Mütter- und Schwangerenforum

Der erste schriftliche Tadel von der Schule..

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Elenchen
4 Beiträge
11.06.2016 10:59
Zitat von Seesternchen_2.0:

Glaubt man ernsthaft dass die Schule erlaubt hat auf der Party Alkohol zu verkaufen?

Dann als einzigstes Wort "Entschuldigung" 1000 mal zu schreiben weil er Schorle trank? Welcher teenie trinkt schorle (hier vermute ich weinschorle) die trinken eher bier, Radler und co!

Und ein Tadel dafür kassieren, unter welcher Rechtsgrundlage hat er den erhalten? Welchen Paragraphen des Schulgesetz hat er den verstoßen dass es berechtigt, bei einer außerschulischen aktion ein Tadel zu bekommen.

Sorry ich glaube hier garnichts! Ich glaube das ist erstunken und erlogen! Mit 5 eingeschult wäre der bursche mit 15 nicht in der 10 sondern in der 11. klasse.
Hallo Seesternchen!
Heute lag der Tadel im Briefkasten (gem. § 97 der Schulordnung) und glaub mir, dass es mir keinen Spaß macht sowas zu erfinden. Ich habe die halbe Nacht nicht geschlafen. Zur Weinschorle: wir leben in der Pfalz, Weinschorle ist bei uns durchaus üblich. Und mein Sohn wird im Herbst 16.
Danke aber trotzdem für deine Antwort, auch wenn sie mich nicht weiterbringt.
Seesternchen_2.0
9665 Beiträge
11.06.2016 12:29
Zitat von Elenchen:

Zitat von Seesternchen_2.0:

Glaubt man ernsthaft dass die Schule erlaubt hat auf der Party Alkohol zu verkaufen?

Dann als einzigstes Wort "Entschuldigung" 1000 mal zu schreiben weil er Schorle trank? Welcher teenie trinkt schorle (hier vermute ich weinschorle) die trinken eher bier, Radler und co!

Und ein Tadel dafür kassieren, unter welcher Rechtsgrundlage hat er den erhalten? Welchen Paragraphen des Schulgesetz hat er den verstoßen dass es berechtigt, bei einer außerschulischen aktion ein Tadel zu bekommen.

Sorry ich glaube hier garnichts! Ich glaube das ist erstunken und erlogen! Mit 5 eingeschult wäre der bursche mit 15 nicht in der 10 sondern in der 11. klasse.
Hallo Seesternchen!
Heute lag der Tadel im Briefkasten (gem. § 97 der Schulordnung) und glaub mir, dass es mir keinen Spaß macht sowas zu erfinden. Ich habe die halbe Nacht nicht geschlafen. Zur Weinschorle: wir leben in der Pfalz, Weinschorle ist bei uns durchaus üblich. Und mein Sohn wird im Herbst 16.
Danke aber trotzdem für deine Antwort, auch wenn sie mich nicht weiterbringt.


Paragraph 97 nach dem schulgesetz in RLP ist ein Maßnahmenkatalog welche maßnahmen nach paragraph 53 möglich sind.

Eine verletzung der Schulordnung nach Paragraph 97 (ihr habt eine Schule mit mind 97 paragraphen) kann nach mißachtung dieses paragraphen nicht mit einen tadel nach paragraph 97 der schulordung ausgedprochen werden.

Vorher muss im übrigen eine anhörung stattfinden mit dir als erziehungsberechtigte und deinem sohn damit er sich äussert.

Wenn das alles so statt gefunden haben soll dann hat der schulleiter sein beruf verfehlt!

Frage wann bekommt ihr post, wenn du das ding schon heute morgen im kasten hattest?
11.06.2016 12:29
Uhh, da kommt das Muttertier in mir durch. Ich würde nun wohl folgendes machen. Dein Sohn ist sonst unauffällig, oder?
Also ich würde am Montag das Gespräch mit dem Direktor suchen, versuchen den Sachverhalt friedlich zu klären. Des Weiteren würde ich meinen Sohn dazu animieren einen Aufsatz zu schreiben über die Gefahren des Alkohols allgemein, besonders aber in dem Alter. 1000 Mal ein einzelnes Wort schreiben? NIemals...das würde ich untersagen. Er ist doch nicht doof, sondern hat schlicht einen - in meinen Augen winzigen - Fehler gemacht.
Der Direktor bekäme diesen Aufsatz zusammen mit einem Schreiben meinerseits, dass ich die pädagogische Wirkung im exessiven Schreiben eines einzelnes Wortes schlicht nicht sehen kann, ich daher eher auf nachhaltige Wirkung gesetzt habe und meinen Sohn angeregt habe, sich noch einmal intensiv mit der Thematik auseinanderzusetzen. (1000 x Entschuldigung ) Sollte der Direktor im vorherigen Gespräch in keinster Weise kooperativ sein, dann bekäme er zu diesem Scheiben noch eine Kopie der geschalteten Anzeige, die ich tätigen würde, wenn die Schule Alkohol ausschenkt. Geht meines Wissens nach nämlich nicht, zumindest nicht, wenn auch minderjährige Kinder geladen sind.
Alles andere halte ich für Nonsens. Und eine Weinschorle mit fast 16 in eurer Region... pfff, lächerlich. Das ist wie ein kleines Bier mit 16 in Bayern... gehört ja fast schon zum guten Ton. Das Maß macht es doch und das war offensichtlich nicht überschritten.

LG Zaubi
Seesternchen_2.0
9665 Beiträge
11.06.2016 12:30
Zitat von Seesternchen_2.0:

Zitat von Elenchen:

Zitat von Seesternchen_2.0:

Glaubt man ernsthaft dass die Schule erlaubt hat auf der Party Alkohol zu verkaufen?

Dann als einzigstes Wort "Entschuldigung" 1000 mal zu schreiben weil er Schorle trank? Welcher teenie trinkt schorle (hier vermute ich weinschorle) die trinken eher bier, Radler und co!

Und ein Tadel dafür kassieren, unter welcher Rechtsgrundlage hat er den erhalten? Welchen Paragraphen des Schulgesetz hat er den verstoßen dass es berechtigt, bei einer außerschulischen aktion ein Tadel zu bekommen.

Sorry ich glaube hier garnichts! Ich glaube das ist erstunken und erlogen! Mit 5 eingeschult wäre der bursche mit 15 nicht in der 10 sondern in der 11. klasse.
Hallo Seesternchen!
Heute lag der Tadel im Briefkasten (gem. § 97 der Schulordnung) und glaub mir, dass es mir keinen Spaß macht sowas zu erfinden. Ich habe die halbe Nacht nicht geschlafen. Zur Weinschorle: wir leben in der Pfalz, Weinschorle ist bei uns durchaus üblich. Und mein Sohn wird im Herbst 16.
Danke aber trotzdem für deine Antwort, auch wenn sie mich nicht weiterbringt.


Paragraph 97 nach dem schulgesetz in RLP ist ein Maßnahmenkatalog welche maßnahmen nach paragraph 53 möglich sind.

Eine verletzung der Schulordnung nach Paragraph 97 (ihr habt eine Schule mit mind 97 paragraphen) kann nach mißachtung dieses paragraphen nicht mit einen tadel nach paragraph 97 der schulordung ausgedprochen werden.

Vorher muss im übrigen eine anhörung stattfinden mit dir als erziehungsberechtigte und deinem sohn damit er sich äussert.

Wenn das alles so statt gefunden haben soll dann hat der schulleiter sein beruf verfehlt!

Frage wann bekommt ihr post, wenn du das ding schon heute morgen im kasten hattest?


Wie kann man gestern nachfragen umd heute erst den tadel im Kasten haben
Sonce
7123 Beiträge
11.06.2016 12:36
Zitat von Seesternchen_2.0:

Zitat von Seesternchen_2.0:

Zitat von Elenchen:

Zitat von Seesternchen_2.0:

Glaubt man ernsthaft dass die Schule erlaubt hat auf der Party Alkohol zu verkaufen?

Dann als einzigstes Wort "Entschuldigung" 1000 mal zu schreiben weil er Schorle trank? Welcher teenie trinkt schorle (hier vermute ich weinschorle) die trinken eher bier, Radler und co!

Und ein Tadel dafür kassieren, unter welcher Rechtsgrundlage hat er den erhalten? Welchen Paragraphen des Schulgesetz hat er den verstoßen dass es berechtigt, bei einer außerschulischen aktion ein Tadel zu bekommen.

Sorry ich glaube hier garnichts! Ich glaube das ist erstunken und erlogen! Mit 5 eingeschult wäre der bursche mit 15 nicht in der 10 sondern in der 11. klasse.
Hallo Seesternchen!
Heute lag der Tadel im Briefkasten (gem. § 97 der Schulordnung) und glaub mir, dass es mir keinen Spaß macht sowas zu erfinden. Ich habe die halbe Nacht nicht geschlafen. Zur Weinschorle: wir leben in der Pfalz, Weinschorle ist bei uns durchaus üblich. Und mein Sohn wird im Herbst 16.
Danke aber trotzdem für deine Antwort, auch wenn sie mich nicht weiterbringt.


Paragraph 97 nach dem schulgesetz in RLP ist ein Maßnahmenkatalog welche maßnahmen nach paragraph 53 möglich sind.

Eine verletzung der Schulordnung nach Paragraph 97 (ihr habt eine Schule mit mind 97 paragraphen) kann nach mißachtung dieses paragraphen nicht mit einen tadel nach paragraph 97 der schulordung ausgedprochen werden.

Vorher muss im übrigen eine anhörung stattfinden mit dir als erziehungsberechtigte und deinem sohn damit er sich äussert.

Wenn das alles so statt gefunden haben soll dann hat der schulleiter sein beruf verfehlt!

Frage wann bekommt ihr post, wenn du das ding schon heute morgen im kasten hattest?


Wie kann man gestern nachfragen umd heute erst den tadel im Kasten haben


Im Eingangspost steht doch das der Sohn Mittwoch beim Schulleiter war und dort ein schriftlicher Tadel angekündigt wurde. Dieser ist heute also angekommen.
JennyKai
1071 Beiträge
11.06.2016 12:44
Schade das Posts immer gleich zerpflückt werden und als Fake betitelt.

Ich würde im übrigen genauso Verfahren wie Zaubi.

LG Jenny
Seesternchen_2.0
9665 Beiträge
11.06.2016 12:46
Zitat von Sonce:

Zitat von Seesternchen_2.0:

Zitat von Seesternchen_2.0:

Zitat von Elenchen:

...


Paragraph 97 nach dem schulgesetz in RLP ist ein Maßnahmenkatalog welche maßnahmen nach paragraph 53 möglich sind.

Eine verletzung der Schulordnung nach Paragraph 97 (ihr habt eine Schule mit mind 97 paragraphen) kann nach mißachtung dieses paragraphen nicht mit einen tadel nach paragraph 97 der schulordung ausgedprochen werden.

Vorher muss im übrigen eine anhörung stattfinden mit dir als erziehungsberechtigte und deinem sohn damit er sich äussert.

Wenn das alles so statt gefunden haben soll dann hat der schulleiter sein beruf verfehlt!

Frage wann bekommt ihr post, wenn du das ding schon heute morgen im kasten hattest?


Wie kann man gestern nachfragen umd heute erst den tadel im Kasten haben


Im Eingangspost steht doch das der Sohn Mittwoch beim Schulleiter war und dort ein schriftlicher Tadel angekündigt wurde. Dieser ist heute also angekommen.


Die anhörung musd mit den Erziehungsberechtigten geführt werden
Seesternchen_2.0
9665 Beiträge
11.06.2016 12:47
Zitat von JennyKai:

Schade das Posts immer gleich zerpflückt werden und als Fake betitelt.

Ich würde im übrigen genauso Verfahren wie Zaubi.

LG Jenny


Du ich arbeite täglich mit solchen schreiben.

Aber gut dann halte ich meine klappe und lass eich weiterhin einen bären aufbinden
JennyKai
1071 Beiträge
11.06.2016 12:51
Zitat von Seesternchen_2.0:

Zitat von JennyKai:

Schade das Posts immer gleich zerpflückt werden und als Fake betitelt.

Ich würde im übrigen genauso Verfahren wie Zaubi.

LG Jenny


Du ich arbeite täglich mit solchen schreiben.

Aber gut dann halte ich meine klappe und lass eich weiterhin einen bären aufbinden


Das glaube ich dir. Ich hab damit jetzt auch nicht im speziellen dich gemeint. Aber bei Usern die sich neu hier anmelden wird teilweise immer sofort von Fake ausgegangen. Als wäre das erstmal die Grundeinstellung den neuen Gegenüber
11.06.2016 14:08
Lege doch Widerspruch ein. Dann wird der Vorgang nochmal (von der Schulaufsicht) geprüft.
Sonce
7123 Beiträge
11.06.2016 17:12
Zitat von Seesternchen_2.0:

Zitat von JennyKai:

Schade das Posts immer gleich zerpflückt werden und als Fake betitelt.

Ich würde im übrigen genauso Verfahren wie Zaubi.

LG Jenny


Du ich arbeite täglich mit solchen schreiben.

Aber gut dann halte ich meine klappe und lass eich weiterhin einen bären aufbinden


wüsste jetzt echt nicht was die Ts mit einem Fake in dieser Richtung erreichen wollen würde. Es ist weder "interessant" noch großartig " schockierend" oder sonst was

Ich habe übrigens auch mal einen Tadel erhalten. Meine Eltern hatten damit so gut wie nichts zu tun. Musste ihn nur unterschrieben in der Schule vorzeigen (kam per post).
Das wars auch schon. Es gab nie ein Gespräch deswegen zwischen Schulleiter mir oder meinen Eltern. Ich kannte das bisher auch immer nur so
12.06.2016 09:30
Bei uns gibt's wegen eines Tadels auch kein Gespräch mit dem Klassenlehrer oder gar der Schulleitung.
Noch nicht einmal beim ersten Verweis, es sei denn es wurde eine Klassenkonferenz einberufen. Und das passiert sehr selten hier..
Habe erst eine erlebt.. und es wurden massenhaft Tadel und Verweise ausgeprochen.

Naja, ich glaube die Geschichte. Ich weiß, wie schockierend inkompetent die Schulbelegschaft sein kann.
(Ich bekam mal von der Sekretärin Antidepressiva verabreicht, nachdem sie (!!) mit mir bei einem Arzt war während der Schulzeit - ohne das meine Eltern vorher informiert wurden und das ist KEIN Scherz. Und der Rektor wusste davon und hat das gebilligt.)

Also ich würde mich da echt nicht so verrückt machen.
Dein Sohn hat den Wunsch geäußert es dabei zu belassen..
Allerdings würde ich ihn die 1000 Worte auch nicht schreiben lassen.
Hätte er allerdings nichts gesagt, dann hätte ich vermutlich auch Einspruch eingelegt.
12.06.2016 10:49
Ich würde da höchstens ein Briefchen schreiben.

"Derart merkwürdige Strafmaßnahmen sind unzulässig und werden von mir abgelehnt. Mit freundlichen Grüßen "
Man muss sich ja auch nicht jeden Quatsch gefallen lassen.
Elenchen
4 Beiträge
12.06.2016 22:51
Zitat von Die-zauberhafte-Patin:

Uhh, da kommt das Muttertier in mir durch. Ich würde nun wohl folgendes machen. Dein Sohn ist sonst unauffällig, oder?
Also ich würde am Montag das Gespräch mit dem Direktor suchen, versuchen den Sachverhalt friedlich zu klären. Des Weiteren würde ich meinen Sohn dazu animieren einen Aufsatz zu schreiben über die Gefahren des Alkohols allgemein, besonders aber in dem Alter. 1000 Mal ein einzelnes Wort schreiben? NIemals...das würde ich untersagen. Er ist doch nicht doof, sondern hat schlicht einen - in meinen Augen winzigen - Fehler gemacht.
Der Direktor bekäme diesen Aufsatz zusammen mit einem Schreiben meinerseits, dass ich die pädagogische Wirkung im exessiven Schreiben eines einzelnes Wortes schlicht nicht sehen kann, ich daher eher auf nachhaltige Wirkung gesetzt habe und meinen Sohn angeregt habe, sich noch einmal intensiv mit der Thematik auseinanderzusetzen. (1000 x Entschuldigung ) Sollte der Direktor im vorherigen Gespräch in keinster Weise kooperativ sein, dann bekäme er zu diesem Scheiben noch eine Kopie der geschalteten Anzeige, die ich tätigen würde, wenn die Schule Alkohol ausschenkt. Geht meines Wissens nach nämlich nicht, zumindest nicht, wenn auch minderjährige Kinder geladen sind.
Alles andere halte ich für Nonsens. Und eine Weinschorle mit fast 16 in eurer Region... pfff, lächerlich. Das ist wie ein kleines Bier mit 16 in Bayern... gehört ja fast schon zum guten Ton. Das Maß macht es doch und das war offensichtlich nicht überschritten.

LG Zaubi
Danke!!
Dein Beitrag hat mir wirklich weitergeholfen. Ich denke der Schulleiter wird nicht einsichtig sein, weil er schon beim Gespräch mit meinem Sohn gesagt hat, dass er ihn jetzt für einen Alkoholiker hält und jeden Lehrer, der mit ihm auf Ausflüge geht, vorwarnen müsste, welche "Gestalt" da wohl mitgeht.

Die Anzeige werde ich wohl nicht machen, einfach meinem Sohn zuliebe. Werde ihn aber zu Hause soweit aufbauen, dass er sein Selbstvertrauen nicht verliert.
Und ich glaube auch nicht, dass die Lehrer meinen Sohn anders behandeln werden wie bisher. Schließlich sind nicht alle Lehrer so , wie der Schulleiter. Ist aber der Chef, man hört sich das an, aber denken können sie ja schließlich auch
12.06.2016 23:31
Zitat von Elenchen:

Zitat von Die-zauberhafte-Patin:

Uhh, da kommt das Muttertier in mir durch. Ich würde nun wohl folgendes machen. Dein Sohn ist sonst unauffällig, oder?
Also ich würde am Montag das Gespräch mit dem Direktor suchen, versuchen den Sachverhalt friedlich zu klären. Des Weiteren würde ich meinen Sohn dazu animieren einen Aufsatz zu schreiben über die Gefahren des Alkohols allgemein, besonders aber in dem Alter. 1000 Mal ein einzelnes Wort schreiben? NIemals...das würde ich untersagen. Er ist doch nicht doof, sondern hat schlicht einen - in meinen Augen winzigen - Fehler gemacht.
Der Direktor bekäme diesen Aufsatz zusammen mit einem Schreiben meinerseits, dass ich die pädagogische Wirkung im exessiven Schreiben eines einzelnes Wortes schlicht nicht sehen kann, ich daher eher auf nachhaltige Wirkung gesetzt habe und meinen Sohn angeregt habe, sich noch einmal intensiv mit der Thematik auseinanderzusetzen. (1000 x Entschuldigung ) Sollte der Direktor im vorherigen Gespräch in keinster Weise kooperativ sein, dann bekäme er zu diesem Scheiben noch eine Kopie der geschalteten Anzeige, die ich tätigen würde, wenn die Schule Alkohol ausschenkt. Geht meines Wissens nach nämlich nicht, zumindest nicht, wenn auch minderjährige Kinder geladen sind.
Alles andere halte ich für Nonsens. Und eine Weinschorle mit fast 16 in eurer Region... pfff, lächerlich. Das ist wie ein kleines Bier mit 16 in Bayern... gehört ja fast schon zum guten Ton. Das Maß macht es doch und das war offensichtlich nicht überschritten.

LG Zaubi
Danke!!
Dein Beitrag hat mir wirklich weitergeholfen. Ich denke der Schulleiter wird nicht einsichtig sein, weil er schon beim Gespräch mit meinem Sohn gesagt hat, dass er ihn jetzt für einen Alkoholiker hält und jeden Lehrer, der mit ihm auf Ausflüge geht, vorwarnen müsste, welche "Gestalt" da wohl mitgeht.

Die Anzeige werde ich wohl nicht machen, einfach meinem Sohn zuliebe. Werde ihn aber zu Hause soweit aufbauen, dass er sein Selbstvertrauen nicht verliert.
Und ich glaube auch nicht, dass die Lehrer meinen Sohn anders behandeln werden wie bisher. Schließlich sind nicht alle Lehrer so , wie der Schulleiter. Ist aber der Chef, man hört sich das an, aber denken können sie ja schließlich auch


Ja, das stimmt wohl. Trotzdem würde ich den Direktor in seine Schranken weisen. Ich würde ihm klar mitteilen, dass er garantiert mit einer persönlichen Anzeige wegen Verleugnung rechnen kann, sollte er weiterhin in der Art mit und über (siehe das rot markierte) deinen Sohn sprechen. Ich finde das mehr als anmassend und ziemlich unprofessionell. Klingt beinah so, als hätte er akut gegen deinen Sohn etwas und das Trinken von Alkohol kam ihm da nur Recht. Wäre es das nicht gewesen, wäre es etwas anderes gewesen.

LG Zaubi
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