Mütter- und Schwangerenforum

Sorgerecht beantragen

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Mirko02
6 Beiträge
01.09.2021 01:14
Zitat von nilou:

Such dir einen Anwalt für Familienrecht. Aktuell ist der rechtliche Vater der Ehemann der Mutter. Also erst Vaterschaftsanfechtung und dann Klärung Sorgerecht.

Auch wichtig: der aktuell rechtliche Vater hat gegen dich Evtl. Regressansprüche.


Dürfte ich hier noch einmal nachhaken?
Soweit ich weiß sind die beiden ja verheiratet.
Gerichtlich festgelegten Unterhalt wird dort also nicht gezahlt sondern das Kind wird eben „mitversorgt“. Woran sollten dann die Regressansprüche festgemacht bzw. berechnet werden?

Der Kleine wird nun ein Jahr alt. Muss ich also dem bis dato rechtlichem Vater für ein Jahr Geld zurückzahlen?
Bad_but_nice
15902 Beiträge
01.09.2021 04:09
Zitat von Mirko02:

Zitat von nilou:

Such dir einen Anwalt für Familienrecht. Aktuell ist der rechtliche Vater der Ehemann der Mutter. Also erst Vaterschaftsanfechtung und dann Klärung Sorgerecht.

Auch wichtig: der aktuell rechtliche Vater hat gegen dich Evtl. Regressansprüche.


Dürfte ich hier noch einmal nachhaken?
Soweit ich weiß sind die beiden ja verheiratet.
Gerichtlich festgelegten Unterhalt wird dort also nicht gezahlt sondern das Kind wird eben „mitversorgt“. Woran sollten dann die Regressansprüche festgemacht bzw. berechnet werden?

Der Kleine wird nun ein Jahr alt. Muss ich also dem bis dato rechtlichem Vater für ein Jahr Geld zurückzahlen?


Wenn er es einklagt ja. Wenn er sagt er verzichtet dann nicht.
Jedoch solltest du dich dann sputen denn man sagt als groben Richtwert das man in den ersten 2 jahren die Vaterschaft nur anfechten kann... zumindest ist es so bei der ex meines ex Mannes gewesen sie war auch mit meinem ex zusammen hat ein gemeinsames kind war aber noch verheiratet zum Zeitpunkt der Geburt naja das Kind hat ihren ehemaligen Mann als Vater und nicht mein ex und beide haben die frost von 2 Jahren verstrichen " bewußt " mittlerweile ist die Anfechtung nicht mehr möglich
Mirko02
6 Beiträge
01.09.2021 06:29
Zitat von Bad_but_nice:

Zitat von Mirko02:

Zitat von nilou:

Such dir einen Anwalt für Familienrecht. Aktuell ist der rechtliche Vater der Ehemann der Mutter. Also erst Vaterschaftsanfechtung und dann Klärung Sorgerecht.

Auch wichtig: der aktuell rechtliche Vater hat gegen dich Evtl. Regressansprüche.


Dürfte ich hier noch einmal nachhaken?
Soweit ich weiß sind die beiden ja verheiratet.
Gerichtlich festgelegten Unterhalt wird dort also nicht gezahlt sondern das Kind wird eben „mitversorgt“. Woran sollten dann die Regressansprüche festgemacht bzw. berechnet werden?

Der Kleine wird nun ein Jahr alt. Muss ich also dem bis dato rechtlichem Vater für ein Jahr Geld zurückzahlen?


Wenn er es einklagt ja. Wenn er sagt er verzichtet dann nicht.
Jedoch solltest du dich dann sputen denn man sagt als groben Richtwert das man in den ersten 2 jahren die Vaterschaft nur anfechten kann... zumindest ist es so bei der ex meines ex Mannes gewesen sie war auch mit meinem ex zusammen hat ein gemeinsames kind war aber noch verheiratet zum Zeitpunkt der Geburt naja das Kind hat ihren ehemaligen Mann als Vater und nicht mein ex und beide haben die frost von 2 Jahren verstrichen " bewußt " mittlerweile ist die Anfechtung nicht mehr möglich


Nochmal danke für deine Antwort.
Das mit der 2 Jahres Frist ist mir auch nun schon von mehreren Seiten zu Ohren gekommen und sollte für mich nun kein Problem darstellen.

Das mit deinem Mann ist ja sehr ungerecht gelaufen.
Muss er denn dennoch für das Kind finanziell aufkommen?
Bad_but_nice
15902 Beiträge
01.09.2021 07:00
Mein Ex Mann
Nein er ist nicht als.leiblichen Vater anerkannt und ist nun somit aus der Pflicht heraus..Die beiden haben 2.Jahre lang gewußt das die diese Vaterschaft anfechten müssen ( zumal die Mutter ja mit ihrem verheirateten Mann ebenfalls in Trennung Scheidung lebte als der kleine kam ) fieses haben Beide bewusst nicht gemacht und nun ist er bereits 4 Jahre der kleine die Frist ist verstrichen ihr ex muss nun für den kleinen zahlen und mein ex ist aus der sache raus. Dumm gelaufen für beide meinem Ex kommt das natürlich gelegen denn somit muss er nur für unsere 2.leiblichen Kinder Unterhalt zahlen anstatt für 3 aber er hat natürlich auch versucht beim Gericht heimlich den Unterhalt seiner beiden leiblichen Kinder herabsetzen zu lassen mit der Begründung er habe ein 3 Kind wofür er zahlt was ich mit Hilfe seiner ex sagen schnell belegen konnte und er nun weiterhin für die beiden aufkommen muss in Dem Umfang den er finanziell aufbringen kann manchmal muss man sowas nicht verstehen... Aber ich finde es toll wenn du sagst du willst kontakt ect. Wenn es dein leibliches ist steht dir Umgang zu definitiv Sorgerecht jedoch müsste sie dir anteilsmässig übertragen wenn sie dad nicht macht wird es schwierig es hat aber KEINEN Einfluss auf dein Recht auf Umgang.
Das Sorgerecht ist eher dazu da das beide die gleichen anteiligen Rechte haben und zusammen dann entscheiden müssen.
Ich habe damals das alleinige beantragt da.mein ex 0 kooperativ war und mir für gewisse Sachen wie Kita / schulanmeldungen eine notwendige OP die Unterschrift nicht gab... Wenn du sagst ok dsd Sorgerecht kann sie alleine behalten dann lass es dabei beruhen denn ein umschreiben wird nicht leicht werden wenn sie nicht von selber sagt du kriegst die Hälfte und bei Gericht wird immer genau geschaut... Aber wie gesagt auch ohne Sorgerecht ändert es NICHTS An deinem umgangsrecht denn das hast du auch ohne Sorgerecht
01.09.2021 12:22
Zitat von Mirko02:

Ich danke euch für all die netten Worte und die kompetenten Auskünfte.

Werde wohl um rechtlichen Rat nicht rumkommen aber zumindest konnte ich etwas mehr Einblick in die Situation erlangen.


Ich würde mich auch zuerst einmal beim Jugendamt melden und dort einen Beratungstermin in Anspruch nehmen das ist auch kostenlos und die haben sicher Erfahrung mit Fällen wie deinen und welche Möglichkeiten bestehen und wie es ausgehen kann.

Dass du zur Kasse gebeten wirst aber gleichzeitig kein Umgang eingeräumt bekommst kann ich mir kaum vorstellen.

Und solange ein anderer als Vater eingetragen ist kann sie von dir auch keinen Unterhalt verlangen.

Wie alt ist das Kind denn?

Hast du einen Brief von der kindsmutter bekommen?

War es eine Affäre oder seid ihr im bösen auseinander gegangen?

Ich denke am sinnvollsten ist ein freundschaftlich neutraler Umgang mit der kindsmutter und einvernehmliche Möglichkeiten und Lösungen.

Dann kannst du ja auch auf einen Anwalt verzichten und es wird nicht unnötig teuer.
01.09.2021 12:26
Zitat von Bad_but_nice:

Zitat von Mirko02:

Zitat von nilou:

Such dir einen Anwalt für Familienrecht. Aktuell ist der rechtliche Vater der Ehemann der Mutter. Also erst Vaterschaftsanfechtung und dann Klärung Sorgerecht.

Auch wichtig: der aktuell rechtliche Vater hat gegen dich Evtl. Regressansprüche.


Dürfte ich hier noch einmal nachhaken?
Soweit ich weiß sind die beiden ja verheiratet.
Gerichtlich festgelegten Unterhalt wird dort also nicht gezahlt sondern das Kind wird eben „mitversorgt“. Woran sollten dann die Regressansprüche festgemacht bzw. berechnet werden?

Der Kleine wird nun ein Jahr alt. Muss ich also dem bis dato rechtlichem Vater für ein Jahr Geld zurückzahlen?


Wenn er es einklagt ja. Wenn er sagt er verzichtet dann nicht.
Jedoch solltest du dich dann sputen denn man sagt als groben Richtwert das man in den ersten 2 jahren die Vaterschaft nur anfechten kann... zumindest ist es so bei der ex meines ex Mannes gewesen sie war auch mit meinem ex zusammen hat ein gemeinsames kind war aber noch verheiratet zum Zeitpunkt der Geburt naja das Kind hat ihren ehemaligen Mann als Vater und nicht mein ex und beide haben die frost von 2 Jahren verstrichen " bewußt " mittlerweile ist die Anfechtung nicht mehr möglich


Puh das ist ja krass wenn ein Mann der gar nicht wusste dass er Vater ist und somit auch die Rechte als Vater nicht wahrnehmen konnte dann plötzlich Unterhalt nachzahlen soll.

Also ab dem Tag wo er Kenntnis davon erlangt hat verstehe ich denn ab da hätte er ja sich auch dafür einsetzen können in Kontakt mit dem Kind zu treten und eine Beziehung aufzubauen.

-----------

Ich bin mir aber sicher dass es für die Psyche des Kindes und sein gesundes heranwachsen sehr wichtig ist dass es spürt dass der leibliche Vater ab dem Zeitpunkt dass er von der Vaterschaft wusste sich auch für das Kind ein Kennenlernen und eine Beziehung eingesetzt hat egal wie es dann mal endet aber du musst dich einsetzen das wird der Psyche deines Kindes spätestens in der Pubertät sehr gut tun zu wissen dass es dem Papa es wert war dass er sich einsetzt und es kennenlernen möchte auch wenn er Schwierigkeiten überwinden muss.
N1N4
677 Beiträge
01.09.2021 13:01
Zitat von Bad_but_nice:

Zitat von Mirko02:

Zitat von nilou:

Such dir einen Anwalt für Familienrecht. Aktuell ist der rechtliche Vater der Ehemann der Mutter. Also erst Vaterschaftsanfechtung und dann Klärung Sorgerecht.

Auch wichtig: der aktuell rechtliche Vater hat gegen dich Evtl. Regressansprüche.


Dürfte ich hier noch einmal nachhaken?
Soweit ich weiß sind die beiden ja verheiratet.
Gerichtlich festgelegten Unterhalt wird dort also nicht gezahlt sondern das Kind wird eben „mitversorgt“. Woran sollten dann die Regressansprüche festgemacht bzw. berechnet werden?

Der Kleine wird nun ein Jahr alt. Muss ich also dem bis dato rechtlichem Vater für ein Jahr Geld zurückzahlen?


Wenn er es einklagt ja. Wenn er sagt er verzichtet dann nicht.
Jedoch solltest du dich dann sputen denn man sagt als groben Richtwert das man in den ersten 2 jahren die Vaterschaft nur anfechten kann... zumindest ist es so bei der ex meines ex Mannes gewesen sie war auch mit meinem ex zusammen hat ein gemeinsames kind war aber noch verheiratet zum Zeitpunkt der Geburt naja das Kind hat ihren ehemaligen Mann als Vater und nicht mein ex und beide haben die frost von 2 Jahren verstrichen " bewußt " mittlerweile ist die Anfechtung nicht mehr möglich


Die Frist gilt nicht ab Geburt des Kindes sondern und ganz wichtig, ab Kenntnisnahme der Vaterschaft!
volvoanne
64 Beiträge
01.09.2021 21:31
Ich finde, Ihr solltet zum Jugendamt gehen. Einfach um auch eine Beratung zu bekommen. Es geht ja nicht nur darum, was das ganze für dich und die derzeitigen Eltern bedeutet, sondern auch für das Kind. Was bedeutet das für seine Kernfamilie, wenn es nun rechtlich von seinem Vater (das ist der Mann der Mutter) getrennt wird. Natürlich ist es jetzt noch klein, aber das wird ihn ja die ganze Kindheit und Leben begleiten. Was bedeutet das für das Verhältnis Vater und Kind, wenn die Mutter und du da nun rechtlich intervenieren. Was würde es für dich bedeuten, wenn du nicht rechtlich der Vater bist, aber trotzdem im Leben des Kindes?

Ich will das ganze gar nicht bewerten, weder moralisch noch jurstisch, wer nun leiblciher, sozialer und rechtlicher Vater ist. Ich will nur sagen, dass ich mir hier wirklich Hilfe von Profis suchen würde und zu schauen, wie die Sachlage nun ist und was die beste Lösung ist. Vor allem für das Kind. Wenn du (NUR ZUM BEISPIEL) nur engen Kontakt zu ihm haben willst und es auch alles später erfahren wird, dann ist es ja fraglich, ob es so gut ist, dass da ggf. die Kernfamilie kaputt geht, wenn der aktuelle Vater da "rausgedrängt" wird. Man weiß ja nicht, ob er gerade da sitzt und total Angst hat sein Kind zu verlieren, dass er seit einem Jahr pflegt oder ob die eh nur auf dem Papier verheiratet sind, ob er es wusste etc...... ich denke hier man man sauber zwischen den Bedürfnissen der Erwachsnen und den des Kindes trennen. Und sich auch nicht dazu verleiten lassen, dass man rechtlich was macht, nur weil es geht. Das Jugendamt hat hier sicher am meisten Erfahrungen, alternativ dann eine Familienberatungsstelle. Die sind auch meistens sehr daran interessiert, dass das Kind in transparenten Strukturen aufwächst...also es würde dir niemand raten, nun nicht "Vater" sein zu wollen.... der aktuelle Vater wird lernen damit umgehen zu müssen. Aber wie, das braucht echt etwas Unterstützung von Profis.

Ich kanns überhaupt nicht mit Bestimmtheit sagen, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass du hier irgendwem etwas zurückzahlen musst. Wenn er der Vater ist, dann kümmert er sich als Vater. Daran ändert es auch nichts, wenn er das dann wegen einer Anfechtung nicht mehr sein wollte. Etwas anderes könnte ich mir höchstens vorstellen, wenn er von der Frau getrennt lebt und tstaächlich "Unterhalt" gezahlt hätte.

Viel Glück
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