Mütter- und Schwangerenforum

Minijob und plötzlich Schließung bzw Bezahlung bei Feiertag und Urlaub?

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Marie2010
1708 Beiträge
02.06.2026 21:52
Also, für Normalsterbliche ist es so, dass man auch mit Minijob Geld bekommt, wenn man Urlaub hat. Errechnet sich nach dem, was man vorher bekommen hat.
Schliesst der Betrieb, aus wirtschaftlichen Gründen, vorübergehend, gibt es in der Regel auch Geld.

Wie das aber bei deinen Bekannten ist, wird dir hier keiner sagen können, da für die, genau wie für dich, sicher Sonderregeln gelten. Also vermutlich bekommen DIE nichts. Alle Anderen ja, deine Bekannten nein.
einfachmalso
3793 Beiträge
02.06.2026 22:02
Zitat von Marie2010:

Also, für Normalsterbliche ist es so, dass man auch mit Minijob Geld bekommt, wenn man Urlaub hat. Errechnet sich nach dem, was man vorher bekommen hat.
Schliesst der Betrieb, aus wirtschaftlichen Gründen, vorübergehend, gibt es in der Regel auch Geld.

Wie das aber bei deinen Bekannten ist, wird dir hier keiner sagen können, da für die, genau wie für dich, sicher Sonderregeln gelten. Also vermutlich bekommen DIE nichts. Alle Anderen ja, deine Bekannten nein.


Man bekommt in der Regel als Minijobber nur was wenn man wirklich arbeitet...
Ansonsten nicht!!!

Warum weiß ich auch nicht.

Naja müssen sie jetzt ohne Geld auskommen.

Baronesse
143 Beiträge
03.06.2026 05:36
Könnte damit zusammen hängen dass es zwei Arten von Minijobs gibt.
Könnte ganz eventuell auch auf Seite 1 schon von Seesternchen verlinkt worden sein.
Aber seis drum.
Seesternchen_2.0
10074 Beiträge
03.06.2026 05:38
Komisch… mein Kind hat ein Minijob bei einem Bäcker.

Sie hatte sich im Winter die Schulter ausgekugelt und konnte 5 Wochen nicht arbeiten.

Ja der Chef wollte erst nicht zahlen (das Kind war 15 da hat man es probiert) ein Auszug aus der Minijobzentrale und kurze Mailverkehr und sie hat die 5 wochen ebenso bezahlt bekommen wie jetzt als sie die Gipsschiene 3 Wochen hatte oder ihren Urlaub als wir in Spanien waren.

Aber gut ist vermutlich bei dir auf dem Dorf anders als bei uns hier im Dorf.
Arielle30
3268 Beiträge
03.06.2026 07:27
Zitat von einfachmalso:

Zitat von Marie2010:

Also, für Normalsterbliche ist es so, dass man auch mit Minijob Geld bekommt, wenn man Urlaub hat. Errechnet sich nach dem, was man vorher bekommen hat.
Schliesst der Betrieb, aus wirtschaftlichen Gründen, vorübergehend, gibt es in der Regel auch Geld.

Wie das aber bei deinen Bekannten ist, wird dir hier keiner sagen können, da für die, genau wie für dich, sicher Sonderregeln gelten. Also vermutlich bekommen DIE nichts. Alle Anderen ja, deine Bekannten nein.


Man bekommt in der Regel als Minijobber nur was wenn man wirklich arbeitet...
Ansonsten nicht!!!

Warum weiß ich auch nicht.

Naja müssen sie jetzt ohne Geld auskommen.


Wozu eröffnest dann einen Thread und fragst danach, wenn du es anscheinend eh weißt?????
Silver1985
3638 Beiträge
03.06.2026 07:38
Also ich hatte zuvor einen Minijob wo tatsächlich nur gezahlt wurde wenn ich auch anwesend war, also denke es wurde da nach Stunden gezahlt und bei dem jetzigen bekomme ich trotzdem Gehalt auch wenn ich krank bin oder Urlaub habe, also immer das komplette Geld. Keine Ahnung womit das zusammen hängt
nilou
14843 Beiträge
03.06.2026 08:28
Zitat von einfachmalso:

Zitat von Marf:

Zitat von einfachmalso:

Zitat von Goldi20:

Es sind immer Freunde und Bekannte die die Probleme haben.


Ja ist es auch so sorry das ich Freunde habe .

Und nein das Problem ist immer noch nicht geklärt... Und sind nicht weiter...

Stehen wohl eher ohne Geld da

Dieses ' ohne Bezahlung ' kommt aber häufig vor in deinem Umfeld.


Das Problem ist das viele Chefs ihre Minijobber nicht bezahlen.


Nur in deiner Welt passiert das immer. Frag dich mal warum.
nilou
14843 Beiträge
03.06.2026 08:31
Zitat von einfachmalso:

Zitat von Marie2010:

Also, für Normalsterbliche ist es so, dass man auch mit Minijob Geld bekommt, wenn man Urlaub hat. Errechnet sich nach dem, was man vorher bekommen hat.
Schliesst der Betrieb, aus wirtschaftlichen Gründen, vorübergehend, gibt es in der Regel auch Geld.

Wie das aber bei deinen Bekannten ist, wird dir hier keiner sagen können, da für die, genau wie für dich, sicher Sonderregeln gelten. Also vermutlich bekommen DIE nichts. Alle Anderen ja, deine Bekannten nein.


Man bekommt in der Regel als Minijobber nur was wenn man wirklich arbeitet...
Ansonsten nicht!!!

Warum weiß ich auch nicht.

Naja müssen sie jetzt ohne Geld auskommen.


Warum du es nicht weißt: weil du keine Ahnung hast du tolle Unternehmerin.

@ all: bitte nehmt das nicht für voll was von unserer unfähigen TS wieder kommt.

Ein „richtiger“ Minijob ist ein Arbeitsverhältnis wie jedes andere, und da bekommt man sowohl Krankheit als auch Urlaub bezahlt. Anders ist es nur als freier Mitarbeiter, Selbstständiger Scheinselbststöndiger. Und natürlich bei Arbeitgebern die sich nicht an die Gesetze halten….

Auch beim Minijob mit Stunden auf Abruf werden Krankheit und Urlaub bezahlt.

Wer es richtig und genau wissen will geht einfach auf die Homepage der Minijob-Zentrale.
Seesternchen_2.0
10074 Beiträge
03.06.2026 08:50
Schon aufgrund des Gleichstellungsgesetzes dürfen Minijobber nicht benachteiligt werden.
Seesternchen_2.0
10074 Beiträge
03.06.2026 08:51
Zitat von Silver1985:

Also ich hatte zuvor einen Minijob wo tatsächlich nur gezahlt wurde wenn ich auch anwesend war, also denke es wurde da nach Stunden gezahlt und bei dem jetzigen bekomme ich trotzdem Gehalt auch wenn ich krank bin oder Urlaub habe, also immer das komplette Geld. Keine Ahnung womit das zusammen hängt


Vermutlich wo kein Kläger da kein Richter. Daran wird es vermutlich liegen.
nilou
14843 Beiträge
03.06.2026 08:54
Zitat von Seesternchen_2.0:

Zitat von Silver1985:

Also ich hatte zuvor einen Minijob wo tatsächlich nur gezahlt wurde wenn ich auch anwesend war, also denke es wurde da nach Stunden gezahlt und bei dem jetzigen bekomme ich trotzdem Gehalt auch wenn ich krank bin oder Urlaub habe, also immer das komplette Geld. Keine Ahnung womit das zusammen hängt


Vermutlich wo kein Kläger da kein Richter. Daran wird es vermutlich liegen.


Genau. Nur weil es gesetzliche Regelungen gibt heißt es ja nicht das sich jeder Arbeitgeber daran hält und seinen Mitarbeitern auch den richtigen Lohn zahlt.

Die TS ist doch ein tolles Beispiel für einen Arbeitgeber der es mit der Lohnzahlung nicht so genau nimmt.
Baronesse
143 Beiträge
03.06.2026 09:02
Zitat von nilou:

Zitat von einfachmalso:

Zitat von Marie2010:

Also, für Normalsterbliche ist es so, dass man auch mit Minijob Geld bekommt, wenn man Urlaub hat. Errechnet sich nach dem, was man vorher bekommen hat.
Schliesst der Betrieb, aus wirtschaftlichen Gründen, vorübergehend, gibt es in der Regel auch Geld.

Wie das aber bei deinen Bekannten ist, wird dir hier keiner sagen können, da für die, genau wie für dich, sicher Sonderregeln gelten. Also vermutlich bekommen DIE nichts. Alle Anderen ja, deine Bekannten nein.


Man bekommt in der Regel als Minijobber nur was wenn man wirklich arbeitet...
Ansonsten nicht!!!

Warum weiß ich auch nicht.

Naja müssen sie jetzt ohne Geld auskommen.


Warum du es nicht weißt: weil du keine Ahnung hast du tolle Unternehmerin.

@ all: bitte nehmt das nicht für voll was von unserer unfähigen TS wieder kommt.

Ein „richtiger“ Minijob ist ein Arbeitsverhältnis wie jedes andere, und da bekommt man sowohl Krankheit als auch Urlaub bezahlt. Anders ist es nur als freier Mitarbeiter, Selbstständiger Scheinselbststöndiger. Und natürlich bei Arbeitgebern die sich nicht an die Gesetze halten….

Auch beim Minijob mit Stunden auf Abruf werden Krankheit und Urlaub bezahlt.

Wer es richtig und genau wissen will geht einfach auf die Homepage der Minijob-Zentrale.


Bei der Stundenvergütungsvariante wird halt der Durchschnitt der geleisteten Stunden zugrunde gelegt - ich kann mir also schon vorstellen, dass das in der Lebensrealität der TS dann gen null tendieren kann
nilou
14843 Beiträge
03.06.2026 09:34
Zitat von Baronesse:

Zitat von nilou:

Zitat von einfachmalso:

Zitat von Marie2010:

Also, für Normalsterbliche ist es so, dass man auch mit Minijob Geld bekommt, wenn man Urlaub hat. Errechnet sich nach dem, was man vorher bekommen hat.
Schliesst der Betrieb, aus wirtschaftlichen Gründen, vorübergehend, gibt es in der Regel auch Geld.

Wie das aber bei deinen Bekannten ist, wird dir hier keiner sagen können, da für die, genau wie für dich, sicher Sonderregeln gelten. Also vermutlich bekommen DIE nichts. Alle Anderen ja, deine Bekannten nein.


Man bekommt in der Regel als Minijobber nur was wenn man wirklich arbeitet...
Ansonsten nicht!!!

Warum weiß ich auch nicht.

Naja müssen sie jetzt ohne Geld auskommen.


Warum du es nicht weißt: weil du keine Ahnung hast du tolle Unternehmerin.

@ all: bitte nehmt das nicht für voll was von unserer unfähigen TS wieder kommt.

Ein „richtiger“ Minijob ist ein Arbeitsverhältnis wie jedes andere, und da bekommt man sowohl Krankheit als auch Urlaub bezahlt. Anders ist es nur als freier Mitarbeiter, Selbstständiger Scheinselbststöndiger. Und natürlich bei Arbeitgebern die sich nicht an die Gesetze halten….

Auch beim Minijob mit Stunden auf Abruf werden Krankheit und Urlaub bezahlt.

Wer es richtig und genau wissen will geht einfach auf die Homepage der Minijob-Zentrale.


Bei der Stundenvergütungsvariante wird halt der Durchschnitt der geleisteten Stunden zugrunde gelegt - ich kann mir also schon vorstellen, dass das in der Lebensrealität der TS dann gen null tendieren kann


Na ja aber selbst da muss eine Mindestarbeitszeit an Stunden festgelegt werden die dann als Berechnungsgrundlage gilt wenn nicht gearbeitet wurde. Ok, wenn man 1 h nimmt kommt es natürlich hin.

Ah in der Welt der TS ist alles möglich. Da fliegen wahrscheinlich auch Schweine.
Baronesse
143 Beiträge
03.06.2026 09:45
Zitat von nilou:

Zitat von Baronesse:

Zitat von nilou:

Zitat von einfachmalso:

...


Warum du es nicht weißt: weil du keine Ahnung hast du tolle Unternehmerin.

@ all: bitte nehmt das nicht für voll was von unserer unfähigen TS wieder kommt.

Ein „richtiger“ Minijob ist ein Arbeitsverhältnis wie jedes andere, und da bekommt man sowohl Krankheit als auch Urlaub bezahlt. Anders ist es nur als freier Mitarbeiter, Selbstständiger Scheinselbststöndiger. Und natürlich bei Arbeitgebern die sich nicht an die Gesetze halten….

Auch beim Minijob mit Stunden auf Abruf werden Krankheit und Urlaub bezahlt.

Wer es richtig und genau wissen will geht einfach auf die Homepage der Minijob-Zentrale.


Bei der Stundenvergütungsvariante wird halt der Durchschnitt der geleisteten Stunden zugrunde gelegt - ich kann mir also schon vorstellen, dass das in der Lebensrealität der TS dann gen null tendieren kann


Na ja aber selbst da muss eine Mindestarbeitszeit an Stunden festgelegt werden die dann als Berechnungsgrundlage gilt wenn nicht gearbeitet wurde. Ok, wenn man 1 h nimmt kommt es natürlich hin.

Ah in der Welt der TS ist alles möglich. Da fliegen wahrscheinlich auch Schweine.


Eben
Marf
30158 Beiträge
03.06.2026 13:27
Zitat von nilou:

Zitat von Baronesse:

Zitat von nilou:

Zitat von einfachmalso:

...


Warum du es nicht weißt: weil du keine Ahnung hast du tolle Unternehmerin.

@ all: bitte nehmt das nicht für voll was von unserer unfähigen TS wieder kommt.

Ein „richtiger“ Minijob ist ein Arbeitsverhältnis wie jedes andere, und da bekommt man sowohl Krankheit als auch Urlaub bezahlt. Anders ist es nur als freier Mitarbeiter, Selbstständiger Scheinselbststöndiger. Und natürlich bei Arbeitgebern die sich nicht an die Gesetze halten….

Auch beim Minijob mit Stunden auf Abruf werden Krankheit und Urlaub bezahlt.

Wer es richtig und genau wissen will geht einfach auf die Homepage der Minijob-Zentrale.


Bei der Stundenvergütungsvariante wird halt der Durchschnitt der geleisteten Stunden zugrunde gelegt - ich kann mir also schon vorstellen, dass das in der Lebensrealität der TS dann gen null tendieren kann


Na ja aber selbst da muss eine Mindestarbeitszeit an Stunden festgelegt werden die dann als Berechnungsgrundlage gilt wenn nicht gearbeitet wurde. Ok, wenn man 1 h nimmt kommt es natürlich hin.

Ah in der Welt der TS ist alles möglich. Da fliegen wahrscheinlich auch Schweine.

Dorf halt.
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