Mütter- und Schwangerenforum

Sorgerecht beantragen

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Mirko02
6 Beiträge
31.08.2021 16:22
Liebe Mamacommunity

Ich wende mich an euch in der Hoffnung dass manch einer bereits mit diesem Thema in Kontakt gekommen ist und sich rechtlich hierzu auskennt.

Es ist so dass ich kürzlich erfahren habe, dass ich der leibliche Vater eines Kindes bin.
Im Moment bin ich noch nicht sicher ob mich darüber freuen soll oder nicht.

Einen Vaterschaftstest haben wir übrigens machen lassen der meine Vaterschaft eindeutig bewies.

Nun möchte die Mutter mich offiziell als Vater angeben.
Sprich mich mit rechten und Pflichten heranziehen.

Das ist für mich auch absolut gar kein Thema denn ich stehe natürlich zu meinem Kind.

ABER folgende Situation ist hier vorrangig.

Die Mutter ist verheiratet. Es besteht also eine intakte Familie und der Vater dort ist wohl auch ein „richtiger“ Vater für mein Kind.

Welche Rechte habe ich dann? Oder werde ich künftig nur zur Kasse gebeten ?
Kann ich eventuell sogar das Sorgerecht beantragen ? Aber wie soll das funktionieren wenn dort eine rechtliche Familie vorherrscht ?

Ich weiß es ist ein schwieriges Thema und ich möchte hier auch niemanden zu nahe treten aber dennoch möchte ich wissen ob meine Zukunft eine Rechtsstreit für mich bereit hält und eben welche Rechte ich erwarten kann.

Vielen Dank
DieOhneNamen
28882 Beiträge
31.08.2021 16:37
Huhu.

Ich weiß nicht genau wie das alles abläuft, aber ich weiß, dass dir das Sorgerecht und Umgang zustehen.

Wenn ja sogar bewiesen ist, dass du der Vater bist, dann würde ich mich ans Jugendamt wenden und mich dort beraten lassen.

Auch wenn dort eine "intakte" Familie am anderen Ende steht.

LG
Nisi
477 Beiträge
31.08.2021 16:43
Meinst du mit Sorgerecht dein alleiniges? Denn das bekommt man nicht einfach. Aber ich denke auch nicht, dass du das Kind aus der Familie nehmen möchtest?

Umgang steht dir zu und wenn du als Vater eingetragen bist/wirst hast du dann quasi gemeinsames Sorgerecht mit der Mutter.

Ist denn das Kind in der Ehe der beiden geboren? Dann wurde der Ehemann als Vater eingetragen. Aber wenn die Vaterschaft bewiesen ist,kannst du das sicher über das Jugendamt (oder falls die Mutter sich querstellt über ein Gericht) eintragen lassen.

Alles Gute für Dich!
Mirko02
6 Beiträge
31.08.2021 17:01
Das alleinige möchte ich bzw brauche ich nicht. Aber dennoch würde ich dann natürlich auch gerne ein fester Bestandteil im Leben des Kindes sein.

Also einen Teil des Sorgerechtes würde ich dann schon gerne in Anspruch nehmen.

ABER wie ist das dann mit dem besuchen ?
Mit dem abholen des Kindes ?

Müssen da gewisse Zeiten vereinbart werden ?

Ach man merkt dass mir das Thema nicht ganz so leicht fällt. Aber es ist ja durchaus auch ein sehr wichtiges Thema und ein Anwalt kostet ja doch recht viel.
N1N4
677 Beiträge
31.08.2021 17:17
Hallo,

wenn du dir einen Anwalt nicht leisten kannst, steht dir Beratungshilfe und im Falle eines Gerichtsstreits auch PKH zu.

Dein erster Ansprechpartner ist das Jugendamt. Natürlich ist das hälftige Sorgerecht was tolles, hat aber mit deinem Umgangsrecht NICHTS zu tun. Das hast du unabhängig davon ob du das Sorgerecht hast oder nicht. Wenn du keinen Kontakt bisher mit dem Kind hattest, bekommst du das Sorgerecht auch nicht so einfach, da noch keine Bindung zum Kind besteht.

Für die Umgangszeiten vereinbart ihr etwas. Entweder selbst bei gutem Kontakt oder mit Hilfe des Jugendamtes oder im Streitfall mit Gericht. Gängig ist alle vierzehn Tage von Freitag bis Sonntag (je nach Alter des Kindes). Abholen und Bringen ist dann die Aufgabe der Person, die Umgang hat. Gab es bisher noch keinen Kontakt, wird der Umgang erst einmal über einen gewissen Zeitraum langsam anberaumt. Der Unterhalt wird dennoch in berechneter Höhe fällig.

Mirko02
6 Beiträge
31.08.2021 17:20
Zitat von N1N4:

Hallo,

wenn du dir einen Anwalt nicht leisten kannst, steht dir Beratungshilfe und im Falle eines Gerichtsstreits auch PKH zu.

Dein erster Ansprechpartner ist das Jugendamt. Natürlich ist das hälftige Sorgerecht was tolles, hat aber mit deinem Umgangsrecht NICHTS zu tun. Das hast du unabhängig davon ob du das Sorgerecht hast oder nicht. Wenn du keinen Kontakt bisher mit dem Kind hattest, bekommst du das Sorgerecht auch nicht so einfach, da noch keine Bindung zum Kind besteht.

Für die Umgangszeiten vereinbart ihr etwas. Entweder selbst bei gutem Kontakt oder mit Hilfe des Jugendamtes oder im Streitfall mit Gericht. Gängig ist alle vierzehn Tage von Freitag bis Sonntag (je nach Alter des Kindes). Abholen und Bringen ist dann die Aufgabe der Person, die Umgang hat. Gab es bisher noch keinen Kontakt, wird der Umgang erst einmal über einen gewissen Zeitraum langsam anberaumt. Der Unterhalt wird dennoch in berechneter Höhe fällig.


Vielen Dank für die tolle kompetente Antwort.
Ich dachte mir schon dass das nicht von heute auf morgen geht.

Dass heißt ich muss erst eine Bindung zum Kind aufbauen bevor ich das Sorgerecht teilweise einfordern kann.

Das klingt für mich natürlich nachvollziehbar
-M-Y-A-
23178 Beiträge
31.08.2021 17:21
Du brauchst das Sorgerecht nicht um umgangsrecht zu haben. Die Mutter des Kindes darf nichts mehr alleine unterschreiben, das Kind beschulen, Operationen durchführen lassen etc. Zum wohle aller, würde ich das an deiner Stelle lassen. Aber natürlich kannst du dich um den Umgang bemühen, das steht sowohl dir, als auch dem Kind zu.
Mimiminime
1715 Beiträge
31.08.2021 17:21
Zitat von Mirko02:

Liebe Mamacommunity

Ich wende mich an euch in der Hoffnung dass manch einer bereits mit diesem Thema in Kontakt gekommen ist und sich rechtlich hierzu auskennt.

Es ist so dass ich kürzlich erfahren habe, dass ich der leibliche Vater eines Kindes bin.
Im Moment bin ich noch nicht sicher ob mich darüber freuen soll oder nicht.

Einen Vaterschaftstest haben wir übrigens machen lassen der meine Vaterschaft eindeutig bewies.

Nun möchte die Mutter mich offiziell als Vater angeben.
Sprich mich mit rechten und Pflichten heranziehen.

Das ist für mich auch absolut gar kein Thema denn ich stehe natürlich zu meinem Kind.

ABER folgende Situation ist hier vorrangig.

Die Mutter ist verheiratet. Es besteht also eine intakte Familie und der Vater dort ist wohl auch ein „richtiger“ Vater für mein Kind.

Welche Rechte habe ich dann? Oder werde ich künftig nur zur Kasse gebeten ?
Kann ich eventuell sogar das Sorgerecht beantragen ? Aber wie soll das funktionieren wenn dort eine rechtliche Familie vorherrscht ?

Ich weiß es ist ein schwieriges Thema und ich möchte hier auch niemanden zu nahe treten aber dennoch möchte ich wissen ob meine Zukunft eine Rechtsstreit für mich bereit hält und eben welche Rechte ich erwarten kann.

Vielen Dank


Traust du es denn der Person zu? Natürlich bist du in der Pflicht zu Zahlen, du hast aber auch das Recht, dein Kind zu sehen und ich hoffe, dass du dich auch kümmerst. Möge da noch so eine intakte Familie sein, das Kind wird irgendwann erfahren dass Papa nicht der genetische Vater ist und sich immer fragen, warum du nicht da warst.
Das wäre tatsächlich von der Dame die anscheinend ihrem Mann Untreu war ziemlich dreist zu Verlangen, dass du zahlen sollst aber der Papa soll dann nur der Mann sein. Ihr habt euch beide in süße Situation gebracht, ich hoffe ihr seid beide auch erwachsen genug, zum Wohle des Kindes zu Handeln.
Du kannst dich beim Jugendamt beraten lassen dazu.
Es spricht doch nichts dagegen, wenn das Kind zwei männliche Bezugspersonen hat. Alles liebe
Bad_but_nice
15902 Beiträge
31.08.2021 17:23
Erst einmal solltest du wissen das nicht du automatisch als Vater eingetragen wirst, denn als leiblichen Vater wird der eingetragen der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter in dem Falle verheiratet ist... Das heisst für dich nach Geburt das du die Vaterschaft anfechten musst um dann als leiblichen Vater eingetragen zu werden...
Und natürlich hast du dann ein Umgangsrecht... Sorgerecht liegt sofern die es nicht offiziell bestätigt erstmal bei Ihr als alleiniges Sorgerecht, sie kann aber zustimmen das ihr das gemeinsame bekommt bzw. Bei verheirateten ist das automatisch der Fall...
Lass dich am besten beraten ...
Mimiminime
1715 Beiträge
31.08.2021 17:23
Zitat von Mirko02:

Zitat von N1N4:

Hallo,

wenn du dir einen Anwalt nicht leisten kannst, steht dir Beratungshilfe und im Falle eines Gerichtsstreits auch PKH zu.

Dein erster Ansprechpartner ist das Jugendamt. Natürlich ist das hälftige Sorgerecht was tolles, hat aber mit deinem Umgangsrecht NICHTS zu tun. Das hast du unabhängig davon ob du das Sorgerecht hast oder nicht. Wenn du keinen Kontakt bisher mit dem Kind hattest, bekommst du das Sorgerecht auch nicht so einfach, da noch keine Bindung zum Kind besteht.

Für die Umgangszeiten vereinbart ihr etwas. Entweder selbst bei gutem Kontakt oder mit Hilfe des Jugendamtes oder im Streitfall mit Gericht. Gängig ist alle vierzehn Tage von Freitag bis Sonntag (je nach Alter des Kindes). Abholen und Bringen ist dann die Aufgabe der Person, die Umgang hat. Gab es bisher noch keinen Kontakt, wird der Umgang erst einmal über einen gewissen Zeitraum langsam anberaumt. Der Unterhalt wird dennoch in berechneter Höhe fällig.


Vielen Dank für die tolle kompetente Antwort.
Ich dachte mir schon dass das nicht von heute auf morgen geht.

Dass heißt ich muss erst eine Bindung zum Kind aufbauen bevor ich das Sorgerecht teilweise einfordern kann.

Das klingt für mich natürlich nachvollziehbar


Ihr könnt auch das geteilte Sorgerecht festlegen. Es ist die Frage, ob sie dazu bereit ist.
Toll von dir, dass du dazu stehst und ein Bestandteil im Leben des Kindes sein möchtest
FoxMami
2962 Beiträge
31.08.2021 18:42
Zitat von -M-Y-A-:

Du brauchst das Sorgerecht nicht um umgangsrecht zu haben. Die Mutter des Kindes darf nichts mehr alleine unterschreiben, das Kind beschulen, Operationen durchführen lassen etc. Zum wohle aller, würde ich das an deiner Stelle lassen. Aber natürlich kannst du dich um den Umgang bemühen, das steht sowohl dir, als auch dem Kind zu.


Bin ganz bei dir. Umgangsrecht ist toll und super, aber das Sorgerecht würde in dem Fall eventuell nur Streitigkeiten und Stress mit sich bringen. Ob das dem Kind gut tut?
DieOhneNamen
28882 Beiträge
31.08.2021 19:16
Wie alt ist denn das Kind?

Ich finde schon, dass du wenn du regelmäßigen Umgang möchtest und pflegst auch das gemeinsame Sorgerecht haben solltest.

Es steht dir dann auch einfach zu.
Alice_Kingsley
197 Beiträge
31.08.2021 19:21
Zitat von Mirko02:

Liebe Mamacommunity

Ich wende mich an euch in der Hoffnung dass manch einer bereits mit diesem Thema in Kontakt gekommen ist und sich rechtlich hierzu auskennt.

Es ist so dass ich kürzlich erfahren habe, dass ich der leibliche Vater eines Kindes bin.
Im Moment bin ich noch nicht sicher ob mich darüber freuen soll oder nicht.

Einen Vaterschaftstest haben wir übrigens machen lassen der meine Vaterschaft eindeutig bewies.

Nun möchte die Mutter mich offiziell als Vater angeben.
Sprich mich mit rechten und Pflichten heranziehen.

Das ist für mich auch absolut gar kein Thema denn ich stehe natürlich zu meinem Kind.

ABER folgende Situation ist hier vorrangig.

Die Mutter ist verheiratet. Es besteht also eine intakte Familie und der Vater dort ist wohl auch ein „richtiger“ Vater für mein Kind.

Welche Rechte habe ich dann? Oder werde ich künftig nur zur Kasse gebeten ?
Kann ich eventuell sogar das Sorgerecht beantragen ? Aber wie soll das funktionieren wenn dort eine rechtliche Familie vorherrscht ?

Ich weiß es ist ein schwieriges Thema und ich möchte hier auch niemanden zu nahe treten aber dennoch möchte ich wissen ob meine Zukunft eine Rechtsstreit für mich bereit hält und eben welche Rechte ich erwarten kann.

Vielen Dank


Das wird alles nicht einfach.
Sie kann dich nicht einfach als Vater angeben wenn sie verheiratet ist.
Ihr Ehemann ist jetzt Grad der eingetragene Vater ,das passiert automatisch wenn eine Frau verheiratet ist.
Ich denke du wirst um eine Beratung beim Anwalt nicht herum kommen.
nilou
14020 Beiträge
31.08.2021 19:53
Such dir einen Anwalt für Familienrecht. Aktuell ist der rechtliche Vater der Ehemann der Mutter. Also erst Vaterschaftsanfechtung und dann Klärung Sorgerecht.

Auch wichtig: der aktuell rechtliche Vater hat gegen dich Evtl. Regressansprüche.
Mirko02
6 Beiträge
01.09.2021 01:11
Ich danke euch für all die netten Worte und die kompetenten Auskünfte.

Werde wohl um rechtlichen Rat nicht rumkommen aber zumindest konnte ich etwas mehr Einblick in die Situation erlangen.
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