Mütter- und Schwangerenforum

Tochter zieht zurück zu mir

urmelcore
449 Beiträge
13.05.2021 16:08
Hallo zusammen, ich bräuchte bitte einmal euren Rat.

Ich habe 2 Kinder aus meiner vorherigen Ehe, meine Tochter wird jetzt 12 und mein Sohn ist 8. Mein jetziger Mann und ich haben eine gemeinsame Tochter von 1 Jahr.

Meine beiden grösseren Kinder sind sowieso mehr bei uns als bei meinem ex Mann und da meine Tochter massive Probleme mit seiner Lebensgefährtin hat, haben wir nun alle zsm beschlossen im Familienrat, dass die Grosse ab sofort wieder bei uns lebt. Sie ist schon jetzt bei uns, ab kommende Woche wenn Präsensunterricht ist fahre ich sie zur Schule aber ein schulwechsel ist nach den Sommerferien unumgänglich da wir einige Kilometer auseinander wohnen und ich sie auch nicht immer fahren kann.

Jetzt muss ja einiges geändert werden. Klar ist ich muss sie auch ummelden, dafür gibt er mir eine Vollmacht. Das Kindergeld beantrage ich für sie neu und solange das noch zu ihm geht bekomme ich es ausgehändigt.

Könnt ihr mir sagen ob ich irgendwas beim Jugendamt klären muss oder beim Anwalt? Wir haben das gemeinsame Sorgerecht für beide Kinder. Mein Sohn möchte beim Papa bleiben.

Lg
nilou
14065 Beiträge
13.05.2021 16:12
Nein beim Jugendamt/Anwalt müsst ihr nichts klären.

Ummelden, beim Kindergeld den Bezugsberechtigten ändern. Krankenkasse klären. Wo ist sie mitversichert?
urmelcore
449 Beiträge
13.05.2021 16:22
Zitat von nilou:

Nein beim Jugendamt/Anwalt müsst ihr nichts klären.

Ummelden, beim Kindergeld den Bezugsberechtigten ändern. Krankenkasse klären. Wo ist sie mitversichert?


Beim Papa und wenn es so bleiben kann, wollen wir es auch so lassen. Wir sind auch alle bei der gleichen kk.
schoko_keks1234
3339 Beiträge
14.05.2021 08:34
Zitat von urmelcore:

Zitat von nilou:

Nein beim Jugendamt/Anwalt müsst ihr nichts klären.

Ummelden, beim Kindergeld den Bezugsberechtigten ändern. Krankenkasse klären. Wo ist sie mitversichert?


Beim Papa und wenn es so bleiben kann, wollen wir es auch so lassen. Wir sind auch alle bei der gleichen kk.


Ich denke das müsste so bleiben können. Mein Bruder war über meinen Vater krankenversichert, hat aber bei seiner Mutter gewohnt.

Ansonsten denke ich, wenn ihr euch alle einig seid und eh das gemeinsame Sorgerecht habt und es ja auch der Wille der Tochter ist, braucht ihr nichts vom Anwalt oder Jugendamt.
Für den schulwechsel wird der Vater auch zustimmen müssen. Aber das scheint ja bei euch kein Problem zu sein
bambina_1990
16691 Beiträge
14.05.2021 08:42
Ich würde nur bei der kk den Adresswechsel angeben
FräuleinS
3620 Beiträge
14.05.2021 15:59
Ich weiß nicht, ob eventuell sowas wie die Haftpflichtversicherung angepasst werden muss?
urmelcore
449 Beiträge
14.05.2021 22:33
Also mein ex, Tochter und ich haben heute die Möbel und Kleidung von ihr herrgeschafft. Ich hab von 6 Säcken mit Klamotten, 4 aussortiert und weggeworfen. Von 14 Paar Schuhen blieben 3 über. Alles andere kaputt, fleckig oder zu klein.

Antrag auf schulwechsel für 2 Schulen sind auch unterschrieben und abgeschickt. Kk informiert. Kindergeld umgeleitet.

Jetzt ist noch die Frage was mir Unterhalt ist. Eigentlich wollen wir die uvg Zahlungen komplett einstellen lassen, da Sohn ja bei ihm bleibt. Hebt sich das wohl gegenseitig auf?
Maria123
1058 Beiträge
15.05.2021 03:25
Ich verstehe das alles nicht. Oben schriebst du, sie sind mehr bei dir als bei ihm, hier schreibst du zuletzt aber, das Dein Sohn weiterhin bei ihm Bleibt?
urmelcore
449 Beiträge
15.05.2021 16:04
Zitat von Maria123:

Ich verstehe das alles nicht. Oben schriebst du, sie sind mehr bei dir als bei ihm, hier schreibst du zuletzt aber, das Dein Sohn weiterhin bei ihm Bleibt?


Ja weil die Kinder selbst entscheiden können, wo sie leben wollen und da mein Sohn lieber beim Vater bleiben will, dann soll das auch so sein. Die Kinder waren in der coronazeit jetzt viel bei uns weil er vollzeit arbeitet und ich in elternzeit bin.
serap1981
2740 Beiträge
15.05.2021 21:27
Unterhalt hebt sich nicht gegenseitig auf, auch wenn bei jedem je ein Kind lebt. Die Berechnung findet unabhängig voneinander statt.
urmelcore
449 Beiträge
15.05.2021 23:00
Zitat von serap1981:

Unterhalt hebt sich nicht gegenseitig auf, auch wenn bei jedem je ein Kind lebt. Die Berechnung findet unabhängig voneinander statt.


Ah ok gut zu wissen.
Ich denke da wird man sich dann beraten muessen
Maria123
1058 Beiträge
17.05.2021 17:32
Zitat von urmelcore:

Zitat von serap1981:

Unterhalt hebt sich nicht gegenseitig auf, auch wenn bei jedem je ein Kind lebt. Die Berechnung findet unabhängig voneinander statt.


Ah ok gut zu wissen.
Ich denke da wird man sich dann beraten muessen


Du bist ihm zu Unterhalt verpflichtet und er dir, dein Unterhalt gegen seinen und die Summe die da runter gerechnet raus kommt, kommt dem finanziell benachteiligten zugute
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