Mütter- und Schwangerenforum

Berechnung Kürzung des Urlaubes -EZ, BV etc... Hilfe - AG will nicht gewähren

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Enfelchen
13910 Beiträge
03.12.2021 14:02


Ändert jetzt nichts. Also 28 Tage für 2021
Enfelchen
13910 Beiträge
03.12.2021 14:05
Und ab dem Moment wo du deine Arbeit wieder aufnimmst, stehen dir auch wieder 2,5 Tage Urlaub pro Monat zur Verfügung. Egal ob Anfang oder Ende des Monats.
Verfallen kann gar nichts. Solltest aber den Resturlaub, ich glaube, innerhalb der ersten 3 Monate genommen haben. Ansonsten kann er verfallen.
Also am besten gleich hinten dran. Dann kann dir nichts passieren.

Ich musste unserer Personalabteilung damals auch alles erklären
Deswegen weiß ich das eigentlich noch ganz genau
DieOhneNamen
28903 Beiträge
03.12.2021 14:27
Zitat von Enfelchen:

Und ab dem Moment wo du deine Arbeit wieder aufnimmst, stehen dir auch wieder 2,5 Tage Urlaub pro Monat zur Verfügung. Egal ob Anfang oder Ende des Monats.
Verfallen kann gar nichts. Solltest aber den Resturlaub, ich glaube, innerhalb der ersten 3 Monate genommen haben. Ansonsten kann er verfallen.
Also am besten gleich hinten dran. Dann kann dir nichts passieren.

Ich musste unserer Personalabteilung damals auch alles erklären
Deswegen weiß ich das eigentlich noch ganz genau


Danke dir.

Wirklich ein nerviges Thema
nilou
14066 Beiträge
03.12.2021 14:50
Zitat von Enfelchen:

Und ab dem Moment wo du deine Arbeit wieder aufnimmst, stehen dir auch wieder 2,5 Tage Urlaub pro Monat zur Verfügung. Egal ob Anfang oder Ende des Monats.
Verfallen kann gar nichts. Solltest aber den Resturlaub, ich glaube, innerhalb der ersten 3 Monate genommen haben. Ansonsten kann er verfallen.
Also am besten gleich hinten dran. Dann kann dir nichts passieren.


Ich musste unserer Personalabteilung damals auch alles erklären
Deswegen weiß ich das eigentlich noch ganz genau


Nein. Entweder im Jahr der Rückkehr oder das nächste.

Hier braucht es keinen Anwalt. Der Gesetzeswortlaut ist eindeutig. Einfach dem Arbeitgeber den entsprechenden Paragraf nennen.

Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG)
§ 17 Urlaub

(1) Der Arbeitgeber kann den Erholungsurlaub, der dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin für das Urlaubsjahr zusteht, für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen. Dies gilt nicht, wenn der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin während der Elternzeit bei seinem oder ihrem Arbeitgeber Teilzeitarbeit leistet.
( 2) Hat der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin den ihm oder ihr zustehenden Urlaub vor dem Beginn der Elternzeit nicht oder nicht vollständig erhalten, hat der Arbeitgeber den Resturlaub nach der Elternzeit im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr zu gewähren.
DieOhneNamen
28903 Beiträge
03.12.2021 15:43
Hab ich auch mal noch weitergeleitet
Enfelchen
13910 Beiträge
03.12.2021 17:13
Zitat von nilou:

Zitat von Enfelchen:

Und ab dem Moment wo du deine Arbeit wieder aufnimmst, stehen dir auch wieder 2,5 Tage Urlaub pro Monat zur Verfügung. Egal ob Anfang oder Ende des Monats.
Verfallen kann gar nichts. Solltest aber den Resturlaub, ich glaube, innerhalb der ersten 3 Monate genommen haben. Ansonsten kann er verfallen.
Also am besten gleich hinten dran. Dann kann dir nichts passieren.


Ich musste unserer Personalabteilung damals auch alles erklären
Deswegen weiß ich das eigentlich noch ganz genau


Nein. Entweder im Jahr der Rückkehr oder das nächste.

Hier braucht es keinen Anwalt. Der Gesetzeswortlaut ist eindeutig. Einfach dem Arbeitgeber den entsprechenden Paragraf nennen.

Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG)
§ 17 Urlaub

(1) Der Arbeitgeber kann den Erholungsurlaub, der dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin für das Urlaubsjahr zusteht, für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen. Dies gilt nicht, wenn der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin während der Elternzeit bei seinem oder ihrem Arbeitgeber Teilzeitarbeit leistet.
( 2) Hat der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin den ihm oder ihr zustehenden Urlaub vor dem Beginn der Elternzeit nicht oder nicht vollständig erhalten, hat der Arbeitgeber den Resturlaub nach der Elternzeit im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr zu gewähren.


Ja, da war ich mir auch nicht sicher. Ich hab meinen gleich nach Ez genommen
DieOhneNamen
28903 Beiträge
03.12.2021 17:51
Ich möchte meinen auch gleich nach der EZ nehmen.

Mein Vorgesetzter besteht noch immer darauf, dass mir in der EZ garkein Urlaub zusteht wegen dieser 1/12tel Regel
Nela77
665 Beiträge
03.12.2021 18:25
Ohje. Ich hatte das Drma auch mal. Mein Exchef war ein A...
Hat auch die Abrechnungen und das Muschu Geld erst nach Einschaltung vom Anwalt bezahlt. Ich hatte dann 2 Jahre EZ und zum Ablauf gekündigt. Der Depp hatte mir aber meinen Urlaub nicht gekündigt und musste mir den Urlaub vo insgesamt 2,5Jahren auszahlen. Hat er aber auch erst mit Gerichtstermin anerkannt
nilou
14066 Beiträge
03.12.2021 18:27
Zitat von DieOhneNamen:

Ich möchte meinen auch gleich nach der EZ nehmen.

Mein Vorgesetzter besteht noch immer darauf, dass mir in der EZ garkein Urlaub zusteht wegen dieser 1/12tel Regel


Ja steht in Abs. 1. das kann der AG machen. Also den Urlaub in der EZ kürzen. Das betrifft aber eben nur die Monate der Elternzeit. Nicht Beschäftigungsverbot oder Mutterschutz.
Enfelchen
13910 Beiträge
03.12.2021 18:29
In der Elternzeit steht dir auch nichts zu. Werden dir auch die meisten AG nicht geben, da dein Arbeitsverhältnis ja ruht. Du darfst EZ nicht mit Mutterschutz oder BV verwechseln.
nilou
14066 Beiträge
03.12.2021 18:34
Zitat von Enfelchen:

In der Elternzeit steht dir auch nichts zu. Werden dir auch die meisten AG nicht geben, da dein Arbeitsverhältnis ja ruht. Du darfst EZ nicht mit Mutterschutz oder BV verwechseln.


Doch auch in der Elternzeit kann sie Urlaubsanspruch haben, wenn der Arbeitgeber es nicht ausschließt.
Nela77
665 Beiträge
03.12.2021 18:35
Zitat von Enfelchen:

In der Elternzeit steht dir auch nichts zu. Werden dir auch die meisten AG nicht geben, da dein Arbeitsverhältnis ja ruht. Du darfst EZ nicht mit Mutterschutz oder BV verwechseln.

Doch- der AG kann den Urlaub kürzen- meiner hat es vergessen
Wäre er nicht so ein A... gewesen, hätte ich auf die Auszahlung verzichtet bzw wäre gar nicht darauf gekommen. Durch seine Ignoranz sind wir aber finanziell fast uns Strudeln geraten, da sowohl der Muschu Anteil fehlte. Und Elterngeld wurde dann auch erst berechnet und gezahlt, nachdem er endlich die Abrechnungen vorgelegt hat. Alles in allem 7Monate nach Geburt gab es dann ne nette Nachzahlung.
Enfelchen
13910 Beiträge
03.12.2021 18:39
Zitat von nilou:

Zitat von Enfelchen:

In der Elternzeit steht dir auch nichts zu. Werden dir auch die meisten AG nicht geben, da dein Arbeitsverhältnis ja ruht. Du darfst EZ nicht mit Mutterschutz oder BV verwechseln.


Doch auch in der Elternzeit kann sie Urlaubsanspruch haben, wenn der Arbeitgeber es nicht ausschließt.


Naja, wieviel AG wird es da wohl geben? Also ich kenne keinen, der jemandem in meinem
Umfeld während der EZ Urlaub gewährt und ich rede ja nur davon was ihr definitiv zusteht und was nicht. Und da ihr AG sagt, dass er ihr das kürzt, wird ihr da auch nichts zustehen.
Enfelchen
13910 Beiträge
03.12.2021 18:40
Zitat von Nela77:

Zitat von Enfelchen:

In der Elternzeit steht dir auch nichts zu. Werden dir auch die meisten AG nicht geben, da dein Arbeitsverhältnis ja ruht. Du darfst EZ nicht mit Mutterschutz oder BV verwechseln.

Doch- der AG kann den Urlaub kürzen- meiner hat es vergessen
Wäre er nicht so ein A... gewesen, hätte ich auf die Auszahlung verzichtet bzw wäre gar nicht darauf gekommen. Durch seine Ignoranz sind wir aber finanziell fast uns Strudeln geraten, da sowohl der Muschu Anteil fehlte. Und Elterngeld wurde dann auch erst berechnet und gezahlt, nachdem er endlich die Abrechnungen vorgelegt hat. Alles in allem 7Monate nach Geburt gab es dann ne nette Nachzahlung.


Im BV und Mutterschutz darf er das aber nicht und da kann man rechtlich gegen vorgehen.
In der EZ nicht!
nilou
14066 Beiträge
03.12.2021 18:43
Zitat von Enfelchen:

Zitat von nilou:

Zitat von Enfelchen:

In der Elternzeit steht dir auch nichts zu. Werden dir auch die meisten AG nicht geben, da dein Arbeitsverhältnis ja ruht. Du darfst EZ nicht mit Mutterschutz oder BV verwechseln.


Doch auch in der Elternzeit kann sie Urlaubsanspruch haben, wenn der Arbeitgeber es nicht ausschließt.


Naja, wieviel AG wird es da wohl geben? Also ich kenne keinen, der jemandem in meinem
Umfeld während der EZ Urlaub gewährt und ich rede ja nur davon was ihr definitiv zusteht und was nicht. Und da ihr AG sagt, dass er ihr das kürzt, wird ihr da auch nichts zustehen.


Schlicht die die vergessen es auszuschließen/zu kürzen.
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