Mütter- und Schwangerenforum

Kennt sich jemand mit dem Unterhalt aus?

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Anonym 1 (205784)
11 Beiträge
03.12.2020 13:58
Zitat von K.B.:

Also die vollstreckbare Ausfertigung ist gut dass du die hast. Die braucht man aber, um weitere Maßnahmen einzuleiten, also der Beistand sollte diese eigentlich haben.
Ist es eine Urkunde eines Jugendamtes oder ein Gerichtsbeschluss? DA steht dann drin, Herr X verpflichtet sich, seinem Kind XY ab dem xxxx 100% (oder eben auch mehr) des Mindestunterhaltes zu zahlen, abzüglich des hälftugen Kindergeldes. Das wäre dynamisch, da sich der Unterhalt ja immer anpasst an Kindergelderhöhung oder Änderung der Düsseldorfer Tabelle.
Statisch heißt, es würde stehen, er verplichtet sich bpsw. 200 € monatlich zu leisten.


Es würde vom Jugendamt gemacht. Es ist in dem Falle dann dynamisch.
nilou
14024 Beiträge
03.12.2020 14:48
Zitat von Anonym 1 (205784):

Zitat von K.B.:

Also die vollstreckbare Ausfertigung ist gut dass du die hast. Die braucht man aber, um weitere Maßnahmen einzuleiten, also der Beistand sollte diese eigentlich haben.
Ist es eine Urkunde eines Jugendamtes oder ein Gerichtsbeschluss? DA steht dann drin, Herr X verpflichtet sich, seinem Kind XY ab dem xxxx 100% (oder eben auch mehr) des Mindestunterhaltes zu zahlen, abzüglich des hälftugen Kindergeldes. Das wäre dynamisch, da sich der Unterhalt ja immer anpasst an Kindergelderhöhung oder Änderung der Düsseldorfer Tabelle.
Statisch heißt, es würde stehen, er verplichtet sich bpsw. 200 € monatlich zu leisten.


Es würde vom Jugendamt gemacht. Es ist in dem Falle dann dynamisch.


Dann verstehe ich es erst recht nicht das es so lange dauert. Der Titel ist ja sogar vollstreckbar.
Anonym 1 (205784)
11 Beiträge
03.12.2020 17:05
Zitat von nilou:

Zitat von Anonym 1 (205784):

Zitat von K.B.:

Also die vollstreckbare Ausfertigung ist gut dass du die hast. Die braucht man aber, um weitere Maßnahmen einzuleiten, also der Beistand sollte diese eigentlich haben.
Ist es eine Urkunde eines Jugendamtes oder ein Gerichtsbeschluss? DA steht dann drin, Herr X verpflichtet sich, seinem Kind XY ab dem xxxx 100% (oder eben auch mehr) des Mindestunterhaltes zu zahlen, abzüglich des hälftugen Kindergeldes. Das wäre dynamisch, da sich der Unterhalt ja immer anpasst an Kindergelderhöhung oder Änderung der Düsseldorfer Tabelle.
Statisch heißt, es würde stehen, er verplichtet sich bpsw. 200 € monatlich zu leisten.


Es würde vom Jugendamt gemacht. Es ist in dem Falle dann dynamisch.


Dann verstehe ich es erst recht nicht das es so lange dauert. Der Titel ist ja sogar vollstreckbar.


Ich ja auch nicht, sie meint nur es ist so viel zu tun. Sie meinte gestern das diese Woche noch das Schreiben ankommen soll. Ich bin gespannt ob sich da denn endlich was tut.
K.B.
4968 Beiträge
03.12.2020 20:19
Also, wenn ich als Beistand sogar einen Titel vorliegen habe und auch die vollstreckbare Ausfertigung der Unterhaltsurkunde, ist das eine Arbeit von ca. 2 - 3 Stunden, einen Pfändung einzuleiten.
ICh würde da nun ganz schnell Druck machen und selber handeln.
Setze ein Schreiben an den Beistand auf, schicke ihr die vollstreckbare Ausfertigung und gleichen deinen Antrag auf Prozesskostenhilfe nebst den geforderten UNterlagen und bitte schriftlich darum, dass nun eine Pfändung eingeleitet wird.
Oder zahlt er den Betrag, der tituliert wurde und es geht darum die Urkunde abzuändern, weil er mehr zahlen könnte?
Anonym 1 (205784)
11 Beiträge
04.12.2020 13:24
Zitat von K.B.:

Also, wenn ich als Beistand sogar einen Titel vorliegen habe und auch die vollstreckbare Ausfertigung der Unterhaltsurkunde, ist das eine Arbeit von ca. 2 - 3 Stunden, einen Pfändung einzuleiten.
ICh würde da nun ganz schnell Druck machen und selber handeln.
Setze ein Schreiben an den Beistand auf, schicke ihr die vollstreckbare Ausfertigung und gleichen deinen Antrag auf Prozesskostenhilfe nebst den geforderten UNterlagen und bitte schriftlich darum, dass nun eine Pfändung eingeleitet wird.
Oder zahlt er den Betrag, der tituliert wurde und es geht darum die Urkunde abzuändern, weil er mehr zahlen könnte?


Ja genau er zahlt das was er müsste bzw. was damals ausgerechnet wurde. Nun sind aber schon etliche Jahre vergangen und er müsste nach der neuen Berechnung mehr bezahlen da sich seine Einkünfte gravierend geändert haben aber das tut er nicht und legt jedesmal Widerspruch ein wenn dann ein Schreiben mit Neuberechnung vom Jugendamt kommt.
K.B.
4968 Beiträge
04.12.2020 19:00
Zitat von Anonym 1 (205784):

Zitat von K.B.:

Also, wenn ich als Beistand sogar einen Titel vorliegen habe und auch die vollstreckbare Ausfertigung der Unterhaltsurkunde, ist das eine Arbeit von ca. 2 - 3 Stunden, einen Pfändung einzuleiten.
ICh würde da nun ganz schnell Druck machen und selber handeln.
Setze ein Schreiben an den Beistand auf, schicke ihr die vollstreckbare Ausfertigung und gleichen deinen Antrag auf Prozesskostenhilfe nebst den geforderten UNterlagen und bitte schriftlich darum, dass nun eine Pfändung eingeleitet wird.
Oder zahlt er den Betrag, der tituliert wurde und es geht darum die Urkunde abzuändern, weil er mehr zahlen könnte?


Ja genau er zahlt das was er müsste bzw. was damals ausgerechnet wurde. Nun sind aber schon etliche Jahre vergangen und er müsste nach der neuen Berechnung mehr bezahlen da sich seine Einkünfte gravierend geändert haben aber das tut er nicht und legt jedesmal Widerspruch ein wenn dann ein Schreiben mit Neuberechnung vom Jugendamt kommt.


Ok, also da ist dann ne Pfändung Quatsch. Dann schreib ihr, du möchtest, dass sie einen Antrag bei Gericht auf Abänderung der Urkunde stellt, sollte er nicht freiwillig die Urkunde abändern. Wenn sie als Beistand sicher ist, dass er mehr zahlen kann, dann hat sie auch vor Gericht alle Chancen.
Anonym 1 (205784)
11 Beiträge
04.12.2020 20:49
Zitat von K.B.:

Zitat von Anonym 1 (205784):

Zitat von K.B.:

Also, wenn ich als Beistand sogar einen Titel vorliegen habe und auch die vollstreckbare Ausfertigung der Unterhaltsurkunde, ist das eine Arbeit von ca. 2 - 3 Stunden, einen Pfändung einzuleiten.
ICh würde da nun ganz schnell Druck machen und selber handeln.
Setze ein Schreiben an den Beistand auf, schicke ihr die vollstreckbare Ausfertigung und gleichen deinen Antrag auf Prozesskostenhilfe nebst den geforderten UNterlagen und bitte schriftlich darum, dass nun eine Pfändung eingeleitet wird.
Oder zahlt er den Betrag, der tituliert wurde und es geht darum die Urkunde abzuändern, weil er mehr zahlen könnte?


Ja genau er zahlt das was er müsste bzw. was damals ausgerechnet wurde. Nun sind aber schon etliche Jahre vergangen und er müsste nach der neuen Berechnung mehr bezahlen da sich seine Einkünfte gravierend geändert haben aber das tut er nicht und legt jedesmal Widerspruch ein wenn dann ein Schreiben mit Neuberechnung vom Jugendamt kommt.


Ok, also da ist dann ne Pfändung Quatsch. Dann schreib ihr, du möchtest, dass sie einen Antrag bei Gericht auf Abänderung der Urkunde stellt, sollte er nicht freiwillig die Urkunde abändern. Wenn sie als Beistand sicher ist, dass er mehr zahlen kann, dann hat sie auch vor Gericht alle Chancen.


Er kann definitiv mehr zahlen und es sind ja so gar nur 70€ mehr im Monat.
Das klingt gut und ich werde sie drauf ansprechen. Freiwillig ohne Gericht wird er nie mehr zahlen da er was Geld angeht sehr geizig ist auch wenn es um sein Kind geht
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