Mütter- und Schwangerenforum

Halteverbot Schild nicht gesehen

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29.09.2020 19:13
Aber bitte lege Einspruch und nicht Widerspruch ein! Und Beeilung. Ihr habt nur 2 Wochen nach Zustellung Zeit!
29.09.2020 19:13
Zitat von Kitja:

Zitat von LilaRegenschirm:

Ich denke auch, dass ihr da sehr gute Chancen habt. Da sieht man ja wirklich nichts
Aber wie wurde dein Mann überhaupt erwischt? Stand da die Polizei? Die hätten ja eigentlich sehen müssen, dass das Schild komplett überwuchert ist.


Ordnungsamt wahrscheinlich, wobei auch kein gelber Zettel am Auto war.

Oh man. Ich habe die ganze Zeit „Stopschild“ gelesen Halteverbot und Ordnungsamt ergibt da deutlich mehr Sinn.
FoxMami
2969 Beiträge
30.09.2020 06:33
Zitat von mini.maus:

Aber bitte lege Einspruch und nicht Widerspruch ein! Und Beeilung. Ihr habt nur 2 Wochen nach Zustellung Zeit!


Ja habe in den Brief Einspruch geschrieben. Der Brief kam vor 2 Tagen. Werden heute alles fertig stellen und verschicken.
FoxMami
2969 Beiträge
30.09.2020 06:39
Zitat von Mel-Ann:

Unser Auto ist mal abgeschleppt worden, weil wir an unserem 'üblichen' Parkstreifen geparkt hatten und dort aber wegen Dacharbeiten ein Parkverbot galt für wenige Stunden. Das Schild dazu stand hinter einem Bauwagen, und zwar mit der Flachen, "bedruckten" Seite ungefähr 20cm von diesem Bauwagen entfernt, der dazu etwas höher als das Schild war. Wir kamen da nachts an und hatten echt 0 Chancen, dieses Schild zu sehen, zumal man ja auch nicht genau nach so etwas sucht, wenn da seit Jahren Anwohnerparken ist und man da jeden Tag parkt. Die Anwohner-Parkschilder waren auch nicht überklebt oder sowas, keine Absperrung, alles zugeparkt wie immer - absolut nicht ersichtlich, dass da morgens ab 6 Uhr abgeschleppt wird.
Waren mal eben 240 Tacken oder sowas in der Größenordnung, plus man kann gucken, wie man in die Vorstadt kommt zum Auto wieder abholen, na danke.
Wir haben dann auch ein Foto gemacht und Widerspruch eingelegt und gesagt, dass das Schild hinter dem Bauwagen nicht zu sehen war, schon dreimal nicht im Dunkeln, dass die Schilder, die das Parken erlauben, nicht abgeklebt waren... wir haben aber nicht Recht bekommen. Das Schild stand da, wer nicht gut genug guckt, hat halt Pech, Sache erledigt.
Wir hätten dann einen Anwalt nehmen müssen, um das durchzukriegen, so weit wollten wir dann nicht gehen. Ich meine, versucht es - vielleicht hat man ja auch Glück mit dem richtigen Sachbearbeiter oder so. Aber nach meinen Erfahrungen würd ich mir nicht so dolle Hoffnungen machen.


Es ist ja nicht so viel Geld, dass man sich sehr ärgert. Aber wir sind bestimmt nicht die ersten und die letzten. Vll bringt es die wenigstens dazu die Hecke zu beschneiden, dass die Menschen das in der Zukunft sehen! Wie werden ein nettes schreiben mal dahin schicken und was kommt, das kommt. Anwalt wird sich hier für uns auch nicht lohnen!
Das einzig ärgerliche ist ja, dass man das unwissend tut! Bei euch aber ganz schlimm, vor allem weil die Summe auch ordentlich hoch ist!
TiniBini
9975 Beiträge
30.09.2020 07:42
Zitat von Kitja:

Zitat von Mel-Ann:

Unser Auto ist mal abgeschleppt worden, weil wir an unserem 'üblichen' Parkstreifen geparkt hatten und dort aber wegen Dacharbeiten ein Parkverbot galt für wenige Stunden. Das Schild dazu stand hinter einem Bauwagen, und zwar mit der Flachen, "bedruckten" Seite ungefähr 20cm von diesem Bauwagen entfernt, der dazu etwas höher als das Schild war. Wir kamen da nachts an und hatten echt 0 Chancen, dieses Schild zu sehen, zumal man ja auch nicht genau nach so etwas sucht, wenn da seit Jahren Anwohnerparken ist und man da jeden Tag parkt. Die Anwohner-Parkschilder waren auch nicht überklebt oder sowas, keine Absperrung, alles zugeparkt wie immer - absolut nicht ersichtlich, dass da morgens ab 6 Uhr abgeschleppt wird.
Waren mal eben 240 Tacken oder sowas in der Größenordnung, plus man kann gucken, wie man in die Vorstadt kommt zum Auto wieder abholen, na danke.
Wir haben dann auch ein Foto gemacht und Widerspruch eingelegt und gesagt, dass das Schild hinter dem Bauwagen nicht zu sehen war, schon dreimal nicht im Dunkeln, dass die Schilder, die das Parken erlauben, nicht abgeklebt waren... wir haben aber nicht Recht bekommen. Das Schild stand da, wer nicht gut genug guckt, hat halt Pech, Sache erledigt.
Wir hätten dann einen Anwalt nehmen müssen, um das durchzukriegen, so weit wollten wir dann nicht gehen. Ich meine, versucht es - vielleicht hat man ja auch Glück mit dem richtigen Sachbearbeiter oder so. Aber nach meinen Erfahrungen würd ich mir nicht so dolle Hoffnungen machen.


Es ist ja nicht so viel Geld, dass man sich sehr ärgert. Aber wir sind bestimmt nicht die ersten und die letzten. Vll bringt es die wenigstens dazu die Hecke zu beschneiden, dass die Menschen das in der Zukunft sehen! Wie werden ein nettes schreiben mal dahin schicken und was kommt, das kommt. Anwalt wird sich hier für uns auch nicht lohnen!
Das einzig ärgerliche ist ja, dass man das unwissend tut! Bei euch aber ganz schlimm, vor allem weil die Summe auch ordentlich hoch ist!

Wenn du eine Rechtsschutz hast, kannst du um ein Beratungsgespräch am Telefon bitten. Das ist zumindest bei uns kostenlos, also ohne Selbstbeteiligung oder so. Gerade wenn es nur um eine Einschätzung geht oder Formulierung helfen die eigentlich gerne.
30.09.2020 09:15
Ich verstehe euch voll und würde es so formulieren:

Ihr schreiben hat uns sehr überrascht da keiner aus unserem Haushalt sich im Klaren darüber war in einem parkverbot geparkt zu haben.
Aus diesem Grund sind wir zur Stelle an der das Auto stand und wo das parkverbot gelten muss gefahren und mussten das entsprechende Schild erstmal suchen.
Bitte sehen sie sich hierzu das Bild im Anhang an.

Unserer Meinung nach ist das Schild nicht zu erkennen weshalb wir Widerspruch einlegen.

Mit freundlichen Grüßen...
Zirkonia85
1967 Beiträge
30.09.2020 11:18
Zitat von kataleia:

Ich verstehe euch voll und würde es so formulieren:

Ihr schreiben hat uns sehr überrascht da keiner aus unserem Haushalt sich im Klaren darüber war in einem parkverbot geparkt zu haben.
Aus diesem Grund sind wir zur Stelle an der das Auto stand und wo das parkverbot gelten muss gefahren und mussten das entsprechende Schild erstmal suchen.
Bitte sehen sie sich hierzu das Bild im Anhang an.

Unserer Meinung nach ist das Schild nicht zu erkennen weshalb wir Widerspruch einlegen.

Mit freundlichen Grüßen...

Aber bitte nicht mit so vielen Fehlern und Einspruch muss es heißen... sorry
Zirkonia85
1967 Beiträge
30.09.2020 11:21
Ich würde in der Art schreiben:

Hiermit legen wir form und fristgerecht Einspruch gegen den Bescheid vom .... oder die Verwarnung vom... ein.

Begründung:

Das Verbotsschild war zum Zeitpunkt des Parkens nicht erkennbar, welches ihnen die beigefügten Fotos beweisen.

So ähnlich...viel Glück
30.09.2020 12:01
Zitat von Zirkonia85:

Zitat von kataleia:

Ich verstehe euch voll und würde es so formulieren:

Ihr schreiben hat uns sehr überrascht da keiner aus unserem Haushalt sich im Klaren darüber war in einem parkverbot geparkt zu haben.
Aus diesem Grund sind wir zur Stelle an der das Auto stand und wo das parkverbot gelten muss gefahren und mussten das entsprechende Schild erstmal suchen.
Bitte sehen sie sich hierzu das Bild im Anhang an.

Unserer Meinung nach ist das Schild nicht zu erkennen weshalb wir Widerspruch einlegen.

Mit freundlichen Grüßen...

Aber bitte nicht mit so vielen Fehlern und Einspruch muss es heißen... sorry


Ich schreibe wie immer am Handy bzw sogar mit spracheingabe ist doch klar dass es da nicht fehlerfrei ist
30.09.2020 12:05
Zitat von Zirkonia85:

Zitat von kataleia:

Ich verstehe euch voll und würde es so formulieren:

Ihr schreiben hat uns sehr überrascht da keiner aus unserem Haushalt sich im Klaren darüber war in einem parkverbot geparkt zu haben.
Aus diesem Grund sind wir zur Stelle an der das Auto stand und wo das parkverbot gelten muss gefahren und mussten das entsprechende Schild erstmal suchen.
Bitte sehen sie sich hierzu das Bild im Anhang an.

Unserer Meinung nach ist das Schild nicht zu erkennen weshalb wir Widerspruch einlegen.

Mit freundlichen Grüßen...

Aber bitte nicht mit so vielen Fehlern und Einspruch muss es heißen... sorry


Übrigens da du hier schon so schön von oben herab und belehrend schreibst:

https://www.widerreden.de/widerspruch-oder-einspru ch-unterschiede/

Zirkonia85
1967 Beiträge
30.09.2020 13:45
Zitat von kataleia:

Zitat von Zirkonia85:

Zitat von kataleia:

Ich verstehe euch voll und würde es so formulieren:

Ihr schreiben hat uns sehr überrascht da keiner aus unserem Haushalt sich im Klaren darüber war in einem parkverbot geparkt zu haben.
Aus diesem Grund sind wir zur Stelle an der das Auto stand und wo das parkverbot gelten muss gefahren und mussten das entsprechende Schild erstmal suchen.
Bitte sehen sie sich hierzu das Bild im Anhang an.

Unserer Meinung nach ist das Schild nicht zu erkennen weshalb wir Widerspruch einlegen.

Mit freundlichen Grüßen...

Aber bitte nicht mit so vielen Fehlern und Einspruch muss es heißen... sorry


Übrigens da du hier schon so schön von oben herab und belehrend schreibst:

https://www.widerreden.de/widerspruch-oder-einspru ch-unterschiede/


Das war nicht von oben herab. Nur du hast keine Kommas benutzt zb.

Und so schreibt man halt nicht. Ich schreibe sehr oft Einsprüche. Wenn jemand erst mal einen Roman schreibt mit Vorwürfen kommt das nicht gut an. Lieber ein 2 Zeiler mit Fakten.

Es sollte nur ein Tipp sein. Die ts wird es wahrscheinlich ganz anders gemacht haben.
Arielle30
2955 Beiträge
30.09.2020 18:08
Zitat von Zirkonia85:

Zitat von kataleia:

Zitat von Zirkonia85:

Zitat von kataleia:

Ich verstehe euch voll und würde es so formulieren:

Ihr schreiben hat uns sehr überrascht da keiner aus unserem Haushalt sich im Klaren darüber war in einem parkverbot geparkt zu haben.
Aus diesem Grund sind wir zur Stelle an der das Auto stand und wo das parkverbot gelten muss gefahren und mussten das entsprechende Schild erstmal suchen.
Bitte sehen sie sich hierzu das Bild im Anhang an.

Unserer Meinung nach ist das Schild nicht zu erkennen weshalb wir Widerspruch einlegen.

Mit freundlichen Grüßen...

Aber bitte nicht mit so vielen Fehlern und Einspruch muss es heißen... sorry


Übrigens da du hier schon so schön von oben herab und belehrend schreibst:

https://www.widerreden.de/widerspruch-oder-einspru ch-unterschiede/


Das war nicht von oben herab. Nur du hast keine Kommas benutzt zb.

Und so schreibt man halt nicht. Ich schreibe sehr oft Einsprüche. Wenn jemand erst mal einen Roman schreibt mit Vorwürfen kommt das nicht gut an. Lieber ein 2 Zeiler mit Fakten.

Es sollte nur ein Tipp sein. Die ts wird es wahrscheinlich ganz anders gemacht haben.


Warum machst du oft Einsprüche?
Zirkonia85
1967 Beiträge
30.09.2020 18:13
Zitat von Arielle30:

Zitat von Zirkonia85:

Zitat von kataleia:

Zitat von Zirkonia85:

...


Übrigens da du hier schon so schön von oben herab und belehrend schreibst:

https://www.widerreden.de/widerspruch-oder-einspru ch-unterschiede/


Das war nicht von oben herab. Nur du hast keine Kommas benutzt zb.

Und so schreibt man halt nicht. Ich schreibe sehr oft Einsprüche. Wenn jemand erst mal einen Roman schreibt mit Vorwürfen kommt das nicht gut an. Lieber ein 2 Zeiler mit Fakten.

Es sollte nur ein Tipp sein. Die ts wird es wahrscheinlich ganz anders gemacht haben.


Warum machst du oft Einsprüche?

Für Mandanten nicht für mich...also arbeitsmäßig
Arielle30
2955 Beiträge
30.09.2020 18:25
Zitat von Zirkonia85:

Zitat von Arielle30:

Zitat von Zirkonia85:

Zitat von kataleia:

...

Das war nicht von oben herab. Nur du hast keine Kommas benutzt zb.

Und so schreibt man halt nicht. Ich schreibe sehr oft Einsprüche. Wenn jemand erst mal einen Roman schreibt mit Vorwürfen kommt das nicht gut an. Lieber ein 2 Zeiler mit Fakten.

Es sollte nur ein Tipp sein. Die ts wird es wahrscheinlich ganz anders gemacht haben.


Warum machst du oft Einsprüche?

Für Mandanten nicht für mich...also arbeitsmäßig


Ach so
FoxMami
2969 Beiträge
09.10.2020 14:27
Zitat von Gwen85:

Die Gemeinde / Stadt ist verpflichtet, dass Straßenschilder gut sichtbar und einsehbar sein müssen und dies auf Grund der Wucherung der Hecke nicht der Fall ist. Das würde ich so mit dem beigefügten Foto in den Widerspruch schreiben.


Haben soebene eine Antwort bekommen, dass das Verfahren eingestellt wurde.
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