Mütter- und Schwangerenforum

Vollzeitjob und Nebenverdienst

Mausi1984
398 Beiträge
16.10.2018 14:06
Hallo zusammen,

ich habe mal eine Frage,evtl kennt sich ja jemand aus.Ich arbeite zur Zeit auf Vollzeit von zu Hause.Es ist Saisonabhängig,es kann sein,das ich ab Frühjahr wieder auf 450 Euro Basis rutsche.

So,nun habe ich mir überlegt,mir nebenbei noch etwas zu suchen (z.B. im Supermarkt Regale auffüllen).

Wieviel darf ich bei einen Vollzeitjob dazu verdienen und wird es an den Lohn angerechnet?Auch wegen Steuererklärung nächstes Jahr.

Wie sind da eure Erfahrungen?
Nela77
665 Beiträge
16.10.2018 14:14
Bis 450€ auf Minijob Basis. Dies wird Pauschal mit 2%versteuert durch den AG und
-Brünni88
23365 Beiträge
16.10.2018 14:36
Bis 450 Euro, sollte es höher sein fällst du damit in Steuerklasse VI und die tut weh.

16.10.2018 15:15
Die Zweittätigkeit sollte vom AG genehmigt werden.
Dann müssen bzgl. Arbeitszeit die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes eingehalten werden.
Ist beides der Fall, kannst Du in diesem Rahmen machen was Du willst. Der Zweitjob fällt - falls es kein Minijob ist - allerdings immer in Steuerklasse 6. Mit dem Erstjob bleibst Du in Deiner bisherigen Steuerklasse.
Beachte aber auch, dass durch den erhöhten Verdienst generell Dein Steuersatz steigen könnte (Stichwort Steuerprogression).
nilou
14070 Beiträge
16.10.2018 15:23
Wie schon gesagt bis 450 €. Wenn du in dem Hauptjob auf 450 runter fällst werden dann allerdings beide Minijobs zusammen gerechnet und du kommst in die Gleitzone. Also aufpassen das es sich nicht überschneidet.
nilou
14070 Beiträge
16.10.2018 15:25
Zitat von JaneMargolis:

Die Zweittätigkeit sollte vom AG genehmigt werden.
Dann müssen bzgl. Arbeitszeit die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes eingehalten werden.
Ist beides der Fall, kannst Du in diesem Rahmen machen was Du willst. Der Zweitjob fällt - falls es kein Minijob ist - allerdings immer in Steuerklasse 6. Mit dem Erstjob bleibst Du in Deiner bisherigen Steuerklasse.
Beachte aber auch, dass durch den erhöhten Verdienst generell Dein Steuersatz steigen könnte (Stichwort Steuerprogression).


Wenn im Arbeitsvertrag nichts geregelt ist und es auch kein Wettbewerb ist muss man den Arbeitgeber weder fragen noch informieren.
16.10.2018 15:29
Zitat von nilou:

Zitat von JaneMargolis:

Die Zweittätigkeit sollte vom AG genehmigt werden.
Dann müssen bzgl. Arbeitszeit die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes eingehalten werden.
Ist beides der Fall, kannst Du in diesem Rahmen machen was Du willst. Der Zweitjob fällt - falls es kein Minijob ist - allerdings immer in Steuerklasse 6. Mit dem Erstjob bleibst Du in Deiner bisherigen Steuerklasse.
Beachte aber auch, dass durch den erhöhten Verdienst generell Dein Steuersatz steigen könnte (Stichwort Steuerprogression).


Wenn im Arbeitsvertrag nichts geregelt ist und es auch kein Wettbewerb ist muss man den Arbeitgeber weder fragen noch informieren.


Da bin ich mir nicht sicher, wenn sie dem Job in arbeitsfreien oder gar in Urlaubszeiten nachgeht. Der ist ja nämlich sonst "Erholungsphase" und dafür da, dass auch der Erstarbeitgeber eine Chance hat, die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes einzuhalten. Zudem kommt es wohl darauf an, ob Du Deinem AG zB deine "gesamte Arbeitskraft" laut Vertrag "verkauft" hast, oder nur ganz konkrete Zeiten.
Informieren tut ja nicht weh, verbieten kann es ein AG eh in den seltensten Fällen, also würde ich persönlich hier auf Nummer sicher gehen.
nilou
14070 Beiträge
16.10.2018 15:38
Zitat von JaneMargolis:

Zitat von nilou:

Zitat von JaneMargolis:

Die Zweittätigkeit sollte vom AG genehmigt werden.
Dann müssen bzgl. Arbeitszeit die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes eingehalten werden.
Ist beides der Fall, kannst Du in diesem Rahmen machen was Du willst. Der Zweitjob fällt - falls es kein Minijob ist - allerdings immer in Steuerklasse 6. Mit dem Erstjob bleibst Du in Deiner bisherigen Steuerklasse.
Beachte aber auch, dass durch den erhöhten Verdienst generell Dein Steuersatz steigen könnte (Stichwort Steuerprogression).


Wenn im Arbeitsvertrag nichts geregelt ist und es auch kein Wettbewerb ist muss man den Arbeitgeber weder fragen noch informieren.


Da bin ich mir nicht sicher, wenn sie dem Job in arbeitsfreien oder gar in Urlaubszeiten nachgeht. Der ist ja nämlich sonst "Erholungsphase" und dafür da, dass auch der Erstarbeitgeber eine Chance hat, die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes einzuhalten. Zudem kommt es wohl darauf an, ob Du Deinem AG zB deine "gesamte Arbeitskraft" laut Vertrag "verkauft" hast, oder nur ganz konkrete Zeiten.
Informieren tut ja nicht weh, verbieten kann es ein AG eh in den seltensten Fällen, also würde ich persönlich hier auf Nummer sicher gehen.


Nein. Es herrscht Berufsfreiheit. Wenn vertraglich (Arbeitsbertrag, Tarifvertrag etc) nichts vereinbart ist muss ich weder fragen noch informieren.

Das man natürlich durch den Nebenjob seinen Hauptjob nicht vernachlässigen darf bzw. seine Arbeitskraft verschlechtern darf ist klar. Im Urlaub gelten Sonderregelungen wegen dem Erholungszweck.
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