Mütter- und Schwangerenforum

Schulanmeldung zu sogenannten "kann Kindern"

Glücksstein
4376 Beiträge
08.07.2019 15:37
Hallo

Es gibt ja diesen Stichtag 30.06.
Nun ist es so, der große wäre ein "kann Kind" wie man so schön sagt. Er wäre also noch 5j. Und würde kurz drauf 6j werden.
Nun würd ich gern mal von den Mamas wissen die aus Sachsen sind wer oder wie das entschieden wird?
Mir wäre es recht er bleibt noch das eine Jahr in der Kita und wird eingeschult wenn er dann schon 6j. ist.
Oder erfolgt schon nächstes Jahr die Anmeldung?
Seesternchen_2.0
9665 Beiträge
08.07.2019 15:48
Wenn das kind nach dem 30.06 (oder eben der Stichtag des jeweiligen Bundesland) geboren ist, müssen Eltern einen Antrag stellen, dass sie das Kind früher einschulen möchten.
Glücksstein
4376 Beiträge
08.07.2019 15:50
Zitat von Seesternchen_2.0:

Wenn dein kind nach dem 30.06 geboren ist, müssen Eltern einen Antrag stellen, dass sie das Kind früher einschulen möchten.


Ich hatte gelesen das auch nach Stichtag die Kinder die bis 30.09. geboren werden, im gleichen Kalenderjahr auch angemeldet werden müssen. Dann würde dieser Antrag ja entfallen.

Was ist denn dann ein "kann Kind" ?
Flecki
862 Beiträge
08.07.2019 16:01
Ein Kannkind sind die Kinder die nach den Stichtag geboren sind.

Beispiel Stichtag 30,9, dann wären die Kinder vom 1.10 bis 31.12 Kannkinder.
wolkenschaf
11808 Beiträge
08.07.2019 16:11
Wann hat er denn Geburtstag? Wenn es nach dem 30.06 ist, dann ist er ein Kann-Kind. Heißt er muss noch nicht in die Schule, du könntest es aber beantragen, dass er eingeschult wird, wenn du das willst.
Wenn er nach dem 30.06 Geburtstag hat und du willst, dass er regulär erst mit seinem Jahrgang eingeschult wird, musst du ihn auch erst dann anmelden.
Seesternchen_2.0
9665 Beiträge
08.07.2019 16:23
Zitat von Glücksstein:

Zitat von Seesternchen_2.0:

Wenn dein kind nach dem 30.06 geboren ist, müssen Eltern einen Antrag stellen, dass sie das Kind früher einschulen möchten.


Ich hatte gelesen das auch nach Stichtag die Kinder die bis 30.09. geboren werden, im gleichen Kalenderjahr auch angemeldet werden müssen. Dann würde dieser Antrag ja entfallen.

Was ist denn dann ein "kann Kind" ?


Dann ist der Stichtag der 30.09. und dein kind ist kein kann kind
Seesternchen_2.0
9665 Beiträge
08.07.2019 16:26
https://www.schulferien.org/deutschland/einschulun g/sachsen/

Hier steht stichtag 30.06.

Kann kinder die bis 30.09. in der Schule angemeldet worden sind, sind ebenso schulpflichtig. Meldest du dein kind nicht an, ist es somit auch nicht schulpflichtig sondern erst nächstes jahr!
Poca
43521 Beiträge
08.07.2019 16:42
Sachsen:
Kinder die zwischen 30.6 und 30.9 geboren sind werden mit Anmeldung an der Schule schulpflichtig (Das ist Entscheidung der Eltern). Da muss kein Attest oder Prüfung gemacht werden.
Nach dem 30.9. sind es Kann-Kinder, die nur nach „Eignungstest“ aufgenommen werden.

Wenn du nichts unternimmst, kommt dein Kind erst ein Jahr später in die Schule.
Glücksstein
4376 Beiträge
09.07.2019 08:37
Ah ok dann hab ich das falsch verstanden. hat mich verwirrt mit dem 30.09.

Super! Dann geht ihm das Jahr nicht verloren.
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