Mütter- und Schwangerenforum

Beschäftigungsverbot/ Was is mit Resturlaub?

19.07.2008 15:52
Hallo an alle!
Ich habe gesucht, aber nicht so wirklich was dazu gefunden....

Meine FÄ will mir evtl. auf Grund meiner vorzeitigen Wehen ein Beschäftigungsverbot aussprechen, so dass ich bis zu meinem Mutterschutz ab Oktober nicht mehr arbeiten gehen muss.
Jetzt habe ich aber für dieses Jahr noch 4 Wochen Resturlaub... wer kann mir sagen, was damit ist?
Verfällt er oder kann er mir ausgezahlt werden?


Danke für eure Antworten.

LG Nicole

19.07.2008 15:59
also ich kenn mich da leider nicht aus, aber ich denke, dass du den sicher ausbezahlt bekommen musst.
der darf nicht verfallen.... ganz sicher nicht!
DER STEHT DIR JA ZU!!!!!!
19.07.2008 16:00
Hallöchen,

die durch Mutterschutzfrist und sonstige Beschäftsigungsverbote entstehenden Fehlzeiten vor und nach der Geburt lassen den Anspruch auf Erholungsurlaub unberührt. Der reguläre Jahres- oder Erholungsurlaub darf für die Zeit der Mutterschutzfrist auf keinen Fall gekürzt werden. die Resturlaub aus der Zeit vor der Mutterschutzfrist kan auf das laufende oder nächste Urlaubsjahr übertragen werden. Wird Elternzeit in Anspruch genommen, kann der Resturlaub auch danach genommen werden.

Gruß
19.07.2008 16:01
Ach ja, Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie ein 13. Monatsgehalt dürfen für die Mutterschutzfristen ebenfalls nicht gekürzt werden. Auch vermögenswirksame Leistungen laufen während der Mutterschutzfristen weiter, soweit dies im Vertrag festgelegt ist.
19.07.2008 16:02
Zitat von anibaS:
Hallöchen,

die durch Mutterschutzfrist und sonstige Beschäftsigungsverbote entstehenden Fehlzeiten vor und nach der Geburt lassen den Anspruch auf Erholungsurlaub unberührt. Der reguläre Jahres- oder Erholungsurlaub darf für die Zeit der Mutterschutzfrist auf keinen Fall gekürzt werden. die Resturlaub aus der Zeit vor der Mutterschutzfrist kan auf das laufende oder nächste Urlaubsjahr übertragen werden. Wird Elternzeit in Anspruch genommen, kann der Resturlaub auch danach genommen werden.

Gruß


Danke! Aber was ist, wenn ich dort nicht mehr zurück gehen würde??
Lilly82
353 Beiträge
19.07.2008 16:03
Hi!
Ich habe mich auch schon etwas darüber erkundigt, habe dazu einen §17 gefunden, hm wo war der jetzt noch mal, hatte irgendetwas mit Elternzeit zu tun. Ich bekomme jetzt auch ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen, weil ich mit psychisch kranken und infektiösen Bewohnern zusammen arbeite, als Krankenschwester und man das in der Schwangerschaft nicht darf. Sie konnten mir auch keinen anderen Job geben, sind alles nur psychiatrische Einrichtungen. Ich habe nämlich auch noch 18 Urlaubstage. Die verfallen aber nicht, keine Angst, die kann man nach der Elternzeit nehmen, sofern Du eine machst oder nach dem Mutterschutz. Schaue gleich mal bei Google nach.
Alles Gute, wegen Deiner vorzeitigen Wehen, liebe Grüße Saskia
19.07.2008 16:03
Na wie gesagt, es bleibt unberührt. Das heißt, bei einer Kündigung hast du Anspruch auf Ersatz (Auszahlung).
19.07.2008 16:07
Supi DANKE
Lilly82
353 Beiträge
19.07.2008 16:07
  • Dieses Thema wurde 0 mal gemerkt