Mütter- und Schwangerenforum

Darf eine Betreuerin das?

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Anonym 1 (204396)
31 Beiträge
25.05.2020 15:22
Zitat von -M-Y-A-:

Ich würde sagen, der gesetzliche Betreuer hat die Füße still zu halten

https://www.bundesanzeiger-verlag.de/betreuung/wik i/Gesch%C3%A4ftsf%C3%A4higkeit

Dann würde ich empfehlen, dass dein Schwiegervater eine Patientenverfügung, bestenfalls bei einem Notar macht.

Und vielleicht lasst ihr euch mal anwaltlich beraten, welche Möglichkeiten es gibt, die Betreuung loszuwerden bzw an eine andere Person zu übertragen. Der Wille, in dem Falle, verweigern der Nahrung, sollte immer respektiert werden. Die Betreuung hat scheinbar keinerlei Respekt vor deinem Schwiegervater.


Ich werde mir dann in einer ruhigen Minute den link mal durchlesen. Er ist ja relativ lang.

Testament, Patientenverfügung ist alles nicht mehr drin. Die Betreuerin entscheidet für seine Gesundheit, Krankenhausaufenthalt, was gemacht wird,....
Anonym 1 (204396)
31 Beiträge
25.05.2020 15:24
Zitat von Gwen85:

Zitat von Anonym 1 (204396):

Zitat von Zimtnudel:

Ich find's extrem traurig einem Menschen in einer solchen Situation, diese "kleinen Dinge", an denen er sich noch erfreut, auch noch wegnehmen zu wollen. Bei allem Bewusstsein dafür, dass es hier nicht unbedingt gesundheitsfördernde Dinge geht.

Ja, es hat seine Gründe, dass er diese Betreuerin überhaupt hat. Aber es geht hier trotzdem auch immernoch um einen erwachsenen, geistesgegenwärtigen Mann, den man dennoch auch ein gewisses, selbstbestimmtes Leben zugestehen sollte.
Ich glaube nicht, dass eine so völlige Bevormundung hier gut und richtig ist.


Bloß dürfen wir uns einfach über die Vorschriften der Betreuerin weg setzen?


Ja, euer Haus, eure Regeln. Und die Betreuung /Vormundschaft liegt doch bei euch, oder ist sie Vormund?

Ist leider auch Vormund, er hat einen Vormund auch schon seit 1994 oder 1997, weiß es gerade nicht genau. Ich weiß nur das seine Mutter über Jahre sein Vormund war.
Anonym 1 (204396)
31 Beiträge
25.05.2020 15:29
Zitat von Zwerginator:

Für welche Lebensbereiche ist die Betreuerin denn überhaupt zuständig? Rechtsgeschäfte, Finanzen, Gesundheitsbereich....? Das müsste man erst mal klären bevor man sagen kann was sie darf und was nicht.

Für alles was ihn betrifft, also Finanzen jeglicher Art, bestimmt wieviel Taschengeld er bekommt, wie viel kostegeld wir bekommen. Vertritt ihn überall wenn was ist,
Hier mal die Liste
Gesundheitssorge
Wohnungsangelegenheiten
Aufenthaltbestimmung
Vertretung gegenüber Ämtern,Behörden.,Versicherungen, Rentenstungsträgern
Vertretung in pflegerechtlichen Angelegenheit
Entscheiung über Entgegennahme, öffnen und anhalten der Post
Entscheidung über Unterbringung
Vermögenssorge
Anonym 1 (204396)
31 Beiträge
25.05.2020 15:32
Zitat von Zwerginator:

Und mal ganz unabhängig von der Betreuerin, dein Schwiegervater klingt schwer depressiv und ich frage mich schon, wieso er bisher nicht medizinisch vorstellig wurde (zur Not auch erzwungenermaßen). Bei 38 kg gehört er zudem unter ärztliche Betreuung.

Er war jetzt erst im April im Krankenhaus, eben weil er nichts gegessen hatte und eine aktue Harnwegsinfektuon hatte. Nach 10 Tagen dürfte er wieder nach Hause und es hieß sollen ihn zu hause aufpeppeln, ja wie? Er ist zu instabil auch um seine Darmspieglung zu machen. So und essen kann er ja auch zu hause also würde er entlassen.
Anonym 1 (204396)
31 Beiträge
25.05.2020 15:38
Zitat von Marf:

Er ist eine ganz arme Seele.
Helft ihm ,anstatt ihn noch mehr zu nehmen.Er hat ja schon alles verloren.
Und dieser Zustand ist eine handfeste Depression.
Seit 89 keine Arbeit mehr? Seid ihr aus dem Osten? Das gibt es öfters,bei uns in der Familie gab es auch so Fälle....und mit 30 die Frau verlieren.....Puh.
Sein Zigarettenkonsum ist nicht hoch....und sein Bier würde wenigstens ein paar Kalorien bringen.
Da sollte eine Trauertherapie greifen oder,falls er gläubig ist,ein Besuch des Pfarrers....irgendwo eben anfangen.Orte von früher besuchen,die ihm jnd seiner Frau wichtig waren.
Damit er sieht das es doch noch kleine Dinge gibt die das Leben lohnend machen.

Ja, nach dem Tod seiner Frau ist er dem Alkohol verfallen und war starker Alkoholiker viele Jahre, mit den letzten Jahren wurde es dann immer weniger. Durch den Alkohol fand er keine Arbeit und irgendwann bekam er EU Rente. Genau, wir sind aus dem Osten. Gläubig ist er nicht. Aber Trauerbewältigung klingt gut, damit werde ich mich mal befassen. Und mit ihm drüber reden, vielleicht öffnet er sich da, weil es vielleicht auch viele Jahre unausgesprochen geblieben ist. Ich weiß nur das seine Mutter, seine Frau damals gehasst hat. Vielleicht hängt es damit zusammen, dass er nie über Gefühle reden konnte und somit auch in sich gekehrt ist
Zwerginator
7672 Beiträge
25.05.2020 15:40
Zitat von Anonym 1 (204396):

Zitat von Zwerginator:

Für welche Lebensbereiche ist die Betreuerin denn überhaupt zuständig? Rechtsgeschäfte, Finanzen, Gesundheitsbereich....? Das müsste man erst mal klären bevor man sagen kann was sie darf und was nicht.

Für alles was ihn betrifft, also Finanzen jeglicher Art, bestimmt wieviel Taschengeld er bekommt, wie viel kostegeld wir bekommen. Vertritt ihn überall wenn was ist,
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Und dann hält sie eine psychologische/psychiatrische Begutachtung nicht für notwendig?
Anonym 1 (204396)
31 Beiträge
25.05.2020 15:41
Zitat von Gwen85:

Zitat von Zwerginator:

Für welche Lebensbereiche ist die Betreuerin denn überhaupt zuständig? Rechtsgeschäfte, Finanzen, Gesundheitsbereich....? Das müsste man erst mal klären bevor man sagen kann was sie darf und was nicht.


Zumal, wenn für den Gesundheitsbereich hätte sie ihr Augenmerk auch auf regelmäßige Arztbesuche für ihn haben müssen. Und bei Pflegestufe wird das doch auch jährlich beim MDK geprüft, oder nicht?

Mdk kam nur einmal zur höherstuffung der pflegestufe, jetzt kommt immer aller drei Monate der Pflegedienst und schaut nur kurz wie es ihm geht und ob fragt ihn, ob alles klappt oder ärger mit uns hat.
So, der Pflegedienst weiß das der Vater so ist, das er am liebsten nur Joghurt ist und sie sich freuen, wenn er überhaupt was ist.
Anonym 1 (204396)
31 Beiträge
25.05.2020 15:42
Zitat von Zimtnudel:

Zitat von Anonym 1 (204396):

Bloß dürfen wir uns einfach über die Vorschriften der Betreuerin weg setzen?


Sicher, dass es tatsächlich "Vorschriften" sind?
Ein bisschen was verstehe ich von Betreuern und ich bezweifel irgendwie, dass die wirklich so viel "Macht" hat.
Ist sowas wie Gesundheitsfürsorge überhaupt in ihrem Aufgabenbereich enthalten?

Ja ist es.
Anonym 1 (204396)
31 Beiträge
25.05.2020 15:45
Zitat von Zwerginator:

Zitat von Anonym 1 (204396):

Zitat von Zwerginator:

Für welche Lebensbereiche ist die Betreuerin denn überhaupt zuständig? Rechtsgeschäfte, Finanzen, Gesundheitsbereich....? Das müsste man erst mal klären bevor man sagen kann was sie darf und was nicht.

Für alles was ihn betrifft, also Finanzen jeglicher Art, bestimmt wieviel Taschengeld er bekommt, wie viel kostegeld wir bekommen. Vertritt ihn überall wenn was ist,
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Und dann hält sie eine psychologische/psychiatrische Begutachtung nicht für notwendig?


Ich weiß das vor vielen Jahren mal ein Gutachten gemacht wurden ist über viele Seiten. Wo drin steht, das der Vater nur sterben möchte, er nur trinkt,... Diese wurde von einem Facharzt gemacht, aber ob es Psychologisches/Psychiatrisches war weiß ich nicht. Ich habe dieses Schreiben nur kurz damals gesehen, wo der Mann vom mdk da war. Es hatte auch was damit zu tun, warum er nicht mehr Geschäftsfahig ist. Mehr weiß ich leider nicht. Da wir keine Betreuer sind, bekommen wir auch keine Auskunft.
Christen
25044 Beiträge
25.05.2020 15:50
Zitat von Anonym 1 (204396):

Zitat von Zwerginator:

Zitat von Anonym 1 (204396):

Zitat von Zwerginator:

Für welche Lebensbereiche ist die Betreuerin denn überhaupt zuständig? Rechtsgeschäfte, Finanzen, Gesundheitsbereich....? Das müsste man erst mal klären bevor man sagen kann was sie darf und was nicht.

Für alles was ihn betrifft, also Finanzen jeglicher Art, bestimmt wieviel Taschengeld er bekommt, wie viel kostegeld wir bekommen. Vertritt ihn überall wenn was ist,
Hier mal die Liste
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Wohnungsangelegenheiten
Aufenthaltbestimmung
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Und dann hält sie eine psychologische/psychiatrische Begutachtung nicht für notwendig?


Ich weiß das vor vielen Jahren mal ein Gutachten gemacht wurden ist über viele Seiten. Wo drin steht, das der Vater nur sterben möchte, er nur trinkt,... Diese wurde von einem Facharzt gemacht, aber ob es Psychologisches/Psychiatrisches war weiß ich nicht. Ich habe dieses Schreiben nur kurz damals gesehen, wo der Mann vom mdk da war. Es hatte auch was damit zu tun, warum er nicht mehr Geschäftsfahig ist. Mehr weiß ich leider nicht. Da wir keine Betreuer sind, bekommen wir auch keine Auskunft.
und wenn ihr die gesetzlichen Betreuer werdet?
Gwen85
18462 Beiträge
25.05.2020 15:57
Wie kam es zur Entmündigung? Er war 37, hatte seine Frau verloren, seine Traurigkeit im Alkohol ertränkt. Doch er trinkt doch gar nicht mehr bis zum Dilirium, somit müsste sein Geist doch wieder "da" sein und ein Vormund vielleicht auch nicht mehr notwendig. Man könnte das Urteil von damals doch anfechten? Und ihr darüber hinaus eine neue Betreuung anfordern.
Die Dame versteht allerdings ihren Job nicht, sich kümmern heißt nicht, jemanden seinen Willen aufzuzwingen. Und sie müsste wirklich selbst auf den Trichter kommen, das dieser Mann der ärztlichen Fürsorge bedarf. Setzt euch über die Betreuerin hinweg, fordert einen Arzt an, oder geht mit ihm dort hin und staucht die Dame mal ordentlich zusammen, das geht gar nicht! Vielleicht hat sie euch nicht ernst genommen, da ihr noch jung seid, aber hier geht es um ein Leben.
Und ihr seid Familie, dein Mann hat Akteneinsicht! Er steht über der Betreuerin.
Anonym 1 (204396)
31 Beiträge
25.05.2020 16:00
Zitat von Christen:

Zitat von Anonym 1 (204396):

Zitat von Zwerginator:

Zitat von Anonym 1 (204396):

...

Und dann hält sie eine psychologische/psychiatrische Begutachtung nicht für notwendig?


Ich weiß das vor vielen Jahren mal ein Gutachten gemacht wurden ist über viele Seiten. Wo drin steht, das der Vater nur sterben möchte, er nur trinkt,... Diese wurde von einem Facharzt gemacht, aber ob es Psychologisches/Psychiatrisches war weiß ich nicht. Ich habe dieses Schreiben nur kurz damals gesehen, wo der Mann vom mdk da war. Es hatte auch was damit zu tun, warum er nicht mehr Geschäftsfahig ist. Mehr weiß ich leider nicht. Da wir keine Betreuer sind, bekommen wir auch keine Auskunft.
und wenn ihr die gesetzlichen Betreuer werdet?

Mein Mann war gesetztlicher Betreuer, würde ihm aber entzogen, da alle sich reinhängten aus der Familie, würde es ihm entzogen und bekam eine berufsbetreuerin. Er hatte die Betreuung nicht mal ein Jahr. Ob wir sie wieder bekommen weiß ich nicht. Müsste man sich schlau machen. Aber selbst sie hatte sie Probleme mit der Familie, dass es wohl schwer wird für uns.
Anonym 1 (204396)
31 Beiträge
25.05.2020 16:11
Zitat von Gwen85:

Wie kam es zur Entmündigung? Er war 37, hatte seine Frau verloren, seine Traurigkeit im Alkohol ertränkt. Doch er trinkt doch gar nicht mehr bis zum Dilirium, somit müsste sein Geist doch wieder "da" sein und ein Vormund vielleicht auch nicht mehr notwendig. Man könnte das Urteil von damals doch anfechten? Und ihr darüber hinaus eine neue Betreuung anfordern.
Die Dame versteht allerdings ihren Job nicht, sich kümmern heißt nicht, jemanden seinen Willen aufzuzwingen. Und sie müsste wirklich selbst auf den Trichter kommen, das dieser Mann der ärztlichen Fürsorge bedarf. Setzt euch über die Betreuerin hinweg, fordert einen Arzt an, oder geht mit ihm dort hin und staucht die Dame mal ordentlich zusammen, das geht gar nicht! Vielleicht hat sie euch nicht ernst genommen, da ihr noch jung seid, aber hier geht es um ein Leben.
Und ihr seid Familie, dein Mann hat Akteneinsicht! Er steht über der Betreuerin.

Wie es dazu genau kam weiß ich leider nicht. Da muss ich mal meinem Mann fragen ob er es weiß. Sein Geist ist wieder da, aber durch den Alkohol auch paar Lücken. Ich weiß nicht ob man es anfechten kann Ich weiß das hier das Gericht alles entscheidet und selbst als Betreuer immer wieder beim Gericht um Erlaubnis fragen muss. Somit wars bei meinem damals so. Da muss mein Mann beim Gericht mal fragen. De Vater selbst bekommt keine Akteneinsicht und auch keine Auskunft über sein Geld, das hat er schon mehrmals die Betreuerin gefragt, aber kommt dann immer erst wenn der Abschluss Bericht fertig ist. Dieser war da schon fertig, muss man ja immer nach einem Jahr machen.
Seine Betreuerin ist älter wie er, sie ist 73. Also schon viele Jahre im Beruf und weiß wie sie alles machen kann.
Ich werde mal mit unserem Hausarzt reden, wenn er aus dem Urlaub wieder da ist. Er kennt die Betreuerin, da sie selbst Patientin bei ihm ist und uns sowie den Vater.
-M-Y-A-
23178 Beiträge
25.05.2020 16:40
Zitat von Anonym 1 (204396):

Zitat von -M-Y-A-:

Ich würde sagen, der gesetzliche Betreuer hat die Füße still zu halten

https://www.bundesanzeiger-verlag.de/betreuung/wik i/Gesch%C3%A4ftsf%C3%A4higkeit

Dann würde ich empfehlen, dass dein Schwiegervater eine Patientenverfügung, bestenfalls bei einem Notar macht.

Und vielleicht lasst ihr euch mal anwaltlich beraten, welche Möglichkeiten es gibt, die Betreuung loszuwerden bzw an eine andere Person zu übertragen. Der Wille, in dem Falle, verweigern der Nahrung, sollte immer respektiert werden. Die Betreuung hat scheinbar keinerlei Respekt vor deinem Schwiegervater.


Ich werde mir dann in einer ruhigen Minute den link mal durchlesen. Er ist ja relativ lang.

Testament, Patientenverfügung ist alles nicht mehr drin. Die Betreuerin entscheidet für seine Gesundheit, Krankenhausaufenthalt, was gemacht wird,....


Und da wäre ich mir nicht so sicher. Wenn er geistig (wieder) völlig klar ist, dann hat er sehr wohl das Recht, über sich selbst zu bestimmen.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/der-gesetzliche- betreuer-wie-kann-ich-den-betreuer-wieder-loswerde n_140979.html

https://www.bmjv.de/DE/Themen/VorsorgeUndPatienten rechte/Betreuungsrecht/Betreuungsrecht_node.html

https://www.patverfue.de/handbuch/betreuer

https://www.curendo.de/pflege/was-darf-ein-betreue r-alles-alleine-entscheiden/

https://www.juraforum.de/forum/t/1901-bgb-betreuer -handelt-bewusst-nicht-nach-wunsch-des-betreuten.4 9745/
BayernMadl
1689 Beiträge
25.05.2020 16:59
Ich bin auch in der Pflege tätig. Und verboten wird gar nix. Alkohol, schön. hat er selbst akzeptiert mit dem Alkoholfreiem Bier. Wenn Rauchen sein einziges Laster sozusagen noch ist, und er es nach einem Gespräch nicht ablegen will, dann ist das so. Wieso sollte man ihm das letzte, was er eh schon ein lebenslang gemacht hat verwehren?

Im Seniorenheim dürfen die Leute auch Bier trinken, das nicht alkoholfrei ist. wenn ein Alkoholiker kommt, ist das letzte was wir machen, ihm das bier komplett entziehen. Der darf dann trotzdem sich ein Bier holen.
Natürlich im Rahmen. Aber es wird nix verboten. Dazu hat man das Recht gar nicht.

Wenn er nach einem normalen Gespräch das ihr mit ihm führt, das Rauchen nicht aufhören will, dann lasst ihn. Er ist erwachsen und ein eigenständiger Mensch mit Bedürfnissen
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