Mütter- und Schwangerenforum

Gemeinsames Sorgerecht/Aufenthaltsbestiimungsrecht

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18.05.2013 13:33
Also sorry, dass stimmt aber nicht alles was hier geschrieben wird. Ich bin mitlerweile grschieden, wir haben geteiltes Sorgerecht und ich hab ganz normal das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Ich musste gar nichts einklagen! Ich denke wenn du mir reden nicht weiter kommst, wirst du wohl doch mal zu ner anderen Instanz gehenmüssen um dir Infos zu holen.
18.05.2013 17:05
Zitat von mama89:

Also sorry, dass stimmt aber nicht alles was hier geschrieben wird. Ich bin mitlerweile grschieden, wir haben geteiltes Sorgerecht und ich hab ganz normal das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Ich musste gar nichts einklagen! Ich denke wenn du mir reden nicht weiter kommst, wirst du wohl doch mal zu ner anderen Instanz gehenmüssen um dir Infos zu holen.


Das stimmt so nicht!
Vielleicht ist das bei einer Ehescheidung etwas anderes, aber bei nicht verheirateten Ex Paaren die das gemeinsame Sorgerecht haben, haben auch (leider) automatisch das gemeinsame Aufenthaltsbestimmungsrecht!!!

War doch gestern selbst deswegen beim Anwalt!
Ausserdem kann man das auch ganz einfach im Internet nach lesen!
18.05.2013 18:07
Zitat von nancy1979:

Zitat von mama89:

Also sorry, dass stimmt aber nicht alles was hier geschrieben wird. Ich bin mitlerweile grschieden, wir haben geteiltes Sorgerecht und ich hab ganz normal das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Ich musste gar nichts einklagen! Ich denke wenn du mir reden nicht weiter kommst, wirst du wohl doch mal zu ner anderen Instanz gehenmüssen um dir Infos zu holen.


Das stimmt so nicht!
Vielleicht ist das bei einer Ehescheidung etwas anderes, aber bei nicht verheirateten Ex Paaren die das gemeinsame Sorgerecht haben, haben auch (leider) automatisch das gemeinsame Aufenthaltsbestimmungsrecht!!!

War doch gestern selbst deswegen beim Anwalt!
Ausserdem kann man das auch ganz einfach im Internet nach lesen!


Ich hab den ganzen Tag gesucht und nichts gefunden.Schon was gefunden,aber für mich nicht verständlich.

18.05.2013 19:47
Zitat von DieW:

Zitat von nancy1979:

Zitat von mama89:

Also sorry, dass stimmt aber nicht alles was hier geschrieben wird. Ich bin mitlerweile grschieden, wir haben geteiltes Sorgerecht und ich hab ganz normal das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Ich musste gar nichts einklagen! Ich denke wenn du mir reden nicht weiter kommst, wirst du wohl doch mal zu ner anderen Instanz gehenmüssen um dir Infos zu holen.


Das stimmt so nicht!
Vielleicht ist das bei einer Ehescheidung etwas anderes, aber bei nicht verheirateten Ex Paaren die das gemeinsame Sorgerecht haben, haben auch (leider) automatisch das gemeinsame Aufenthaltsbestimmungsrecht!!!

War doch gestern selbst deswegen beim Anwalt!
Ausserdem kann man das auch ganz einfach im Internet nach lesen!


Ich hab den ganzen Tag gesucht und nichts gefunden.Schon was gefunden,aber für mich nicht verständlich.



Das Aufenthaltsbestimmungsrecht bei Kindern ist Teil des Sorgerechts und gibt dem Sorgeberechtigten das Recht, den Wohnort und die Wohnung des Kindes zu bestimmen. Es ist Teil der Personensorge.
Das bedeutet, haben beide Elternteile das Sorgerecht, besteht auch grundsätzlich gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Die Bestimmung des Wohnorts der Kinder ist im Sinne des Sorgerechts eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung. Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung müssen bei gemeinsamem Sorgerecht immer einvernehmlich von beiden Elternteilen entschieden werden.

Können die Sorgeberechtigten sich in dieser Angelegenheit nicht einigen, so kann das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf Antrag beim Familiengericht vom Sorgerecht getrennt werden; wenn dies dem Kindeswohl entspricht.
Es gibt also trotz gemeinsamer elterlicher Sorge die Möglichkeit, ein alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht für nur einen Elternteil festzulegen. So können die Elternteile das gemeinsame Sorgerecht ausüben, auch wenn nur ein Elternteil das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. Ohne gesonderte Festlegung, haben gemeinsam sorgeberechtigte Eltern immer gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht für ihre Kinder.

Das ist eigentlich gut zu verstehen...
18.05.2013 19:55
Danke!
DAS verstehe auch ich .
18.05.2013 20:01
Zitat von DieW:

Danke!
DAS verstehe auch ich .


Ende Juni sollte sich bei mir entweder durch Gericht oder freiwillig alles geklärt haben, so mein Anwalt!

Ich lass es dich wissen, wie es gelaufen ist- falls es für dich hilfreich ist!
18.05.2013 20:23
Zitat von nancy1979:

Zitat von DieW:

Danke!
DAS verstehe auch ich .


Ende Juni sollte sich bei mir entweder durch Gericht oder freiwillig alles geklärt haben, so mein Anwalt!

Ich lass es dich wissen, wie es gelaufen ist- falls es für dich hilfreich ist!


Sehr gerne.Werde aber(wenn ER sich nicht besinnt)das JA kontaktieren.
18.05.2013 22:24
Zitat von DieW:

Zitat von nancy1979:

Zitat von DieW:

Danke!
DAS verstehe auch ich .


Ende Juni sollte sich bei mir entweder durch Gericht oder freiwillig alles geklärt haben, so mein Anwalt!

Ich lass es dich wissen, wie es gelaufen ist- falls es für dich hilfreich ist!


Sehr gerne.Werde aber(wenn ER sich nicht besinnt)das JA kontaktieren.



Ich würde das JA bzgl. des Urlaubs ruhig mal kontaktieren.
21.05.2013 12:30
So-laut Ja muss der Vater sein Einverständnis geben.
Im Falle des Einklagens des alleinigen Aufenthaltbestimmungsrechts geht der Weg über Gericht und die Kinder müssen zur Anhörung kommen.

Für mich also ganz klar-ich verzichte auf den Urlaub,der Vater hat seinen Willen bekommen und ich bin die Dumme.

Die wirklich sehr liebe Sachbearbeiterin ruft mich aber heute nochmal an.Da werde ich fragen,ob ich zumindest in Deutschland Urlaub machen darf.
Bin echt traurig,dass eine Beiehung so enden muss
KratzeKatze
6125 Beiträge
21.05.2013 12:33
Zitat von DieW:

So-laut Ja muss der Vater sein Einverständnis geben.
Im Falle des Einklagens des alleinigen Aufenthaltbestimmungsrechts geht der Weg über Gericht und die Kinder müssen zur Anhörung kommen.

Für mich also ganz klar-ich verzichte auf den Urlaub,der Vater hat seinen Willen bekommen und ich bin die Dumme.

Die wirklich sehr liebe Sachbearbeiterin ruft mich aber heute nochmal an.Da werde ich fragen,ob ich zumindest in Deutschland Urlaub machen darf.
Bin echt traurig,dass eine Beiehung so enden muss


seit wann seid ihr getrennt?
vielleicht ist das alles noch zu frisch für ihn?
ich wäre wohl auch dagegen, wenn mein mann mit seiner neuen freundin und unserem gemeinsamen kind urlaub im ausland machen möchte.
21.05.2013 12:49
Zitat von DieW:

So-laut Ja muss der Vater sein Einverständnis geben.
Im Falle des Einklagens des alleinigen Aufenthaltbestimmungsrechts geht der Weg über Gericht und die Kinder müssen zur Anhörung kommen.

Für mich also ganz klar-ich verzichte auf den Urlaub,der Vater hat seinen Willen bekommen und ich bin die Dumme.

Die wirklich sehr liebe Sachbearbeiterin ruft mich aber heute nochmal an.Da werde ich fragen,ob ich zumindest in Deutschland Urlaub machen darf.
Bin echt traurig,dass eine Beiehung so enden muss


Wie alt sind denn deine Kinder?
Meine sind 10 und 11 und mir hat der Anwalt gesagt, sie werden vor Gericht (wenn es soweit kommt) nicht angehört!
21.05.2013 13:46
Zitat von KratzeKatze:

Zitat von DieW:

So-laut Ja muss der Vater sein Einverständnis geben.
Im Falle des Einklagens des alleinigen Aufenthaltbestimmungsrechts geht der Weg über Gericht und die Kinder müssen zur Anhörung kommen.

Für mich also ganz klar-ich verzichte auf den Urlaub,der Vater hat seinen Willen bekommen und ich bin die Dumme.

Die wirklich sehr liebe Sachbearbeiterin ruft mich aber heute nochmal an.Da werde ich fragen,ob ich zumindest in Deutschland Urlaub machen darf.
Bin echt traurig,dass eine Beiehung so enden muss


seit wann seid ihr getrennt?
vielleicht ist das alles noch zu frisch für ihn?
ich wäre wohl auch dagegen, wenn mein mann mit seiner neuen freundin und unserem gemeinsamen kind urlaub im ausland machen möchte.


Das mag sein.Getrennt seit Mitte März.
21.05.2013 13:47
Zitat von nancy1979:

Zitat von DieW:

So-laut Ja muss der Vater sein Einverständnis geben.
Im Falle des Einklagens des alleinigen Aufenthaltbestimmungsrechts geht der Weg über Gericht und die Kinder müssen zur Anhörung kommen.

Für mich also ganz klar-ich verzichte auf den Urlaub,der Vater hat seinen Willen bekommen und ich bin die Dumme.

Die wirklich sehr liebe Sachbearbeiterin ruft mich aber heute nochmal an.Da werde ich fragen,ob ich zumindest in Deutschland Urlaub machen darf.
Bin echt traurig,dass eine Beiehung so enden muss


Wie alt sind denn deine Kinder?
Meine sind 10 und 11 und mir hat der Anwalt gesagt, sie werden vor Gericht (wenn es soweit kommt) nicht angehört!

Die Kinder sind 7 und 3 Jahre.
Kann nur sagen,was mir die Sachbearbeiterin vom JA sagte.
KratzeKatze
6125 Beiträge
21.05.2013 16:24
Zitat von DieW:

Zitat von KratzeKatze:

Zitat von DieW:

So-laut Ja muss der Vater sein Einverständnis geben.
Im Falle des Einklagens des alleinigen Aufenthaltbestimmungsrechts geht der Weg über Gericht und die Kinder müssen zur Anhörung kommen.

Für mich also ganz klar-ich verzichte auf den Urlaub,der Vater hat seinen Willen bekommen und ich bin die Dumme.

Die wirklich sehr liebe Sachbearbeiterin ruft mich aber heute nochmal an.Da werde ich fragen,ob ich zumindest in Deutschland Urlaub machen darf.
Bin echt traurig,dass eine Beiehung so enden muss


seit wann seid ihr getrennt?
vielleicht ist das alles noch zu frisch für ihn?
ich wäre wohl auch dagegen, wenn mein mann mit seiner neuen freundin und unserem gemeinsamen kind urlaub im ausland machen möchte.


Das mag sein.Getrennt seit Mitte März.


ok, das ist ja noch nicht lange.
klar ist es doof für dich, aber ich kann verstehen, das er euch nicht fahren lassen möchte.
wie wäre es denn anders herum? wenn er mit seiner neuen freundin und euren kindern im ausland urlaub machen wollen würde?

gib ihm noch etwas zeit.
nächstes jahr sieht die welt schon anders aus.
21.05.2013 17:43
@Kratze

Ich bin da nicht so.Habe schon einen großen Jungen und eine Trennung mit Kind durch und so was kenn ich einfach nicht.
Solange die neue Freundin eine liebe ist und unser Kind gut behandelt,sehe ich/sah ich keine Probleme.
Nach fast 12 Jahren Trennung sind wir immer noch gut miteinander und vertrauen einander.

Meinen jetzigen Freund kennt der Papa der Kleinen,er ist der Ergotherapeut von meinem mittleren Sohn.Auch vom Fußball etc.
DAS ist einfach nur verletze Eitelkeit(was ich auch verstehe),aber so drastisch muss es doch nicht werden.
Die beiden haben hier auch auf Wunsch meines Ex-Mannes zusammen gesessen und gesprochen,eben was die Kinder betrifft.
Ich denke einfach,er will seine Macht ausspielen.
Aber er hat ja seinen Willen bekommen,bevor ich rechtliche Schritte gehe und die Kinder leiden,verzichte ich lieber auf den Urlaub.
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