Mütter- und Schwangerenforum

Brief vom Anwalt HILFE !!!

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Julia123
1597 Beiträge
17.09.2021 08:52
Zitat von bambina_1990:

Also erst mal, was läuft bei der Frau eigentlich schief dass sie ein neunjähriges Kind anzeigen will?

Ich würde auch erst mal die Füße still halten, für sowas ist die Versicherung da aber halt nicht erst nach zwei Wochen. Ich meine was haben die die zwei Wochen gemacht ?
Vielleicht hat’s die Tochter sogar schon zugegeben ? Ich würde der Mutter auch die Wahrheit sagen und gut .
Auf wieviel datiert sie denn den Schaden ?


540 Euro.
Mir hat sie bei WhatsApp gesagt es würde über 1000 Euro kosten.

Ja deswegen ist mein Mann so skeptisch wieso sie sich erst nach 14 Tagen gemeldet hat.
born-in-helsinki
18903 Beiträge
17.09.2021 08:53
Weswegen will man denn überhaupt anzeigen? Diebstahl?
Verlegen eines Schlüssels?
Und wenn das schon öfter passiert ist, dann wirds bestimmt auch dieses mal so gewesen sein.
nilou
14066 Beiträge
17.09.2021 08:55
Zitat von Julia123:

Zitat von nilou:

Also wie schon geschrieben, deine Tochter ist 9 und somit strafunmümdig. Wenn der Anwalt keine ganz große Pfeife ist weis er das auch. Sprich sie können deinen Tochter Anzeigen wie sie wollen, das wird sofort eingestellt.

Zweiter Punkt Versicherung: wenn deine Tochter was gemacht hat käme die Versicherung auf. Hier stellt sich die Frage ob überhaupt ein Schafen entstanden ist. Ich finde die Sache sehr dubios. Egal wie, der Schlüssel muss ja in der Wohnung gewesen sein. Ob in der Tür oder auf den Kissen ist da ja egal. Interessant wäre ja was die Tochter das Dame sagt.

Was steht den in den Brief zum Hergang drin?

Ich würde den Brief übrigens ignorieren bzw. der Versicherung weiterleiten. Sollen die das prüfen.


Das war der erste Brief.

Im zweiten Brief steht die Summe die die haben wollen und wenn ich nicht bis zum 24.9 reagiere geht es vor Gericht.


Vergiss den Brief.

Die Tochter der Dame sagt also das gleiche wie deine beim Mal. Dabei würde ich es belassen.

Wegen dem „anerkennen“. Würde ich ganz klar sagen das du mittlerweile bezweifelst das der Schlüssel durch deine Tochter weggekommen ist bzw. ob er überhaupt weg ist. Da kannst du ja dann die ganzen Chatverläufe ausdrucken und nehmen bzw. die Aussage des Onkels.

Ich würde aber nichts aktiv auf das Schreiben machen. Max. der Versicherung weiterleiten. Mit deinen Ergänzungen. Sollen sie doch vor Gericht gehen und es versuchen. Damit bekommen sie aber nicht recht. Und schreibe v.a. nicht weiter per WhatsApp mit der Dame.

Das Schreiben klingt „billig“. Ist der Anwalt ein Freund von denen?
Julia123
1597 Beiträge
17.09.2021 08:55
Zitat von bambina_1990:

Zitat von Julia123:

Zitat von LittleTiger:

Ob deine Tochter den Schlüssel nun aufs Sitzkissen gelegt hat oder im Schloss zum Garten stecken gelassen hat, finde ich völlig irrelevant. Fakt ist, dass sie als (neunjähriges!) Besuchskind nicht für die Schlüssel der Familie verantwortlich ist. Oder hab ich hier was falsch verstanden? Solange deine Tochter den Schlüssel nicht geklaut oder in den Gulli geworfen hat oder ähnliches, ist das doch gar nicht euer Problem?


Ja das habe ich der Mama auch genau so gesagt.

Sie meint aber sie könne es so hinstellen das ich meiner elterlichen Aufsichtspflicht nicht nach gekommen wäre und meinem Kind nicht beigebracht hätte eigentum von anderen Leuten anzufassen oder sogar zu entfernen. So hat sie es mir bei WhatsApp geschrieben . Den chat Verlauf habe ich für den Fall der Fälle natürlich behalten.
“ sie könne es so hinstellen“? allein bei diesen Satz wäre meine Versicherung schon raus


Meine Versicherung hat das ganze auch belächelt und meinte das es nicht unser Problem sei wenn der Schlüssel bei ins zuhause weg gekommen sei.

Sie hat mir ein Screenshot ihrer "Versicherung" geschickt wo das Gespräch per Du war was mich gewundert hat. Aufjedenfall schrieb der Herr das alles was ich schreibe Schwachsinn wäre da meine Tochter den ja von der Tür abgezogen haben könnte und unterwegs verloren haben.

So ein Quatsch.

Die sind ja aus dem Garten direkt zu denen rein in das Zimmer ihrer Freundin gegangen.
Julia123
1597 Beiträge
17.09.2021 08:57
Zitat von nilou:

Zitat von Julia123:

Zitat von nilou:

Also wie schon geschrieben, deine Tochter ist 9 und somit strafunmümdig. Wenn der Anwalt keine ganz große Pfeife ist weis er das auch. Sprich sie können deinen Tochter Anzeigen wie sie wollen, das wird sofort eingestellt.

Zweiter Punkt Versicherung: wenn deine Tochter was gemacht hat käme die Versicherung auf. Hier stellt sich die Frage ob überhaupt ein Schafen entstanden ist. Ich finde die Sache sehr dubios. Egal wie, der Schlüssel muss ja in der Wohnung gewesen sein. Ob in der Tür oder auf den Kissen ist da ja egal. Interessant wäre ja was die Tochter das Dame sagt.

Was steht den in den Brief zum Hergang drin?

Ich würde den Brief übrigens ignorieren bzw. der Versicherung weiterleiten. Sollen die das prüfen.


Das war der erste Brief.

Im zweiten Brief steht die Summe die die haben wollen und wenn ich nicht bis zum 24.9 reagiere geht es vor Gericht.


Vergiss den Brief.

Die Tochter der Dame sagt also das gleiche wie deine beim Mal. Dabei würde ich es belassen.

Wegen dem „anerkennen“. Würde ich ganz klar sagen das du mittlerweile bezweifelst das der Schlüssel durch deine Tochter weggekommen ist bzw. ob er überhaupt weg ist. Da kannst du ja dann die ganzen Chatverläufe ausdrucken und nehmen bzw. die Aussage des Onkels.

Ich würde aber nichts aktiv auf das Schreiben machen. Max. der Versicherung weiterleiten. Mit deinen Ergänzungen. Sollen sie doch vor Gericht gehen und es versuchen. Damit bekommen sie aber nicht recht. Und schreibe v.a. nicht weiter per WhatsApp mit der Dame.

Das Schreiben klingt „billig“. Ist der Anwalt ein Freund von denen?


Seit dem 11.08 steht der Chat Verlauf still.

Ich gehe auch davon aus das es bekannte oder Freunde sind.
nilou
14066 Beiträge
17.09.2021 09:01
Zitat von Julia123:

Zitat von nilou:

Zitat von Julia123:

Zitat von nilou:

Also wie schon geschrieben, deine Tochter ist 9 und somit strafunmümdig. Wenn der Anwalt keine ganz große Pfeife ist weis er das auch. Sprich sie können deinen Tochter Anzeigen wie sie wollen, das wird sofort eingestellt.

Zweiter Punkt Versicherung: wenn deine Tochter was gemacht hat käme die Versicherung auf. Hier stellt sich die Frage ob überhaupt ein Schafen entstanden ist. Ich finde die Sache sehr dubios. Egal wie, der Schlüssel muss ja in der Wohnung gewesen sein. Ob in der Tür oder auf den Kissen ist da ja egal. Interessant wäre ja was die Tochter das Dame sagt.

Was steht den in den Brief zum Hergang drin?

Ich würde den Brief übrigens ignorieren bzw. der Versicherung weiterleiten. Sollen die das prüfen.


Das war der erste Brief.

Im zweiten Brief steht die Summe die die haben wollen und wenn ich nicht bis zum 24.9 reagiere geht es vor Gericht.


Vergiss den Brief.

Die Tochter der Dame sagt also das gleiche wie deine beim Mal. Dabei würde ich es belassen.

Wegen dem „anerkennen“. Würde ich ganz klar sagen das du mittlerweile bezweifelst das der Schlüssel durch deine Tochter weggekommen ist bzw. ob er überhaupt weg ist. Da kannst du ja dann die ganzen Chatverläufe ausdrucken und nehmen bzw. die Aussage des Onkels.

Ich würde aber nichts aktiv auf das Schreiben machen. Max. der Versicherung weiterleiten. Mit deinen Ergänzungen. Sollen sie doch vor Gericht gehen und es versuchen. Damit bekommen sie aber nicht recht. Und schreibe v.a. nicht weiter per WhatsApp mit der Dame.

Das Schreiben klingt „billig“. Ist der Anwalt ein Freund von denen?


Seit dem 11.08 steht der Chat Verlauf still.

Ich gehe auch davon aus das es bekannte oder Freunde sind.


Was wollen sie den lt. Kostenvoranschlag? Auch interessant das es keine Rechnung ist. Wo es doch so notwendig ist einen Schlüssel nachzumachen … Meine Meinung, die wollen euch abzocken.
Zwerginator
7683 Beiträge
17.09.2021 09:02
Würde mich echt interessieren, wie er das vor Gericht bringen will?
§ 823 Schadensersatzpflicht? Weder vorsätzlich noch fahrlässig und als strafunmündige schon gleich zweimal nicht.

Ich würd dem Anwalt zurückschreiben und gut.
nilou
14066 Beiträge
17.09.2021 09:07
Zitat von Zwerginator:

Würde mich echt interessieren, wie er das vor Gericht bringen will?
§ 823 Schadensersatzpflicht? Weder vorsätzlich noch fahrlässig und als strafunmündige schon gleich zweimal nicht.

Ich würd dem Anwalt zurückschreiben und gut.


Ich würde gar nichts zurück schreiben, das ist vergeudete Zeit und Nerven.außerdem fühlt man sich so in der Rechtfertigung.

Wenn sie was wollen, sollen sie es versuchen und werden scheiten.
FräuleinS
3620 Beiträge
17.09.2021 09:09
Ich glaube das schlimmste was passieren kann ist, dass die Kosten aufgeteilt werden. Wir hatten es auch mal, dass jemand anderes zugegeben hat uns ins Auto gefahren zu sein und hinterher wurde diese Aussage zurückgezogen. So hat dann jeder die Hälfte gezahlt. Allerdings geht es immer noch um ein Kind.

Wenn ich fest überzeugt davon wäre, dass mein Schlüssel verloren wäre, würde ich alle Schlösser austauschen und nicht einen neuen nachmachen.
LittleTiger
1231 Beiträge
17.09.2021 09:18
Zitat von nilou:

Zitat von Zwerginator:

Würde mich echt interessieren, wie er das vor Gericht bringen will?
§ 823 Schadensersatzpflicht? Weder vorsätzlich noch fahrlässig und als strafunmündige schon gleich zweimal nicht.

Ich würd dem Anwalt zurückschreiben und gut.


Ich würde gar nichts zurück schreiben, das ist vergeudete Zeit und Nerven.außerdem fühlt man sich so in der Rechtfertigung.

Wenn sie was wollen, sollen sie es versuchen und werden scheiten.


So sehe ich das auch. Das Anwaltsschreiben wirkt zudem nicht echt auf mich. Gibt's die Kanzlei wirklich? Hast du die mal gegoogelt?
17.09.2021 09:29
Zitat von Marf:

Zitat von kataleia:

Das ja eh schon ein doofes Szenario ist würde ich es mit der Wahrheit versuchen.

Dass du deiner Tochter klar gemacht hast was bevorsteht und wie sie dann reagiert hat und was sie gesagt hat.

Verlieren kannst du ja dabei nichts.

Dein Mann hat halt auch mega blöd reagiert ich meine wenn jemandem so etwas passiert ist dafür ist die Versicherung ja da.

Aber auch wenn der Schlüssel draußen hing irgendwo muss er ja sein.

Deshalb bezahlen Versicherung bei Nachbarn und Freunden ja eigentlich eben damit es nicht zu Streitereien in der Nachbarschaft oder bei Freundin deswegen kommt.

Ich würde des lieben Friedens Willens den Mann hin schicken dass er sich entschuldigt sonst ist die Freundschaft der Mädels auf jeden Fall dahin wegen euch Eltern.

Und der Versicherung eben sagen dass es deinem Kind passiert ist und sie es ersetzen mögen.

Warum soll der Mann sich entschuldigen? Weil er berechtigte Zweifel hat?
Und für etwas zahlen ,dass nicht zu 100% nachweislich von einem selber verursacht wurde?!
....du bist der Traum jedes Vrsicherungsbetrügers!


Vielleicht weil die andere Familie keine Betrüger sind?!
Weil einem etwas an der Freundschaft der Kinder liegt?!
Weil er sich ziemlich undiplomatisch verhalten hat wenn die Frau zuvor Einsehen hatte und er dann einfach nur sagt er zahlt nicht.

Man muss sich auch mal in die andere Familie hineinversetzen wenn es wirklich so war wie es hier dargestellt wird.
Valerya
1632 Beiträge
17.09.2021 09:50
Ich würde es jetzt drauf ankommen lassen vor Gericht. Es gibt ja keine Beweise und daher denke ich nicht das euch oder eurer Tochter was passiert. Es wird bestimmt wegen geringfügigkeit eingestellt
Julia123
1597 Beiträge
17.09.2021 09:53
Zitat von LittleTiger:

Zitat von nilou:

Zitat von Zwerginator:

Würde mich echt interessieren, wie er das vor Gericht bringen will?
§ 823 Schadensersatzpflicht? Weder vorsätzlich noch fahrlässig und als strafunmündige schon gleich zweimal nicht.

Ich würd dem Anwalt zurückschreiben und gut.


Ich würde gar nichts zurück schreiben, das ist vergeudete Zeit und Nerven.außerdem fühlt man sich so in der Rechtfertigung.

Wenn sie was wollen, sollen sie es versuchen und werden scheiten.


So sehe ich das auch. Das Anwaltsschreiben wirkt zudem nicht echt auf mich. Gibt's die Kanzlei wirklich? Hast du die mal gegoogelt?


Ja die gibt es wirklich. Aber der Name des Anwalts ist neu.
DieOhneNamen
28904 Beiträge
17.09.2021 10:12
Huhu.

Ruf doch mal unter anderem Namen bei der Kanzlei an und frag nach dem "neuen" Anwalt.

Das stinkt ja zum Himmel.

Ganz ehrlich, die Freundschaft ist doch nun eh im Poppes.
Man muss sich nicht veräppeln lassen.

LG
Marf
28123 Beiträge
17.09.2021 10:34
Der Brief soll aus einer Kanzlei kommen?! Hihi
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