekürzt werden. Mein AG kürzt ihn mir um 1/2 z.B.


Äh zwölften.
Hat irgendwie nicht hingehauen.
Huhuu1
176 Beiträge
07.09.2019 19:30
Hm puh, das is total kompliziert...
Ich möchte ja wieder zurück im Oktober, is nich so das ich kündige.
Und im Mutterschutz steht mir nichts zu?
In meinem Vertrag steht dazu nichts, is ne kleine Praxis. Denke nich das er sowas damals bedacht hat, nur hat er mir gesagt, dass mir nur der Urlaub vom Bv zusteht.
07.09.2019 19:36
Zitat von Huhuu1:

Hm puh, das is total kompliziert...
Ich möchte ja wieder zurück im Oktober, is nich so das ich kündige.
Und im Mutterschutz steht mir nichts zu?
In meinem Vertrag steht dazu nichts, is ne kleine Praxis. Denke nich das er sowas damals bedacht hat, nur hat er mir gesagt, dass mir nur der Urlaub vom Bv zusteht.

Doch im Muschu auch, hatte ich ja geschrieben.
nici13
652 Beiträge
07.09.2019 19:38
Beim Mutterschutz handelt es sich genau genommen um ein allgemeines Beschäftigungsverbot.
Da hast du auch Urlaubsanspruch.
sunrisefranzi
3817 Beiträge
07.09.2019 19:44
.
Huhuu1
176 Beiträge
07.09.2019 19:57
Zitat von Cookie88:

Zitat von Huhuu1:

Hm puh, das is total kompliziert...
Ich möchte ja wieder zurück im Oktober, is nich so das ich kündige.
Und im Mutterschutz steht mir nichts zu?
In meinem Vertrag steht dazu nichts, is ne kleine Praxis. Denke nich das er sowas damals bedacht hat, nur hat er mir gesagt, dass mir nur der Urlaub vom Bv zusteht.

Doch im Muschu auch, hatte ich ja geschrieben.

Ach sorry, mein Kopf qualmt etwas.
Das einzige was mir einfallen würde, wäre bei einem Anwalt anfragen und meinem Chef dann schriftlich vorlegen welcher Urlaub mir zusteht. Aber möchte auch gern im guten zurück gehen.
07.09.2019 20:03
Zitat von Nuya:

Ich kann dazu nix sagen, aber die frage kommt ja öfters, und mich würde einfach mal interessieren, was damit eigentlich gemeint ist? Weil ich mich das jedes mal frage.

Also wie darf ich mir das vorstellen, wenn du im BV bist, dann arbeitest du doch nicht? Wie soll man denn urlaub haben, wenn man eh nicht arbeitet?
Oder soll das heissen, der urlaub, den man von der zeit im BV hätte, bleibt für danach bestehen? Das wäre ja krass...
Also wenn ich z.B. pro gearbeiteten monat 2 tage urlaubsanspruch habe und dann z.b. 7 monate im BV bin, dann hab ich die 14 tage urlaubsanspruch, die durch diese zeit bestehen würden, wenn ich gearbeitet hätte dann danach?! Nach der elternzeit? Das wäre ja mega krass!

Diese fragen nach urlaubsanspruch im BV irritieren mich jedes mal und ich wollte schon immer mal wissen, was damit gemeint ist. Sorry, dass ich deinen thread damit störe.

Das ist tatsächlich so, du arbeitest nicht im BV, der Urlaub steht dir trotzdem zu. War auch etwas irritiert wo ich wieder angefangen bin und gesehen habe wieviele Urlaubstage ich noch hatte. Das ist vom Mutterschutzgesetz so geregelt das der Urlaub trotz BV nicht verfällt
Mehi08
37089 Beiträge
08.09.2019 20:07
Zitat von ella1804:

Kommt drauf an was in deinem Arbeitsvertrag steht. Viele Arbeitgeber wissen gar nicht. Also einfordern wenn sie dir vor Antritt der Elternzeit nicht schriftlich mitgeteilt haben, dass sie den Urlaub kürzen.
Jemand schrieb schon das er um 1/12 gekürzt werden kann. Aber nur für volle Monate. Wenn du nur einen Tag von einem Monat gearbeitet hast, hast du auch vollen Anspruch für diesen Monat.
Im Beschäftigungsverbot darf der Urlaub nicht gekürzt werden.
Ich hoffe das hab ich jetzt noch alles richtig zusammen bekommen.
Hier war nämlich der Fall das ich während der Elternzeit beim ersten Kind vollen Urlaubsanspruch hatte. Später änderte sich einiges im Unternehmen und beim zweiten Kind trat dann diese Kürzung ein.
Steht aber auch bei uns im Arbeitsvertrag und wurde mir mit Antrag auf Elternzeit auch schriftlich mitgeteilt.

Wir jetzt?
Ich habe meine EZ am 03.11.13 abgetreten und am 30.05.16 beendet und am 19.7.19 erneut abgetreten und am 18.7 war diese zu Ende? Wann würden mir für 4 Monate noch Urlaub anstehen?
Ich habe ein Schreiben von meinem Chef bekommen, dass er jeden vollen Monat um 1/12 kürzt.
Habe ich das richtig verstanden?
NochOhne32
17889 Beiträge
08.09.2019 21:10
Zitat von Mehi08:

Zitat von ella1804:

Kommt drauf an was in deinem Arbeitsvertrag steht. Viele Arbeitgeber wissen gar nicht. Also einfordern wenn sie dir vor Antritt der Elternzeit nicht schriftlich mitgeteilt haben, dass sie den Urlaub kürzen.
Jemand schrieb schon das er um 1/12 gekürzt werden kann. Aber nur für volle Monate. Wenn du nur einen Tag von einem Monat gearbeitet hast, hast du auch vollen Anspruch für diesen Monat.
Im Beschäftigungsverbot darf der Urlaub nicht gekürzt werden.
Ich hoffe das hab ich jetzt noch alles richtig zusammen bekommen.
Hier war nämlich der Fall das ich während der Elternzeit beim ersten Kind vollen Urlaubsanspruch hatte. Später änderte sich einiges im Unternehmen und beim zweiten Kind trat dann diese Kürzung ein.
Steht aber auch bei uns im Arbeitsvertrag und wurde mir mit Antrag auf Elternzeit auch schriftlich mitgeteilt.

Wir jetzt?
Ich habe meine EZ am 03.11.13 abgetreten und am 30.05.16 beendet und am 19.7.19 erneut abgetreten und am 18.7 war diese zu Ende? Wann würden mir für 4 Monate noch Urlaub anstehen?
Ich habe ein Schreiben von meinem Chef bekommen, dass er jeden vollen Monat um 1/12 kürzt.
Habe ich das richtig verstanden?


der Urlaub der ersten EZ ist verfallen, den bekommst du nun nicht mehr.
Für die 2. EZ stehen dir normal noch der ganze Urlaub für die Monate Juli 2018 plus MuSchu (ich gehe mal davon aus, dass du einen Schreibfehler drin hast) und Juli 2019 zu.
Wenn du also 2 Tage pro Monat bekommst, dann hast du für 2019 insgesamt 12 Tage (Juli-Dez) Anspruch auf Urlaub. Für 2018 ebenso von Jan bis September (19.7 ET plus 8 Wochen MuSchu und der MuSchu-Monat wird auch komplett berechnet).
Mehi08
37089 Beiträge
08.09.2019 21:18
Zitat von NochOhne32:

Zitat von Mehi08:

Zitat von ella1804:

Kommt drauf an was in deinem Arbeitsvertrag steht. Viele Arbeitgeber wissen gar nicht. Also einfordern wenn sie dir vor Antritt der Elternzeit nicht schriftlich mitgeteilt haben, dass sie den Urlaub kürzen.
Jemand schrieb schon das er um 1/12 gekürzt werden kann. Aber nur für volle Monate. Wenn du nur einen Tag von einem Monat gearbeitet hast, hast du auch vollen Anspruch für diesen Monat.
Im Beschäftigungsverbot darf der Urlaub nicht gekürzt werden.
Ich hoffe das hab ich jetzt noch alles richtig zusammen bekommen.
Hier war nämlich der Fall das ich während der Elternzeit beim ersten Kind vollen Urlaubsanspruch hatte. Später änderte sich einiges im Unternehmen und beim zweiten Kind trat dann diese Kürzung ein.
Steht aber auch bei uns im Arbeitsvertrag und wurde mir mit Antrag auf Elternzeit auch schriftlich mitgeteilt.

Wir jetzt?
Ich habe meine EZ am 03.11.13 abgetreten und am 30.05.16 beendet und am 19.7.19 erneut abgetreten und am 18.7 war diese zu Ende? Wann würden mir für 4 Monate noch Urlaub anstehen?
Ich habe ein Schreiben von meinem Chef bekommen, dass er jeden vollen Monat um 1/12 kürzt.
Habe ich das richtig verstanden?


der Urlaub der ersten EZ ist verfallen, den bekommst du nun nicht mehr.
Für die 2. EZ stehen dir normal noch der ganze Urlaub für die Monate Juli 2018 plus MuSchu (ich gehe mal davon aus, dass du einen Schreibfehler drin hast) und Juli 2019 zu.
Wenn du also 2 Tage pro Monat bekommst, dann hast du für 2019 insgesamt 12 Tage (Juli-Dez) Anspruch auf Urlaub. Für 2018 ebenso von Jan bis September (19.7 ET plus 8 Wochen MuSchu und der MuSchu-Monat wird auch komplett berechnet).

Ähm ja, ich meinte Juli 2016 bis Juli 2019. Aber ich habe ja ein Schreiben bekommen, dass er mir den Urlaub in der EZ um ein 1/12 für jeden vollen Monat kürzt.
Den Urlaub aus dem Mutterschutz habe ich mir auszahlen lassen, da ich dort nicht mehr arbeite.
NochOhne32
17889 Beiträge
08.09.2019 23:05
Zitat von Mehi08:

Zitat von NochOhne32:

Zitat von Mehi08:

Zitat von ella1804:

Kommt drauf an was in deinem Arbeitsvertrag steht. Viele Arbeitgeber wissen gar nicht. Also einfordern wenn sie dir vor Antritt der Elternzeit nicht schriftlich mitgeteilt haben, dass sie den Urlaub kürzen.
Jemand schrieb schon das er um 1/12 gekürzt werden kann. Aber nur für volle Monate. Wenn du nur einen Tag von einem Monat gearbeitet hast, hast du auch vollen Anspruch für diesen Monat.
Im Beschäftigungsverbot darf der Urlaub nicht gekürzt werden.
Ich hoffe das hab ich jetzt noch alles richtig zusammen bekommen.
Hier war nämlich der Fall das ich während der Elternzeit beim ersten Kind vollen Urlaubsanspruch hatte. Später änderte sich einiges im Unternehmen und beim zweiten Kind trat dann diese Kürzung ein.
Steht aber auch bei uns im Arbeitsvertrag und wurde mir mit Antrag auf Elternzeit auch schriftlich mitgeteilt.

Wir jetzt?
Ich habe meine EZ am 03.11.13 abgetreten und am 30.05.16 beendet und am 19.7.19 erneut abgetreten und am 18.7 war diese zu Ende? Wann würden mir für 4 Monate noch Urlaub anstehen?
Ich habe ein Schreiben von meinem Chef bekommen, dass er jeden vollen Monat um 1/12 kürzt.
Habe ich das richtig verstanden?


der Urlaub der ersten EZ ist verfallen, den bekommst du nun nicht mehr.

Für die 2. EZ stehen dir normal noch der ganze Urlaub für die Monate Juli 2018 plus MuSchu (ich gehe mal davon aus, dass du einen Schreibfehler drin hast) und Juli 2019 zu.
Wenn du also 2 Tage pro Monat bekommst, dann hast du für 2019 insgesamt 12 Tage (Juli-Dez) Anspruch auf Urlaub. Für 2018 ebenso von Jan bis September (19.7 ET plus 8 Wochen MuSchu und der MuSchu-Monat wird auch komplett berechnet).

Ähm ja, ich meinte Juli 2016 bis Juli 2019. Aber ich habe ja ein Schreiben bekommen, dass er mir den Urlaub in der EZ um ein 1/12 für jeden vollen Monat kürzt.
Den Urlaub aus dem Mutterschutz habe ich mir auszahlen lassen, da ich dort nicht mehr arbeite.


Wenn du dort nicht mehr arbeitest, dann hast du auch keine Ansprüche mehr.

Ansonsten wäre es so gewesen, dass du regulär für Mai 2016 (da EZ am 30. beendet), Juni und Juli (ich geh hier mal vom MuSchu aus) und für Juli 2019 Anspruch auf deinen Urlaub hattest.
Mehi08
37089 Beiträge
09.09.2019 16:32
Zitat von NochOhne32:

Zitat von Mehi08:

Zitat von NochOhne32:

Zitat von Mehi08:

...


der Urlaub der ersten EZ ist verfallen, den bekommst du nun nicht mehr.

Für die 2. EZ stehen dir normal noch der ganze Urlaub für die Monate Juli 2018 plus MuSchu (ich gehe mal davon aus, dass du einen Schreibfehler drin hast) und Juli 2019 zu.
Wenn du also 2 Tage pro Monat bekommst, dann hast du für 2019 insgesamt 12 Tage (Juli-Dez) Anspruch auf Urlaub. Für 2018 ebenso von Jan bis September (19.7 ET plus 8 Wochen MuSchu und der MuSchu-Monat wird auch komplett berechnet).

Ähm ja, ich meinte Juli 2016 bis Juli 2019. Aber ich habe ja ein Schreiben bekommen, dass er mir den Urlaub in der EZ um ein 1/12 für jeden vollen Monat kürzt.
Den Urlaub aus dem Mutterschutz habe ich mir auszahlen lassen, da ich dort nicht mehr arbeite.


Wenn du dort nicht mehr arbeitest, dann hast du auch keine Ansprüche mehr.

Ansonsten wäre es so gewesen, dass du regulär für Mai 2016 (da EZ am 30. beendet), Juni und Juli (ich geh hier mal vom MuSchu aus) und für Juli 2019 Anspruch auf deinen Urlaub hattest.

Ach so. Ich dachte das kann man auch nachträglich beantragen. Naja, ist dann Pech
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