Kennt sich jemand mit Mietrecht aus?
16.06.2020 20:42
Hallo zusammen,
vorbei: wir werden selbstverständlich diese Woche noch einen Termin beim Anwalt machen.
Es brennt mir aber jetzt schon auf den Zähnen, weil es mir keine Ruhe lässt.
Zur Situation:
Wir wohnen seit 7 Jahren in unserer Wohnung zur Miete. Jetzt ist das Haus durch unsere Vermieter zum 1.7 verkauft worden. Wir haben zufällig auch zum 1.7 eine neue Wohnung gefunden. Wir wollten hier eh raus
Jetzt ist es so, das wir heute erfahren haben, das wir noch komplett weiß streichen sollen und den Garten noch machen.
Unsere Mieter über uns sind bereits Mitte Mai ausgezogen und haben auch nichts renoviert.
Kann unser Vermieter das noch von uns verlangen? Das Haus ist ja verkauft. Ach so, es geht auch um die Kaution noch. Die wollen sie erst auszahlen, wenn alles gestrichen ist und der Garten gemacht ist.
Was sagt ihr dazu?
vorbei: wir werden selbstverständlich diese Woche noch einen Termin beim Anwalt machen.
Es brennt mir aber jetzt schon auf den Zähnen, weil es mir keine Ruhe lässt.
Zur Situation:
Wir wohnen seit 7 Jahren in unserer Wohnung zur Miete. Jetzt ist das Haus durch unsere Vermieter zum 1.7 verkauft worden. Wir haben zufällig auch zum 1.7 eine neue Wohnung gefunden. Wir wollten hier eh raus
Jetzt ist es so, das wir heute erfahren haben, das wir noch komplett weiß streichen sollen und den Garten noch machen.
Unsere Mieter über uns sind bereits Mitte Mai ausgezogen und haben auch nichts renoviert.
Kann unser Vermieter das noch von uns verlangen? Das Haus ist ja verkauft. Ach so, es geht auch um die Kaution noch. Die wollen sie erst auszahlen, wenn alles gestrichen ist und der Garten gemacht ist.
Was sagt ihr dazu?
Dieses Thema wurde anonym erstellt, weil:
Möchte nicht erkannt werden
16.06.2020 20:46
Zitat von Anonym 1 (204572):
Hallo zusammen,
vorbei: wir werden selbstverständlich diese Woche noch einen Termin beim Anwalt machen.
Es brennt mir aber jetzt schon auf den Zähnen, weil es mir keine Ruhe lässt.
Zur Situation:
Wir wohnen seit 7 Jahren in unserer Wohnung zur Miete. Jetzt ist das Haus durch unsere Vermieter zum 1.7 verkauft worden. Wir haben zufällig auch zum 1.7 eine neue Wohnung gefunden. Wir wollten hier eh raus
Jetzt ist es so, das wir heute erfahren haben, das wir noch komplett weiß streichen sollen und den Garten noch machen.
Unsere Mieter über uns sind bereits Mitte Mai ausgezogen und haben auch nichts renoviert.
Kann unser Vermieter das noch von uns verlangen? Das Haus ist ja verkauft. Ach so, es geht auch um die Kaution noch. Die wollen sie erst auszahlen, wenn alles gestrichen ist und der Garten gemacht ist.
Was sagt ihr dazu?
Netter Versuch vom Vermieter... Ich sag mal in 90% der Fälle hat er keine Chance auch nur etwas davon durch zu setzen.
Lass deinen Mietvertrag prüfen. Ganz oft müssen Mieter garnichts machen.
16.06.2020 20:46
Wie habt ihr die Wohnung denn bekommen? Komplett neu gestrichen?
16.06.2020 20:46
Garten gehört zur Mietsache
Aber sonst nichts dergleichen
Aber sonst nichts dergleichen
16.06.2020 20:51
Wenn ihr nicht gerade verstörende Malerreien an den Wänden habt ,müsst ihr garnix.Und wenn ihr vor kurzem (die Fristen kann man googlen ) gemalert habt, kannst du dir das auch sparen.
Garten kommt drauf an....gemäht und entwildert würde ich ihn schon übergeben.
Es müsste im Vertrag stehen.Steht da nichts ,muss man auch nichts machen.
Garten kommt drauf an....gemäht und entwildert würde ich ihn schon übergeben.
Es müsste im Vertrag stehen.Steht da nichts ,muss man auch nichts machen.
16.06.2020 20:55
Wie habt ihr die Wohnung damals bei Einzug übernommen? War sie renoviert / frisch tapeziert / gestrichen?
Die Farbe darf normal nicht vorgegeben werden, es muss also nicht weiß sein. Andere helle Töne gehen auch.
Beim Garten ist es oft so dass er in den ursprünglichen Zustand versetzt werden muss.
Da kommt es aber auch darauf an was ihr dort in den letzten Jahren gemacht habt
Die Farbe darf normal nicht vorgegeben werden, es muss also nicht weiß sein. Andere helle Töne gehen auch.
Beim Garten ist es oft so dass er in den ursprünglichen Zustand versetzt werden muss.
Da kommt es aber auch darauf an was ihr dort in den letzten Jahren gemacht habt
16.06.2020 20:56
Zitat von Marf:
Wenn ihr nicht gerade verstörende Malerreien an den Wänden habt ,müsst ihr garnix.Und wenn ihr vor kurzem (die Fristen kann man googlen ) gemalert habt, kannst du dir das auch sparen.
Garten kommt drauf an....gemäht und entwildert würde ich ihn schon übergeben.
Es müsste im Vertrag stehen.Steht da nichts ,muss man auch nichts machen.
Im Vertrag steht den Garten mähen und vom Umkraut befreien.
Mähen wäre ja kein Problem, nur Unkraut ist sooooo viel hier jedes Jahr. Damit waren wir immer Wochen beschäftigt.
Ich frag halt nur, weil es ja auch halt verkauft ist und der neue Eigentümer ja eh alles „neu“ macht.
Mal sehen was ein Anwalt dazu sagt.
Was wir halt auch so unverschämt finden, uns das 2 Wochen vor Auszug mitzuteilen
16.06.2020 20:57
Zitat von Ella-Bella:
Wie habt ihr die Wohnung denn bekommen? Komplett neu gestrichen?
Garten sah aus wie Sau und die Wände mussten wir auch komplett erst weiß streichen und dann mit anderer Farbe halt drüber
16.06.2020 21:02
Zitat von Anonym 1 (204572):
Zitat von Ella-Bella:
Wie habt ihr die Wohnung denn bekommen? Komplett neu gestrichen?
Garten sah aus wie Sau und die Wände mussten wir auch komplett erst weiß streichen und dann mit anderer Farbe halt drüber
Soweit ich weiß müsst ihr bei Auszug nichts renovieren, wenn die Wohnung von euch beim Einzug gestrichen/Instand gesetzt wurde.
Verhält sich beim Garten auch so.
16.06.2020 21:03
Zitat von Anonym 1 (204572):
Zitat von Marf:
Wenn ihr nicht gerade verstörende Malerreien an den Wänden habt ,müsst ihr garnix.Und wenn ihr vor kurzem (die Fristen kann man googlen ) gemalert habt, kannst du dir das auch sparen.
Garten kommt drauf an....gemäht und entwildert würde ich ihn schon übergeben.
Es müsste im Vertrag stehen.Steht da nichts ,muss man auch nichts machen.
Im Vertrag steht den Garten mähen und vom Umkraut befreien.
Mähen wäre ja kein Problem, nur Unkraut ist sooooo viel hier jedes Jahr. Damit waren wir immer Wochen beschäftigt.
Ich frag halt nur, weil es ja auch halt verkauft ist und der neue Eigentümer ja eh alles „neu“ macht.
Mal sehen was ein Anwalt dazu sagt.
Was wir halt auch so unverschämt finden, uns das 2 Wochen vor Auszug mitzuteilen
Wenn du den neuen Besitzer kennst frag ihn ob er darauf Wrt legt und er soll es deinem Vermieter mitteilen wegen der Kaution.
16.06.2020 21:06
Zitat von Marf:
Zitat von Anonym 1 (204572):
Zitat von Marf:
Wenn ihr nicht gerade verstörende Malerreien an den Wänden habt ,müsst ihr garnix.Und wenn ihr vor kurzem (die Fristen kann man googlen ) gemalert habt, kannst du dir das auch sparen.
Garten kommt drauf an....gemäht und entwildert würde ich ihn schon übergeben.
Es müsste im Vertrag stehen.Steht da nichts ,muss man auch nichts machen.
Im Vertrag steht den Garten mähen und vom Umkraut befreien.
Mähen wäre ja kein Problem, nur Unkraut ist sooooo viel hier jedes Jahr. Damit waren wir immer Wochen beschäftigt.
Ich frag halt nur, weil es ja auch halt verkauft ist und der neue Eigentümer ja eh alles „neu“ macht.
Mal sehen was ein Anwalt dazu sagt.
Was wir halt auch so unverschämt finden, uns das 2 Wochen vor Auszug mitzuteilen
Wenn du den neuen Besitzer kennst frag ihn ob er darauf Wrt legt und er soll es deinem Vermieter mitteilen wegen der Kaution.
Leider kennen wir den noch nicht
16.06.2020 21:08
Ihr habt viel Unkraut?
Ganz ehrlich... drüber mit dem Rasenmäher und fertig.
Ganz ehrlich... drüber mit dem Rasenmäher und fertig.
16.06.2020 21:25
Zitat von Earl2017:
Ihr habt viel Unkraut?
Ganz ehrlich... drüber mit dem Rasenmäher und fertig.
Ja ich glaub im Notfall mach ich das auch
16.06.2020 21:44
Nein. Diese Klausel dass alles renoviert werden muss gibt es nicht mehr/ ist nicht rechtens. Allerdings kann der Vermieter verlangen dass bunte Wände weiß gestrichen werden. Es kommt auch darauf an wie lange man dort gewohnt hat. Ich habe bei Auszug renoviert weil man nach einer gewissen Zeit verpflichtet ist zu streichen ( Klausel Schönheitsreparaturen) und ich tatsächlich mehr als 7 Jahre dort gewohnt habe. Aber sicher dich lieber juristisch ab.
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