Mütter- und Schwangerenforum

Geldgeschenk - Expertenwissen gefragt

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Anonym 1 (205791)
8 Beiträge
02.12.2020 18:45
Ich habe mal eine Frage:
Meine Mutter hat ihr Haus verkauft und will mir 20.000€ vom Erlös überweisen.
Wie ist das, wenn meine Mutter in den nächsten Jahren z.B. ins Heim müsste. Würde der Betrag dann zurückgefordert werden?

Wir könnten das Geld durchaus gut gebrauchen für Arbeiten am/im Haus, aber ich traue mich irgendwie nicht, es wirklich auszugeben.

Dieses Thema wurde anonym erstellt, weil:

Es um Geld geht

nilou
14066 Beiträge
02.12.2020 19:07
lovelychaos
767 Beiträge
02.12.2020 19:09
Aber wohersollen die denn wissen dass dir deine Mama vor (sagen wir mal) 6jahren 20 000 Euro geschenkt hat?
Feloidea
4127 Beiträge
02.12.2020 19:27
Vllt kann sie euch auch einfach die Sachen die ihr machen lasst zahlen anstatt euch das Geld zu überweisen. Eine kleinere Summe kann sie euch ja auch so noch überweisen.
nilou
14066 Beiträge
02.12.2020 19:36
Zitat von lovelychaos:

Aber wohersollen die denn wissen dass dir deine Mama vor (sagen wir mal) 6jahren 20 000 Euro geschenkt hat?


Das wird abgefragt und wenn man da lügt ist es Sozialbetrug.
LadyItaly86
19193 Beiträge
02.12.2020 19:46
Aber wenn du es vorher ausgegeben hast, ist es ja nicht mehr zurück zu holen. Und da du sagst, ihr würdet es für Arbeiten am Haus brauchen gehe ich mal davon aus dass es ausgegeben wird. Dann müsstest du es wohl nicht zurück zahlen,denke ich. War ja ein Geschenk.
lovelychaos
767 Beiträge
02.12.2020 19:53
Zitat von nilou:

Zitat von lovelychaos:

Aber wohersollen die denn wissen dass dir deine Mama vor (sagen wir mal) 6jahren 20 000 Euro geschenkt hat?


Das wird abgefragt und wenn man da lügt ist es Sozialbetrug.


Joa .. ok .
nilou
14066 Beiträge
02.12.2020 19:54
Zitat von LadyItaly86:

Aber wenn du es vorher ausgegeben hast, ist es ja nicht mehr zurück zu holen. Und da du sagst, ihr würdet es für Arbeiten am Haus brauchen gehe ich mal davon aus dass es ausgegeben wird. Dann müsstest du es wohl nicht zurück zahlen,denke ich. War ja ein Geschenk.


Nicht wenn es wertsteigernd/werterhaltend ausgegeben wird. Sprich hier ins Haus und damit ja Wert erhalten/geschaffen wird.

Letztendlich wenn nichts überwiesen sondern bar wohin auch immer geflossen ist ist es schwer es Jahre später nachzuweisen.

Oben in dem Link sind die rechtliche Grundlagen gut beschrieben. Das Thema Schenkung, spätere Bedürftigkeit und Elternunterhalt ist nicht ohne.
LadyItaly86
19193 Beiträge
02.12.2020 19:57
Zitat von nilou:

Zitat von LadyItaly86:

Aber wenn du es vorher ausgegeben hast, ist es ja nicht mehr zurück zu holen. Und da du sagst, ihr würdet es für Arbeiten am Haus brauchen gehe ich mal davon aus dass es ausgegeben wird. Dann müsstest du es wohl nicht zurück zahlen,denke ich. War ja ein Geschenk.


Nicht wenn es wertsteigernd/werterhaltend ausgegeben wird. Sprich hier ins Haus und damit ja Wert erhalten/geschaffen wird.

Letztendlich wenn nichts überwiesen sondern bar wohin auch immer geflossen ist ist es schwer es Jahre später nachzuweisen.

Oben in dem Link sind die rechtliche Grundlagen gut beschrieben. Das Thema Schenkung, spätere Bedürftigkeit und Elternunterhalt ist nicht ohne.

Oh okay. Das habe ich nicht gewusst.
In dem Fall würde ich wohl auch dasBargeld ausschlagen und mit die Reparaturen/Sanierungen einfach von ihr direkt an die Firmen zahlen lassen
Marf
28123 Beiträge
02.12.2020 19:58
Bis 10 Jahre wird das finanuielle zurückverfolgt.Bei meiner Oma war das auch so und die sind darin sehr pingelig.
Kleinere Geldüberweisungen werden nicht ' geahndet' ,größere sehr wohl.
Sie kann euch aber aufgeteilt das Geld geben,in längeren Abständen.Oder feste Werte kaufen und sie euch geben.
shelyra
69110 Beiträge
02.12.2020 20:34
Zitat von LadyItaly86:

Aber wenn du es vorher ausgegeben hast, ist es ja nicht mehr zurück zu holen. Und da du sagst, ihr würdet es für Arbeiten am Haus brauchen gehe ich mal davon aus dass es ausgegeben wird. Dann müsstest du es wohl nicht zurück zahlen,denke ich. War ja ein Geschenk.

Natürlich können sie es zurück fordern auch wenn man es ausgegeben hat. Wie man dies dann bezahlt interessiert sie nicht, das ist dann das eigene Problem.

Etwas verkaufen, kredit aufnehmen, in Raten zahlen, usw... Da muss man dann selbst schauen wie man es löst
Anonym 1 (205791)
8 Beiträge
02.12.2020 20:36
Ich danke Euch!

Werde nochmal mit ihr sprechen, dass wir das anders machen. Entweder in kleineren Beträgen über eine längere Zeit oder tatsächlich so, dass sie das Geld behält und dann gezielt Rechnungen für uns übernimmt.
Umi
Umi
43298 Beiträge
02.12.2020 21:24
Tipp:
Nach 15 000 schaut keiner, das ist die magische Grenze.
Alles darüber kann, wie schon erwähnt, zurück gefordert werden im Todesfall. Egal ob ihr es ausgegeben habt oder nicht.

Sie kann euch einen Teil der Rechnungen zahlen.
Je nach Maßnahme kommen da ja schnell 3-6000 zusammen oder mehr und euch den Rest dann geben.
Zur Sicherheit auch bei sich immer mal wieder was abheben und nicht auf einen Schlag 20 000.

Glückwunsch zum Geldsegen
Anonym 2 (205791)
1 Beiträge
03.12.2020 02:57
Zitat von Umi:

Tipp:
Nach 15 000 schaut keiner, das ist die magische Grenze.
Alles darüber kann, wie schon erwähnt, zurück gefordert werden im Todesfall. Egal ob ihr es ausgegeben habt oder nicht.

Sie kann euch einen Teil der Rechnungen zahlen.
Je nach Maßnahme kommen da ja schnell 3-6000 zusammen oder mehr und euch den Rest dann geben.
Zur Sicherheit auch bei sich immer mal wieder was abheben und nicht auf einen Schlag 20 000.

Glückwunsch zum Geldsegen


Genau so haben wir es auch gemacht. Immer wieder ein bisschen Geld abgehoben und anschließend hat sie davon "gelebt".
03.12.2020 07:19
Irgendwo hänge ich.

Eine Rückforderung steht ja nur im Raum, wenn ein Amt für sonst nicht zu begleichende Zahlungen aufkommen müsste. Wenn jetzt also Vermögenswerte da sind (die 20k und evtl. mehr vom Hausverkauf), ist es doch völlig legitim, dass damit so gewirtschaftet wird, dass vorgesorgt ist und eben kein Amt einspringen muss?
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