Mütter- und Schwangerenforum

Legasthenie- Behandlungskosten

27.02.2014 17:16
Mein Sohn (9) tut sich sehr schwer mit der Rechtschreibung, er hat zum 1.2.die Schule gewechselt und die Lehrerin meint ich soll ihn mal auf Legasthenie testen lassen. Die Kinderärztin gab mir heute eine Kontaktadresse mit, die Testung da wäre umsonst. Die Behandlung danach allerdings nicht.
Ich habe noch zwei Kleinkinder zuhause, der Große geht auf eine Privatschule, da er zuvor auf 2 staatlichen Schulen Probleme mit Mobbing hat.
Mein Mann ist Alleinverdiener.
Ich habe keine Ahnung wie ich das noch zusätzlich zur Schule bezahlen soll
Gibt es nichts das über Krankenkasse bezahlt wird?
Christen
25059 Beiträge
27.02.2014 17:22
vielleicht kannst Du es ja wenigstens von der Lohnsteuer absetzen?Aber würde mich erstmal bei meiner KK erkundigen...
27.02.2014 17:25
Ist nur die Frage wo ich mich da erkundigen soll.
Ergo und Logo etc. wird ja auch übernommen , warum sowas dann nicht
Christen
25059 Beiträge
27.02.2014 17:27
vielleicht mal bei der Stelle nachfragen,wo auch getestet wird..
Chiquita
10152 Beiträge
27.02.2014 17:36
Hallo
Ich kann dir leider nichts genaueres sagen aber ich bin auch Legastheniker.
Es ist sicher schon fast 15 Jahre her als es bei mir diagnostiziert wurde.
Ich musste damals zum Psychologen usw. das wurde alles übernommen und auch die spezielle Nachhilfe wurde übernommen.
Allerdings musste ich dafür 1 mal ihm Jahr spezielle Tests machen damit es genehmigt wurde.
Ach und mach dir keinen Kopf auch mit Legasthenie kann man Super leben.
Ich hab ohne Probleme meine Realschule geschafft ( für mehr war ich Zufaul) danach 1 Ausbilung ohne Probleme gemeistert und dann noch studiert mit einem Notendurschnitt von 2,0
27.02.2014 17:40
Die Kinderärztin meinte es wird nichts übernommen, nur der Test
yvi1974
387 Beiträge
27.02.2014 17:44
Nein , die Therapie bei Legasthenie wird definitiv nicht von der KK übernommen. Aber es gibt die Möglichkeit es als Wiedereingung beim Jugendamt durchzubekommen. Dafür gibt es einen bestimmten Paragraphen. Man braucht dafür aber schon einen langen Atem und Durchsetzungvermögen, weil die es gerne ablehnen. Das gibt es für 2bis 3 Jahre in bestimmten Zentren die das Jugendamt bestimmt. Danach müßt ihr es dann aber alleine tragen.Wir haben das auch so gemacht.
27.02.2014 17:47
Zitat von yvi1974:

Nein , die Therapie bei Legasthenie wird definitiv nicht von der KK übernommen. Aber es gibt die Möglichkeit es als Wiedereingung beim Jugendamt durchzubekommen. Dafür gibt es einen bestimmten Paragraphen. Man braucht dafür aber schon einen langen Atem und Durchsetzungvermögen, weil die es gerne ablehnen. Das gibt es für 2bis 3 Jahre in bestimmten Zentren die das Jugendamt bestimmt. Danach müßt ihr es dann aber alleine tragen.Wir haben das auch so gemacht.

Wie hoch sind die Kosten inetwa?
Wenn ich ihn dann wieder von der Schule nehmen muss weil wir uns beides nicht leisten können, bringt das ja auch nichts.
Was ist wenn man es unbehandelt lässt?
yvi1974
387 Beiträge
27.02.2014 17:52
Ich glaube das ist unterschiedlich. Wir zahlen 140 Euro im Monat. Tja ich weiß nicht was passiert wenn es unbehandelt bleibt. Es kommt auch darauf an wie stark das ausgeprägt ist. Also als Tip, ich würde ihn jetzt erst mal testen lassen, wie stark er wirklich betroffen ist. Wenn es nur ganz leicht ist, dann fördern manchmal ja auch die Schulen mit bestimmten Programmen. Gerade in einer Privatschule muss das doch drin sein. Staatl. Schulen können das oft nicht leisten. Mein Sohn war sehr stark betroffen. So würde ich das angehen, Schritt für Schritt.
Krümel714
2489 Beiträge
27.02.2014 17:54
Bei uns gibt es zwei Schulen (Real und Gymnasium), die speziellen Förderunterricht anbieten. Hier wurden extra Lehrer weitergebildet.
27.02.2014 18:27
Hier ist es so,dass das Jugendamt die Kosten übernimmt,wenn die Diagnose feststeht,bzw.die Ärzte die Dringlichkeit bestätigen.
Kosten hier sind monatlich 150 Euro.

Hab nämlich grad die Therapie(Kosten) für meinen Sohn beantragt.
27.02.2014 19:21
Zitat von DieW:

Hier ist es so,dass das Jugendamt die Kosten übernimmt,wenn die Diagnose feststeht,bzw.die Ärzte die Dringlichkeit bestätigen.
Kosten hier sind monatlich 150 Euro.

Hab nämlich grad die Therapie(Kosten) für meinen Sohn beantragt.

Aber das ist dann für 2-3 Jahre schrieb hier ja jemand oben und dann muss man es auch selber zahlen. Und wer bescheinigt mir die Dringlichkeit? Das Institut wo wir den Test machen?
28.02.2014 05:19
Zitat von -Eiskristall-:

Zitat von DieW:

Hier ist es so,dass das Jugendamt die Kosten übernimmt,wenn die Diagnose feststeht,bzw.die Ärzte die Dringlichkeit bestätigen.
Kosten hier sind monatlich 150 Euro.

Hab nämlich grad die Therapie(Kosten) für meinen Sohn beantragt.

Aber das ist dann für 2-3 Jahre schrieb hier ja jemand oben und dann muss man es auch selber zahlen. Und wer bescheinigt mir die Dringlichkeit? Das Institut wo wir den Test machen?


Guten Morgen!
In dem Gutachteb des Arztes und Lerntherapeuten muss stehen,dass die Gefahr einer pschischen Behinderung besteht,oder so ähnlich.Ist irgendein Paragraph...
Und dann kommen ja noch Zeugnisse,Berwertungsbögen etc.der Schule dazu.Das allles wird vom Jugendamt überprüft,die machen sich dann von dem Kind selbst auch noch einen persönlichen Eindruck-ja und dann wird es bewilligt,oder auch nicht.
Also ein Bewilligungszeitraum wurde mir nicht gesagt.
28.02.2014 21:05
Zitat von DieW:

Zitat von -Eiskristall-:

Zitat von DieW:

Hier ist es so,dass das Jugendamt die Kosten übernimmt,wenn die Diagnose feststeht,bzw.die Ärzte die Dringlichkeit bestätigen.
Kosten hier sind monatlich 150 Euro.

Hab nämlich grad die Therapie(Kosten) für meinen Sohn beantragt.

Aber das ist dann für 2-3 Jahre schrieb hier ja jemand oben und dann muss man es auch selber zahlen. Und wer bescheinigt mir die Dringlichkeit? Das Institut wo wir den Test machen?


Guten Morgen!
In dem Gutachteb des Arztes und Lerntherapeuten muss stehen,dass die Gefahr einer pschischen Behinderung besteht,oder so ähnlich.Ist irgendein Paragraph...
Und dann kommen ja noch Zeugnisse,Berwertungsbögen etc.der Schule dazu.Das allles wird vom Jugendamt überprüft,die machen sich dann von dem Kind selbst auch noch einen persönlichen Eindruck-ja und dann wird es bewilligt,oder auch nicht.
Also ein Bewilligungszeitraum wurde mir nicht gesagt.

SGB VIII 35a
yvi1974
387 Beiträge
01.03.2014 09:06
Ja, genau den Paragraphen meinte ich
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