Mütter- und Schwangerenforum

Frage zum Erbrecht

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Anonym 1 (206957)
0 Beiträge
24.06.2021 13:32
Hallo ihr Lieben,

Ich weiß natürlich, dass das vielleicht nicht ganz der richtige Ort für meine Frage ist, aber vielleicht hat trotzdem jemand mit so einem Fall Erfahrungen.

Mein Mann hat heute einen Brief von Gericht erhalten, dass sein leiblicher (uns völlig unbekannter) Vater verstorben ist.
Mein Mann wird nun also informiert, dass er zu 50% erbberechtigt ist. Die anderen 50% gehen an die Ehefrau.
Soweit auch verständlich. Allerdings gibt es noch einen zweiten leiblichen Sohn des Verstorbenen. Wieso taucht dieser nicht auf?

Wir wissen nicht, ob uns bei einer Erbschaft Schulden erwarten und sind deshalb sehr unschlüssig, wie wir weiter vorgehen sollen.

Kennt sich zufällig jemand damit aus?
Und ja - einen Termin beim Anwalt macht mein Mann heute noch aus. Bei Gericht erreichen wir leider niemanden. Auch das versuchen wir natürlich weiter.

Vielen Dank fürs Lesen und für jeden Tipp!

Dieses Thema wurde anonym erstellt, weil:

Ich möchte die Identität meines Mannes schützen.

bella3
306 Beiträge
24.06.2021 13:43
Wenn dein Mann das Erbe nicht annehmen will muss er es offiziell ablehnen. Wenn er das nicht macht erbt er automatisch. Wir hatten das mal gemacht indem wir selbst ein kleines Anschreiben erstellt haben und dies dann bei unserer Verbandsgemeinde offiziell bestätigt wurde.
Lealein
10265 Beiträge
24.06.2021 13:45
Zitat von bella3:

Wenn dein Mann das Erbe nicht annehmen will muss er es offiziell ablehnen. Wenn er das nicht macht erbt er automatisch. Wir hatten das mal gemacht indem wir selbst ein kleines Anschreiben erstellt haben und dies dann bei unserer Verbandsgemeinde offiziell bestätigt wurde.

Und euer Kind gleich mit.

Wir haben das mal machen müssen, als der Opa von meinem Ex gestorben ist. Da war mein Großer ein paar Tage alt und mein Ex und auch mein Sohn (also die 3. Generation aus Sicht des Verstorbenen) mussten ausschlagen.
Anonym 1 (206957)
0 Beiträge
24.06.2021 13:47
Genau. Es steht im Brief, wie er es ausschlagen kann.
Wir fragen uns vor allem, warum der andere Sohn nicht als Erbe erwähnt wird.
Pumkin
6895 Beiträge
24.06.2021 13:56
Vielleicht steht dem anderen Sohn nur der Pflichtteil zu und er wurde sonst enterbt.
Und ich glaube, dass auch nicht gesagt wird, ob er Schulden erbt. Diese Info bekommt man erst nach Annehmen des Erbes (so wurde es mir damals mal gesagt).
Anonym 1 (206957)
0 Beiträge
24.06.2021 14:00
Zitat von Pumkin:

Vielleicht steht dem anderen Sohn nur der Pflichtteil zu und er wurde sonst enterbt.
Und ich glaube, dass auch nicht gesagt wird, ob er Schulden erbt. Diese Info bekommt man erst nach Annehmen des Erbes (so wurde es mir damals mal gesagt).


Das wäre ansich logisch.
Aber zu meinen Mann besteht seit der Geburt keinerlei Kontakt. Der andere Sohn steht sogar in der Traueranzeige. Es gab also (engen) Kontakt
Anonym 1 (206957)
0 Beiträge
24.06.2021 14:01
Zitat von Lealein:

Zitat von bella3:

Wenn dein Mann das Erbe nicht annehmen will muss er es offiziell ablehnen. Wenn er das nicht macht erbt er automatisch. Wir hatten das mal gemacht indem wir selbst ein kleines Anschreiben erstellt haben und dies dann bei unserer Verbandsgemeinde offiziell bestätigt wurde.

Und euer Kind gleich mit.

Wir haben das mal machen müssen, als der Opa von meinem Ex gestorben ist. Da war mein Großer ein paar Tage alt und mein Ex und auch mein Sohn (also die 3. Generation aus Sicht des Verstorbenen) mussten ausschlagen.


Danke für den Tipp! Wir rechnen auch damit, dass es Schulden sind.
Pumkin
6895 Beiträge
24.06.2021 14:07
Zitat von Anonym 1 (206957):

Zitat von Pumkin:

Vielleicht steht dem anderen Sohn nur der Pflichtteil zu und er wurde sonst enterbt.
Und ich glaube, dass auch nicht gesagt wird, ob er Schulden erbt. Diese Info bekommt man erst nach Annehmen des Erbes (so wurde es mir damals mal gesagt).


Das wäre ansich logisch.
Aber zu meinen Mann besteht seit der Geburt keinerlei Kontakt. Der andere Sohn steht sogar in der Traueranzeige. Es gab also (engen) Kontakt

Hmmm, dann weiß ichs auch nicht. Wäre meine einzige Idee gewesen
Vlt soll er "in sein Unglück rennen", wenn er das Erbe annimmt...?
Keine Ahnung
24.06.2021 14:13
Man kann binnen einer Frist von sechs Wochen die Erbschaft ausschlagen, § 1944 BGB.

Lies mal hier

https://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/erbschaf t/was-hat-man-geerbt.html

Da steht, wie man in Erfahrung bringt, was es zu erben gibt.

Man muss sich halt kümmern.

Aber man hat das Recht, alles zu erfahren.
Benutzername
1833 Beiträge
24.06.2021 14:13
Bei meinem Mann war dies 2019 der Fall. Er und seine Halb-Schwester (besteht kein Kontakt) waren erbberechtigt. Da er einiges an Schulden aus einer früheren Selbständigkeit hatte, haben wir das Erbe ausgeschlagen. Uns war dann auch egal, ob am Ende eventuell doch ein kleines Guthaben da gewesen wäre - das sollte dann ruhig die Tochter haben, die auch die ganze Zeit ihren Vater als Vaterfigur hatte.
Wir haben das über einen Notar veranlasst und im Schreiben wurde das Erbe auch direkt für unsere Kinder, eventuell noch folgende Kinder und weitere Nachkommen ausgeschlagen.
Anonym 1 (206957)
0 Beiträge
24.06.2021 14:14
Zitat von Pumkin:

Zitat von Anonym 1 (206957):

Zitat von Pumkin:

Vielleicht steht dem anderen Sohn nur der Pflichtteil zu und er wurde sonst enterbt.
Und ich glaube, dass auch nicht gesagt wird, ob er Schulden erbt. Diese Info bekommt man erst nach Annehmen des Erbes (so wurde es mir damals mal gesagt).


Das wäre ansich logisch.
Aber zu meinen Mann besteht seit der Geburt keinerlei Kontakt. Der andere Sohn steht sogar in der Traueranzeige. Es gab also (engen) Kontakt

Hmmm, dann weiß ichs auch nicht. Wäre meine einzige Idee gewesen
Vlt soll er "in sein Unglück rennen", wenn er das Erbe annimmt...?
Keine Ahnung


Das vermuten wir mittlerweile auch.
Denn es werden in der Brief lediglich die Frau als auch mein Mann erwähnt.
Soweit wir wissen, lebte er mit der Frau nicht mehr zusammen.

Wir vermuten, dass der andere Sohn direkt ausgeschlagen hat und deshalb nicht auftaucht?
Anonym 1 (206957)
0 Beiträge
24.06.2021 14:16
Zitat von kataleia:

Man kann binnen einer Frist von sechs Wochen die Erbschaft ausschlagen, § 1944 BGB.

Lies mal hier

https://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/erbschaf t/was-hat-man-geerbt.html

Da steht, wie man in Erfahrung bringt, was es zu erben gibt.

Man muss sich halt kümmern.

Aber man hat das Recht, alles zu erfahren.


Das habe ich tatsächlich schon gelesen. Oft wird dieses „erkundigen“, aber als Anerkennung des Erbes gleichgesetzt. Da muss man wohl aufpassen.
24.06.2021 14:18
Steht da nichts von Erbausschlagungen oä?
Ich habe auch Post bekommen, als mein Opa (ich kannte ihn nicht) verstorben ist. Die Erben werden ja nach und nach angeschrieben wenn die anderen es ausschlagen.
Bei mir stand aber drin, dass die anderen das Erbe ausgeschlagen haben und er hatte eine Frau.
Deshalb habe ich es nicht angenommen.
Wie die anderen schon sagten, auf jeden Fall auch für dein Kind ausschlagen.
Das hat uns ca. 37 Euro gekostet
Anonym 1 (206957)
0 Beiträge
24.06.2021 14:18
Danke für all eure Antworten schon mal!
Wir werden sehr sicher ausschlagen.

Nur würden wir gerne verstehen, warum nur mein Mann als Erbe erwähnt wird. Ob das gleichbedeutend ist, dass der andere Sohn das Erbe direkt ausgeschlagen hat.
Anonym 1 (206957)
0 Beiträge
24.06.2021 14:20
Zitat von .Grinsebacke.:

Steht da nichts von Erbausschlagungen oä?
Ich habe auch Post bekommen, als mein Opa (ich kannte ihn nicht) verstorben ist. Die Erben werden ja nach und nach angeschrieben wenn die anderen es ausschlagen.
Bei mir stand aber drin, dass die anderen das Erbe ausgeschlagen haben und er hatte eine Frau.
Deshalb habe ich es nicht angenommen.
Wie die anderen schon sagten, auf jeden Fall auch für dein Kind ausschlagen.
Das hat uns ca. 37 Euro gekostet


Oh das ist interessant. Da muss ich gleich nochmal nachlesen.
Obwohl die Söhne ja gleichermaßen berechtigt sind.
Irgendwie ist das verworren
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