dringende Frage
26.11.2008 00:20
Sorry, aber bist du noch zu retten???? Wieso willst dem ihm Verpflegungsgeld zahlen?????? Wenn er nicht mal Unterhalt zahlt. Aus eigener Erfahrung:
Deinem Ex steht kein Geld zu, man kann sogar nicht mal auf den Unterhalt verzichten. Es ist sein reines privatvergnuegen, wenn er die Kinder nimmt oder nehmen muss. Er hat alle anfallenden Kosten aus "eigener Tasche" zu zahlen. Wenn er Unterhalt zahlen wuerde, so wuerde sich dies mit dem haelftig angerechnet Kindergeld "ausgleichen"
Wir hatten damals die Kidner meines Mannes jedes WE von freitag nachmittag bis sonntag abend und auch meist ueber Ostern und Weihnachten. Teilweise sogar ueber Fasching, damit seine Ex feiern gehen konnte. Und wir mussten trotzdem den vollen Unterhalt zahlen. Da ist nichts mit "Verpfelgungsgeld".......
Deinem Ex steht kein Geld zu, man kann sogar nicht mal auf den Unterhalt verzichten. Es ist sein reines privatvergnuegen, wenn er die Kinder nimmt oder nehmen muss. Er hat alle anfallenden Kosten aus "eigener Tasche" zu zahlen. Wenn er Unterhalt zahlen wuerde, so wuerde sich dies mit dem haelftig angerechnet Kindergeld "ausgleichen"
Wir hatten damals die Kidner meines Mannes jedes WE von freitag nachmittag bis sonntag abend und auch meist ueber Ostern und Weihnachten. Teilweise sogar ueber Fasching, damit seine Ex feiern gehen konnte. Und wir mussten trotzdem den vollen Unterhalt zahlen. Da ist nichts mit "Verpfelgungsgeld".......
26.11.2008 01:12
Zitat von willismama:
aber laut ja schon
Dann soll er es doch einklagen! Er hat vom Gesetztgeber her keine Chance Verpflegungsgeld zu bekommen. Dafuer wird ja bei der Unterhaltsberechnung das haelftige Kindergeld vom Betrag der DD-Tabelle abgezogen. Und mal ganz ehrlich, ist meine Meinung, hat das JA keinerlei Ahnung bzw. nicht viel Ahnung von dem ganzen. ich aergere mich auch staendig mit denen rum. Und aus welchem grund solltets du Verpflegungsgeld zahlen, wenn er doch nicht mal den Unterhalt fuer seine Kinder zahlt. Du bekommst vom JA naemlich nur nen minimalsatz, der den Unterhaltsvorschuss ausmacht. Bitte lass dir von denen keine Stuss einreden und such dir nen guten Anwalt fuer Familienrecht. ich habe gelesen, dass dein Ex Anwalt ist, aber hat der auch Ahnung vom Familienrecht? Ich meine, ist dass sein Schwerpunkt?
26.11.2008 01:20
naja nicht der einzige er macht noch mehr als wie famillienrecht
26.11.2008 01:33
Es ist halt wichtig, dass er sich richtig gut damit auskennt und ich meine wirklich gut. Wir sind naemlich mit soetwas derbe auf die Nase gefallen, weil der RA noch andere Sachen gemacht hat. Aber ich drueck dir die Daumen, dass alles glatt geht
26.11.2008 01:38
na er meinte aber auch das es richtig sei.. weißt du ob ich den zahlen muss
26.11.2008 01:43
Du kannst beim Amtsgericht nen Beratungsschein beantragen, dann zahlst du nur 10 Euro
26.11.2008 01:46
Dann frag doch mal, wie es sein kann, dass er keinen Unterhlat zahlt, aber von dir Geld bekommen soll, wenn die Kinder bei ihm sind? Ist irgendwie unlogisch fuer mich.
Und wie gesagt, dafuer sind eigentlich diese 77 Euro, die vom Betrag der DD-Tabelle abgezogen werden..... Denn Sorry, fuer nicht mal eine Woche ist da ja wohl mehr als genug Geld...... pro Kind
Und wie gesagt, dafuer sind eigentlich diese 77 Euro, die vom Betrag der DD-Tabelle abgezogen werden..... Denn Sorry, fuer nicht mal eine Woche ist da ja wohl mehr als genug Geld...... pro Kind
26.11.2008 01:48
für die große ist es ja logisch da es nicht seine ist aber eben für die anderen soll ich zahlen sobald sie länger als drei tage bei ihm sind
26.11.2008 02:04
Totaler schwachsinn. Die versuchen es echt mit allen Mitteln und immer wieder.
Schau was ich gefunden habe
Kann der Kindesunterhalt für die Zeit gekürzt werden, in der sich das Kind beim umgangsberechtigten Elternteil aufhält?
Geh auf www.mein-recht.de dort klickst du auf KINDER dann auf UMGANGSRECHT und dann kommt es alles. Also lass dich bitte nicht fuer dumm verkaufen und schon gar nicht vom JA
Schau was ich gefunden habe
Kann der Kindesunterhalt für die Zeit gekürzt werden, in der sich das Kind beim umgangsberechtigten Elternteil aufhält?
Zitat:
Häufig stellt sich folgende Frage: Der Vater zahlt Unterhalt für sein bei der Mutter lebendes Kind. Während der Ferien wohnt das Kind zwei Wochen im Juli bei ihm. Kann er den Kindesunterhalt für den Monat Juli auf die Hälfte reduzieren?
Nein. Der Kindesunterhalt kann nicht für die Zeiten gekürzt werden, an denen sich das Kind beim Umgangsberechtigten aufhält. Erstens laufen die meisten Kosten ohnehin weiter, egal ob das Kind zu Hause ist oder beim Vater (z.B. anteilige Miete, Nebenkosten, auf den Monat umgelegte Kosten für Kleidung, Schulbedarf etc.). Zweites sind die Kosten, die durch das Kind während des Aufenthalts beim Umgangsberechtigten Elternteil entstehen, bereits in den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle eingerechnet. Das gilt auch für (lange) Ferienaufenthalte. Etwas anderes gilt ausnahmsweise nur dann, wenn der umgangsberechtigte Elternteil in so schlechten finanziellen Verhältnissen lebt, dass er sich das Umgangsrecht gar nicht mehr leisten könnte, falls die Kosten nicht bei der Unterhaltsberechnung abgezogen werden könnten.
Geh auf www.mein-recht.de dort klickst du auf KINDER dann auf UMGANGSRECHT und dann kommt es alles. Also lass dich bitte nicht fuer dumm verkaufen und schon gar nicht vom JA
26.11.2008 02:07
werde ich mal gucken, nur sie meinten ja er stehe finanziell schlecht da da er hartz4 bekämme. nur das selbe bekomme ich auch und komme aber auch für die kosten auf wie kita hort schule usw...
26.11.2008 02:10
Wenn du da drauf gehst, dann steht da aber noch etwas weiter unten etwas von Sozialhilfe, die er fuer die Zeit fuer die Kinder beantragen kann. Und da steht ja auch, wenn er finaziell schlechter da steht als du... und wenn du auch Hartz4 bekommst, dann weiss ich ehrlich gesagt nicht, wer von euch beiden schlechter da steht....
26.11.2008 02:13
habe ich eben gelesen ok dann werde ich das dem ja mal so mitteilen am donnerstag und ihm gelder nicht mehr geben... morgen gleich meinem anwalt sagen bzw mir einen nehmen nur für famillienrecht
26.11.2008 02:15
Ich wuensche dir viel Erfolg und lass dich nicht unterkriegen. Und sag mal bescheid, was bei rausgekommen ist. Ich wuensch dir ne gute Nacht. Ich werd mich nun vor den Fernseher setzen und bueglen und dabei GZSZ der letzten Woche schaun
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