Mütter- und Schwangerenforum

Fragenkatalog vom Jobcenter rechtens?

Anonym 1 (206409)
0 Beiträge
14.03.2021 10:11
Guten Morgen.

Ich brauch Mal eure Hilfe.
Und zwar geht es in diesem Fall um eine Freundin die im.Februsr nach Duisburg gezogen ist, aufgrund dessen das Ihr Freund dort einen neuen Job angenommen hat.
Leider wurde ihm direkt nach kurzer Zeit gekündigt mit der Begründung "Wir haben andere Mitarbeiter gefunden".
Jetzt ist er auf der Suche.
Leider müssen sich beide erst mal beim Jobcenter melden.
Jetzt schrieb meine Freundin mir das die ganz komische Sachen wissen wollen. Ich hänge euch die Dateien mal an.
Meint ihr sind diese Fragen rechtens? Ich meine sie sind ein paar sie leben zusammen und stellen einen Antrag auf Leistungen warum dann solche Fragen? Ich bin der Meinung das das über das Maß hinaus geht. Bei uns wird sowas nicht abgefragt.
Vll kann uns jemand Rat geben?
Ich danke euch

Dieses Thema wurde anonym erstellt, weil:

Privates einer Freundin

nilou
14053 Beiträge
14.03.2021 10:27
Sie wollen anscheind abklären ob es eine Bedarfsgemeinschaft oder „WG“ ist. Finde die Fragen zum Teil auch seltsam. Würde sie kurz und knapp mit ja oder nein oder einem Datum beantworten und fertig.
Kirschmuffin
4858 Beiträge
14.03.2021 10:29
Wenn man noch nicht lange zusammen ist/wohnt, zählt man nicht direkt als Bedarfsgemeinschaft, sondern hat die Möglichkeit, erstmal getrennt berücksichtigt zu werden. Quasi als WG, in der eben jeder für seine eigenen Finanzen verantwortlich ist.
Dieser Fragenkatalog scheint die Voraussetzungen dafür abzufragen
14.03.2021 13:35
Du kannst natürlich die Beantwortung verweigern , aber dann besteht eben die Gefahr , dass möglicherweise zu deinem Nachteil entschieden wird .
Anonym 2 (206409)
0 Beiträge
14.03.2021 15:19
Ich muss damals für meinen Freund der arbeitslos wurde, sogar die KK bezahlen. Er hatte eine Sperre vom Arbeitsamt, weil er eine Stelle von sich gekündigt hatte. Blöd gelaufen damals und ich musste auch alles auferlegen. Hatte selbst noch einen Kredit abzuzahlen, hat die nicht interessiert . Ich musste komplett aufkommen.
14.03.2021 17:13
Zitat von Anonym 2 (206409):

Ich muss damals für meinen Freund der arbeitslos wurde, sogar die KK bezahlen. Er hatte eine Sperre vom Arbeitsamt, weil er eine Stelle von sich gekündigt hatte. Blöd gelaufen damals und ich musste auch alles auferlegen. Hatte selbst noch einen Kredit abzuzahlen, hat die nicht interessiert . Ich musste komplett aufkommen.

Aber die Krankenkasse wird doch übernommen , wenn man arbeitslos wird oder ? War er den offiziell gemeldet ? Falls ja geht der Gesetzgeber hier echt zu weit . Eheähnlich wird da echt so ausgelegt , dass der Staat möglichst nichts bezahlen muss ...
Anonym 1 (206409)
0 Beiträge
14.03.2021 17:15
Zitat von sterndesnordes:

Zitat von Anonym 2 (206409):

Ich muss damals für meinen Freund der arbeitslos wurde, sogar die KK bezahlen. Er hatte eine Sperre vom Arbeitsamt, weil er eine Stelle von sich gekündigt hatte. Blöd gelaufen damals und ich musste auch alles auferlegen. Hatte selbst noch einen Kredit abzuzahlen, hat die nicht interessiert . Ich musste komplett aufkommen.

Aber die Krankenkasse wird doch übernommen , wenn man arbeitslos wird oder ? War er den offiziell gemeldet ? Falls ja geht der Gesetzgeber hier echt zu weit . Eheähnlich wird da echt so ausgelegt , dass der Staat möglichst nichts bezahlen muss ...


Genau auch wenn er selbst verschuldet arbeitslos wird oder kündigt müssen die die Krankenkasse zahlen.
War bei einem Bekannten der fall
Anonym 1 (206409)
0 Beiträge
14.03.2021 17:16
Zitat von sterndesnordes:

Du kannst natürlich die Beantwortung verweigern , aber dann besteht eben die Gefahr , dass möglicherweise zu deinem Nachteil entschieden wird .


Es geht hier ja nicht um mich sondern eine Freundin
BlödmannVomDienst
25916 Beiträge
14.03.2021 17:22
Zitat von sterndesnordes:

Zitat von Anonym 2 (206409):

Ich muss damals für meinen Freund der arbeitslos wurde, sogar die KK bezahlen. Er hatte eine Sperre vom Arbeitsamt, weil er eine Stelle von sich gekündigt hatte. Blöd gelaufen damals und ich musste auch alles auferlegen. Hatte selbst noch einen Kredit abzuzahlen, hat die nicht interessiert . Ich musste komplett aufkommen.

Aber die Krankenkasse wird doch übernommen , wenn man arbeitslos wird oder ? War er den offiziell gemeldet ? Falls ja geht der Gesetzgeber hier echt zu weit . Eheähnlich wird da echt so ausgelegt , dass der Staat möglichst nichts bezahlen muss ...


Wenn man arbeitslos ist und weder Arbeitslosengeld noch ALG2 Leistungen erhält, weil kein Anspruch darauf besteht, dann muss man sich freiwillig gesetzlich versichern. Und diese Kosten muss man dann selber tragen. Das war mir schon immer ein Dorn im Auge mit der Krankenversicherung und dass der Partner bei ALG2 immer schön berücksichtigt wird als wäre man verheiratet, aber bei der KK hat man nur Anspruch auf Familienversicherung, wenn man auch tatsächlich verheiratet ist.
BlödmannVomDienst
25916 Beiträge
14.03.2021 17:25
Zitat von Anonym 1 (206409):

Zitat von sterndesnordes:

Zitat von Anonym 2 (206409):

Ich muss damals für meinen Freund der arbeitslos wurde, sogar die KK bezahlen. Er hatte eine Sperre vom Arbeitsamt, weil er eine Stelle von sich gekündigt hatte. Blöd gelaufen damals und ich musste auch alles auferlegen. Hatte selbst noch einen Kredit abzuzahlen, hat die nicht interessiert . Ich musste komplett aufkommen.

Aber die Krankenkasse wird doch übernommen , wenn man arbeitslos wird oder ? War er den offiziell gemeldet ? Falls ja geht der Gesetzgeber hier echt zu weit . Eheähnlich wird da echt so ausgelegt , dass der Staat möglichst nichts bezahlen muss ...


Genau auch wenn er selbst verschuldet arbeitslos wird oder kündigt müssen die die Krankenkasse zahlen.
War bei einem Bekannten der fall


Gerade gegoogelt und wieder was dazu gelernt.
Leider gilt das ja nur für den Fall, dass man Anspruch auf Arbeitslosengeld hat und nur keine Leistungen während der Sperrzeit erhält.
Im Fall von ALG2 gilt das leider nicht.
14.03.2021 18:31
Zitat von BlödmannVomDienst:

Zitat von Anonym 1 (206409):

Zitat von sterndesnordes:

Zitat von Anonym 2 (206409):

Ich muss damals für meinen Freund der arbeitslos wurde, sogar die KK bezahlen. Er hatte eine Sperre vom Arbeitsamt, weil er eine Stelle von sich gekündigt hatte. Blöd gelaufen damals und ich musste auch alles auferlegen. Hatte selbst noch einen Kredit abzuzahlen, hat die nicht interessiert . Ich musste komplett aufkommen.

Aber die Krankenkasse wird doch übernommen , wenn man arbeitslos wird oder ? War er den offiziell gemeldet ? Falls ja geht der Gesetzgeber hier echt zu weit . Eheähnlich wird da echt so ausgelegt , dass der Staat möglichst nichts bezahlen muss ...


Genau auch wenn er selbst verschuldet arbeitslos wird oder kündigt müssen die die Krankenkasse zahlen.
War bei einem Bekannten der fall


Gerade gegoogelt und wieder was dazu gelernt.
Leider gilt das ja nur für den Fall, dass man Anspruch auf Arbeitslosengeld hat und nur keine Leistungen während der Sperrzeit erhält.
Im Fall von ALG2 gilt das leider nicht.

Bei ALG 2 wird die KK bezahlt . Oder wie meinst du deine Aussage ?
BlödmannVomDienst
25916 Beiträge
14.03.2021 19:26
Zitat von sterndesnordes:

Zitat von BlödmannVomDienst:

Zitat von Anonym 1 (206409):

Zitat von sterndesnordes:

...


Genau auch wenn er selbst verschuldet arbeitslos wird oder kündigt müssen die die Krankenkasse zahlen.
War bei einem Bekannten der fall


Gerade gegoogelt und wieder was dazu gelernt.
Leider gilt das ja nur für den Fall, dass man Anspruch auf Arbeitslosengeld hat und nur keine Leistungen während der Sperrzeit erhält.
Im Fall von ALG2 gilt das leider nicht.

Bei ALG 2 wird die KK bezahlt . Oder wie meinst du deine Aussage ?


Ich meinte, wenn das Geld vom unverheirateten Partner angerechnet wird und man dadurch keinen Anspruch auf ALG2 mehr hat, dann muss man sich freiwillig gesetzlich versichern und die Beiträge (glaub so um die 150 EUR im Monat) selber zahlen. Man ist dann nämlich nicht mehr gesetzlich pflichtversichert.
Anonym 2 (206409)
0 Beiträge
14.03.2021 19:55
Genauso war das bei uns der Fall vor 23 Jahren. Sperre 3 Monate alg, kein Hartz 4, hatte 1200€ netto, 350€ Miete und 200€ Kredit der aber nicht angerechnet wurde. Davon sollte ich ca 180€ für seine Freiwillige Versicherung zahlen. Das hat mich ordentlich in die miesen geritten mit gerade mal 23 Jahren.
Anonym 2 (206409)
0 Beiträge
14.03.2021 19:56
Vor 13 Jahren
Anonym 3 (206409)
0 Beiträge
15.03.2021 21:20
Zitat von Anonym 1 (206409):

Guten Morgen.

Ich brauch Mal eure Hilfe.
Und zwar geht es in diesem Fall um eine Freundin die im.Februsr nach Duisburg gezogen ist, aufgrund dessen das Ihr Freund dort einen neuen Job angenommen hat.
Leider wurde ihm direkt nach kurzer Zeit gekündigt mit der Begründung "Wir haben andere Mitarbeiter gefunden".
Jetzt ist er auf der Suche.
Leider müssen sich beide erst mal beim Jobcenter melden.
Jetzt schrieb meine Freundin mir das die ganz komische Sachen wissen wollen. Ich hänge euch die Dateien mal an.
Meint ihr sind diese Fragen rechtens? Ich meine sie sind ein paar sie leben zusammen und stellen einen Antrag auf Leistungen warum dann solche Fragen? Ich bin der Meinung das das über das Maß hinaus geht. Bei uns wird sowas nicht abgefragt.
Vll kann uns jemand Rat geben?
Ich danke euch



Ist so richtig. Wer Sozialleistungen beantragt sollte das auch wahrheitsgemäß beantworten.
Zumal es hier um ein paar Euro mehr Regelsatz geht pro Person.
Hier wird abgefragt ob eine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft besteht. Dann wird man als Bedarfsgemeinschaft gemeinsam veranlagt.
Ist man noch nicht lange zusammen, kann man beantragen, eben nicht gemeinsam Leistungen zu beantragen sondern jeder für sich. Und das muss man natürlich nachweisen.
Sie hat keinen Job?
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