Mütter- und Schwangerenforum

Brauch einen Rat Arbeit und Krank Schreibung

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nici13
652 Beiträge
07.12.2019 23:53
Es gibt leider auch die Regelung eines Hinzutritts einer Erkrankung. Ist ein Versicherter auf Grund Erkrankung A AU und während dieser Erkrankung tritt Erkrankung B auf, werden die AU Zeiten zusammengezählt, auch wenn Erkrankung A als AU Grund weg gefallen ist.

Bedeutet, wenn man AU ist und ohne Unterbrechung der AU und direkt weiter AU geschrieben wird, zählen diese AU Zeiten zusammen.

Das wäre hier grds der Fall.

Was ich jetzt nicht weiß und auch keine Zeit zum Nachschlagen hab...
Es handelt sich um einen Arbeitsunfall wodurch die BG im Spiel ist und auch kein Krankengeld sondern Verletztengeld zur Auszahlung kommen würde...
Könnte sein das es da eine abweichende Regelung gibt.
Seesternchen_2.0
9665 Beiträge
08.12.2019 09:16
Bekomme ich ne Krankmeldung von einem Mitarbeiter der seit knapp 6 Wochen krank geschrieben ist, auf der Erstbescheinigung vermerkt ist, rufe ich die Krankenkasse an. Ich frage dort an, ob es die gleiche Erkrankung ist, sagt die KK nein, beginnt die 6 Wochenfrist von neuem.

Habe ich zweifel, schicke ich den Mitarbeiter zum MDund lass es dort abklären.
Flecki
862 Beiträge
08.12.2019 10:09
Zitat von Seesternchen_2.0:

Bekomme ich ne Krankmeldung von einem Mitarbeiter der seit knapp 6 Wochen krank geschrieben ist, auf der Erstbescheinigung vermerkt ist, rufe ich die Krankenkasse an. Ich frage dort an, ob es die gleiche Erkrankung ist, sagt die KK nein, beginnt die 6 Wochenfrist von neuem.

Habe ich zweifel, schicke ich den Mitarbeiter zum MDund lass es dort abklären.


Ein Experte danke für deine Antwort.
anja1181
6375 Beiträge
08.12.2019 10:20
Beachte bitte auch den Beitrag von nici13, denn auch dies ist nach dem SGB V möglich!
DieOhneNamen
28897 Beiträge
08.12.2019 11:08
Zitat von Flecki:

Zitat von Seesternchen_2.0:

Bekomme ich ne Krankmeldung von einem Mitarbeiter der seit knapp 6 Wochen krank geschrieben ist, auf der Erstbescheinigung vermerkt ist, rufe ich die Krankenkasse an. Ich frage dort an, ob es die gleiche Erkrankung ist, sagt die KK nein, beginnt die 6 Wochenfrist von neuem.

Habe ich zweifel, schicke ich den Mitarbeiter zum MDund lass es dort abklären.


Ein Experte danke für deine Antwort.


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