Mütter- und Schwangerenforum

Hilfe zur Interpretation § 16 BEEG

steffkus86
76 Beiträge
06.07.2021 09:43
Guten Morgen zusammen,

ich hab den § jetzt rauf und runter gelesen aber stehe scheinbar gehörig auf dem Schlauch.

Aktuell befinde ich mich in meiner zweijährigen Elternzeit, die Ende November endet. Nun möchte ich die Elternzeit um ein halbes Jahr verlängern. So weit so gut. Spätestens sieben Wochen vor Ende der Elternzeit die Verlängerung einreichen, Arbeitgeber muss nicht gesondert zustimmen.

Was wäre nun aber zu beachten, wenn ich danach das verbleibende halbe Jahr auch noch anhängen möchte/muss?

Hier finde ich nur, dass der Arbeitgeber beim dritten Teilabschnitt zustimmen muss, wenn dieser zwischen dem dritten und achten Lebensjahr des Kindes liegt, was hier nicht der Fall wäre. Wobei ich woanders gelesen habe, dass es sich auch wohl nur um diese Teilabschnitte handelt, wenn die Elternzeit unterbrochen wurde, was ja hier dann auch nicht der Fall ist.

Ich finde irgendwie nirgends eine Antwort ob diese Planung generell so möglich wäre, welche Fristen dann gelten und ob der Arbeitgeber zustimmen muss. Aber vielleicht überlese ich sie auch

Kennt sich jemand aus und kann mich bitte vom Schlauch schubsen
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