Mütter- und Schwangerenforum

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KullerBienchen
2400 Beiträge
08.07.2021 16:10
Zitat von nilou:

Zitat von Carlchen0102:

Zitat von KullerBienchen:

Zitat von nilou:

...


Als meine Schwimu starb und ich schwanger war musste ich für unser Kind nichts ausschlagen beim Notar. Nur mein Mann und seine Geschwister (auch für die Kinder). Begrünung bei uns war, Erbfall war vor der Geburt.


Laut Gesetz können auch ungeborene Kinder Erben. Da hat der/die AmtsmitarbeiterIn einen groben Fehler gemacht.

§ 1923 Abs. 2 BGB:
"Wer zur Zeit des Erbfalls noch nicht lebte, aber bereits gezeugt war, gilt als vor dem Erbfall geboren."


Genau so ist es.

Und da das Sorgerecht für mein ungeborenes Kind noch nicht geteilt war hatte ich es quasi allein und konnte auch allein für sie ausschlagen. Ich war zu dem Zeitpunkt im 3 Monat.


So kannte ich es auch aus 2006 und da war es so. Deswegen haben wir extra nachgefragt 2010.
nilou
14070 Beiträge
08.07.2021 16:24
Zitat von KullerBienchen:

Zitat von nilou:

Zitat von Carlchen0102:

Zitat von KullerBienchen:

...


Laut Gesetz können auch ungeborene Kinder Erben. Da hat der/die AmtsmitarbeiterIn einen groben Fehler gemacht.

§ 1923 Abs. 2 BGB:
"Wer zur Zeit des Erbfalls noch nicht lebte, aber bereits gezeugt war, gilt als vor dem Erbfall geboren."


Genau so ist es.

Und da das Sorgerecht für mein ungeborenes Kind noch nicht geteilt war hatte ich es quasi allein und konnte auch allein für sie ausschlagen. Ich war zu dem Zeitpunkt im 3 Monat.


So kannte ich es auch aus 2006 und da war es so. Deswegen haben wir extra nachgefragt 2010.


Und es ist immernoch so und war es auch 2010. Sprich ihr habt für das Kind, wenn es den geboren wurde, nicht ausgeschlagen und somit hat es geerbt.
Anonym 1 (207040)
0 Beiträge
08.07.2021 16:40
Zitat von nilou:

Zitat von KullerBienchen:

Zitat von nilou:

Zitat von Carlchen0102:

...


Genau so ist es.

Und da das Sorgerecht für mein ungeborenes Kind noch nicht geteilt war hatte ich es quasi allein und konnte auch allein für sie ausschlagen. Ich war zu dem Zeitpunkt im 3 Monat.


So kannte ich es auch aus 2006 und da war es so. Deswegen haben wir extra nachgefragt 2010.


Und es ist immernoch so und war es auch 2010. Sprich ihr habt für das Kind, wenn es den geboren wurde, nicht ausgeschlagen und somit hat es geerbt.

Interessant was es nicht alles gibt .
KullerBienchen
2400 Beiträge
08.07.2021 18:13
Zitat von nilou:

Zitat von KullerBienchen:

Zitat von nilou:

Zitat von Carlchen0102:

...


Genau so ist es.

Und da das Sorgerecht für mein ungeborenes Kind noch nicht geteilt war hatte ich es quasi allein und konnte auch allein für sie ausschlagen. Ich war zu dem Zeitpunkt im 3 Monat.


So kannte ich es auch aus 2006 und da war es so. Deswegen haben wir extra nachgefragt 2010.


Und es ist immernoch so und war es auch 2010. Sprich ihr habt für das Kind, wenn es den geboren wurde, nicht ausgeschlagen und somit hat es geerbt.


Und das bei einem alteingesessenen Notar mir langer Berufserfahrung. Es wurde unter 5 Zeugen damals gefragt.
Ich habe extra noch gefragt, da ich ganz frisch schwanger war und wir es noch nicht sagen wollten.

Inzwischen dürfte es mit den 3 Jahren verjährt sein.
nilou
14070 Beiträge
08.07.2021 18:18
Zitat von KullerBienchen:

Zitat von nilou:

Zitat von KullerBienchen:

Zitat von nilou:

...


So kannte ich es auch aus 2006 und da war es so. Deswegen haben wir extra nachgefragt 2010.


Und es ist immernoch so und war es auch 2010. Sprich ihr habt für das Kind, wenn es den geboren wurde, nicht ausgeschlagen und somit hat es geerbt.


Und das bei einem alteingesessenen Notar mir langer Berufserfahrung. Es wurde unter 5 Zeugen damals gefragt.
Ich habe extra noch gefragt, da ich ganz frisch schwanger war und wir es noch nicht sagen wollten.

Inzwischen dürfte es mit den 3 Jahren verjährt sein.


Was sollte verjährt sein? Wenn man nicht innerhalb von 6 Wochen ab Kenntnis des Erbfalls ausschlägt erbt man „automatisch“. Da verjährt nichts. Sprich das Kind hat geerbt.
KullerBienchen
2400 Beiträge
08.07.2021 19:51
Zitat von nilou:

Zitat von KullerBienchen:

Zitat von nilou:

Zitat von KullerBienchen:

...


Und es ist immernoch so und war es auch 2010. Sprich ihr habt für das Kind, wenn es den geboren wurde, nicht ausgeschlagen und somit hat es geerbt.


Und das bei einem alteingesessenen Notar mir langer Berufserfahrung. Es wurde unter 5 Zeugen damals gefragt.
Ich habe extra noch gefragt, da ich ganz frisch schwanger war und wir es noch nicht sagen wollten.

Inzwischen dürfte es mit den 3 Jahren verjährt sein.


Was sollte verjährt sein? Wenn man nicht innerhalb von 6 Wochen ab Kenntnis des Erbfalls ausschlägt erbt man „automatisch“. Da verjährt nichts. Sprich das Kind hat geerbt.


Die Schulden haben eine Frist von 3 Jahren ohne Titel BGB Paragraph 195. Somit könnte nur noch der Titel gefordert werden.
Anonym 2 (207040)
0 Beiträge
08.07.2021 20:15
Ich kenn das auch so mit dem Erbe ausschlagen ,auch beim ungeborenen.

Bei uns war es so das Onkel XY vom Vater meines Großen gestorben ist , da musste ich auch für den Großen vor 2 Jahren das Erbe ausschlagen und dabei das Negativ Attest fürs Sorgerecht beim Nachlassgericht vorlegen , sein Vater musste dann noch für seine ungeborene Tochter auch das Erbe ausschlagen sonst hätte sie geerbt.

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