Mütter- und Schwangerenforum

*** Frage zum Umzug und gemeinsames Sorgerecht ***

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MiramitLionel
7456 Beiträge
12.11.2018 13:47
Ich glaube, du hattest ja schon mal einen Thread eröffnet und dort wurde dir geraten, erstmal zu warten. Die Beziehung ist noch sehr frisch, ich würde daher nicht nächstes Jahr direkt umziehen wollen und die Kinder rausreißen. Erstmal in Ruhe schauen, on es eine Zukunft hat und dann weiter sehen
12.11.2018 13:56
Zitat von Duffy:

Wenn ihr das gemeinsame Sorgerecht habt, habt ihr in der Regel auch das gemeinsame Aufenthaltsbestimmungsrecht. Sprich der Kindesvater muss dem Wohnortswechsel zustimmen. Sollte man ohne die Zustimmung des KV umziehen, kann das Gericht sogar anordnen, dass man wieder zurück ziehen muss.

Muss die Mutter eigentlich auch zustimmen, wenn der Kindesvater (durch Trennung) zurück in seine Heimat ziehen möchte?
MiramitLionel
7456 Beiträge
12.11.2018 14:04
Zitat von MiramitLionel:

Ich glaube, du hattest ja schon mal einen Thread eröffnet und dort wurde dir geraten, erstmal zu warten. Die Beziehung ist noch sehr frisch, ich würde daher nicht nächstes Jahr direkt umziehen wollen und die Kinder rausreißen. Erstmal in Ruhe schauen, on es eine Zukunft hat und dann weiter sehen


Am 15.9. Hast du geschrieben, ihr seid seit Kurzem ein Paar. Ich persönlich finde es zu früh um zu sagen, dass es klappt und man überstürzt alle Zelte abbrechen will
Sanna12
539 Beiträge
12.11.2018 14:09
Zitat von Aprilmädchen.:

Zitat von Duffy:

Wenn ihr das gemeinsame Sorgerecht habt, habt ihr in der Regel auch das gemeinsame Aufenthaltsbestimmungsrecht. Sprich der Kindesvater muss dem Wohnortswechsel zustimmen. Sollte man ohne die Zustimmung des KV umziehen, kann das Gericht sogar anordnen, dass man wieder zurück ziehen muss.

Muss die Mutter eigentlich auch zustimmen, wenn der Kindesvater (durch Trennung) zurück in seine Heimat ziehen möchte?


Ohne Kind, nein.
12.11.2018 14:11
Zitat von Sanna12:

Zitat von Aprilmädchen.:

Zitat von Duffy:

Wenn ihr das gemeinsame Sorgerecht habt, habt ihr in der Regel auch das gemeinsame Aufenthaltsbestimmungsrecht. Sprich der Kindesvater muss dem Wohnortswechsel zustimmen. Sollte man ohne die Zustimmung des KV umziehen, kann das Gericht sogar anordnen, dass man wieder zurück ziehen muss.

Muss die Mutter eigentlich auch zustimmen, wenn der Kindesvater (durch Trennung) zurück in seine Heimat ziehen möchte?


Ohne Kind, nein.

Dankeschön.
nilou
14053 Beiträge
12.11.2018 14:16
Zitat von Aprilmädchen.:

Zitat von Duffy:

Wenn ihr das gemeinsame Sorgerecht habt, habt ihr in der Regel auch das gemeinsame Aufenthaltsbestimmungsrecht. Sprich der Kindesvater muss dem Wohnortswechsel zustimmen. Sollte man ohne die Zustimmung des KV umziehen, kann das Gericht sogar anordnen, dass man wieder zurück ziehen muss.

Muss die Mutter eigentlich auch zustimmen, wenn der Kindesvater (durch Trennung) zurück in seine Heimat ziehen möchte?


Nein. Nur für das Kind. Auch die Mutter kann ohne Zustimmung jederzeit umziehen. Nur das Kind eben nicht bei gemeinsamen Sorgerecht.
nilou
14053 Beiträge
12.11.2018 14:18
Ich halte den Umzug auch für noch zu früh. Erstmal richtig kennen lernen. Insbesondere weil du dich in eine Abhängigkeit dort begibst. Es ist sein Haus etc. und v.a. Sollte ihrverstmal in den Ferien gemeinsam den Alltag leben. Ihr führt aktuell eine Fernbeziehung am Wichenende. Das ist mit dem alltäglichen Zusammenleben nicht vergleichbar.
12.11.2018 14:25
Zitat von nilou:

Zitat von Aprilmädchen.:

Zitat von Duffy:

Wenn ihr das gemeinsame Sorgerecht habt, habt ihr in der Regel auch das gemeinsame Aufenthaltsbestimmungsrecht. Sprich der Kindesvater muss dem Wohnortswechsel zustimmen. Sollte man ohne die Zustimmung des KV umziehen, kann das Gericht sogar anordnen, dass man wieder zurück ziehen muss.

Muss die Mutter eigentlich auch zustimmen, wenn der Kindesvater (durch Trennung) zurück in seine Heimat ziehen möchte?


Nein. Nur für das Kind. Auch die Mutter kann ohne Zustimmung jederzeit umziehen. Nur das Kind eben nicht bei gemeinsamen Sorgerecht.

Dankeschön.
Bad_but_nice
15903 Beiträge
12.11.2018 21:12
Zitat von Sanna12:

Sollte er sich quer stellen und nicht zustimmen, bleibt dir nur der Weg übers Gericht. Das Jugendamt wird da auch nicht viel machen können, für dich.
Wobei ich es dann auch schwarz sehe, da der Papa argumentieren könnte, dass du das Kind aus seiner gewohnten Umgebung raus ziehen willst usw.
Und wenn die Möglichkeit besteht. Wirst du das Kind beim Papa lassen müssen und halt dort bleiben müssen, wo ihr jetzt wohnt.9


Ob er zustimmt oder nicht ist egal sie ist dann in der Pflicht zu zu sehen das er die Kinder sieht und das zieht nach sich das sie diese alle 2 Wochen bringen muss
Sanna12
539 Beiträge
12.11.2018 23:21
Zitat von Fuchsmädchen:

Zitat von Sanna12:

Sollte er sich quer stellen und nicht zustimmen, bleibt dir nur der Weg übers Gericht. Das Jugendamt wird da auch nicht viel machen können, für dich.
Wobei ich es dann auch schwarz sehe, da der Papa argumentieren könnte, dass du das Kind aus seiner gewohnten Umgebung raus ziehen willst usw.
Und wenn die Möglichkeit besteht. Wirst du das Kind beim Papa lassen müssen und halt dort bleiben müssen, wo ihr jetzt wohnt.9


Ob er zustimmt oder nicht ist egal sie ist dann in der Pflicht zu zu sehen das er die Kinder sieht und das zieht nach sich das sie diese alle 2 Wochen bringen muss


So egal ist es nicht.
Sie bekommt das Kind nicht umgemeldet, wenn sie keine Schrift. Bestätigung des Vaters hat...
Lealein
10265 Beiträge
13.11.2018 08:35
Ummelden kann sie schon, aber der Vater kann es auch einfach machen und es wird ein ping pong-Spiel daraus (so erzählte man es mir beim Bürgeramt, als ich meine Kinder umgemeldet habe und ich das Aufenthaltsbestimmungsrecht noch nicht hatte).

Zu aller erst sollte sie das Aufenthaltsbestimmungsrecht wir sich gewinnen (dh vor Gericht). Damals wurde mein Großer (damals fast 7) vom Richter befragt. Er wollte zu mir und der Kleine sowieso (damals 1,5) und der Richter wollte die Kinder nicht trennen. Mit diesem Titel konnte ich innerhalb Deutschlands umziehen.
Sanna12
539 Beiträge
13.11.2018 09:04
Und ich konnte mein Kind ohne die schrift. Bestätigung nicht ummelden!
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