Mütter- und Schwangerenforum

Logopädie Mist gebaut

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30.06.2020 21:19
Zitat von BettyBoard:

Zitat von Anonym 1 (204674):

Zitat von Zirkonia85:

Also ich glaube schon, das du die zum Wohle deines Kindes einen anderen Logopäden aussuchen darfst. Ich würde ihr nichts unterschrieben. Rufe bei der kk an und schildere ihr das. Das deine Tochter keinen Draht aufbauen konnte und keine Fortschritte beobachtet werden konnten. Zudem hast du fristgerecht die Termine abgesagt. Wenn sie aufgefallen sind, kann sie diese auch nicht berechnen.


Sie sagt da keine 24 Stunden vorher abgesagt wurde muss ich zahlen. Ich bin so doof. Warum kann ich nicht selbstbewusst auftreten?


Hat sie Dich das vorher unterschreiben lassen?


Das muss nicht unterschrieben worden sein.

Dass es in den AGB steht und diese einsehbar sind reicht völlig aus.

24 Stunden ist üblich.

Weniger ist reine Kulanz.

Ärzte, Logos, wer auch immer haben Leerlauf und auf der anderen Seite auf einen Termin wartende Leute.

Du musst nicht an deinem Selbstbewusstsein arbeiten, sondern etwas gegen aufschieberitis tun.

Joni22
460 Beiträge
30.06.2020 21:21
Zitat von Chrysopelea:

Zitat von Anonym 1 (204674):

Ich habe ja mit der Krankenkasse gesprochen. Die sagten allerdings auch 400€ sind zu viel. Das wären bummelig 100€ für 45 Minuten. Von der Kasse bekommt sie lediglich 60€ ungefähr fpr eine Stunde.


Die Mutter vom Großen hat mal einen Termin verdaddelt, weil sie sich im Wochentag geirrt hat und wir bekamen eine Rechnung über 160 €... für einen Termin.


Das ist schon merkwürdig, denn diese Ausfallgebühr ist doch offensichtlich dazu da, den „Schaden“ zu ersetzen, den ein Therapeut dadurch erleidet, dass eine abrechenbare Stunde nicht stattfindet. Verdient hätte er oder sie in dieser Stunde aber nur den Kassensatz. Ich bin mir nicht sicher, ob eine vertragliche Regelung (wenn es überhaupt eine gibt), die darüber hinausgeht, wirksam ist.
blubba272
4893 Beiträge
30.06.2020 21:21
Zitat von Schicki.Micki:

Ich frage mich, wie Du an das neue Rezept gekommen bist?
Meine KiÄ hat immer erst eine neue Verschreibung raus gegeben, wenn sie einen Therapiebericht von der Logopädin/ Ergotherapeutin bekommen hat. Und den haben die Damen ja erst geschrieben, wenn das Rezept abgeleistet war - also in der Regel nach 10 Sitzungen.

Ja das wollte ich auch schon fragen.
Ich habe bei meinem Sohn die Verordnung der Logopädin gegeben. Hätte gar nicht wechseln können mit dieser Verordnung ohne es gleich zu sagen...
Chrysopelea
14581 Beiträge
30.06.2020 21:28
Zitat von Joni22:

Zitat von Chrysopelea:

Zitat von Anonym 1 (204674):

Ich habe ja mit der Krankenkasse gesprochen. Die sagten allerdings auch 400€ sind zu viel. Das wären bummelig 100€ für 45 Minuten. Von der Kasse bekommt sie lediglich 60€ ungefähr fpr eine Stunde.


Die Mutter vom Großen hat mal einen Termin verdaddelt, weil sie sich im Wochentag geirrt hat und wir bekamen eine Rechnung über 160 €... für einen Termin.


Das ist schon merkwürdig, denn diese Ausfallgebühr ist doch offensichtlich dazu da, den „Schaden“ zu ersetzen, den ein Therapeut dadurch erleidet, dass eine abrechenbare Stunde nicht stattfindet. Verdient hätte er oder sie in dieser Stunde aber nur den Kassensatz. Ich bin mir nicht sicher, ob eine vertragliche Regelung (wenn es überhaupt eine gibt), die darüber hinausgeht, wirksam ist.


Das weiß ich nicht, ob solche Klauseln über den tatsächlichen Ausfall hinaus rechtens sind, da kenne ich mich nicht aus
Lalej
204 Beiträge
30.06.2020 21:30
Zitat von Anonym 1 (204674):

Hallo ihr lieben,

Ich habe großen Mist gebaut.

Mein Kind bekommt seit einem halben Jahr Logopädie. Nun haben wir vor vier Wochen die Logopädie gewechselt, da die andere Logopädie von der Chemie her überhaupt nicht passte.

Leider bin ich sehr schüchtern und zurückhaltend und konnte der alten Logopädie nicht sagen was sache ist und hab die Termine morgens oder am Vorabend gecancelt. Ja ich weiß, blöd von mir. Aber sie ist sehr charakterstark und ich bekomme bei ihr den Mund nicht auf.

Nun hatten wir auf einer neuen Verordnung schon dreimal Logopädie bei der neuen ganz tollen Logopädin.

Nun schrieb mir die alte, als ich ihr heute endlich sagte, wir brechen die Behandlung ab, ich soll kommen und die noch offenen Termine unterschreiben (die die ich ausfielen ließ) da aie sie mir sonst morgen alle privat in Rechnung stellt (400€).

Nun bekomme ich Ärger mit der Krankenkasse, da mein kind ja nicht bei zwei logopäden gleichzeitig behandelt werden kann.

Ich weiß ich habe selbst Schuld, an meinem selbstbewusstsein arbeite ich schon.

Was mache ich denn jetzt?

Hallo. Das ist natürlich nicht so schön für beide Seiten gelaufen. Aber wenn man unzufrieden ist, muss man wechseln. Ich kenne es auch mit 24h vorher absagen. Oder kurzfristig mit Atest. Hattest du denn gleichzeitig woanders schon Termine gehabt? Ansonsten könntest du doch die alte Verordnung unterschreiben (mit alten Datum) und die neue Verordnung ist dann mit anderen Daten, oder? Wechseln darfst du ja, brauchst nur neue Verordnungen.

Ich hatte Krankengymnastik, mit der ersten Verordnung bei einem Physiotherapeuten (war unzufrieden) mit der neuen Verordnung dann beim neuen. Wechseln darf man ja.

Oder wo ist das Problem jetzt genau?

Alternative wäre bezahlen.

nilou
14024 Beiträge
30.06.2020 21:39
Du sagst ja selber das du einen Fehler gemacht hast von daher: zahle und lerne daraus.

Bei ein oder 2 Terminen kann ich es noch irgendwie verstehen, aber so. Du hättest ihr ja einfach eine Mail schreiben können wenn du es ihr persönlich nicht sagen kannst.
Nathalie83
674 Beiträge
30.06.2020 21:52
Also vorweg: dein Verhalten war Mist, Punkt.
Nichtsdestotrotz würde ich keinesfalls 400€ zahlen.
Sie darf dir maximal den tatsächlichen Ausfall privat in Rechnung stellen, nicht mehr. Und das auch nur, wenn sie nachweisen kann, dass sie die Zeit nicht noch kurzfristig anders nutzen konnte. Und: nur wenn du im Vorfeld etwas entsprechendes unterschrieben hast.
Um dein moralisch mehr als fragwürdiges Verhalten zumindest etwas wieder gut zu machen, könntest du ihr den tatsächlichen Ausfall erstatten.

Aber selbst wenn du nichts zahlst: Aus dem ärztlichen Bereich weiß ich, dass Klagen in solchen Fällen häufig zu Gunsten der Patienten entschieden werden bzw. noch häufiger kommt es erst gar nicht zu einer Klage.
Ob das bei Logopäden anders ist, kann ich allerdings nicht sagen.

Auf keinen Fall für die nicht stattgefundenen Termine unterschreiben, das wäre Abrechnungsbetrug.

Der dbl (Deutscher Bundesverband für Logopädie) hat auf seiner Seite auch einen Absatz über Terminabsage, einfach mal in die Suchmaschine eingeben.
30.06.2020 22:08
Zitat von Nathalie83:

Also vorweg: dein Verhalten war Mist, Punkt.
Nichtsdestotrotz würde ich keinesfalls 400€ zahlen.
Sie darf dir maximal den tatsächlichen Ausfall privat in Rechnung stellen, nicht mehr. Und das auch nur, wenn sie nachweisen kann, dass sie die Zeit nicht noch kurzfristig anders nutzen konnte. Und: nur wenn du im Vorfeld etwas entsprechendes unterschrieben hast.
Um dein moralisch mehr als fragwürdiges Verhalten zumindest etwas wieder gut zu machen, könntest du ihr den tatsächlichen Ausfall erstatten. Aber selbst wenn du nichts zahlst: Aus dem ärztlichen Bereich weiß ich, dass Klagen in solchen Fällen häufig zu Gunsten der Patienten entschieden werden bzw. noch häufiger kommt es erst gar nicht zu einer Klage.
Ob das bei Logopäden anders ist, kann ich allerdings nicht sagen.

Auf keinen Fall für die nicht stattgefundenen Termine unterschreiben, das wäre Abrechnungsbetrug.

Der dbl (Deutscher Bundesverband für Logopädie) hat auf seiner Seite auch einen Absatz über Terminabsage, einfach mal in die Suchmaschine eingeben.


Soweit ich das überblicke (ist nun wirklich nicht mein Spezialgebiet), haben einzelne Gerichte bei Ärzten auch pauschale Ausfallhonorare gebilligt.
Mimiminime
1715 Beiträge
30.06.2020 22:25
Zitat von cogito_ergo_sum:

Zitat von Nathalie83:

Also vorweg: dein Verhalten war Mist, Punkt.
Nichtsdestotrotz würde ich keinesfalls 400€ zahlen.
Sie darf dir maximal den tatsächlichen Ausfall privat in Rechnung stellen, nicht mehr. Und das auch nur, wenn sie nachweisen kann, dass sie die Zeit nicht noch kurzfristig anders nutzen konnte. Und: nur wenn du im Vorfeld etwas entsprechendes unterschrieben hast.
Um dein moralisch mehr als fragwürdiges Verhalten zumindest etwas wieder gut zu machen, könntest du ihr den tatsächlichen Ausfall erstatten. Aber selbst wenn du nichts zahlst: Aus dem ärztlichen Bereich weiß ich, dass Klagen in solchen Fällen häufig zu Gunsten der Patienten entschieden werden bzw. noch häufiger kommt es erst gar nicht zu einer Klage.
Ob das bei Logopäden anders ist, kann ich allerdings nicht sagen.

Auf keinen Fall für die nicht stattgefundenen Termine unterschreiben, das wäre Abrechnungsbetrug.

Der dbl (Deutscher Bundesverband für Logopädie) hat auf seiner Seite auch einen Absatz über Terminabsage, einfach mal in die Suchmaschine eingeben.


Soweit ich das überblicke (ist nun wirklich nicht mein Spezialgebiet), haben einzelne Gerichte bei Ärzten auch pauschale Ausfallhonorare gebilligt.


Genau! Das richtet sich nicht unbedingt nach dem, was die Kasse erstattet hätte.
Nathalie83
674 Beiträge
30.06.2020 22:31
Zitat von Mimiminime:

Zitat von cogito_ergo_sum:

Zitat von Nathalie83:

Also vorweg: dein Verhalten war Mist, Punkt.
Nichtsdestotrotz würde ich keinesfalls 400€ zahlen.
Sie darf dir maximal den tatsächlichen Ausfall privat in Rechnung stellen, nicht mehr. Und das auch nur, wenn sie nachweisen kann, dass sie die Zeit nicht noch kurzfristig anders nutzen konnte. Und: nur wenn du im Vorfeld etwas entsprechendes unterschrieben hast.
Um dein moralisch mehr als fragwürdiges Verhalten zumindest etwas wieder gut zu machen, könntest du ihr den tatsächlichen Ausfall erstatten. Aber selbst wenn du nichts zahlst: Aus dem ärztlichen Bereich weiß ich, dass Klagen in solchen Fällen häufig zu Gunsten der Patienten entschieden werden bzw. noch häufiger kommt es erst gar nicht zu einer Klage.
Ob das bei Logopäden anders ist, kann ich allerdings nicht sagen.

Auf keinen Fall für die nicht stattgefundenen Termine unterschreiben, das wäre Abrechnungsbetrug.

Der dbl (Deutscher Bundesverband für Logopädie) hat auf seiner Seite auch einen Absatz über Terminabsage, einfach mal in die Suchmaschine eingeben.


Soweit ich das überblicke (ist nun wirklich nicht mein Spezialgebiet), haben einzelne Gerichte bei Ärzten auch pauschale Ausfallhonorare gebilligt.


Genau! Das richtet sich nicht unbedingt nach dem, was die Kasse erstattet hätte.


Mit welcher Begründung? Wie kann sie für zusätzliche Freizeit noch mehr Geld bekommen als sie in der Zeit hätte erarbeiten können? So ein Urteil würde ich mir gern mal durchlesen, falls ihr ein Beispiel habt.

Wie gesagt: ich kenne es eher andersherum, dass man als Arzt keine Chance auf Erstattung hat. (Jetzt mal von einigen Ausnahmen abgesehen, die sich rechtlich sicher belegen haben lassen.) Aber ein Arzt hat in der Regel ja auch mehr “Laufkundschaft” als ein Logopäde, daher könnten neue Chancen da durchaus besser sein.
serap1981
2740 Beiträge
30.06.2020 22:32
Zitat von Mimiminime:

Genau! Das richtet sich nicht unbedingt nach dem, was die Kasse erstattet hätte.


Genau, ich habe irgendwie einen Faktor von 2,3 im Kopf als Unterschied zwischen gesetzlicher und privater Abrechnung im Bereich von Ärzten. Wie es genau bei Logopädie aussieht, weiß ich nicht.
Nathalie83
674 Beiträge
30.06.2020 22:36
Zitat von serap1981:

Zitat von Mimiminime:

Genau! Das richtet sich nicht unbedingt nach dem, was die Kasse erstattet hätte.


Genau, ich habe irgendwie einen Faktor von 2,3 im Kopf als Unterschied zwischen gesetzlicher und privater Abrechnung im Bereich von Ärzten. Wie es genau bei Logopädie aussieht, weiß ich nicht.


Das ist der Durchschnittsfaktor der meisten Leistungen im privaten Leistungskatalog. Heißt aber nicht, dass es das 2,3fache der gesetzlichen Leistung ist.

Nichtsdestotrotz: den Anwalt, der das durchboxen konnte, dass der Arzt eine nicht erbrachte Leistung bei Ausfall des Termins auch noch gleich nach privatem Leiatungskatalog abrechnen durfte...den hätte ich gerne. Hut ab!
Nathalie83
674 Beiträge
30.06.2020 22:37
Zitat von Nathalie83:

Zitat von Mimiminime:

Zitat von cogito_ergo_sum:

Zitat von Nathalie83:

Also vorweg: dein Verhalten war Mist, Punkt.
Nichtsdestotrotz würde ich keinesfalls 400€ zahlen.
Sie darf dir maximal den tatsächlichen Ausfall privat in Rechnung stellen, nicht mehr. Und das auch nur, wenn sie nachweisen kann, dass sie die Zeit nicht noch kurzfristig anders nutzen konnte. Und: nur wenn du im Vorfeld etwas entsprechendes unterschrieben hast.
Um dein moralisch mehr als fragwürdiges Verhalten zumindest etwas wieder gut zu machen, könntest du ihr den tatsächlichen Ausfall erstatten. Aber selbst wenn du nichts zahlst: Aus dem ärztlichen Bereich weiß ich, dass Klagen in solchen Fällen häufig zu Gunsten der Patienten entschieden werden bzw. noch häufiger kommt es erst gar nicht zu einer Klage.
Ob das bei Logopäden anders ist, kann ich allerdings nicht sagen.

Auf keinen Fall für die nicht stattgefundenen Termine unterschreiben, das wäre Abrechnungsbetrug.

Der dbl (Deutscher Bundesverband für Logopädie) hat auf seiner Seite auch einen Absatz über Terminabsage, einfach mal in die Suchmaschine eingeben.


Soweit ich das überblicke (ist nun wirklich nicht mein Spezialgebiet), haben einzelne Gerichte bei Ärzten auch pauschale Ausfallhonorare gebilligt.


Genau! Das richtet sich nicht unbedingt nach dem, was die Kasse erstattet hätte.


Mit welcher Begründung? Wie kann sie für zusätzliche Freizeit noch mehr Geld bekommen als sie in der Zeit hätte erarbeiten können? So ein Urteil würde ich mir gern mal durchlesen, falls ihr ein Beispiel habt.

Wie gesagt: ich kenne es eher andersherum, dass man als Arzt keine Chance auf Erstattung hat. (Jetzt mal von einigen Ausnahmen abgesehen, die sich rechtlich sicher belegen haben lassen.) Aber ein Arzt hat in der Regel ja auch mehr “Laufkundschaft” als ein Logopäde, daher könnten neue Chancen da durchaus besser sein.


(War zu spät) Edit: pauschale Ausfallhonorare vielleicht in Fällen, in denen nicht genau klar war, was bei Zustandekommen des Termins abgerechnet/ an Leistungen erbracht worden wäre? Das wäre im Fall der TS ja aber nicht so. Da hätte halt die Standard-Logopädie-Stunde stattgefunden.
30.06.2020 22:43
Zitat von Nathalie83:

Zitat von Mimiminime:

Zitat von cogito_ergo_sum:

Zitat von Nathalie83:

Also vorweg: dein Verhalten war Mist, Punkt.
Nichtsdestotrotz würde ich keinesfalls 400€ zahlen.
Sie darf dir maximal den tatsächlichen Ausfall privat in Rechnung stellen, nicht mehr. Und das auch nur, wenn sie nachweisen kann, dass sie die Zeit nicht noch kurzfristig anders nutzen konnte. Und: nur wenn du im Vorfeld etwas entsprechendes unterschrieben hast.
Um dein moralisch mehr als fragwürdiges Verhalten zumindest etwas wieder gut zu machen, könntest du ihr den tatsächlichen Ausfall erstatten. Aber selbst wenn du nichts zahlst: Aus dem ärztlichen Bereich weiß ich, dass Klagen in solchen Fällen häufig zu Gunsten der Patienten entschieden werden bzw. noch häufiger kommt es erst gar nicht zu einer Klage.
Ob das bei Logopäden anders ist, kann ich allerdings nicht sagen.

Auf keinen Fall für die nicht stattgefundenen Termine unterschreiben, das wäre Abrechnungsbetrug.

Der dbl (Deutscher Bundesverband für Logopädie) hat auf seiner Seite auch einen Absatz über Terminabsage, einfach mal in die Suchmaschine eingeben.


Soweit ich das überblicke (ist nun wirklich nicht mein Spezialgebiet), haben einzelne Gerichte bei Ärzten auch pauschale Ausfallhonorare gebilligt.


Genau! Das richtet sich nicht unbedingt nach dem, was die Kasse erstattet hätte.


Mit welcher Begründung? Wie kann sie für zusätzliche Freizeit noch mehr Geld bekommen als sie in der Zeit hätte erarbeiten können? So ein Urteil würde ich mir gern mal durchlesen, falls ihr ein Beispiel habt.

Wie gesagt: ich kenne es eher andersherum, dass man als Arzt keine Chance auf Erstattung hat. (Jetzt mal von einigen Ausnahmen abgesehen, die sich rechtlich sicher belegen haben lassen.) Aber ein Arzt hat in der Regel ja auch mehr “Laufkundschaft” als ein Logopäde, daher könnten neue Chancen da durchaus besser sein.

Ein Beispiel: AG Wetzlar, Urt. v. 09.12.2004, 32 C 1826/03; ein Gutachten der Landesärztekammer bewertete eine Entschädigung i.H.v. 200€ als gerechtfertigt, da dies im Mittel der durchschnittlichen Kosten für eine Praxisstunde läge.
30.06.2020 22:45
Zitat von Nathalie83:

Zitat von serap1981:

Zitat von Mimiminime:

Genau! Das richtet sich nicht unbedingt nach dem, was die Kasse erstattet hätte.


Genau, ich habe irgendwie einen Faktor von 2,3 im Kopf als Unterschied zwischen gesetzlicher und privater Abrechnung im Bereich von Ärzten. Wie es genau bei Logopädie aussieht, weiß ich nicht.


Das ist der Durchschnittsfaktor der meisten Leistungen im privaten Leistungskatalog. Heißt aber nicht, dass es das 2,3fache der gesetzlichen Leistung ist.

Nichtsdestotrotz: den Anwalt, der das durchboxen konnte, dass der Arzt eine nicht erbrachte Leistung bei Ausfall des Termins auch noch gleich nach privatem Leiatungskatalog abrechnen durfte...den hätte ich gerne. Hut ab!

Man muss jetzt aber trennen zwischen vertraglich vereinbarten Ausfallhonorar und einem Schadensersatz/Abrechnung nach Leistungskatalog.
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