Mütter- und Schwangerenforum

Betreuungsunterhalt trotz Tagesmutter

Anonym 1 (205417)
3 Beiträge
11.10.2020 13:17
Hallo zusammen

Leider finde ich im Internet nur schwammige Antworten auf meine Frage und vielleicht kennt sich hier jemand aus.

Folgende Situation:
Ich , alleinerziehend ( nicht verheiratete) mit 2 Kindern ( 10 Jahre und 1 1/2 Jahre ) lebe vom Vater meiner kleinen Tochter ( nicht ehelich geboren ) getrennt. Das Sorgerecht liegt bei mir allein und ich erhalte von ihm Kindesunterhalt und Betreuungsunterhalt. Wie leben nicht zusammen und es findet kein Umgang statt.
Ich habe keinerlei Unterstützung und die Möglichkeit meine Kinder mal wo unter zu bringen. Ich bin ausgebrannt und völlig überlastet. Die Trennung sitzt mir in den Knochen und ich merke das meine psyche mich immer mehr warnt. Durch die erlebte Gewalt schlafe ich kaum noch und weine viel. Meine Kinder spüren wie schlecht es mir geht.
Nun habe ich die Möglichkeit meine kleine Tochter zu einer Tagesmutter zu geben, damit ich etwas zur Ruhe komme, etwas Kraft tanken kann und ich würde die freie Zeit gerne nutzen um meinen Führerschein nach zu holen, was mit den Kindern nicht machbar ist. Den Führerschein möchte ich auch, damit ich beruflich
( Altenpflege) noch bessere Chancen auf eine neue Stelle habe.
Nun stellt sich mir die Frage ob ich den Anspruch auf den Betreuungsunterhalt verliere, wenn ich die Kleine zur Tagesmutter gebe.
Kennt sich da jemand aus ? Es ist ein uneheliches kind und die Vaterschaft wurde anerkannt.

Ich weiß bereits das ich 3 Jahre auf jeden Fall Anspruch hätte aber zu meiner Frage habe ich
Folgendes gefunden :
FI­NAN­ZI­EL­LE UN­TER­STÜT­ZUNG FÜR AL­LEIN­ER­ZIE­HEN­DEBetreuungsunterhalt kann nur verlangt werden, wenn der alleinerziehende Elternteil das Kind auch tatsächlich betreut. Wird das Kind zum Teil durch Verwandte oder einen Kindergarten bzw. eine Kindertagesstätte versorgt, ändert das nichts an dem Anspruch. Wird das Kind jedoch dauerhaft auf ein Internat geschickt oder in einem Heim untergebracht, entfällt der Anspruch.


Zurück in den Beruf, möchte ich eigentlich erst wenn ich den Führerschein habe und damit einfach flexibler wäre als ich es früher war. Mir ging unfassbar viel Zeit durch Anfahrten verloren.
Da ich finanziell aber auf den Betreuungsunterhalt angewiesen bin, kann ich die Tagesmutter nur dann nehmen , wenn das abgesichert ist.

Hat jemand etwas gleiches oder ähnliches erlebt und kennt sich aus ?

Dieses Thema wurde anonym erstellt, weil:

Ich möchte nicht verurteilt werden und mich selber schützen. Mein erlebtes soll nicht an Bekannte kommen, die hier auch angemeldet sind.

nilou
14070 Beiträge
11.10.2020 14:14
Tagesmutter ist ja vergleichbar mit Kita, also würde nach dem fett markierten der Anspruch bestehen bleiben.

Die Frage ist ob es nicht zumutbar wäre für dich Teilzeit zu arbeiten wenn es für das Kind eine Betreuungsmöglichkeit gibt.
Jeppa
324 Beiträge
11.10.2020 14:24
Ich bekam damals anteilig zu Hartz 4 die Betreuungskosten für den Kiga bezahlt
Anonym 1 (205417)
3 Beiträge
11.10.2020 14:32
Zitat von Jeppa:

Ich bekam damals anteilig zu Hartz 4 die Betreuungskosten für den Kiga bezahlt


War dein Kind unter 3 jahre ?
nilou
14070 Beiträge
11.10.2020 14:37
Zitat von Anonym 1 (205417):

Zitat von Jeppa:

Ich bekam damals anteilig zu Hartz 4 die Betreuungskosten für den Kiga bezahlt


War dein Kind unter 3 jahre ?


Unabhängig vom Alter kannst du schaun ob du vom Jobcenter oder dem Jugendamt einen Zuschuss zu den Betreuungskosten bekommst. Schau dazu einfach mal wie es in eurer Stadt geregelt wird. Bei uns läuft das unter wirtschaftliche Jugendhilfe und wird vom Jugendamt bezahlt.

Entscheidend ist dein Einkommen. Da wird also der Betreuungsunterhalt mit berücksichtigt. Wenn du dein Kind jetzt betreuen lässt ist es dir möglich wieder einer Erwerbstätigkeit nachzugehen was unter Umständen auf den Betreuungsunterhalt und dessen Höhe Einfluss hat.
Mimiminime
1717 Beiträge
11.10.2020 16:54
Du hast dir die Frage doch schon selbst beantwortet. Ob Kindergarten, Oma oder Tagesmutter ist unerheblich.
Du erhältst doch genau dafür den Betreuungsunterhalt , um das Kind zu betreuen, da du Verdienstausfall in dieser Zeit hast.
Mimiminime
1717 Beiträge
11.10.2020 16:55
Zitat von nilou:

Zitat von Anonym 1 (205417):

Zitat von Jeppa:

Ich bekam damals anteilig zu Hartz 4 die Betreuungskosten für den Kiga bezahlt


War dein Kind unter 3 jahre ?


Unabhängig vom Alter kannst du schaun ob du vom Jobcenter oder dem Jugendamt einen Zuschuss zu den Betreuungskosten bekommst. Schau dazu einfach mal wie es in eurer Stadt geregelt wird. Bei uns läuft das unter wirtschaftliche Jugendhilfe und wird vom Jugendamt bezahlt.

Entscheidend ist dein Einkommen. Da wird also der Betreuungsunterhalt mit berücksichtigt. Wenn du dein Kind jetzt betreuen lässt ist es dir möglich wieder einer Erwerbstätigkeit nachzugehen was unter Umständen auf den Betreuungsunterhalt und dessen Höhe Einfluss hat.


Ja, aber wenn der Ex das mitbekommt dann kann er nicht mehr verpflichtet sein, diesen zu leisten.
Zirkonia85
1967 Beiträge
11.10.2020 16:59
Das Alter des Kindes könnte aber doch entscheidend sein. Wenn die Mutter zuhause ist und das Kind unter 3, könnte es schwierig sein. Mit welcher Begründung möchte sie die Betreuung bezahlt bekommen. Ich glaube nicht das ausgebrannt zählt. Dann mach lieber eine Mutter Kind Kur.

Wenn es natürlich bei euch Plätze im Überfluss gibt du es bewilligt bekommst wäre es ja toll. Eine Tagesmutter kann man ja auch nur zb für 10-15 Stunden wöchentlich nehmen. Vielleicht hilft dir das schon.

nilou
14070 Beiträge
11.10.2020 17:06
Zitat von Mimiminime:

Zitat von nilou:

Zitat von Anonym 1 (205417):

Zitat von Jeppa:

Ich bekam damals anteilig zu Hartz 4 die Betreuungskosten für den Kiga bezahlt


War dein Kind unter 3 jahre ?


Unabhängig vom Alter kannst du schaun ob du vom Jobcenter oder dem Jugendamt einen Zuschuss zu den Betreuungskosten bekommst. Schau dazu einfach mal wie es in eurer Stadt geregelt wird. Bei uns läuft das unter wirtschaftliche Jugendhilfe und wird vom Jugendamt bezahlt.

Entscheidend ist dein Einkommen. Da wird also der Betreuungsunterhalt mit berücksichtigt. Wenn du dein Kind jetzt betreuen lässt ist es dir möglich wieder einer Erwerbstätigkeit nachzugehen was unter Umständen auf den Betreuungsunterhalt und dessen Höhe Einfluss hat.


Ja, aber wenn der Ex das mitbekommt dann kann er nicht mehr verpflichtet sein, diesen zu leisten.


Natürlich, deshalb schrieb ich doch das es Einfluss auf den Betreuungsunterhalt haben kann.
Anonym 1 (205417)
3 Beiträge
11.10.2020 17:27
Zitat von Zirkonia85:

Das Alter des Kindes könnte aber doch entscheidend sein. Wenn die Mutter zuhause ist und das Kind unter 3, könnte es schwierig sein. Mit welcher Begründung möchte sie die Betreuung bezahlt bekommen. Ich glaube nicht das ausgebrannt zählt. Dann mach lieber eine Mutter Kind Kur.

Wenn es natürlich bei euch Plätze im Überfluss gibt du es bewilligt bekommst wäre es ja toll. Eine Tagesmutter kann man ja auch nur zb für 10-15 Stunden wöchentlich nehmen. Vielleicht hilft dir das schon.


Ich möchte die Betreuung nicht durch anderweitige Möglichkeiten bezahlt bekommen. Die kosten der Tagesmutter würden anhand der Tabelle berechnet werden und diese würde ich dann natürlich von meinem monatlichen Einkommen das uns zur Verfügung steht bezahlen.
Ich betreue mein Kind ja trotzdem weiter. Ich habe auch nicht vor mein Kind den ganzen Tag abzugeben.
Und natürlich würde ich dann auch zurück in den Beruf wollen. Es ist ja nunmal auch so das ich ohne kindesbetreuung keine neue Stelle finde. Ich würde damit ja auch eine Rückkehr in das Berufsleben möglich machen. Und durch den Führerschein die Chancen wesentlich erhöhen mehr Stunden zu machen.

Ich rufe morgen die Dame an die für unsere Berechnung zuständig war und frage sie nochmal genauer.

Palabras
763 Beiträge
12.10.2020 13:23
Zitat von Mimiminime:

Du hast dir die Frage doch schon selbst beantwortet. Ob Kindergarten, Oma oder Tagesmutter ist unerheblich.
Du erhältst doch genau dafür den Betreuungsunterhalt , um das Kind zu betreuen, da du Verdienstausfall in dieser Zeit hast.


In dem Fett gedruckten steht doch aber, dass dies NICHTS am Anspruch ändert.
Lediglich bei einer Internats oder Heimunterbringung würde der Anspruch entfallen.

Und zu Nilou's Einwand ob man von ihr dann nicht verlangen könne dass sie arbeitet... dazu muss sie auch psychisch in der Lage sein und sie schreibt in ihrem Text, dass sie sich ausgebrannt und überfordert fühlt und deshalb ihr Kind für einige Stunden betreuen lassen möchte, ihre Beschreibung klingt finde ich nach einem Krankheitsbild mit dem sie derzeit nicht in der Lage ist zu arbeiten

Also ich verstehe es so, sie trotz der Betreuung durch die Tagesmutter Anspruch auf den Betreuungsunterhalt hat, würde das aber Sicherheitshalber beim Jugendamt oder Anwalt erfragen.
Mimiminime
1717 Beiträge
12.10.2020 13:40
Zitat von Palabras:

Zitat von Mimiminime:

Du hast dir die Frage doch schon selbst beantwortet. Ob Kindergarten, Oma oder Tagesmutter ist unerheblich.
Du erhältst doch genau dafür den Betreuungsunterhalt , um das Kind zu betreuen, da du Verdienstausfall in dieser Zeit hast.


In dem Fett gedruckten steht doch aber, dass dies NICHTS am Anspruch ändert.
Lediglich bei einer Internats oder Heimunterbringung würde der Anspruch entfallen.

Und zu Nilou's Einwand ob man von ihr dann nicht verlangen könne dass sie arbeitet... dazu muss sie auch psychisch in der Lage sein und sie schreibt in ihrem Text, dass sie sich ausgebrannt und überfordert fühlt und deshalb ihr Kind für einige Stunden betreuen lassen möchte, ihre Beschreibung klingt finde ich nach einem Krankheitsbild mit dem sie derzeit nicht in der Lage ist zu arbeiten

Also ich verstehe es so, sie trotz der Betreuung durch die Tagesmutter Anspruch auf den Betreuungsunterhalt hat, würde das aber Sicherheitshalber beim Jugendamt oder Anwalt erfragen.


Ich habe noch einmal nachgelesen!
Du hast Recht, ich hab Blödsinn geschrieben, habe das verwechselt. b

Unter drei muss der wohl sowieso geleistet werden, auch wenn eine Kita besucht wird.

Danach kann der dann weg fallen, aber das ist ja ein anderes Thema.
Die Beste Auskunft gibt aber denke ich immer noch für entsprechende Stelle,man möchte ja nichts falsches machen.
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