Mütter- und Schwangerenforum

Adresse ohne Erlaubnis angeben.

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Anonym 1 (207040)
0 Beiträge
08.07.2021 13:17
Hallo zusammen

Eine kurze Frage, da ich über Google leider nicht schlau werde.
Ich habe seit Jahren keinen Kontakt zu der Frau die mich geboren hat.
Jetzt ist wohl vor kurzem ihr Vater gestorben und sie hat sich daraufhin einen Anwalt genommen um das Erbe auszuschlagen.
Heute habe ich erfahren,das diese Frau ein Schriftstück aufgesetzt hat und dort alle Daten ihrer Kinder wie vollständiger Name,Adresse,Geburtsdatum etc. pp angegeben hat.
Offiziell weiß ich von dem Tod gar nichts, da ja seit Jahren kein Kontakt besteht.
Auch macht dieses Schriftstück für mit all den Daten für mich keinen Sinn.

Meine Frage:
Darf sie das einfach so ?
Überall ohne mein Wissen meine Daten angeben?

Dieses Thema wurde anonym erstellt, weil:

Viele mich und die Geschichte meiner "Mutter" kennen.

08.07.2021 13:32
Ja. Meines Wissens nach wird man vom Nachlassgericht sogar dazu aufgefordert alle Name und Daten bekannter nachrangiger Erben zu nennen.
Da du jetzt vom Tod erfahren hast, hast du jetzt 6 Wochen Zeit das Erbe selber auszuschlagen.
Kannst du beim Amtsgericht ohne Anwalt machen und kostet 30€ wenn der Nachlass überschuldet ist oder du eine Überschuldung vermutest.
08.07.2021 13:34
Zitat von Carlchen0102:

Ja. Meines Wissens nach wird man vom Nachlassgericht sogar dazu aufgefordert alle Name und Daten bekannter nachrangiger Erben zu nennen.
Da du jetzt vom Tod erfahren hast, hast du jetzt 6 Wochen Zeit das Erbe selber auszuschlagen.
Kannst du beim Amtsgericht ohne Anwalt machen und kostet 30€ wenn der Nachlass überschuldet ist oder du eine Überschuldung vermutest.


Ob du offiziell benachrichtigt wurdest über den Tod ist übrigens egal. Du weißt es jetzt und musst handeln.
nilou
14020 Beiträge
08.07.2021 13:35
Klar darf sie das, wenn nicht sogar muss. Sie muss ja ihre Erben benennen da sie das Erbe ausgeschlagen hat. Ihr tretet ja jetzt an ihre Stelle und seid die Erben eures Großvaters.
Anonym 1 (207040)
0 Beiträge
08.07.2021 13:41
Zitat von Carlchen0102:

Zitat von Carlchen0102:

Ja. Meines Wissens nach wird man vom Nachlassgericht sogar dazu aufgefordert alle Name und Daten bekannter nachrangiger Erben zu nennen.
Da du jetzt vom Tod erfahren hast, hast du jetzt 6 Wochen Zeit das Erbe selber auszuschlagen.
Kannst du beim Amtsgericht ohne Anwalt machen und kostet 30€ wenn der Nachlass überschuldet ist oder du eine Überschuldung vermutest.


Ob du offiziell benachrichtigt wurdest über den Tod ist übrigens egal. Du weißt es jetzt und musst handeln.

Ok,das wusste ich gar nicht.
Danke
Anonym 1 (207040)
0 Beiträge
08.07.2021 13:42
Zitat von Anonym 1 (207040):

Zitat von Carlchen0102:

Zitat von Carlchen0102:

Ja. Meines Wissens nach wird man vom Nachlassgericht sogar dazu aufgefordert alle Name und Daten bekannter nachrangiger Erben zu nennen.
Da du jetzt vom Tod erfahren hast, hast du jetzt 6 Wochen Zeit das Erbe selber auszuschlagen.
Kannst du beim Amtsgericht ohne Anwalt machen und kostet 30€ wenn der Nachlass überschuldet ist oder du eine Überschuldung vermutest.


Ob du offiziell benachrichtigt wurdest über den Tod ist übrigens egal. Du weißt es jetzt und musst handeln.

Ok,das wusste ich gar nicht.
Danke
Dolomingo
14 Beiträge
08.07.2021 13:45
Wie hier schon gesagt wurde, darf und muss sie das sogar. Du wirst vermutlich bald vom Nachlassgericht wegen des Erbfalls informiert werden. Um aber eventuelle Schwierigkeiten zu verhindern, solltest du dich schon jetzt um die Ausschlagung kümmern, da für den Fall, dass bekannt wird, dass du vom Erbfall Kenntnis hattest, die sechswöchige Frist mit der Ausschlagung deiner Mutter bereits geonnen hat.
08.07.2021 14:01
Falls du Kinder hast oder schwanger bist, solltest du für die direkt mit ausschlagen. Dann wird die Gebühr nur einmal fällig (war zumindest bei mir so). Erkundige dich da aber am Besten mal beim Amtsgericht ob das andere Elternteil deines Kindes/deiner Kinder da zustimmen muss.
Schicki.Micki
3452 Beiträge
08.07.2021 14:16
Zitat von Carlchen0102:

Falls du Kinder hast oder schwanger bist, solltest du für die direkt mit ausschlagen. Dann wird die Gebühr nur einmal fällig (war zumindest bei mir so). Erkundige dich da aber am Besten mal beim Amtsgericht ob das andere Elternteil deines Kindes/deiner Kinder da zustimmen muss.

Aus Erfahrung kann ich sagen, dass beide Elternteile vor Ort unterschreiben müssen.
08.07.2021 14:18
Zitat von Schicki.Micki:

Zitat von Carlchen0102:

Falls du Kinder hast oder schwanger bist, solltest du für die direkt mit ausschlagen. Dann wird die Gebühr nur einmal fällig (war zumindest bei mir so). Erkundige dich da aber am Besten mal beim Amtsgericht ob das andere Elternteil deines Kindes/deiner Kinder da zustimmen muss.

Aus Erfahrung kann ich sagen, dass beide Elternteile vor Ort unterschreiben müssen.


Ja, so hatte ich das bei uns auch im Kopf, war mir aber nicht mehr 100% sicher, ob er wirklich unterschreiben musste oder ich ihn nur so mitgenommen hatte
nilou
14020 Beiträge
08.07.2021 14:20
Zitat von Schicki.Micki:

Zitat von Carlchen0102:

Falls du Kinder hast oder schwanger bist, solltest du für die direkt mit ausschlagen. Dann wird die Gebühr nur einmal fällig (war zumindest bei mir so). Erkundige dich da aber am Besten mal beim Amtsgericht ob das andere Elternteil deines Kindes/deiner Kinder da zustimmen muss.

Aus Erfahrung kann ich sagen, dass beide Elternteile vor Ort unterschreiben müssen.


Nicht wenn nur einer das Sorgerecht hat. Als ich schwanger war konnte ich allein für meine noch ungeborene Tochter ausschlagen.
Anonym 1 (207040)
0 Beiträge
08.07.2021 14:28
Zitat von Carlchen0102:

Falls du Kinder hast oder schwanger bist, solltest du für die direkt mit ausschlagen. Dann wird die Gebühr nur einmal fällig (war zumindest bei mir so). Erkundige dich da aber am Besten mal beim Amtsgericht ob das andere Elternteil deines Kindes/deiner Kinder da zustimmen muss.

Ich habe für meine beiden Kinder das alleinige Sorgerecht
KullerBienchen
2396 Beiträge
08.07.2021 15:28
Zitat von nilou:

Zitat von Schicki.Micki:

Zitat von Carlchen0102:

Falls du Kinder hast oder schwanger bist, solltest du für die direkt mit ausschlagen. Dann wird die Gebühr nur einmal fällig (war zumindest bei mir so). Erkundige dich da aber am Besten mal beim Amtsgericht ob das andere Elternteil deines Kindes/deiner Kinder da zustimmen muss.

Aus Erfahrung kann ich sagen, dass beide Elternteile vor Ort unterschreiben müssen.


Nicht wenn nur einer das Sorgerecht hat. Als ich schwanger war konnte ich allein für meine noch ungeborene Tochter ausschlagen.


Als meine Schwimu starb und ich schwanger war musste ich für unser Kind nichts ausschlagen beim Notar. Nur mein Mann und seine Geschwister (auch für die Kinder). Begrünung bei uns war, Erbfall war vor der Geburt.
08.07.2021 15:50
Zitat von KullerBienchen:

Zitat von nilou:

Zitat von Schicki.Micki:

Zitat von Carlchen0102:

Falls du Kinder hast oder schwanger bist, solltest du für die direkt mit ausschlagen. Dann wird die Gebühr nur einmal fällig (war zumindest bei mir so). Erkundige dich da aber am Besten mal beim Amtsgericht ob das andere Elternteil deines Kindes/deiner Kinder da zustimmen muss.

Aus Erfahrung kann ich sagen, dass beide Elternteile vor Ort unterschreiben müssen.


Nicht wenn nur einer das Sorgerecht hat. Als ich schwanger war konnte ich allein für meine noch ungeborene Tochter ausschlagen.


Als meine Schwimu starb und ich schwanger war musste ich für unser Kind nichts ausschlagen beim Notar. Nur mein Mann und seine Geschwister (auch für die Kinder). Begrünung bei uns war, Erbfall war vor der Geburt.


Laut Gesetz können auch ungeborene Kinder Erben. Da hat der/die AmtsmitarbeiterIn einen groben Fehler gemacht.

§ 1923 Abs. 2 BGB:
"Wer zur Zeit des Erbfalls noch nicht lebte, aber bereits gezeugt war, gilt als vor dem Erbfall geboren."
nilou
14020 Beiträge
08.07.2021 16:06
Zitat von Carlchen0102:

Zitat von KullerBienchen:

Zitat von nilou:

Zitat von Schicki.Micki:

...


Nicht wenn nur einer das Sorgerecht hat. Als ich schwanger war konnte ich allein für meine noch ungeborene Tochter ausschlagen.


Als meine Schwimu starb und ich schwanger war musste ich für unser Kind nichts ausschlagen beim Notar. Nur mein Mann und seine Geschwister (auch für die Kinder). Begrünung bei uns war, Erbfall war vor der Geburt.


Laut Gesetz können auch ungeborene Kinder Erben. Da hat der/die AmtsmitarbeiterIn einen groben Fehler gemacht.

§ 1923 Abs. 2 BGB:
"Wer zur Zeit des Erbfalls noch nicht lebte, aber bereits gezeugt war, gilt als vor dem Erbfall geboren."


Genau so ist es.

Und da das Sorgerecht für mein ungeborenes Kind noch nicht geteilt war hatte ich es quasi allein und konnte auch allein für sie ausschlagen. Ich war zu dem Zeitpunkt im 3 Monat.
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