Geld vom Jobcenter komplett gestrichen Hilfe
30.04.2015 16:10
Hallo ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen. Mein Partner und ich leben in einer Bedarfsgemeinschaft mit einem 2 Jährigen Kind. Da mein Freund bisher leider nach seinem Schulabgang noch keinen Job gefunden hat muss er zu Maßnahmen die 3 Monate andauern. Falls er dies nicht antritt droht sofortige Kürzung seines vollen Leistungssatzes. Nun ist es so er hat schon etliche Maßnahmen durch seine letzte hat er 3 Monate angetreten und dann freiwillig verlängert um weitere 3 Monate , was er eigentlich nicht gemusst hätte. In den letzten 2 Monaten der Maßnahme konnte er 10 Tage nicht dort antreten da ich im 5. Monat schwanger war und aufgrund des Verdachtes eines Herzfehlers beim Kind zu einer Klinik musste und er mich Zuhause mit unserem Sohn und dem Haushalt entlastet hat. Kurz darauf bekam er direkt einen Brief vom Jobcenter seine Leistungen wären in vollem Umfang gekürzt , wir haben versucht die Lage zu erklären aber sie lassen nicht mit sich reden. Wir haben vorher zu dritt 420 Euro vom Jobcenter bekommen zum leben nun sollten wir heute die restlichen Leistungen vom Amt bekommen für mich und den Kleinen und was soll ich sagen , das Jobcenter hat uns genau 0 Euro überwiesen. Sie meinen das Geld was bei meinem Partner bei der Miete fehlt , weil es ihm gekürzt wurde wird automatisch von meinem Geld und vom Geld des Kleinen genommen damit die volle Miete bezahlt wird. So kommen wir auf einen Restbetrag von 0 Euro. Und nun meine Frage : Darf das Jobcenter einer schwangeren Familie mit 2 Jährigem Kind kein Geld auszahlen ? Ich weiß nicht von was ich Lebensmittel kaufen soll oder Strom bezahlen. Bitte keine bösen Kommentare ich hoffe jemand kennt sich damit aus. Lieben Dank im Vorraus
30.04.2015 16:13
Wende dich vielleicht mal an die caritas oder profamilia...vielleicht wissen die Rat ??
Leider kann ich dir mehr auch nicht sagen
Leider kann ich dir mehr auch nicht sagen
30.04.2015 16:17
Ich würde an eurer Stelle sofort zum Anwalt.
Ich selber hatte im vergangenen Jahr nach der Trennung von meinem Ex-Mann und den Antrag auf ALG , den ich daraufhin stellen musste, große Probleme mit der ARGE und erst als ich einen Anwalt einschaltete, der dann mit Klage drohte, ging plötzlich alles, wie von selbst.
Ich selber hatte im vergangenen Jahr nach der Trennung von meinem Ex-Mann und den Antrag auf ALG , den ich daraufhin stellen musste, große Probleme mit der ARGE und erst als ich einen Anwalt einschaltete, der dann mit Klage drohte, ging plötzlich alles, wie von selbst.
30.04.2015 16:19
Die Caritas/Diakonie und wie sie nicht alles heissen, werden dir bzg den Geldern von der ARGE nicht weiter helfen können, aber sie geben bei Notfällen Lebensmittelgutscheine heraus.
Da ruf am Montag mal ruhig durch.
Da ruf am Montag mal ruhig durch.
30.04.2015 16:23
Zitat von Nina_Nekro:
Die Caritas/Diakonie und wie sie nicht alles heissen, werden dir bzg den Geldern von der ARGE nicht weiter helfen können, aber sie geben bei Notfällen Lebensmittelgutscheine heraus.
Da ruf am Montag mal ruhig durch.
Lieben Dank für deine Antwort das mit den Lebensmittelgutscheinen wusste ich nicht ich werde es Montag sofort ausprobieren.
30.04.2015 16:58
Sowas darf rein theoretisch gar nicht sein.
Aufjedenfall würde ich mal da auflaufen und die Persönlich zur Rede stellen.
Notfalls bleibst du dort bis sich einer kümmert!
Was deinen Freund anbelangt, die dürfen nur von seinem Mindestsatz streichen, von deinem gar nicht!
Aufjedenfall würde ich mal da auflaufen und die Persönlich zur Rede stellen.
Notfalls bleibst du dort bis sich einer kümmert!
Was deinen Freund anbelangt, die dürfen nur von seinem Mindestsatz streichen, von deinem gar nicht!
30.04.2015 16:59
OH je, das ist ja schrecklich!!
Ich kann dir auch nur empfehlen, dich an eine soziale Beratungsstelle zu wenden. Es gibt auch sicher in jeder Stadt eine spezielle Rechtsberatung bei ALG I und II. Weiss ja nicht, wo ihr lebt. Aber einfach mal googlen: "Kostenlose Rechtsberatung STADT X".
Du kannst auch mit dem Bescheid und euren Einkommensnachweisen zum ortsansässigen Amtsgericht gehen und dort einen Beratungshilfeschein beantragen. Mit einem Beratungshilfeschein hast du das Recht, kostenlos oder gegen eine max. Gebühr von 10 Euro dich von einem Anwalt beraten zu lassen. Dieser Anwalt kann dann auf deinen Wunsch hin die Angelegenheit übernehmen und zumindest vorübergehend Gelder raus holen. Will jetzt nicht zuviel versprechen. Aber ich kenne aus meinem Umfeld jemanden, wo es ähnliche Probleme gab. Der Anwalt hat innerhalb von 1 Woche das Jobcenter dazu zwingen können, das Geld raus zu rücken.
Ich kann dir auch nur empfehlen, dich an eine soziale Beratungsstelle zu wenden. Es gibt auch sicher in jeder Stadt eine spezielle Rechtsberatung bei ALG I und II. Weiss ja nicht, wo ihr lebt. Aber einfach mal googlen: "Kostenlose Rechtsberatung STADT X".
Du kannst auch mit dem Bescheid und euren Einkommensnachweisen zum ortsansässigen Amtsgericht gehen und dort einen Beratungshilfeschein beantragen. Mit einem Beratungshilfeschein hast du das Recht, kostenlos oder gegen eine max. Gebühr von 10 Euro dich von einem Anwalt beraten zu lassen. Dieser Anwalt kann dann auf deinen Wunsch hin die Angelegenheit übernehmen und zumindest vorübergehend Gelder raus holen. Will jetzt nicht zuviel versprechen. Aber ich kenne aus meinem Umfeld jemanden, wo es ähnliche Probleme gab. Der Anwalt hat innerhalb von 1 Woche das Jobcenter dazu zwingen können, das Geld raus zu rücken.
30.04.2015 17:02
Zitat von Anonymous123:
Hallo ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen. Mein Partner und ich leben in einer Bedarfsgemeinschaft mit einem 2 Jährigen Kind. Da mein Freund bisher leider nach seinem Schulabgang noch keinen Job gefunden hat muss er zu Maßnahmen die 3 Monate andauern. Falls er dies nicht antritt droht sofortige Kürzung seines vollen Leistungssatzes. Nun ist es so er hat schon etliche Maßnahmen durch seine letzte hat er 3 Monate angetreten und dann freiwillig verlängert um weitere 3 Monate , was er eigentlich nicht gemusst hätte. In den letzten 2 Monaten der Maßnahme konnte er 10 Tage nicht dort antreten da ich im 5. Monat schwanger war und aufgrund des Verdachtes eines Herzfehlers beim Kind zu einer Klinik musste und er mich Zuhause mit unserem Sohn und dem Haushalt entlastet hat. Kurz darauf bekam er direkt einen Brief vom Jobcenter seine Leistungen wären in vollem Umfang gekürzt , wir haben versucht die Lage zu erklären aber sie lassen nicht mit sich reden. Wir haben vorher zu dritt 420 Euro vom Jobcenter bekommen zum leben nun sollten wir heute die restlichen Leistungen vom Amt bekommen für mich und den Kleinen und was soll ich sagen , das Jobcenter hat uns genau 0 Euro überwiesen. Sie meinen das Geld was bei meinem Partner bei der Miete fehlt , weil es ihm gekürzt wurde wird automatisch von meinem Geld und vom Geld des Kleinen genommen damit die volle Miete bezahlt wird. So kommen wir auf einen Restbetrag von 0 Euro. Und nun meine Frage : Darf das Jobcenter einer schwangeren Familie mit 2 Jährigem Kind kein Geld auszahlen ? Ich weiß nicht von was ich Lebensmittel kaufen soll oder Strom bezahlen. Bitte keine bösen Kommentare ich hoffe jemand kennt sich damit aus. Lieben Dank im Vorraus
Hatte er sich denn bei der Maßnahme richtig abgemeldet? Irgendwas vorgelegt? Die sind doch Donnerstag Nachmittags immer da, oder? Dann würde ich da genau jetzt hingehen. Morgen ist zu und dann steht das we vor der Tür.
30.04.2015 17:02
kann auch nur empfehlen caritas oder so... ich war damals beim sozialdienst katholischer frauen. die sind toll die begleiten einen auch dahin
30.04.2015 19:40
Kann dir der Arzt das Bescheinigen das er dich entlastet hat? Damit würde ich dann zum Amt wandern und das einfordern das Geld was die euch entzogen haben.
Und geh zu Profamilia, Caritas...
Und geh zu Profamilia, Caritas...
30.04.2015 19:50
Ich würde ein wiederspruch einlegen und einen attest vom Arzt ...
Und ansonsten wenn ich mich nicht täusche bekommt man wenigstens essensgutscheine. Also sprich einen Zettel wo z b drauf steht du darfst für 90€ einkaufen gehen. Das kannst du dann ganz normal in einem Supermarkt wie Kaufland einlösen. Am besten vorher nachfragen damit die bescheid wissen. Denn ganz ohne essen dürfen die euch nicht stehen lassen !!! (Und du darfst dann auch einkaufen was du möchtest für das Geld )
Und ansonsten wenn ich mich nicht täusche bekommt man wenigstens essensgutscheine. Also sprich einen Zettel wo z b drauf steht du darfst für 90€ einkaufen gehen. Das kannst du dann ganz normal in einem Supermarkt wie Kaufland einlösen. Am besten vorher nachfragen damit die bescheid wissen. Denn ganz ohne essen dürfen die euch nicht stehen lassen !!! (Und du darfst dann auch einkaufen was du möchtest für das Geld )
30.04.2015 20:01
Hat er sich denn bei der Maßnahme ordentlich abgemeldet? und hat auch ein Attest? Ansonsten kann ich mich nur dem Vorschlag mit den Gutscheinen anschließen, ganz komplett ohne dürfen sie euch nicht lassen. Schon gar nicht mit Kind.
30.04.2015 20:01
Nein, das dürfen sie nicht.
Maximale Sperre liegt bei 30% soweit ich weiß. Auch dürfen sie nichts von dir und Kind streichen. Geh dahin, Beschwerden dich. Artzatest würde ihn entlasten. Aber ich rate auch zum. Vorgesetzten zu gehen und die Sachlage zu klären. Danach kannst du immer noch zum Anwalt gehen.
Grüße Jasmin
Maximale Sperre liegt bei 30% soweit ich weiß. Auch dürfen sie nichts von dir und Kind streichen. Geh dahin, Beschwerden dich. Artzatest würde ihn entlasten. Aber ich rate auch zum. Vorgesetzten zu gehen und die Sachlage zu klären. Danach kannst du immer noch zum Anwalt gehen.
Grüße Jasmin
30.04.2015 20:06
hat dein partner dem amt/der maßnahme sofort mitgeteilt als er zuhause bei eurem kind blieb? wenn nicht - dann selber schuld! das hätte er machen müssen.
an dein geld darf aber das amt eigentlich nicht ran gehen. das müssten sie euch auszahlen
wo wohnt ihr denn? ich kann mir nicht vorstellen, dass ein junger mann direkt nach der schule mehrere maßnahmen machen muss weil er keinen job findet! dann muss man halt auch mal was anderes suchen als den traumjob! oder in eine zeitarbeitsfirma gehen (ja, manche sind ausbeuter. aber über so eine firma kann man 1) arbeitspraxis sammeln und 2) auch eine stelle finden). oder wenigstens einen 450€-job annehmen (kann er das jetzt nicht machen? wär doch eine option).
oder etwas weiter weg suchen. deutschland ist groß und es gibt genug ausbildungsplätze (jedes jahr werden mehrere 10.000 stellen nicht besetzt!)
und erst recht kann ich nicht verstehen, wie man in solch einer situtaion ein kind in die welt setzen kann!
an dein geld darf aber das amt eigentlich nicht ran gehen. das müssten sie euch auszahlen
wo wohnt ihr denn? ich kann mir nicht vorstellen, dass ein junger mann direkt nach der schule mehrere maßnahmen machen muss weil er keinen job findet! dann muss man halt auch mal was anderes suchen als den traumjob! oder in eine zeitarbeitsfirma gehen (ja, manche sind ausbeuter. aber über so eine firma kann man 1) arbeitspraxis sammeln und 2) auch eine stelle finden). oder wenigstens einen 450€-job annehmen (kann er das jetzt nicht machen? wär doch eine option).
oder etwas weiter weg suchen. deutschland ist groß und es gibt genug ausbildungsplätze (jedes jahr werden mehrere 10.000 stellen nicht besetzt!)
und erst recht kann ich nicht verstehen, wie man in solch einer situtaion ein kind in die welt setzen kann!
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