Mütter- und Schwangerenforum

Ist das rechtens? Abmahnung

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Tscharmen
3969 Beiträge
19.03.2015 18:06
Zitat von CaféCortado:

Es braucht keine 3 Abmahnungen zu einer Kündigung, das ist ein weit verbreiteter Irrglaube.

In einem normalen Arbeitsverhältnis reicht eine Abmahnung und DANACH nochmal ein IDENTISCHER schwerwiegender Vorfall - d.h. der Arbeitnehmer hat trotz Abmahnung sein Verhalten nicht geändert . Unterschiedliche Sachverhalte (z.B. einmal wegen unentschuldigtem Fernbleiben, einmal wegen Beleidigung des Kollegen) summieren sich nicht auf - das selbe Fehlverhalten muss nochmal passieren. Die Abmahnung dient dazu, dass der Arbeitnehmer eine Möglichkeit bekommt, sein Verhalten zu ändern, bevor er gekündigt wird - und das reicht ein einziges Mal.

Richtig, und sobald er die dritte Abmahnung wegen derselben Sache geschrieben hat, ist eine Kündigung wegen dieser Sache nicht mehr möglich. --> Gewohnheitsrecht Ist das selbe wie beim Weinachtsgeld. Wenn der Chef nichts dazulegt, dass dies nur "Ausnahmsweise" ist ists beim Dritten Mal Pflicht und er muss weiterhin Weihnachtsgeld zahlen.
KratzeKatze
6126 Beiträge
19.03.2015 18:46
Zitat von Alaska:

Zitat von Vollblutmami:

Zitat von KratzeKatze:

Zitat von Vollblutmami:

Die Erste Abmahnung habs weil er angerufen hat er ist krank sägend wir es war ein Montag, und am Dienstag hat er die krankmeldung nicht morgens sondern abends gebracht.

Die zweite Gans weil er berufsschule hatte auch krank war und vergessen hatten nr der Schule anzurufen und nur beim Chef angerufen hat

Und die dritte gab heute weil er am dienstags em Werkstattleiter gesagt hatte er muss am Freitag in die Schule und heute "erst" dem Chef bescheid gab


alle Abmahnungen sind nicht rechtens über würden vor keinem Arbeitsgericht stand halten!


Was heißt das jetzt für uns?


Das stimmt so nicht.
Über die dritte Abmahnung lässt sich streiten. Das ist so ein Zwischenfall, aber er sollte jetzt ganz schnell schriftlich dagegen Einspruch erheben (mit der Begründung, warum er es so spät gesagt hat).

Aber warum hat dein Mann nicht sofort bei den ersten beiden Abmahnungen widersprochen? Ohne Widerspruch hat er die akzeptiert.
Jetzt kann er nicht mehr beweisen, dass die Krankmeldungen nicht zu spät kamen, wenn ich das richtig gelesen habe.


ich halte auch die erste Abmahnung für nicht rechtens.
dem AG kann egal sein, ob der AN die krankschreibung morgens oder abends abgibt.

man darf nicht vergessen, es besteht ein ausbildungsverhältnis.
ein auszubildender kennt sich arbeitsrechtlich gar nicht aus. aus diesem Grund bezweifle ich, das das Arbeitsgericht die Abmahnung anerkennt, weil der Widerspruch fehlt.
aber das sind nur Spekulationen von mir. ich hatte in der Vergangenheit immer nur mit Arbeitnehmern und nicht mit Azubis zu tun.
19.03.2015 19:12
Nein er hat keinen Wiederspruch eingelegt.

Muss aber dazu sagen in der ersten Abmahnung steht wegen fehlender Krankmeldung und in der zweiten wegen unentschuldigtem fehlen. Was in der dritten steht wissen wir noch nicht... Die kommt noch
Alaska
19370 Beiträge
19.03.2015 19:30
Zitat von Vollblutmami:

Nein er hat keinen Wiederspruch eingelegt.

Muss aber dazu sagen in der ersten Abmahnung steht wegen fehlender Krankmeldung und in der zweiten wegen unentschuldigtem fehlen. Was in der dritten steht wissen wir noch nicht... Die kommt noch


Das ist natürlich richtig doof. Warum hat er da nicht widersprochen und die Gründe somit als "richtig" akzeptiert? Das ist wirklich ein Schuldeingeständnis.

Eine Kündigung wird er sicher nicht (rechtens) kriegen, denn es stimmt schon, einen Azubi loszuwerden ist nicht einfach - aber prinzipiell möglich.
Dann müsstet ihr einen Anwalt einschalten und das Ganze im schlimmsten Fall vor dem Arbeitsgericht austragen.

Jetzt wartet mal ab, was in der nächsten Abmahnung stehen wird und zeigt das eurem Anwalt, was er dazu meint.
Schriftlichen Widerspruch einlegen ist aber das Mindeste.
Alaska
19370 Beiträge
19.03.2015 19:32
Zitat von KratzeKatze:

ich halte auch die erste Abmahnung für nicht rechtens.
dem AG kann egal sein, ob der AN die krankschreibung morgens oder abends abgibt.


Doch, die ist rechtens, soweit ich weiß.
Denn wir hier "wissen", dass er sie abends noch abgegeben hat. Der AG hat aber abgemahnt wegen fehlender Krankmeldungen.
Und wenn er da keinen Widerspruch einlegt, dann steht er ja praktisch dazu.
Im Nachhinein kann er (auch vor einem Gericht) nicht mehr beweisen, dass die Krankmeldung abgegeben wurde, es sei denn, der AG war noch so "doof" und hat sie an die Krankenkasse weitergeleitet. Das wäre noch die einzige Möglichkeit.

Ich glaub aber eh nicht, dass da eine Kündigung kommt. Azubis wird man schließlich wirklich schwer los. Für mich hört sich das eher nach Schickane an.
19.03.2015 19:33
Für mich klingt das ganz offensichtlich so, das der Chef ihn los werden möchte. Da hättet ihr definiti früher schalten müssen. Er soll sich bitte in seiner Schule mit einem Lehrer zusammen setzen und gucken was man da noch machen kann, die können einem meist auch schon weiter helfen.
19.03.2015 19:34
Zitat von Alaska:

Zitat von Vollblutmami:

Nein er hat keinen Wiederspruch eingelegt.

Muss aber dazu sagen in der ersten Abmahnung steht wegen fehlender Krankmeldung und in der zweiten wegen unentschuldigtem fehlen. Was in der dritten steht wissen wir noch nicht... Die kommt noch


Das ist natürlich richtig doof. Warum hat er da nicht widersprochen und die Gründe somit als "richtig" akzeptiert? Das ist wirklich ein Schuldeingeständnis.

Eine Kündigung wird er sicher nicht (rechtens) kriegen, denn es stimmt schon, einen Azubi loszuwerden ist nicht einfach - aber prinzipiell möglich.
Dann müsstet ihr einen Anwalt einschalten und das Ganze im schlimmsten Fall vor dem Arbeitsgericht austragen.

Jetzt wartet mal ab, was in der nächsten Abmahnung stehen wird und zeigt das eurem Anwalt, was er dazu meint.
Schriftlichen Widerspruch einlegen ist aber das Mindeste.


Ich habe ihn gefragt warum etc. da meinte er er weis dass es nicht rechtens ist keine vin den drei, er weis aber re auch nicht warum er keinen eingelegt hat.
19.03.2015 19:37
Zitat von Primadonna:

Für mich klingt das ganz offensichtlich so, das der Chef ihn los werden möchte. Da hättet ihr definiti früher schalten müssen. Er soll sich bitte in seiner Schule mit einem Lehrer zusammen setzen und gucken was man da noch machen kann, die können einem meist auch schon weiter helfen.


Ja nicht nur der Chef will ihn loshaben sondern auch der Werkstattleiter und ein Geselle alle anderen sind schon freiwillig gegangen.
Marf
29660 Beiträge
19.03.2015 19:50
Wie alt ist dein Mann?
19.03.2015 20:00
Zitat von Marf:

Wie alt ist dein Mann?


28
Marf
29660 Beiträge
19.03.2015 20:47
Zitat von Vollblutmami:

Zitat von Marf:

Wie alt ist dein Mann?


28

Sorry,aber dann kann er sich nicht mit Unwissenheit heraus reden.Mit 28 sollte man wissen was man bei beruflichen Schwierigkeiten zu tun oder zu lassen hat.
Und das er sich sofort abmelden und Bescheid geben muss wenn er krank ist oder sich verspätet.
Welpenschutz kann er mit fast 30 nicht mehr verlangen.
Krümel714
2489 Beiträge
19.03.2015 21:11
Eine Abmahnung kann doch auch aus der Personalakte entfernt werden, wenn sie nicht rechtmäßig war. Also nicht nachgewiesen werden kann, dass er gegen seinen Vertrag verstoßen hat. Und Akteneinsicht steht ihm zu. Er muss es nur soweit ich weiß anmelden. Er darf Kopien machen, aber nichts mitnehmen. Das würde ich nutzen, mich rechtlich beraten lassen und evtl die Ausbildung woanders beenden. Hoffe ich hatte das noch richtig im Kopf.
19.03.2015 21:32
Also die erste Abmahnung hätte Dein Mann nicht akzeptieren müssen, da er Montags Telefonisch Bescheid gegeben hat, und er dann im normal Fall 3 Tage Zeit hat die Krankmeldung rein zu reichen. Bei der 3 ist das so eine Sache, er hat zwar dem Schichtleiter rechtzeitig Bescheid gegeben, aber eben nicht dem Chef. Ich würde aber dennoch Widerspruch gegen die 3 Abmahnung einlegen, denn meiner Meinung nach hat der Schichtleiter hier falsche Angaben gemacht.
Sweetestpoison
1708 Beiträge
19.03.2015 21:53
Ich hätte gesagt dass keine dieser Abmahnungen rechtens ist.

Krankmeldung hat er richtig gemacht, sich telefonisch krank gemeldet
und die Post kann auch 2 Tage brauchen hätte er sie geschickt

Krankmeldung Schule: Bei uns musste in der Schule immer von der Firma entschuldigt werden. Die Firma musste angerufen werden und diese hat den Schüler dann schriftlich per Fax in der Berufsschule entschuldigt.

Und die dritte ist ja lachhaft.

Bitte bei der IHK melden und mit dem Klassenlehrer sprechen!!
19.03.2015 22:01
Zitat von Marf:

Zitat von Vollblutmami:

Zitat von Marf:

Wie alt ist dein Mann?


28

Sorry,aber dann kann er sich nicht mit Unwissenheit heraus reden.Mit 28 sollte man wissen was man bei beruflichen Schwierigkeiten zu tun oder zu lassen hat.
Und das er sich sofort abmelden und Bescheid geben muss wenn er krank ist oder sich verspätet.
Welpenschutz kann er mit fast 30 nicht mehr verlangen.


Das hat ja auch keiner gesagt, er weis ganz klar seine Pflichten, er weis nur nicht warum er keinen wiederspruch eingelegt hat, ich denke mal weis es sonst noch mehr böses Blut gegeben hätte. Er wollte schonmal den Betrieb wechseln und hat sich erkundigt, es hieß dann aber dass es ein schlechtes Bild auf IHN wirft wenn er wechselt. Das würde dann bedeuten als hätte er keine Ausdauer und würde nichts vertragen. Er hat auch versucht über das BBZ mit dem Chef zu reden. Die haben sich da alle an einen Tisch gesetzt. Kurz darauf wurde es besser auch das Mobbing und danach hat es doppelt so häftig wieder angefangen, mit dem Mobbing etc.

Kann man im Nachhinein noch wiederspruch einlegen? Für die ersten 2 Abmahnungen? Ist es denn überhaupt eine gute Lösung im Notfall vors Arbeitsgericht zu gehen? Ich meine wenn die Kündigung, sofern er jetzt eine bekommt bzw die Abmahnung nicht rechtens ist, bekommt ja der Chef eine auf den Deckel, und ich denke dass dann das Mobbing etc. noch stärker wird?
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