Mütter- und Schwangerenforum

Logopädie Mist gebaut

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30.06.2020 22:51
Zitat von Nathalie83:

Zitat von Nathalie83:

Zitat von Mimiminime:

Zitat von cogito_ergo_sum:

...


Genau! Das richtet sich nicht unbedingt nach dem, was die Kasse erstattet hätte.


Mit welcher Begründung? Wie kann sie für zusätzliche Freizeit noch mehr Geld bekommen als sie in der Zeit hätte erarbeiten können? So ein Urteil würde ich mir gern mal durchlesen, falls ihr ein Beispiel habt.

Wie gesagt: ich kenne es eher andersherum, dass man als Arzt keine Chance auf Erstattung hat. (Jetzt mal von einigen Ausnahmen abgesehen, die sich rechtlich sicher belegen haben lassen.) Aber ein Arzt hat in der Regel ja auch mehr “Laufkundschaft” als ein Logopäde, daher könnten neue Chancen da durchaus besser sein.


(War zu spät) Edit: pauschale Ausfallhonorare vielleicht in Fällen, in denen nicht genau klar war, was bei Zustandekommen des Termins abgerechnet/ an Leistungen erbracht worden wäre? Das wäre im Fall der TS ja aber nicht so. Da hätte halt die Standard-Logopädie-Stunde stattgefunden.

Würde ich auch so sehen, aber es darauf ankommen lassen? Es wäre meiner Meinung nach definitiv an der Zeit, mit der Logopädin ein offenes Gespräch zu führen und eine Einigung zu suchen (und sich zeigen zu lassen, was man da - offenbar ungelesen - unterschrieben hat)!
Nathalie83
674 Beiträge
30.06.2020 22:56
Zitat von cogito_ergo_sum:

Zitat von Nathalie83:

Zitat von Mimiminime:

Zitat von cogito_ergo_sum:

...


Genau! Das richtet sich nicht unbedingt nach dem, was die Kasse erstattet hätte.


Mit welcher Begründung? Wie kann sie für zusätzliche Freizeit noch mehr Geld bekommen als sie in der Zeit hätte erarbeiten können? So ein Urteil würde ich mir gern mal durchlesen, falls ihr ein Beispiel habt.

Wie gesagt: ich kenne es eher andersherum, dass man als Arzt keine Chance auf Erstattung hat. (Jetzt mal von einigen Ausnahmen abgesehen, die sich rechtlich sicher belegen haben lassen.) Aber ein Arzt hat in der Regel ja auch mehr “Laufkundschaft” als ein Logopäde, daher könnten neue Chancen da durchaus besser sein.

Ein Beispiel: AG Wetzlar, Urt. v. 09.12.2004, 32 C 1826/03; ein Gutachten der Landesärztekammer bewertete eine Entschädigung i.H.v. 200€ als gerechtfertigt, da dies im Mittel der durchschnittlichen Kosten für eine Praxisstunde läge.


In dem Zusammenhang macht es Sinn. Wenn man nicht genau sagen kann, was tatsächlich gemacht worden wäre und so einen Mittelwert bzw. die Praxiskosten zugrunde legt. Aber wenn die Logopädin für jede Behandlungssitzung 60€ nimmt, dann kann sie ja keinen Mittelwert haben, der darüber liegt.

Juristisch spannend wäre es auf jeden Fall, es drauf ankommen zu lassen. Wobei da jetzt der Voyeur in mir spricht. Weder als TS, noch als Logopädin hätte ich Lust, es tatsächlich auf einen Rechtsstreit ankommen zu lassen.
Nathalie83
674 Beiträge
30.06.2020 23:02
Zitat von cogito_ergo_sum:

Zitat von Nathalie83:

Zitat von Nathalie83:

Zitat von Mimiminime:

...


Mit welcher Begründung? Wie kann sie für zusätzliche Freizeit noch mehr Geld bekommen als sie in der Zeit hätte erarbeiten können? So ein Urteil würde ich mir gern mal durchlesen, falls ihr ein Beispiel habt.

Wie gesagt: ich kenne es eher andersherum, dass man als Arzt keine Chance auf Erstattung hat. (Jetzt mal von einigen Ausnahmen abgesehen, die sich rechtlich sicher belegen haben lassen.) Aber ein Arzt hat in der Regel ja auch mehr “Laufkundschaft” als ein Logopäde, daher könnten neue Chancen da durchaus besser sein.


(War zu spät) Edit: pauschale Ausfallhonorare vielleicht in Fällen, in denen nicht genau klar war, was bei Zustandekommen des Termins abgerechnet/ an Leistungen erbracht worden wäre? Das wäre im Fall der TS ja aber nicht so. Da hätte halt die Standard-Logopädie-Stunde stattgefunden.

Würde ich auch so sehen, aber es darauf ankommen lassen? Es wäre meiner Meinung nach definitiv an der Zeit, mit der Logopädin ein offenes Gespräch zu führen und eine Einigung zu suchen (und sich zeigen zu lassen, was man da - offenbar ungelesen - unterschrieben hat)!


Dann stehen die Chancen der Logopädin vermutlich gut und es geht allenfalls noch um die Höhe der zu zahlenden Summe.
BettyBoard
2843 Beiträge
01.07.2020 09:55
Zitat von Joni22:

Zitat von Chrysopelea:

Zitat von Anonym 1 (204674):

Ich habe ja mit der Krankenkasse gesprochen. Die sagten allerdings auch 400€ sind zu viel. Das wären bummelig 100€ für 45 Minuten. Von der Kasse bekommt sie lediglich 60€ ungefähr fpr eine Stunde.


Die Mutter vom Großen hat mal einen Termin verdaddelt, weil sie sich im Wochentag geirrt hat und wir bekamen eine Rechnung über 160 €... für einen Termin.


Das ist schon merkwürdig, denn diese Ausfallgebühr ist doch offensichtlich dazu da, den „Schaden“ zu ersetzen, den ein Therapeut dadurch erleidet, dass eine abrechenbare Stunde nicht stattfindet. Verdient hätte er oder sie in dieser Stunde aber nur den Kassensatz. Ich bin mir nicht sicher, ob eine vertragliche Regelung (wenn es überhaupt eine gibt), die darüber hinausgeht, wirksam ist.
m

Doch, das stimmt so. Man darf dann die privaten Gebührensätze verlangen.
BettyBoard
2843 Beiträge
01.07.2020 09:59
Zitat von Nathalie83:

Zitat von serap1981:

Zitat von Mimiminime:

Genau! Das richtet sich nicht unbedingt nach dem, was die Kasse erstattet hätte.


Genau, ich habe irgendwie einen Faktor von 2,3 im Kopf als Unterschied zwischen gesetzlicher und privater Abrechnung im Bereich von Ärzten. Wie es genau bei Logopädie aussieht, weiß ich nicht.


Das ist der Durchschnittsfaktor der meisten Leistungen im privaten Leistungskatalog. Heißt aber nicht, dass es das 2,3fache der gesetzlichen Leistung ist.

Nichtsdestotrotz: den Anwalt, der das durchboxen konnte, dass der Arzt eine nicht erbrachte Leistung bei Ausfall des Termins auch noch gleich nach privatem Leiatungskatalog abrechnen durfte...den hätte ich gerne. Hut ab!


Das ist aber tatsächlich so geregelt.
N1N4
677 Beiträge
01.07.2020 13:40
Ich hab auch gerade Ärger mit unserer alten Logopädie.

Wir wechselten, da sie übergriffig wurde und ständig zehn Minuten zu spät kam. Dann rief sie mich an, ich muss noch einmal unterschreiben sondt kann sie den letzten Termin nicht abrechnen. Ich habe dann schnell zwischen Tür und Angel unterschrieben und aus Reflex den ganzen Zettel unterschrieben. Also drei Termine zu viel. Sie hat diese dann natürlich sofort abgerechnet. Als ich mit der Kasse sprach, hieß es, ich könnte es melden, mache mich dann aber mit Haftbar, da ich verpflichtet bin alles zu kontrollieren was ich unterschreibe, also ob die Termine wirklich stattgefunden haben. Und ich solle es nun dabei belassen und mit der neuen Logopädie sprechen ob wir die ersten drei Termine die sozusagen doppelt abgerechnet werden würden privat zahlen können. Nun zahlen wir die Privat und für mich war es Lehrgeld alles genau zu kontrollieren und die Logopädie ist gemeldet worden durch die Übergriffigkeit.
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