Wer muss die Feiertage auch ran
18.04.2014 14:33
Zitat von Wunschmutti83:
Hallo,
Laut MuSchG darfst du heute gar nicht arbeiten.Das ist unzulässig!!!
Originaltext:
§ 8 Mehrarbeit, Nacht- und Sonntagsarbeit
(1) Werdende und stillende Mütter dürfen nicht mit Mehrarbeit, nicht in der Nacht zwischen 20 und 6 Uhr und nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden.
Hallo ,
gibt es da nicht noch einen anderen Absatz
? Also ich habe bis zum meinem Mutterschutz jedes zweite Wochenende und auch an Feiertagen gearbeitet , warum auch nicht ? Nachtdienst durfte ich nicht mehr machen und war auch froh , aber gerade Sonntags habe ich eigentlich gerne gearbeitet , da es einfach ruhiger war.
18.04.2014 16:36
Ich muß auch ran
Altenpflege in einer Psychiatrie. Bei mir gilt der 4. Absatz. Leider
18.04.2014 17:27
Ich habe heute frei, gehe aber dann von morgen bis Montag arbeiten
Samstag teildienst von 6:45 bis 9:00 und von 14:30 bis 20:30
Sonntag und Montag von 6:30 bis 14:30
Ich bin altenpflegerin
Samstag teildienst von 6:45 bis 9:00 und von 14:30 bis 20:30
Sonntag und Montag von 6:30 bis 14:30
Ich bin altenpflegerin
18.04.2014 18:00
Zitat von Tonymausi:
Ich habe heute frei, gehe aber dann von morgen bis Montag arbeiten
Samstag teildienst von 6:45 bis 9:00 und von 14:30 bis 20:30
Sonntag und Montag von 6:30 bis 14:30
Ich bin altenpflegerin
Diese blöden Teildienste
zum Glück hab ich die nicht mehr.
18.04.2014 18:06
Ich geselle mich auch dazu muss auch bis auf Ostermontag alle Tage arbeiten. ..bin auch examinierte Altenpflegerin. Arbeite zum Glück aber nur im Frühdienst!
18.04.2014 18:22
Jep, hier auch.
Ich arbeite im Hotel.
Aber Ostermontag habe ich frei.
Ich arbeite im Hotel.
Aber Ostermontag habe ich frei.
18.04.2014 19:51
Wieß ja nicht ob es als Feiertag gilt, aber ich muß morgen auch ran, arbeite im Einzelhandel.
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Das ist unzulässig!!! 