Ich könnt nur noch schreien
!!!BITTE ALLE MAL LESEN
12.01.2009 08:49
So hab mal gegoogelt und bin beim ADAC schlauer geworden *g*
Als der Auszug :
Als der Auszug :
Zitat:
Auffahrunfall
Bei einem Auffahrunfall liegt in der Regel das Verschulden beim auffahrenden Hintermann, da er den Sicherheitsabstand nicht eingehalten oder nicht aufgepaßt hat.
Aber die Faustregel „Wer auffährt, hat Schuld“ gilt nicht immer.
Bei einem Auffahrunfall geht man in der Regel davon aus, dass der Auffahrende zu schnell war und zu wenig Abstand zu seinem Vordermann gehalten hat. Es spricht daher zunächst einmal der so genannte „Beweis des ersten Anscheins“ für die Schuld des Auffahrenden.
Der ideale Autofahrer muss sich vorausschauend im Straßenverkehr bewegen und einen Abstand zu anderen Verkehrsteilnehmern einhalten, der es noch erlaubt, auf unvorhersehbare Ereignisse zu reagieren.
An einem Auffahrunfall hat nicht unbedingt der Auffahrende schuld, denn Schuld hat immer derjenige, der vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Verkehrsregeln verstoßen und dadurch den Unfall verursacht hat. So kann die Schuld auch beim Vordermann liegen, wenn er völlig unvermittelt eine Vollbremsung macht und dadurch den Unfall verursacht. Die Schuldfrage ist von den Umständen des Einzelfalls abhängig.
Ein Autofahrer, der eine Vollbremsung risikiert, weil kleine Tiere über die Straße laufen, die er nicht töten will, muss unter Umständen die Hälfte des Schadens tragen. Bei großen Tieren sieht das jedoch anders aus, da hier eine Kollision mit dem Tier gefährliche Folgen für den Menschen haben könnte.
Bei Massenkarambolagen auf Autobahnen wird die Schuldfrage besonders schwierig. Hier passiert es häufig, dass ein rechtzeitig anhaltendes Fahrzeug von einem sich zu schnell nähernden Fahrzeug von hinten gerammt wird und schuldlos in das vordere Fahrzeug geschoben wird.
Grundsätzlich muss rekonstruiert werden, was sich wirklich zugetragen hat.
Es gibt u.a. folgende Fälle bei denen der Auffahrende nicht zahlen mußte:
Eine Autofahrerin fuhr an einer grünen Linksabbiegerampel einem Fahrzeug auf, welches erst losfuhr und dann plötzlich eine Vollbremsung machte, Da das Fahrzeug vor ihr ohne verkehrsbedingten Grund abbremste, musste die Auffahrende nicht zahlen. Für die Richterin war der geringe Abstand zum Vordermann unerheblich: Im Großstadtverkehr müssen die Grünphasen an der Ampel ausgenutzt werden. Damit der Verkehr nicht behindert wird, sei es zulässig - so das Gericht – an der grünen Ampel mit geringem Abstand loszufahren. Dieses Urteil fällte das Amtsgericht München am 27. Juli 2001 (AZ: 345 C 10019/01).
In einem anderen Fall fädelte sich ein Autofahrer von einer Autobahnauffahrt kommend, direkt auf die Überholspur ein. Ein sehr schnell fahrendes Auto konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen und fuhr auf. Auch hier musste der Auffahrende nicht zahlen.
Vorsicht: Es gibt viele Betrüger, die sich den „Beweis des ersten Anscheins“ zu Nutze machen und bewusst Auffahrunfälle provozieren!
Auszug eines Urteils des KG vom 13.02.2006, AZ 12 U 470/05
1. Treffen starkes Bremsen ohne zwingenden Grund sowie Unaufmerksamkeit und/oder unzureichender Sicherheitsabstand zusammen, so fällt der Beitrag des Auffahrenden grundsätzlich doppelt so hoch ins Gewicht. Das führt dazu, das der Auffahrende vom Vorausfahrenden regelmässig Schadensersatz nach einer Quote von 1/3 verlangen kann.
2. Die Mithaftung des Vorausfahrenden ist umso grösser, je unwahrscheinlicher ein starkes plötzliches Abbremsen ist.
3. Vollzieht der mit einem Automatik-Fahrzeug nicht vertraute Vorausfahrende in einem Abstand von 75 - 100 m vor einer roten Ampel plötzlich eine Vollbremsung, weil er mit dem linken Fuss - in der Vorstellung, eine Kupplung zu treten - kräftig auf die Bremse tritt, kommt im Verhältnis zu dem unaufmerksam Auffahrenden eine Haftungsverteilung von 50 : 50 in Betracht. (Aus den Gründen: ...Je nach den Umständen des Einzelfalles kommt eine Haftung des Abbremsenden mit einer Quote von 1/2 oder sogar dessen volle Haftung in Betracht...).
Quelle: ADAC
12.01.2009 08:51
Mein Tipp immer schauen das man Zeugen dabei hat und bei einem Auffahrunfall mit mehr als nur 2 beteiligten die Polizei rufen , denn die können die Schuldfrage direkt beantworten.
12.01.2009 08:52
Also mir ist, als ich 3 Monate meinen Führerschein hatte jemand von hinten in die Seit gefahren. Ich hab Schuld bekommen, weil er und die drei in seinem Auto gesagt haben, ich hätte die Spur gewechselt ohne zu blinken. Stimmt nicht, wieso soll ich auf die rechte Spur wenn ich links abbiegen will. Naja ist auch wurst. Ich hab weder eine verlängerte Probezeit noch eine Nachprüfung machen müssen. Ich glaub da kommt es drauf an ob es Personenschäden gibt.
12.01.2009 08:55
Es kommt auf die Polizisten drauf an *denk*
Denn ich musste nichts machen, obwohl ich die volle schuld bekommen habe durch die Polizei.
Naja meine Angst hab ich erst nach 2 Jahren verloren.
Autobahn ist für mich immer ein nogo auf langen strecken.
Denn ich musste nichts machen, obwohl ich die volle schuld bekommen habe durch die Polizei.
Naja meine Angst hab ich erst nach 2 Jahren verloren.
Autobahn ist für mich immer ein nogo auf langen strecken.
12.01.2009 11:17
Soooo,ich bin jetzt schlauer.
Er hat sich jetzt nochmal kurz mit dem getroffen dem er hinten drauf gefahren ist.
Wir klären das jetzt über unsere Versicherung.
Und es ist so,das wenn man es nur der Versicherung meldet,(meist) keine Angst um seinen Führerschein haben muss.
Die Prozente gehen hoch (in unserem Fall auf 85%).
Ich hoffe das es das jetzt war..Unser Auto kann man hoffentlich noch irgentwie retten-.-
Danke für eure Hilfe
Er hat sich jetzt nochmal kurz mit dem getroffen dem er hinten drauf gefahren ist.
Wir klären das jetzt über unsere Versicherung.
Und es ist so,das wenn man es nur der Versicherung meldet,(meist) keine Angst um seinen Führerschein haben muss.
Die Prozente gehen hoch (in unserem Fall auf 85%).
Ich hoffe das es das jetzt war..Unser Auto kann man hoffentlich noch irgentwie retten-.-
Danke für eure Hilfe
12.01.2009 11:18
es ist mal wichtig das deinen schatz nix passiert ist.......und das mit der versicherung mach dir mal keinen kopf wen er schuldig ist klar dan geht die versicherung hoch....da kannste nix ändern und der beitrag erhöht sich.....und den führerschein bekommt er doch nicht weg dadurch.....nur wenn er alkohol gehabt hat.....aber das wird ja nicht der fall sein.....
12.01.2009 11:19
ich kenne nur den spruch: wenns hinten knallt,gibts vorne geld
viel glück
viel glück
12.01.2009 11:20
Meine Freund hatte vorgestern auch einen Unfall mit unserer Tochter... Zum glück ist denen nichts passiert...
Meine Tochter hat nur geschrien wie am Spieß, bis mein Freund sie aus dem Kindersitz geholt hat.
Ohh, dass weiß ich gar nicht, ob man dafür direkt den Führerschein abgenommen bekommt.
Bei dem Wetter sind die Unfälle ja nicht gerade selten...
Meine Tochter hat nur geschrien wie am Spieß, bis mein Freund sie aus dem Kindersitz geholt hat.
Ohh, dass weiß ich gar nicht, ob man dafür direkt den Führerschein abgenommen bekommt.
Bei dem Wetter sind die Unfälle ja nicht gerade selten...
12.01.2009 11:21
Zitat von melua23:
ich kenne nur den spruch: wenns hinten knallt,gibts vorne geld![]()
viel glück
![]()
Den kenn ich auch
12.01.2009 11:22
Nein Alkohol hatte er nicht..Da ist er zum Glück vernünftig..
Wenns hinten knallt,gibts vorne Geld.....
Der ist gut^^
Aber es ist ja jetzt alles geklärt.......
Wenns hinten knallt,gibts vorne Geld.....
Der ist gut^^ Aber es ist ja jetzt alles geklärt.......
12.01.2009 11:23
Zitat von Gummibärchen_15:
Meine Freund hatte vorgestern auch einen Unfall mit unserer Tochter... Zum glück ist denen nichts passiert...
Meine Tochter hat nur geschrien wie am Spieß, bis mein Freund sie aus dem Kindersitz geholt hat.
Ohh, dass weiß ich gar nicht, ob man dafür direkt den Führerschein abgenommen bekommt.
Bei dem Wetter sind die Unfälle ja nicht gerade selten...
Ohje die arme..hat sie sich wieder beruhigt??ich glaube ich wäre da erstmal auf meinen Freund los..Wir haben zum Glück nur einen alten Polo,da ist der Schaden an einer Hand abzählbar
12.01.2009 11:27
Zitat von DavesMama:ich denke dann bekommt er keine schuld.ansonsten ist das so das er den führerschein los ist,weil er ja dann noch in der probezeit ist...dann drück ich euch mal die daumen lg
Ich kanns nicht genau sagen ob er es verschuldet hat,es war so:
30Zone, 2 Wagen vor ihm war ein kleiner Transporter der plötzlich stark gebremst hat,der vorm ihm dann auch.und er ihm dann hinten drauf.....
Daten wurden ausgetauscht...
So ein scheiß aber auch![]()
12.01.2009 11:28
Zitat von DavesMama:
Zitat von Gummibärchen_15:
Meine Freund hatte vorgestern auch einen Unfall mit unserer Tochter... Zum glück ist denen nichts passiert...
Meine Tochter hat nur geschrien wie am Spieß, bis mein Freund sie aus dem Kindersitz geholt hat.
Ohh, dass weiß ich gar nicht, ob man dafür direkt den Führerschein abgenommen bekommt.
Bei dem Wetter sind die Unfälle ja nicht gerade selten...
Ohje die arme..hat sie sich wieder beruhigt??ich glaube ich wäre da erstmal auf meinen Freund los..Wir haben zum Glück nur einen alten Polo,da ist der Schaden an einer Hand abzählbar![]()
Ja sie hat sie schnell wieder beruhigt, als mein Freund sie auf dem Arm hatte.
Hat auch ganz munter mit dem Polizisten gespielt.
Zum Glück war es nicht seine Schuld, aber unserer Auto ist vorne ganz kaputt
Und wir wollten es verkaufen ...
23.01.2009 21:42
Also soweit ich weiß bekommt man bei nem Auffahrunfall der nicht wegen überhöhter Geschwindigkeit zustande kam, sondern wegen zeitweißer unachtsamkeit nur 35€ Busgeld aufgesdrückt und darf seinen Führerschein behalten. Noch nicht mal die Probezeit wird da verlängert.
So was kann jedem passieren (passiert selbst der Polizei
)
Bitte schildert eurer Versicherung den Unfallhergang so genau wie möglich - umso größer sind eure Chancen, dass die Versicherung Dinge findet die den anderen auch belasten - denn auch das grundlose starke Abbremsen kann zu einer Teilschuld führen.
Hauptsache ist doch das niemanden was passiert ist ;o)
So was kann jedem passieren (passiert selbst der Polizei
) Bitte schildert eurer Versicherung den Unfallhergang so genau wie möglich - umso größer sind eure Chancen, dass die Versicherung Dinge findet die den anderen auch belasten - denn auch das grundlose starke Abbremsen kann zu einer Teilschuld führen.
Hauptsache ist doch das niemanden was passiert ist ;o)
24.01.2009 01:39
Oh man das is ja doof und ich kann dich total verstehen. Als ich damals gerade in der 10 SSW war, rief mein Mann mich an, das er einen Unfall hatte. Hat auf dem Parkplatz vergessen, die Handbremse anzuziehen, kommt aus dem Laden und sucht unser Auto, das natürlich woanders stand, in einem anderen Auto um genau zu sein. Man möchte gar net meinen, welchen Schaden eine nicht angezogene Handbremse verursachen kann. Tja und nu sind wir wieder in SF 2. Echt schei.... sowas. Und mich noch so erschrecken dazu, das geht ja mal gar net.
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