Minijob und plötzlich Schließung bzw Bezahlung bei Feiertag und Urlaub?
25.05.2026 11:45
Wie ist das jetzt wenn jemand Urlaub hat bzw wenn Feiertage sind, wird der Lohn trotzdem weiter gezahlt?
(Wenn ja warum machen das einige nicht? ).
Und wenn plötzlich ohne Vorwarnung ein Betrieb geschlossen wird ( wahrscheinlich für 2 Monate) bekommen die Minijobber ( aber auch die Festangestellten ) weiter Lohn oder gibt es da irgendwelche Sonderkündigungen..?
Im Moment gibt es da einige Unstimmigkeiten und Unsicherheiten im Bekanntenkreis wie es da ist.
(Wenn ja warum machen das einige nicht? ).
Und wenn plötzlich ohne Vorwarnung ein Betrieb geschlossen wird ( wahrscheinlich für 2 Monate) bekommen die Minijobber ( aber auch die Festangestellten ) weiter Lohn oder gibt es da irgendwelche Sonderkündigungen..?
Im Moment gibt es da einige Unstimmigkeiten und Unsicherheiten im Bekanntenkreis wie es da ist.
25.05.2026 12:21
Ein Minijob ist ein ganz normales Arbeitsverhältnis mit Verdienstbeschränkung und Besonderheiten bei Steuer und Sozialversicherung. Demnach gelten hier auch die ganz normalen Regelungen bzgl. Entgelfortzahlung an Feiertagen, Urlauben und Kündigungsfristen (bzw. siehe Arbeitsvertrag) etc.
Einfach googeln. bzw du weißt doch eh immer alles (besser).
Einfach googeln. bzw du weißt doch eh immer alles (besser).
25.05.2026 13:25
Zitat von nilou:
Ein Minijob ist ein ganz normales Arbeitsverhältnis mit Verdienstbeschränkung und Besonderheiten bei Steuer und Sozialversicherung. Demnach gelten hier auch die ganz normalen Regelungen bzgl. Entgelfortzahlung an Feiertagen, Urlauben und Kündigungsfristen (bzw. siehe Arbeitsvertrag) etc.
Einfach googeln. bzw du weißt doch eh immer alles (besser).![]()
Leider halt eben nicht!
Es wird ja nur gezahlt wenn.man wirklich Arbeitet.
Wenn man Urlaub hat bekommt man keinen Lohn...
Wenn ein Feiertag ist auch nicht...
Dann ist der Lohn geringer als in den anderen Monaten das ist halt die Frage wenn der Betrieb vorübergehend schließt.
Gibt es halt gar keinen Lohn( so ist es halt leider ).
Übrigens ich will nicht alles besser wissen
in vielen Dingen hab ich das Wissen
Übrigens sagt Google was anderes als du Beschreibst.z. Bsp. Gibt es keine Zahlungen in deine gesetzliche Krankenversicherung
25.05.2026 13:41
Ich will eigentlich gar keinen Thread deswegen eröffnen, weil ich es sowieso besser weiß, aber ich mach es mal um die Mädels zum Pfingstmontag in den Wahnsinn zu treiben! Schließlich muss ich denen zur Abwechslung ja auch mal wieder zeigen mit wem sie es hier zu tun haben.
25.05.2026 13:51
Zitat von einfachmalso:
Zitat von nilou:
Ein Minijob ist ein ganz normales Arbeitsverhältnis mit Verdienstbeschränkung und Besonderheiten bei Steuer und Sozialversicherung. Demnach gelten hier auch die ganz normalen Regelungen bzgl. Entgelfortzahlung an Feiertagen, Urlauben und Kündigungsfristen (bzw. siehe Arbeitsvertrag) etc.
Einfach googeln. bzw du weißt doch eh immer alles (besser).![]()
Leider halt eben nicht!![]()
Es wird ja nur gezahlt wenn.man wirklich Arbeitet.
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Wenn man Urlaub hat bekommt man keinen Lohn...
Wenn ein Feiertag ist auch nicht...
Dann ist der Lohn geringer als in den anderen Monaten das ist halt die Frage wenn der Betrieb vorübergehend schließt.
Gibt es halt gar keinen Lohn( so ist es halt leider ).
Übrigens ich will nicht alles besser wissenin vielen Dingen hab ich das Wissen
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Übrigens sagt Google was anderes als du Beschreibst.z. Bsp. Gibt es keine Zahlungen in deine gesetzliche Krankenversicherung
Bla bla bla. Google einfach mal gescheit nach den entsprechenden richtigen Regelungen. Wenn sich jemand nicht dran hält anderes Thema. Oder frag doch deine Profis. Oder heul doch einfach. Mir egal ich weiß wie’s läuft.
Google auch gleich mal was unter Sozialversicherung fällt, Kleiner Tipp: Krankenversicherung hat auch was damit zu tun.
25.05.2026 14:18
Zitat von einfachmalso:Warum fragst du dann so doof, wenn du es eh wie immer besser weißt?
Zitat von nilou:
Ein Minijob ist ein ganz normales Arbeitsverhältnis mit Verdienstbeschränkung und Besonderheiten bei Steuer und Sozialversicherung. Demnach gelten hier auch die ganz normalen Regelungen bzgl. Entgelfortzahlung an Feiertagen, Urlauben und Kündigungsfristen (bzw. siehe Arbeitsvertrag) etc.
Einfach googeln. bzw du weißt doch eh immer alles (besser).![]()
Leider halt eben nicht!![]()
Es wird ja nur gezahlt wenn.man wirklich Arbeitet.
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Wenn man Urlaub hat bekommt man keinen Lohn...
Wenn ein Feiertag ist auch nicht...
Dann ist der Lohn geringer als in den anderen Monaten das ist halt die Frage wenn der Betrieb vorübergehend schließt.
Gibt es halt gar keinen Lohn( so ist es halt leider ).
Übrigens ich will nicht alles besser wissenin vielen Dingen hab ich das Wissen
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Übrigens sagt Google was anderes als du Beschreibst.z. Bsp. Gibt es keine Zahlungen in deine gesetzliche Krankenversicherung
Ich hatte schon einige Male im Leben einen Minijob, das war natürlich gaannnzzz etwas anders wie bei dir, ich habe nämlich Urlaub, Feiertage und Urlaubs- sowie Weihnachtsgeld gezahlt bekommen.
25.05.2026 14:20
Zitat von einfachmalso:Warum fragst du dann so doof, wenn du es eh wie immer besser weißt?
Zitat von nilou:
Ein Minijob ist ein ganz normales Arbeitsverhältnis mit Verdienstbeschränkung und Besonderheiten bei Steuer und Sozialversicherung. Demnach gelten hier auch die ganz normalen Regelungen bzgl. Entgelfortzahlung an Feiertagen, Urlauben und Kündigungsfristen (bzw. siehe Arbeitsvertrag) etc.
Einfach googeln. bzw du weißt doch eh immer alles (besser).![]()
Leider halt eben nicht!![]()
Es wird ja nur gezahlt wenn.man wirklich Arbeitet.
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Wenn man Urlaub hat bekommt man keinen Lohn...
Wenn ein Feiertag ist auch nicht...
Dann ist der Lohn geringer als in den anderen Monaten das ist halt die Frage wenn der Betrieb vorübergehend schließt.
Gibt es halt gar keinen Lohn( so ist es halt leider ).
Übrigens ich will nicht alles besser wissenin vielen Dingen hab ich das Wissen
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Übrigens sagt Google was anderes als du Beschreibst.z. Bsp. Gibt es keine Zahlungen in deine gesetzliche Krankenversicherung
Ich hatte schon einige Male im Leben einen Minijob, das war natürlich gaannnzzz etwas anders wie bei dir, ich habe nämlich Urlaub, Feiertage und Urlaubs- sowie Weihnachtsgeld gezahlt bekommen.
Man könnte jetzt fast denken, es geht um deine Minijobber, denen du nix zahlst...
25.05.2026 14:24
Zitat von Anvil:
Zitat von einfachmalso:Warum fragst du dann so doof, wenn du es eh wie immer besser weißt?
Zitat von nilou:
Ein Minijob ist ein ganz normales Arbeitsverhältnis mit Verdienstbeschränkung und Besonderheiten bei Steuer und Sozialversicherung. Demnach gelten hier auch die ganz normalen Regelungen bzgl. Entgelfortzahlung an Feiertagen, Urlauben und Kündigungsfristen (bzw. siehe Arbeitsvertrag) etc.
Einfach googeln. bzw du weißt doch eh immer alles (besser).![]()
Leider halt eben nicht!![]()
Es wird ja nur gezahlt wenn.man wirklich Arbeitet.
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Wenn man Urlaub hat bekommt man keinen Lohn...
Wenn ein Feiertag ist auch nicht...
Dann ist der Lohn geringer als in den anderen Monaten das ist halt die Frage wenn der Betrieb vorübergehend schließt.
Gibt es halt gar keinen Lohn( so ist es halt leider ).
Übrigens ich will nicht alles besser wissenin vielen Dingen hab ich das Wissen
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Übrigens sagt Google was anderes als du Beschreibst.z. Bsp. Gibt es keine Zahlungen in deine gesetzliche Krankenversicherung
Ich hatte schon einige Male im Leben einen Minijob, das war natürlich gaannnzzz etwas anders wie bei dir, ich habe nämlich Urlaub, Feiertage und Urlaubs- sowie Weihnachtsgeld gezahlt bekommen.
Man könnte jetzt fast denken, es geht um deine Minijobber, denen du nix zahlst...
Zu deinem letzten Satz: DEN Gedanken hatte ich auch sofort. Warum bloß?
25.05.2026 14:31
Ach sie will wieder Aufmerksamkeit weil in ihren Threads nichts läuft und will doch das man denkt es geht um sie und wir sollen uns dann aufregen.
Sie hat die Antwort auf ihre Frage und fertig.
Warten wir was als Nächstes an Schwachsinns Thread und / oder Beitrag kommt. Wahrheitsgehalt sehr niedrig, Inhalt mehr oder weniger vorhersehbar. Also wie immer.
Sie hat die Antwort auf ihre Frage und fertig.
Warten wir was als Nächstes an Schwachsinns Thread und / oder Beitrag kommt. Wahrheitsgehalt sehr niedrig, Inhalt mehr oder weniger vorhersehbar. Also wie immer.
25.05.2026 17:21
25.05.2026 17:22
Ich werde nichts dazu sagen da DU es besser weißt als ich, die in meinem Job das Wissen der Minijobcentrale anwende.
25.05.2026 17:27
Warum nur habe ich das Gefühl, dass irgendeine Inhaberin einer Physiotherapie-Praxis ihre Praxis gerne mal für zwei Monate schließen möchte. Sie hat soooo viel gearbeitet und ist immer soooo müde. Aber da das Geld knapp ist, wäre es super, wenn sie ihre angestellten Mitarbeiter ( v. a. die Minijobber) in der Zeit nicht bezahlen muss.
Zu deinen Fragen:
JA, das Gehalt muss natürlich auch im Urlaub und an Feiertagen natürlich weiterhin bezahlt werden. JA, das Gehalt muss natürlich bei einer vorübergehenden Schließung, egal wie lange, weiter bezahlt werden. Das gleiche gilt für alle Sozialversicherungen incl. Krankenversicherung.
NEIN, ist gibt keine Möglichkeit für Sonderkündigungen durch den Arbeitgeber.
Ich kenne keinen Arbeitgeber, der das einfach anders macht und nichts bezahlt. Da wären die Angestellten nämlich blitzschnell vor Gericht.
Wie sagtest du so schön, als du zum 100. mal deinen Schlüssel verloren hattest und dein Arbeitgeber das bezahlen musste: unternehmerisches Risiko.
Zu deinen Fragen:
JA, das Gehalt muss natürlich auch im Urlaub und an Feiertagen natürlich weiterhin bezahlt werden. JA, das Gehalt muss natürlich bei einer vorübergehenden Schließung, egal wie lange, weiter bezahlt werden. Das gleiche gilt für alle Sozialversicherungen incl. Krankenversicherung.
NEIN, ist gibt keine Möglichkeit für Sonderkündigungen durch den Arbeitgeber.
Ich kenne keinen Arbeitgeber, der das einfach anders macht und nichts bezahlt. Da wären die Angestellten nämlich blitzschnell vor Gericht.
Wie sagtest du so schön, als du zum 100. mal deinen Schlüssel verloren hattest und dein Arbeitgeber das bezahlen musste: unternehmerisches Risiko.
25.05.2026 20:31
Zitat von Fliederblüte:
Warum nur habe ich das Gefühl, dass irgendeine Inhaberin einer Physiotherapie-Praxis ihre Praxis gerne mal für zwei Monate schließen möchte. Sie hat soooo viel gearbeitet und ist immer soooo müde. Aber da das Geld knapp ist, wäre es super, wenn sie ihre angestellten Mitarbeiter ( v. a. die Minijobber) in der Zeit nicht bezahlen muss.
Zu deinen Fragen:
JA, das Gehalt muss natürlich auch im Urlaub und an Feiertagen natürlich weiterhin bezahlt werden. JA, das Gehalt muss natürlich bei einer vorübergehenden Schließung, egal wie lange, weiter bezahlt werden. Das gleiche gilt für alle Sozialversicherungen incl. Krankenversicherung.
NEIN, ist gibt keine Möglichkeit für Sonderkündigungen durch den Arbeitgeber.
Ich kenne keinen Arbeitgeber, der das einfach anders macht und nichts bezahlt. Da wären die Angestellten nämlich blitzschnell vor Gericht.
Wie sagtest du so schön, als du zum 100. mal deinen Schlüssel verloren hattest und dein Arbeitgeber das bezahlen musste: unternehmerisches Risiko.
Es geht doch nicht Um MEINE PRAXIS!!!
Einige Freunde und Bekannte stehen vor diesem PROBLEM!
ICH SAGE keine Angst ihr müsst weiter Geld bekommen.
Sie NEIN wir haben einen Minijob.
Und bekommen ja auch kein Urlaubsgeld.
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