Mütter- und Schwangerenforum

Elternzeitantrag bei AG

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03.01.2016 21:06
Zitat von shelyra:

Zitat von jetztgehtsrund:

Zitat von Danii90:

Zitat von Schnausi81:

man geht immer vom ET aus

ET - 6 Wochen zurück = Beginn Mutterschutz
ET - 8 Wochen vor = Ende Mutterschutz und der nächste Tag ist der Beginn der Elternzeit

Bsp ET 16.10.
Beginn MuSchu 04.09.
Ende MuSchu 11.12.
Beginn EZ 12.12.


Eben so wird nicht gerechnet!


Im neuesten Flyer von der Bundesregierung steht ganz klar dass die Elternzeit 8 Wochen nach der Geburt des Babys beginnt, und spätestens 7 Wochen vorher schriftlich gestellt werden muss. Zwischen geburt und Elternzeit ist Mutterschutz. Wie willst du denn die Elternzeit im Voraus ab Geburt stellen - kannst du hellsehen,w ann das Kind kommt???
Wenn das anders wäre gäbe es entweder den Mutterschutz nach der Geburt nicht oder das Elterngeld für die ersten 8 Wochen würde ja doppelt zum Mutterschutzgeld gezahlt.
Ich zitiere aus dem Flyer: "Bei rechtzeitiger Mitteilung schließt sich die Elternzeit nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) unmittelbar an die Mutterschutzfrist an. [...] Die Elternzeit muss spätestens sieben Wochen vor ihrem beginn beim AG schriftlich angemeldet werden"

Unglaublich wie wenig ihr informiert seid.... Glaubt doch Google nicht alles! Diejenigen, die das anders gemacht haben, haben sich wohl selbst um zwei Monate Geld und Elternzeit betrogen....

es gibt aber auch leute ohne muschu-geld. die würden dann ja 8 wochen weniger elternzeit haben als andere... daher kann das so nicht stimmen


Ohne Muschu-Geld 0 Arbeitslos? Da muss man sich wirklich aufm Amt durchfragen, das ganze Gesetzteszeug bezieht sich ja hauptsächlich auf Frauen in fester Anstellung.
03.01.2016 21:07
Zitat von Nicsisch:

Zitat von jetztgehtsrund:

Hab noch was aus dem Flyer:

"Die Mutterschutzfrist wird auf die mögliche dreijährige Gesamtdauer der Elternzeit angerechnet, d.h., dass die Mutter erst nach Ablauf der gesetzlichen Mutterschutzfrist ihre Elternzeit beginnen kann."

Wurde bei der gegenteiligen Behauptung vielleicht Elterngeld und -zeit verwechselt? Elterngeld kriegst du ab Geburt, Elternzeit kannst du genaugenommen dann erst 8 Wochen nach Geburt nehmen und musst sie eben spätestens 7 Wochen vorher (also eine Woche nach Geburt) beantragen.
Je mehr man darübe rnachliest, desto verwirrender wirds


Keine Flyer lesen sondern das Gesetz - Paragraf 15 BEEG ist ganz klar.


Der Flyer ist vom Bund, also deren eigene Interpretation Und oftmals verständlicher als der Gesetzestext
nilou
14591 Beiträge
03.01.2016 21:08
Zitat von Marz:

Zitat von Nicsisch:

Zitat von Marz:

Zitat von Nicsisch:

Genaungenommen wird die Mutterschutzfrist auf die Elternzeit angerechnet.

Richtig!


Paragraf 15 BEEG ist ganz eindeutig was die Elternzeit betrifft - einfach durchlesen und nicht zig wilde Antworten, Halbwahrheiten oä googeln.

Ja eigentlich ist es nicht schwer, aber auch die wenigsten unserer Mitarbeiter wissen Bescheid...Von daher denke ich ist das ziemlich normal, da eben auch viel Quatsch im Netz steht.

Ansonsten, wenn ihr euch unsicher seid, ruft doch einfach beim AG an und fragt wie er das haben möchte mit dem Antrag. Wir geben den Mitarbeitern generell 2 Wochen mach der Geburt Zeit den Antrag plus Kopie der Geburtsurkunde einzureichen


Das ist halt wenn man statt auf die Ursprungsquelle (hier Gesetz) auf zig Sekundärquellen der wildesten Art zurück greift.
nilou
14591 Beiträge
03.01.2016 21:09
Zitat von jetztgehtsrund:

Zitat von Nicsisch:

Zitat von jetztgehtsrund:

Hab noch was aus dem Flyer:

"Die Mutterschutzfrist wird auf die mögliche dreijährige Gesamtdauer der Elternzeit angerechnet, d.h., dass die Mutter erst nach Ablauf der gesetzlichen Mutterschutzfrist ihre Elternzeit beginnen kann."

Wurde bei der gegenteiligen Behauptung vielleicht Elterngeld und -zeit verwechselt? Elterngeld kriegst du ab Geburt, Elternzeit kannst du genaugenommen dann erst 8 Wochen nach Geburt nehmen und musst sie eben spätestens 7 Wochen vorher (also eine Woche nach Geburt) beantragen.
Je mehr man darübe rnachliest, desto verwirrender wirds


Keine Flyer lesen sondern das Gesetz - Paragraf 15 BEEG ist ganz klar.


Der Flyer ist vom Bund, also deren eigene Interpretation Und oftmals verständlicher als der Gesetzestext


Na ja, scheint ja nicht. Übrigens bedeutet der zitierte Absatz auch nur das was vor deinem Post beschrieben steht. Mutterschutz wird auf Elternzeit angerechnet.
shelyra
69256 Beiträge
03.01.2016 21:11
Zitat von jetztgehtsrund:

Zitat von shelyra:

Zitat von jetztgehtsrund:

Zitat von Danii90:

...


Im neuesten Flyer von der Bundesregierung steht ganz klar dass die Elternzeit 8 Wochen nach der Geburt des Babys beginnt, und spätestens 7 Wochen vorher schriftlich gestellt werden muss. Zwischen geburt und Elternzeit ist Mutterschutz. Wie willst du denn die Elternzeit im Voraus ab Geburt stellen - kannst du hellsehen,w ann das Kind kommt???
Wenn das anders wäre gäbe es entweder den Mutterschutz nach der Geburt nicht oder das Elterngeld für die ersten 8 Wochen würde ja doppelt zum Mutterschutzgeld gezahlt.
Ich zitiere aus dem Flyer: "Bei rechtzeitiger Mitteilung schließt sich die Elternzeit nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) unmittelbar an die Mutterschutzfrist an. [...] Die Elternzeit muss spätestens sieben Wochen vor ihrem beginn beim AG schriftlich angemeldet werden"

Unglaublich wie wenig ihr informiert seid.... Glaubt doch Google nicht alles! Diejenigen, die das anders gemacht haben, haben sich wohl selbst um zwei Monate Geld und Elternzeit betrogen....

es gibt aber auch leute ohne muschu-geld. die würden dann ja 8 wochen weniger elternzeit haben als andere... daher kann das so nicht stimmen


Ohne Muschu-Geld 0 Arbeitslos ? Da muss man sich wirklich aufm Amt durchfragen, das ganze Gesetzteszeug bezieht sich ja hauptsächlich auf Frauen in fester Anstellung.

nö... gibt soviele andere ohne muschu-geld, die nicht arbeitslos sind.

daher: elternzeit beginnt ab geburt! mutterschutz ist ein teil der elternzeit
03.01.2016 21:11
Zitat von Nicsisch:

Zitat von jetztgehtsrund:

Zitat von Nicsisch:

Zitat von jetztgehtsrund:

Hab noch was aus dem Flyer:

"Die Mutterschutzfrist wird auf die mögliche dreijährige Gesamtdauer der Elternzeit angerechnet, d.h., dass die Mutter erst nach Ablauf der gesetzlichen Mutterschutzfrist ihre Elternzeit beginnen kann."

Wurde bei der gegenteiligen Behauptung vielleicht Elterngeld und -zeit verwechselt? Elterngeld kriegst du ab Geburt, Elternzeit kannst du genaugenommen dann erst 8 Wochen nach Geburt nehmen und musst sie eben spätestens 7 Wochen vorher (also eine Woche nach Geburt) beantragen.
Je mehr man darübe rnachliest, desto verwirrender wirds


Keine Flyer lesen sondern das Gesetz - Paragraf 15 BEEG ist ganz klar.


Der Flyer ist vom Bund, also deren eigene Interpretation Und oftmals verständlicher als der Gesetzestext


Na ja, scheint ja nicht. Übrigens bedeutet der zitierte Absatz auch nur das was vor deinem Post beschrieben steht. Mutterschutz wird auf Elternzeit angerechnet.


Wie ich schon schrieb: Je mehr man liest desto verwirrender wirds. Aber ich glaube wir sind uns nun einig und habens geklärt
03.01.2016 21:12
Zitat von shelyra:

Zitat von jetztgehtsrund:

Zitat von shelyra:

Zitat von jetztgehtsrund:

...

es gibt aber auch leute ohne muschu-geld. die würden dann ja 8 wochen weniger elternzeit haben als andere... daher kann das so nicht stimmen


Ohne Muschu-Geld 0 Arbeitslos ? Da muss man sich wirklich aufm Amt durchfragen, das ganze Gesetzteszeug bezieht sich ja hauptsächlich auf Frauen in fester Anstellung.

nö... gibt soviele andere ohne muschu-geld, die nicht arbeitslos sind.

daher: elternzeit beginnt ab geburt! mutterschutz ist ein teil der elternzeit


Nun machst mich neugierig: Wann hat man denn keinen Mutterschutz?
Marz
15879 Beiträge
03.01.2016 21:13
Zitat von jetztgehtsrund:

Zitat von Nicsisch:

Zitat von jetztgehtsrund:

Zitat von Nicsisch:

...


Der Flyer ist vom Bund, also deren eigene Interpretation Und oftmals verständlicher als der Gesetzestext


Na ja, scheint ja nicht. Übrigens bedeutet der zitierte Absatz auch nur das was vor deinem Post beschrieben steht. Mutterschutz wird auf Elternzeit angerechnet.


Wie ich schon schrieb: Je mehr man liest desto verwirrender wirds. Aber ich glaube wir sind uns nun einig und habens geklärt

Wie gesagt, ansonsten mal die Personalabteilung des AG anrufen und einfach mal nachfragen...Dafür sind die da und das ist keine Schande
03.01.2016 21:14
Zitat von Marz:

Zitat von jetztgehtsrund:

Zitat von Nicsisch:

Zitat von jetztgehtsrund:

...


Na ja, scheint ja nicht. Übrigens bedeutet der zitierte Absatz auch nur das was vor deinem Post beschrieben steht. Mutterschutz wird auf Elternzeit angerechnet.


Wie ich schon schrieb: Je mehr man liest desto verwirrender wirds. Aber ich glaube wir sind uns nun einig und habens geklärt

Wie gesagt, ansonsten mal die Personalabteilung des AG anrufen und einfach mal nachfragen...Dafür sind die da und das ist keine Schande


Also bei meinem werde ich das nicht tun, da der bestimmt noch weniger Ahnung hat wie Google
nilou
14591 Beiträge
03.01.2016 21:14
Kein MuSchu: selbstständige, Studenten, Hausfrauen
nilou
14591 Beiträge
03.01.2016 21:15
MuSch gilt nur für Frauen die in einem Arbeitsverhältnis stehen.
03.01.2016 21:16
Zitat von Nicsisch:

Kein MuSchu: selbstständige, Studenten, Hausfrauen


Macht Sinn. Die beantragen die Elternzeit dann beim Amt im voraus, alle "normal Angestellten" 7 Wochen vor Ende des MuSchu. Elternzeit ist es zwar trotzdem parallel, muss aber wegen MuSchu nicht als solches beantragt werden. Gehen wir daccord?
Marz
15879 Beiträge
03.01.2016 21:18
Zitat von jetztgehtsrund:

Zitat von Marz:

Zitat von jetztgehtsrund:

Zitat von Nicsisch:

...


Wie ich schon schrieb: Je mehr man liest desto verwirrender wirds. Aber ich glaube wir sind uns nun einig und habens geklärt

Wie gesagt, ansonsten mal die Personalabteilung des AG anrufen und einfach mal nachfragen...Dafür sind die da und das ist keine Schande


Also bei meinem werde ich das nicht tun, da der bestimmt noch weniger Ahnung hat wie Google

nilou
14591 Beiträge
03.01.2016 21:21
Zitat von jetztgehtsrund:

Zitat von Nicsisch:

Kein MuSchu: selbstständige, Studenten, Hausfrauen


Macht Sinn. Die beantragen die Elternzeit dann beim Amt im voraus, alle "normal Angestellten" 7 Wochen vor Ende des MuSchu. Elternzeit ist es zwar trotzdem parallel, muss aber wegen MuSchu nicht als solches beantragt werden. Gehen wir daccord?


Die Mutterschutzfrist nach der Geburt ist ja ein Muss. Selbst wenn man wollen würde, darf ein Arbeitgeber einen da nicht beschäftigen. Das die Elternzeit ab Geburt mit Anrwchnung der MuSchfrist gilt ist halt die gesetzliche Regelung. Warum dazu müsste man sich die Gesetzesbegründung durchlesen, für mich wäre ein nachvollziehbarer Grund die Runde Zahl - sprich 1, 2 oder 3 Jahre und nicht 1 Jahr + 8 Wochen etc.
Marz
15879 Beiträge
03.01.2016 21:27
Zitat von jetztgehtsrund:

Zitat von Nicsisch:

Kein MuSchu: selbstständige, Studenten, Hausfrauen


Macht Sinn. Die beantragen die Elternzeit dann beim Amt im voraus, alle "normal Angestellten" 7 Wochen vor Ende des MuSchu. Elternzeit ist es zwar trotzdem parallel, muss aber wegen MuSchu nicht als solches beantragt werden. Gehen wir daccord?

Naja ZEITLICH fängt die Elternzeit ab Geburt des Kindes an zu zählen, d.h. ab da hast du maximal 3 Jahre Anspruch. Wenn du die voll ausschöpfen möchtest wäre es also so richtig: Et: 3.1.2016 , Elternzeit vom 3.1.16 bis maximal 2.1.19
Also beantragen musst du sie ab Geburt! Nur bekommst du in den ersten Wochen nach der Geburt das Mutterschaftsgeld
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