Geteiltes Sorgerecht und die Sorgen dazu......
29.04.2015 15:59
Ich bin schwanger und mit dem Kindesvater nicht mehr zusammen.
Was nun unaufhaltsam auf mich zukommt: die Frage nach dem Sorgerecht.
Es ist zu erwarten, dass der Kindesvater auch Sorgerecht beantragt.
Das Kind wird aber definitiv bei mir leben.
Nun lese ich überall, dass der Vater dann auch alles mitbestimmen darf und man diverse Fragen notfalls über das Familiengericht entscheiden lassen muss.
Ehrlich gesagt finde ich das sehr ungerecht. Erstens wird mein Ex sich nicht finanziell an der Erziehung beteiligen können, weil er nichts auf die Kette bekommt. Zweitens wird er nicht in den Genuss kommen, das Baby 24 h bei sich zu haben.
Entsprechend wird er genug Zeit haben, sich so auszumalen, was er denn für das Kind am besten hält und mir dann damit auf die Nerven gehen. Sorry, wenn ich so verurteilend rüber komme, aber es gibt auch Gründe, warum er mein Ex ist.
Jedenfalls sehe ich jetzt schon den Stress auf mich zukommen........
Wollte mal fragen, wie das bei euch ist. Welche Voraussetzungen muss der Kindesvater erfüllen, um das gemeinsame Sorgerecht zu erhalten und wann beschränkt es sich nur auf das Umgangsrecht? Und hat der Kindesvater wirklich überall Mitspracherecht, wenn der dauerhafte Aufenthalt des Kindes bei der Mutter ist?
Was nun unaufhaltsam auf mich zukommt: die Frage nach dem Sorgerecht.
Es ist zu erwarten, dass der Kindesvater auch Sorgerecht beantragt.
Das Kind wird aber definitiv bei mir leben.
Nun lese ich überall, dass der Vater dann auch alles mitbestimmen darf und man diverse Fragen notfalls über das Familiengericht entscheiden lassen muss.
Ehrlich gesagt finde ich das sehr ungerecht. Erstens wird mein Ex sich nicht finanziell an der Erziehung beteiligen können, weil er nichts auf die Kette bekommt. Zweitens wird er nicht in den Genuss kommen, das Baby 24 h bei sich zu haben.
Entsprechend wird er genug Zeit haben, sich so auszumalen, was er denn für das Kind am besten hält und mir dann damit auf die Nerven gehen. Sorry, wenn ich so verurteilend rüber komme, aber es gibt auch Gründe, warum er mein Ex ist.
Jedenfalls sehe ich jetzt schon den Stress auf mich zukommen........
Wollte mal fragen, wie das bei euch ist. Welche Voraussetzungen muss der Kindesvater erfüllen, um das gemeinsame Sorgerecht zu erhalten und wann beschränkt es sich nur auf das Umgangsrecht? Und hat der Kindesvater wirklich überall Mitspracherecht, wenn der dauerhafte Aufenthalt des Kindes bei der Mutter ist?
29.04.2015 16:30
Wenn das Kind auf die Welt kommt und ihr vorher nichts gemeinsam unterschrieben habt (Sorgerecht), dann liegt das alleinige Sorgerecht bei dir; somit hat er aber zumindest ein Umgangsreciht.
Er kann das gemeinsame Sorgerecht aber einklagen (wenn er denn soweit gehen will).
Dann hat er bei einem gemeinsamen Sorgerecht (ich würde dann das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen) auch mitsprache bzgl. Schule, Geld,- und Passangelegenheiten, Ärzte... und sogar Umzüge...
Bei einem alleinigem Aufenthaltsbestimmungsrecht würden die aufgezählten Punkte aber wegfallen, die kannst du dann alleine bestimmen.
Er kann das gemeinsame Sorgerecht aber einklagen (wenn er denn soweit gehen will).
Dann hat er bei einem gemeinsamen Sorgerecht (ich würde dann das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen) auch mitsprache bzgl. Schule, Geld,- und Passangelegenheiten, Ärzte... und sogar Umzüge...
Bei einem alleinigem Aufenthaltsbestimmungsrecht würden die aufgezählten Punkte aber wegfallen, die kannst du dann alleine bestimmen.
29.04.2015 16:39
Hallo erstmal
Normalerweise hat der Papa ja einen Anspruch auf geteiltes Sorgerecht und somit auch auf den Umgang mit dem Kind.
In der Regel beläuft es sich auf jedes 2. Wochenende, kann aber auch individuell geregelt werden.
Du hast jedoch kein Recht, den Vater den Umgang zu verbieten.
Dieses kann nur passieren, wenn dein Ex kriminell ist oder Drogenprobleme hat, gewalttätig war etc....
Da das Kind wahrscheinlich hauptsächlich bei dir leben wird, kann der Vater nicht auf Dinge Einfluss nehmen, die bei euch zum Alltag gehören:
Mit wem verabredet sich das Kind?
Welche Sportart betreibt es?
Was zieht es an?
Übernachtet es mal bei Oma?
Fahren wir 3 Wochen nach Dänemark?
Braucht es Medikamente wegen einer Erkältung, Prellung oder Grippe?
All sowas darfst du natürlich alleine entscheiden, da kann er nichts zu sagen.
Auch für Not-OPs braucht es seine Enscheidung nicht, dass kannst du alleine bestimmen (z.B. Blinddarm)
Wo er jedoch Einfluss nehmen kann und muss (was aber auch absolut richtig ist):
Kindergartenwahl
Schulanmeldung
Weiterführende Schule
Riskante oder große Operationen (Ohren anlegen o.ä.)
Aber ganz ehrlich: Wenn dein Kind später leider Gottes mal eine Chemo o.ä.
braucht, oder irgendeine schwere OP durch Krankheit , wird kein Vater der Welt sich dazwischenstellen und Probleme machen.
Auch bei Reisen in Länder, die momentan als gefährlich eingestuft werden, darf der Papa seinen Veto einlegen. Auch hier halte ich es für absolut in Ordnung, denn ich würde auch nicht wollen, dass mein Kind mit seinem Papa einen Trip nach Syrien oder gerade in die Stadt Baltimore macht....
Normalerweise hat der Papa ja einen Anspruch auf geteiltes Sorgerecht und somit auch auf den Umgang mit dem Kind.
In der Regel beläuft es sich auf jedes 2. Wochenende, kann aber auch individuell geregelt werden.
Du hast jedoch kein Recht, den Vater den Umgang zu verbieten.
Dieses kann nur passieren, wenn dein Ex kriminell ist oder Drogenprobleme hat, gewalttätig war etc....
Da das Kind wahrscheinlich hauptsächlich bei dir leben wird, kann der Vater nicht auf Dinge Einfluss nehmen, die bei euch zum Alltag gehören:
Mit wem verabredet sich das Kind?
Welche Sportart betreibt es?
Was zieht es an?
Übernachtet es mal bei Oma?
Fahren wir 3 Wochen nach Dänemark?
Braucht es Medikamente wegen einer Erkältung, Prellung oder Grippe?
All sowas darfst du natürlich alleine entscheiden, da kann er nichts zu sagen.
Auch für Not-OPs braucht es seine Enscheidung nicht, dass kannst du alleine bestimmen (z.B. Blinddarm)
Wo er jedoch Einfluss nehmen kann und muss (was aber auch absolut richtig ist):
Kindergartenwahl
Schulanmeldung
Weiterführende Schule
Riskante oder große Operationen (Ohren anlegen o.ä.)
Aber ganz ehrlich: Wenn dein Kind später leider Gottes mal eine Chemo o.ä.
braucht, oder irgendeine schwere OP durch Krankheit , wird kein Vater der Welt sich dazwischenstellen und Probleme machen.
Auch bei Reisen in Länder, die momentan als gefährlich eingestuft werden, darf der Papa seinen Veto einlegen. Auch hier halte ich es für absolut in Ordnung, denn ich würde auch nicht wollen, dass mein Kind mit seinem Papa einen Trip nach Syrien oder gerade in die Stadt Baltimore macht....
29.04.2015 18:13
Erstmal hast du das Alleinigesorgerecht (wenn ihr das nicht vor der Geburt schon geklärt habt) und er darf das halbe beantragen, muss aber auch die Kosten dafür tragen und davor schrecken manche Väter ab.
Ich hab hier das selbe aber inzwischen halte ich mein Mund und bringe das Thema in keiner weise mehr zur sprache und gehe dem auch gekonnt aus dem weg und bisher habe ich auch das Alleinigesorgerecht.
Die Väter bekommen aber heutezutage ohne viel tamtam das halbe sorgerecht zugesprochen.
29.04.2015 18:16
Zitat von Pippa.tree:
Hallo erstmal![]()
Normalerweise hat der Papa ja einen Anspruch auf geteiltes Sorgerecht und somit auch auf den Umgang mit dem Kind.
In der Regel beläuft es sich auf jedes 2. Wochenende, kann aber auch individuell geregelt werden.
Du hast jedoch kein Recht, den Vater den Umgang zu verbieten.
Dieses kann nur passieren, wenn dein Ex kriminell ist oder Drogenprobleme hat, gewalttätig war etc....
Da das Kind wahrscheinlich hauptsächlich bei dir leben wird, kann der Vater nicht auf Dinge Einfluss nehmen, die bei euch zum Alltag gehören:
Mit wem verabredet sich das Kind?
Welche Sportart betreibt es?
Was zieht es an?
Übernachtet es mal bei Oma?
Fahren wir 3 Wochen nach Dänemark?
Braucht es Medikamente wegen einer Erkältung, Prellung oder Grippe?
All sowas darfst du natürlich alleine entscheiden, da kann er nichts zu sagen.
Auch für Not-OPs braucht es seine Enscheidung nicht, dass kannst du alleine bestimmen (z.B. Blinddarm)
Wo er jedoch Einfluss nehmen kann und muss (was aber auch absolut richtig ist):
Kindergartenwahl
Schulanmeldung
Weiterführende Schule
Riskante oder große Operationen (Ohren anlegen o.ä.)
Aber ganz ehrlich: Wenn dein Kind später leider Gottes mal eine Chemo o.ä.
braucht, oder irgendeine schwere OP durch Krankheit , wird kein Vater der Welt sich dazwischenstellen und Probleme machen.
Auch bei Reisen in Länder, die momentan als gefährlich eingestuft werden, darf der Papa seinen Veto einlegen. Auch hier halte ich es für absolut in Ordnung, denn ich würde auch nicht wollen, dass mein Kind mit seinem Papa einen Trip nach Syrien oder gerade in die Stadt Baltimore macht....
Zu dem Punkt...doch darf er ,da es nicht mehr Deutschland ist und dafür brauch sie seine einwilligung auch wenn es um ein Umzug z.B geht und das Kind dadurch nicht mehr in der nähe des Väters Leben würde.
29.04.2015 18:20
Zitat von Angi93:
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Erstmal hast du das Alleinigesorgerecht (wenn ihr das nicht vor der Geburt schon geklärt habt) und er darf das halbe beantragen, muss aber auch die Kosten dafür tragen und davor schrecken manche Väter ab.
Verstehe ich das richtig: vor der Geburt reicht es aus, dass wir das beide behördlich fest stellen lassen, quasi wie ein Vertrag?
Und nach der Geburt nur über ein Gerichtsverfahren? Inwiefern hohe Kosten? Dadurch, dass ein Anwalt beauftragt werden und die Sache vor Gericht geht?
29.04.2015 18:26
Zitat von Juli-Baby-2015:
Zitat von Angi93:
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Erstmal hast du das Alleinigesorgerecht (wenn ihr das nicht vor der Geburt schon geklärt habt) und er darf das halbe beantragen, muss aber auch die Kosten dafür tragen und davor schrecken manche Väter ab.
Verstehe ich das richtig: vor der Geburt reicht es aus, dass wir das beide behördlich fest stellen lassen, quasi wie ein Vertrag?
Und nach der Geburt nur über ein Gerichtsverfahren? Inwiefern hohe Kosten? Dadurch, dass ein Anwalt beauftragt werden und die Sache vor Gericht geht?
Du kannst vor der Geburt festlegen mit dem Papa,das ihr das geteilte Sorgerecht habt , tut ihr das nicht hast du erstmal das Alleinige.
Beantragt er das dann geht es über das Familiengericht.
Es kann aber sein das ihr euch vorher nochmal beim Jugendamt seht und die das versuchen mit euch so zu klären.
29.04.2015 18:28
Zitat von Juli-Baby-2015:
Zitat von Angi93:
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Erstmal hast du das Alleinigesorgerecht (wenn ihr das nicht vor der Geburt schon geklärt habt) und er darf das halbe beantragen, muss aber auch die Kosten dafür tragen und davor schrecken manche Väter ab.
Verstehe ich das richtig: vor der Geburt reicht es aus, dass wir das beide behördlich fest stellen lassen, quasi wie ein Vertrag?
Und nach der Geburt nur über ein Gerichtsverfahren? Inwiefern hohe Kosten? Dadurch, dass ein Anwalt beauftragt werden und die Sache vor Gericht geht?
Bis zu 3000 Euro so wie ich es in dem schreiben von meiner Tochter ihrem Papa gelesen habe.
Wir haben aber hier 2 User die sich damit besser auskennen , die können dir das sicher genauer erklären
29.04.2015 20:21
Soweit ich weiß hat der kindsvater das recht das gemeinsame sorgerecht zu beantragen.. mein liebster hat derzeit noch kein sorgerecht einfach weil er aufgrund der bundeswehr oftmals nicht so oft da ist und es so derzeit leichter ist weil wir uns eh einig sind und das uns erspart das er überall mit unterschreiben muss was manchmal halt zulange dauern würde.. er wird dann das gemeinsame sorgerecht bekommen wenn wir heiraten da er nun auch ab sommer mit großer Wahrscheinlichkeit in unsere nähe kommt
29.04.2015 20:30
ich würde ihm freiwillig auf keinen fall das geteilte sorgerecht zukommen lassen. er kann es einklagen, aber wie das genau abläuft, weiss ich leider nicht, ich denke aber, dass es den vätern diesbezüglich leichter gemacht wird mittlerweile, es sich zu erstreiten. aber jetzt im vorfeld würde ich da garnicht mit mir diskutieren lassen, gibt dann nur scherereien, ich weiss es von einer freundin, die in der schule für jeden pups die unterschrift des vaters gebruacht hat, und nichts grossartig alleine entschieden durfte. das recht, sein kind zu sehen, hat der kindsvater aber auch ohne geteiltes soregrecht, das sind zwie paar stiefel, also das wirst du nicht unterbinden können, ausser, es gibt wirklich sehr dringliche gründe wie drogensucht oder ähnliches. aber dann wird es übers jugendamt geregelt....
29.04.2015 21:09
Der Vater hat also das Recht, das Sorgerecht zu beantragen, aber wenn ich Einwände dagegen hätte, müsste er das einklagen? Ich habe es nämlich so verstanden, dass er als Kindesvater automatisch das Sorgerecht erhalten darf, auch ohne der Zustimmung der Mutter.
Ich möchte meinem Ex das Umgangsrecht nicht verwehren. Nur fände ich es übertrieben, wenn er das Sorgerecht bekäme. Schliesslich wächst das Kind bei mir auf. Ich habe letztendlich den Luxus, dass das Kind ständig in meiner Nähe ist. Gleichzeitig habe ich auch den Stress, die schlaflosen Nächte, die finanzielle Belastung. Ich fände das dann blöd, wenn der Vater das Kind sauber, versorgt und fröhlich alle paar Tage für eine Stunde zu sehen bekommt, sich nicht finanziell beteiligen muss, weil er Dauer pleite ist und sich dann ein Bild darüber machen darf, was mit dem Kind passieren soll. Ich habe auch keine Lust auf störrische Grundsatzdiskussionen, in welche Kita z. B. das Kind gehen soll. Und genau so ein Sturkopf ist halt mein Ex. Hauptsache, er hat kriegt was zum Diskutieren
Ich möchte meinem Ex das Umgangsrecht nicht verwehren. Nur fände ich es übertrieben, wenn er das Sorgerecht bekäme. Schliesslich wächst das Kind bei mir auf. Ich habe letztendlich den Luxus, dass das Kind ständig in meiner Nähe ist. Gleichzeitig habe ich auch den Stress, die schlaflosen Nächte, die finanzielle Belastung. Ich fände das dann blöd, wenn der Vater das Kind sauber, versorgt und fröhlich alle paar Tage für eine Stunde zu sehen bekommt, sich nicht finanziell beteiligen muss, weil er Dauer pleite ist und sich dann ein Bild darüber machen darf, was mit dem Kind passieren soll. Ich habe auch keine Lust auf störrische Grundsatzdiskussionen, in welche Kita z. B. das Kind gehen soll. Und genau so ein Sturkopf ist halt mein Ex. Hauptsache, er hat kriegt was zum Diskutieren
29.04.2015 21:21
So wie ich das verstanden habe von meinem JA sieht es so aus.
Er beantragt es und du bekommt ein brief in dem drin steht das er es beantragen möchte und du hast 14 Tage zeit schriftlich stellung zunehmen, hast du keine guten gründe die dagegen sprechen dann wird er es bekommen ob du möchtest oder nicht.
Wenn ich mich recht erinner kam der beschluss darüber am 15.5.2013 das es Vätern ab jetzt einfacher gemacht wird das halbe sorgerecht zubekommen .
Aber auch diesen beantragen kostet Geld und wie du sagst er ist dauer Pleite, daher wird er das nicht einfach so aus dem ärmel schülten
Er beantragt es und du bekommt ein brief in dem drin steht das er es beantragen möchte und du hast 14 Tage zeit schriftlich stellung zunehmen, hast du keine guten gründe die dagegen sprechen dann wird er es bekommen ob du möchtest oder nicht.
Wenn ich mich recht erinner kam der beschluss darüber am 15.5.2013 das es Vätern ab jetzt einfacher gemacht wird das halbe sorgerecht zubekommen .
Aber auch diesen beantragen kostet Geld und wie du sagst er ist dauer Pleite, daher wird er das nicht einfach so aus dem ärmel schülten
29.04.2015 21:29
Hallo,
Ich habe das Thema erst mit Anwalt durch....der Vater muss seit 9.2013 nicht mehr klagen!! Er muss das Sorgerecht nur beantragen, und bekommt es. Du musst klagen, wenn Du nicht einverstanden bist. Und da haben Mütter grad schlechte Karten. Solange keine Gewalt od Drogen nachweisbar sind, bekommen Väter das Sorgerecht. Auch wenn sie nicht zahlen! Meine Anwältin hat mir geraten es freiwillig zu unterschreiben.
Deine Sorgen kann ich gut verstehen, habe ich auch. Auch wenn unsere Situation etwas anders ist. Und die Väter können sehr viel einklagen. Ich muss jeden Termin beim Kia absprechen und ihn mitnehmen ....Ich sehe da auch noch einiges auf mich zu kommen....allerdings kannst du beantragen, dass bestimmte Bereiche aus dem Sorgerecht raus genommen werden, über die du alleine entscheiden kannst, wenn das Gericht feststellt, dass keine Einigung im Sinne des Kindes möglich ist.
Ich würde an deiner Stelle abwarten, was er wirklich tut.
Ich habe das Thema erst mit Anwalt durch....der Vater muss seit 9.2013 nicht mehr klagen!! Er muss das Sorgerecht nur beantragen, und bekommt es. Du musst klagen, wenn Du nicht einverstanden bist. Und da haben Mütter grad schlechte Karten. Solange keine Gewalt od Drogen nachweisbar sind, bekommen Väter das Sorgerecht. Auch wenn sie nicht zahlen! Meine Anwältin hat mir geraten es freiwillig zu unterschreiben.
Deine Sorgen kann ich gut verstehen, habe ich auch. Auch wenn unsere Situation etwas anders ist. Und die Väter können sehr viel einklagen. Ich muss jeden Termin beim Kia absprechen und ihn mitnehmen ....Ich sehe da auch noch einiges auf mich zu kommen....allerdings kannst du beantragen, dass bestimmte Bereiche aus dem Sorgerecht raus genommen werden, über die du alleine entscheiden kannst, wenn das Gericht feststellt, dass keine Einigung im Sinne des Kindes möglich ist.
Ich würde an deiner Stelle abwarten, was er wirklich tut.
29.04.2015 21:48
Zitat von mamaruh5:
Hallo,
Ich habe das Thema erst mit Anwalt durch....der Vater muss seit 9.2013 nicht mehr klagen!! Er muss das Sorgerecht nur beantragen, und bekommt es. Du musst klagen, wenn Du nicht einverstanden bist. Und da haben Mütter grad schlechte Karten. Solange keine Gewalt od Drogen nachweisbar sind, bekommen Väter das Sorgerecht. Auch wenn sie nicht zahlen! Meine Anwältin hat mir geraten es freiwillig zu unterschreiben.
Deine Sorgen kann ich gut verstehen, habe ich auch. Auch wenn unsere Situation etwas anders ist. Und die Väter können sehr viel einklagen. Ich muss jeden Termin beim Kia absprechen und ihn mitnehmen ....Ich sehe da auch noch einiges auf mich zu kommen....allerdings kannst du beantragen, dass bestimmte Bereiche aus dem Sorgerecht raus genommen werden, über die du alleine entscheiden kannst, wenn das Gericht feststellt, dass keine Einigung im Sinne des Kindes möglich ist.
Ich würde an deiner Stelle abwarten, was er wirklich tut.
Ach ok, das klingt ja nach der aktuellen Info, die auch hier und dort mal so mitbekommen habe. Finde das nicht so prickelnd. Zumal ich auch kein grosses Interesse daran habe, ständig gezwungenermaßen mit meinem Ex kommunizieren zu müssen. Wenn er das Sorgerecht bekommt, steht er dann sicher ständig auf der Matte oder kaut mir ein Ohr ab, was er denn alles so möchte. Stelle mir das schon so richtig bildlich vor: der liegt entspannt in der Matte und will die Entscheidungen treffen, während ich hier mit vollen Windeln und Augenringen zusehen muss, alles alleine zu managen. Wer hat sich bitte diesen Schwachsinn ausgedacht?!!
29.04.2015 23:45
Zitat von Angi93:
Zitat von Juli-Baby-2015:
Zitat von Angi93:
![]()
Erstmal hast du das Alleinigesorgerecht (wenn ihr das nicht vor der Geburt schon geklärt habt) und er darf das halbe beantragen, muss aber auch die Kosten dafür tragen und davor schrecken manche Väter ab.
Verstehe ich das richtig: vor der Geburt reicht es aus, dass wir das beide behördlich fest stellen lassen, quasi wie ein Vertrag?
Und nach der Geburt nur über ein Gerichtsverfahren? Inwiefern hohe Kosten? Dadurch, dass ein Anwalt beauftragt werden und die Sache vor Gericht geht?
Bis zu 3000 Euro so wie ich es in dem schreiben von meiner Tochter ihrem Papa gelesen habe.
Wir haben aber hier 2 User die sich damit besser auskennen , die können dir das sicher genauer erklären![]()
3.000€ war mit Sicherheit nur der "Verfahrenswert" und nicht die Gerichts kosten
Die tatsächlichen kosten bei Gericht sind wesentlich geringer. So um die 200 oder 300€ Ist so der Standard . Wenns nur ein sorgerechts Verfahren ist. Anwalt rechnet natürlich noch extra ab. Dann kommt es noch drauf an was am Ende raus kommt und ob einer allein die Kosten Tragen muss oder es geteilt wird.
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