Mütter- und Schwangerenforum

Getrennt, verhasst, - Schwanger...Sorgerecht

Anonym 1 (198897)
3 Beiträge
23.08.2018 16:36
Hallo

Ich habe eine Frage bezüglich des Sorgerechtes. Der Vater möchte das Kind nicht, sowie alles was dazu gehört.. das ist zumindestens der jetzige Stand.
Wie sieht es aus wenn sich diese Meinung nach der Geburt des Kindes ändert...Muss er das Sorgerecht einfordern? Wie schnell läuft so etwas ab? Und wie sieht es aus was Impfungen, Kindergarten etc betrifft...benötige ich in allem die Unterschrift ?

Bedanke mich im voraus, lg

Dieses Thema wurde anonym erstellt, weil:

Es ist etwas persönliches, rechtlichtes ...und ich möchte nicht,das wer aus der Familie oder sogaer der Vater des Kindes etwas von meiner Frage erfährt.

BigBavaria
1911 Beiträge
23.08.2018 16:54
Generell hast Du erstmal das alleinige Sorgerecht. Er kann aber beim Jugendamt das gemeinsame Sorgerecht beantragen ( sofern er die Vaterschaft anerkennt) und es müssen triftige Gründe dagegen vorliegen, damit er es nicht bekommt! Wenn das Kind bei Dir lebt kannst Du die meisten Sachen allein entscheiden bei gemeinsamen Sorgerecht. Für ein Bankkonto auf Namen des Kindes sowie einen Reisepass benötigst Du auf jeden Fall seine Unterschrift. OPs kannst Du allein entscheiden, ebenso Anmeldung in Kiga oder Schule.
wolkenschaf
11811 Beiträge
23.08.2018 17:16
Ich gehe davon aus, dass ihr nicht verheiratet seid, oder?
Falls nicht, hast du erstmal das alleinige Sorgerecht und damit auch die alleinige Entscheidungshoheit. Er kann das gemeinsame Sorgerecht aber jederzeit einfordern und wird es dann höchstwahrscheinlich auch bekommen. Dann müsst ihr euch über so etwas wie Kitaanmeldung, Beantragung eines Ausweises etc. einigen.
TC2006
464 Beiträge
23.08.2018 17:22
Zitat von BigBavaria:

Generell hast Du erstmal das alleinige Sorgerecht. Er kann aber beim Jugendamt das gemeinsame Sorgerecht beantragen ( sofern er die Vaterschaft anerkennt) und es müssen triftige Gründe dagegen vorliegen, damit er es nicht bekommt! Wenn das Kind bei Dir lebt kannst Du die meisten Sachen allein entscheiden bei gemeinsamen Sorgerecht. Für ein Bankkonto auf Namen des Kindes sowie einen Reisepass benötigst Du auf jeden Fall seine Unterschrift. OPs kannst Du allein entscheiden, ebenso Anmeldung in Kiga oder Schule.


Bei gemeinsamen sorgerecht brauchst du auch die Unterschrift zur Anmeldung im kiga und schule. Ist hier nämlich gerade aktuell gewesen. Mein Mann wurde vom kiga sogar angeschrieben, weil seine ex ihn nämlich alleine anmelden wollte.
Anonym 1 (198897)
3 Beiträge
23.08.2018 17:32
Also kann der Kindesvater die Zustimmung über die Betreuung im Kindergarten verweigern? Trotz, das es aus beruflichen Gründen notwendig für mich wäre?
Schicki.Micki
3452 Beiträge
23.08.2018 17:50
Zitat von Anonym 1 (198897):

Also kann der Kindesvater die Zustimmung über die Betreuung im Kindergarten verweigern? Trotz, das es aus beruflichen Gründen notwendig für mich wäre?

Könnte er, indem er einfach nicht unterschreibt.
wolkenschaf
11811 Beiträge
23.08.2018 17:57
Zitat von Anonym 1 (198897):

Also kann der Kindesvater die Zustimmung über die Betreuung im Kindergarten verweigern? Trotz, das es aus beruflichen Gründen notwendig für mich wäre?


Prinzipiell kann er seine Unterschrift verweigern. Im Zweifel kann man die Unterschrift des Vaters aber auch gerichtlich ersetzen lassen. (Wenn z.b. klar wird, dass er keine wirklichen Gründe für die Verweigerung hat, sondern nur dir das Leben schwer machen will)
Es gibt immer Mittel und Wege. Aber lass es doch erstmal auf dich zukommen...
FräuleinS
3620 Beiträge
23.08.2018 18:04
Zitat von Anonym 1 (198897):

Also kann der Kindesvater die Zustimmung über die Betreuung im Kindergarten verweigern? Trotz, das es aus beruflichen Gründen notwendig für mich wäre?


Kann er, wenn er das Sorgerecht hat, aber daran soll es nicht scheitern. Der Kindergarten wird sich nicht querstellen, wenn du ihnen die Wahrheit erzählst. Sie erleben Tag für Tag "Familiendramen" und entscheiden letztendlich was das beste für das Kind ist
23.08.2018 18:08
Zitat von Schicki.Micki:

Zitat von Anonym 1 (198897):

Also kann der Kindesvater die Zustimmung über die Betreuung im Kindergarten verweigern? Trotz, das es aus beruflichen Gründen notwendig für mich wäre?

Könnte er, indem er einfach nicht unterschreibt.
Genau.

@TS....Dann müsstest du es einklagen.

Er wär ja aber blöd wenn er die Zustimmung nicht gibt.
BigBavaria
1911 Beiträge
23.08.2018 18:44
Zitat von TC2006:

Zitat von BigBavaria:

Generell hast Du erstmal das alleinige Sorgerecht. Er kann aber beim Jugendamt das gemeinsame Sorgerecht beantragen ( sofern er die Vaterschaft anerkennt) und es müssen triftige Gründe dagegen vorliegen, damit er es nicht bekommt! Wenn das Kind bei Dir lebt kannst Du die meisten Sachen allein entscheiden bei gemeinsamen Sorgerecht. Für ein Bankkonto auf Namen des Kindes sowie einen Reisepass benötigst Du auf jeden Fall seine Unterschrift. OPs kannst Du allein entscheiden, ebenso Anmeldung in Kiga oder Schule.


Bei gemeinsamen sorgerecht brauchst du auch die Unterschrift zur Anmeldung im kiga und schule. Ist hier nämlich gerade aktuell gewesen. Mein Mann wurde vom kiga sogar angeschrieben, weil seine ex ihn nämlich alleine anmelden wollte.


Ich habe beide Kinder jeweils allein angemeldet....bei der Großen waren wir nicht verheiratet.
Seesternchen_2.0
9666 Beiträge
23.08.2018 18:55
Mein ex wollte die Große nicht aufs Gymnasium geben (Mädchen brauchen kein Abitur) ich habe damals mit dem Jugendamt vereinbart dass ich sie ohne Unterschrift des Vaters (mit schriftlicher Genehmigung des JA) dort angemeldet. Dann habe ich es parallel eingeklagt. November ging die klage raus, Februar war Gerichtsverhandlung. Der Richter sah kein Grund sie nicht aufs Gymnasium zu geben, zumal sie eine uneingeschränkte gymnasialempfehlung hatte. Aufgrund der mangelnden Einsicht meines Ex bei der Gerichtsverhandlung habe ich dann, ohne dass ich es beantragt habe (!!!), dass alleinige Sorgerecht für den schulischen Bereich bekommen.
Anonym 1 (198897)
3 Beiträge
23.08.2018 18:56
von dem jetzigen Stand auszugehen, wirkt es so, als sei ihm alles scheiß egal. Dennoch hört man ja oft, das sich Männer-Meinungen über ein Kind mit der Zeit oder mit der Geburt wieder ändern können. Er hasst mich, weil ich sein Leben versaut habe. Ich muss halt mit solch einem Verhalten rechnen, also Gehässigkeit..
Nine85
6275 Beiträge
23.08.2018 23:07
Zitat von BigBavaria:

Generell hast Du erstmal das alleinige Sorgerecht. Er kann aber beim Jugendamt das gemeinsame Sorgerecht beantragen ( sofern er die Vaterschaft anerkennt) und es müssen triftige Gründe dagegen vorliegen, damit er es nicht bekommt! Wenn das Kind bei Dir lebt kannst Du die meisten Sachen allein entscheiden bei gemeinsamen Sorgerecht. Für ein Bankkonto auf Namen des Kindes sowie einen Reisepass benötigst Du auf jeden Fall seine Unterschrift. OPs kannst Du allein entscheiden, ebenso Anmeldung in Kiga oder Schule.


Das letzte stimmt leider nicht.... Beim gemeinsamen Sorgerecht brauchte ich immer die Unterschrift ihres Erzeugers. Theoretisch auch bei allen ops. Auch bei Reisen ins Ausland....
BigBavaria
1911 Beiträge
24.08.2018 17:37
Zitat von Nine85:

Zitat von BigBavaria:

Generell hast Du erstmal das alleinige Sorgerecht. Er kann aber beim Jugendamt das gemeinsame Sorgerecht beantragen ( sofern er die Vaterschaft anerkennt) und es müssen triftige Gründe dagegen vorliegen, damit er es nicht bekommt! Wenn das Kind bei Dir lebt kannst Du die meisten Sachen allein entscheiden bei gemeinsamen Sorgerecht. Für ein Bankkonto auf Namen des Kindes sowie einen Reisepass benötigst Du auf jeden Fall seine Unterschrift. OPs kannst Du allein entscheiden, ebenso Anmeldung in Kiga oder Schule.


Das letzte stimmt leider nicht.... Beim gemeinsamen Sorgerecht brauchte ich immer die Unterschrift ihres Erzeugers. Theoretisch auch bei allen ops. Auch bei Reisen ins Ausland....


War hier wie gesagt kein Problem. Aber ich denke dass das auch jede Schule oder Kiga anders handhabt.
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