Mütter- und Schwangerenforum

Kindesunterhalt, wenn der Ex Partner in Elternzeit geht

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Traumtänzerin84
10693 Beiträge
16.09.2022 20:26
Zitat von JuRa1014:

Zitat von Waffel:

Zitat von Traumtänzerin84:

Zitat von Mimolino:

...
Na doch, auch wenn ich mich damit jetzt wieder unbeliebt mache, wenn man 4x im Jahr in Urlaub fahren kann + diverser Hotelwochenenden + neuen Autos usw könnte man jetzt auch sagen, dass man dann eben den Unterhalt für diese Zeit ansparen muss wenn er so lange in Elternzeit gehen will. Er hat ja nicht nur Verantwortung für sein neues Leben sondern eben auch für seine beiden anderen Kinder.

Zumal er, wenn sie Unterhaltsvorschuss bekommt den ja auch zurück zahlen muss. Zurecht find ich.


Ich kenne mich mit diesen Themen nicht aus, aber Danke an Dich. Genau dieses waren meine Gedanken beim Lesen.

JuRa, ich kann nachvollziehen, warum Du diese Lebensumstände aufgelistet hast und ich kann daraus keinen Neid oä erkennen. Ich wünsche Deinen Kindern (und auch Dir finanziell), dass Ihr nicht Im Regen stehen gelassen werdet. Bei all seinen Gedanken um seine neue Frau und zukünftige Familie/ Kinder sollte Dein Ex seine eigenen beiden, existierenden Kinder doch nicht so aus dem Blick verlieren. Nicht Du erhältst den Unterhalt aus Spaß, es ist das gute Recht seiner Kinder. Nilou's Vorschlag liest sich zielführend.
danke, dass ihr das versteht. Es ist wirklich kein Neid da, nur absolutes Unverständnis. Kaum Geld für den Unterhalt (seine Worte waren, als der Krieg los ging: "jetzt ist der sprit so teuer und der Unterhalt so hoch- ich weiß bald gar nicht mehr, wie ich zur Arbeit kommen soll!" - nach dieser Aussage folgten bis jetzt 3 Urlaube (Nr. 4 startet übermorgen), mindestens 4 Wochenenden woanders und die eigene Hochzeit mit ca. 30 Gästen und eben erfuhr ich von ihm, dass er unbezahlten Urlaub die letzten Tage genommen hatte, weil seine Frau ja das Kind verloren hat. Er hat keinen Urlaub mehr und der Arzt wollte ihn letzte Woche deswegen schon nicht krank schreiben).

Aber habe ich das dann jetzt richtig verstanden, dass ich, für den Fall, dass er das so machen würde, und nicht zahlen könnte, Unterhaltsvorschuss beantragen könnte?
Wenn der Papa keinen Unterhalt zahlen kann kann Mama (natürlich die ganze Konstellation auch umgedreht) Unterhaltsvorschuss beantragen, dieser muss von dem Elternteil der zahlen müsste dann zurück gezahlt werden. Ob das bei Elternzeit auch gilt weiß ich nicht, lass dich am besten beim Jugendamt mal beraten und mach da wirklich eine Beistandsschaft, dann brauchst du dich nicht damit rum ärgern.
nilou
14053 Beiträge
16.09.2022 20:37
Ja wenn er nicht zahlen kann bekommst du Unterhaltsvorschuss.

Dann muss dein Ex dem JA seine gesamte Einkommenssituation etc offenlegen und es nach der Elternzeit zurückzahlen. Punkt 1 hat bei meinem Ex dazu geführt das er ganz plötzlich den Mindestunterhalt gezahlt hat. Das Jugendamt hat mir diesen Unterhaltsanspruch dann auch durch einen Titel abgesichert.

Also von demher,. Wenn es wirklich soweit kommt mach eine Beistandschaft und beantrage Unterhaltsvorschuss.
Litschi
1121 Beiträge
16.09.2022 21:05
Lass mithilfe der Beistandschaft einen Titel festlegen. Unabhängig vom Lebensumstand würde er das Geld (nach-) zahlen müssen! Hier ist derjenige gerade arbeitslos und trotzdem nicht befreit. Er baut Schulden bei uns auf, wenn er nicht überweist.
DieOhneNamen
28897 Beiträge
16.09.2022 21:55
Huhu.

Ich hätte nun auch laienhaft behauptet,du bekommst dann den Mindestsatz bzw Vorschuss und er zahlt später zurück.

Was ich nun aber noch loswerden muss...

Deine Aufzählungen haben mich nicht gestört , aber dass du es als negativ aufzählst,dass er wegen einer FG unbezahlter Urlaub nimmt,schon.
Nicht nur seine Freundin hat ein Kind verloren, auch er selbst.

Würde hier die Freundin aus ihrer Perspektive berichten wäre der Tonus genau umgekehrt...
JuRa1014
6112 Beiträge
16.09.2022 22:35
Zitat von DieOhneNamen:

Huhu.

Ich hätte nun auch laienhaft behauptet,du bekommst dann den Mindestsatz bzw Vorschuss und er zahlt später zurück.

Was ich nun aber noch loswerden muss...

Deine Aufzählungen haben mich nicht gestört , aber dass du es als negativ aufzählst,dass er wegen einer FG unbezahlter Urlaub nimmt,schon.
Nicht nur seine Freundin hat ein Kind verloren, auch er selbst.

Würde hier die Freundin aus ihrer Perspektive berichten wäre der Tonus genau umgekehrt...
du verstehst das falsch. Ich habe da vollstes Verständnis für. Für mich passt das nur nicht zusammen, warum das geht, wenn das Geld so knapp ist.
Und, vielleicht, weil da auch ein wenig das Persönliche zukommt: für seine Kinder macht er so etwas nicht. Da werden nicht mal die Kranktage genommen, wenn ein Kind kranl ist, weil er dann weniger Geld hat - seine Worte, nicht meine. Als er im letzten Jahr die Kinder 2 Wochen über die Betreuungstage wegen Corona hatte (ich war davor bereits 4 Wochen damit zuhause und musste irgendwann ja auch wieder arbeiten), hat er deswegen den Unterhalt gekürzt. Ihm fehlte ja sein volles Gehalt.

Dass er trauert und unglücklich ist und leidet, bei ihr sein möchte... das verstehe ich voll und ganz. Dass das aber jetzt geht und bei unseren Kindern nicht, das nicht.
Ist ein Kind krank, meldet er sich ebenfalls nicht mehr und fragt nach. Da bekomme ich dann zu hören:"naja, ich dachte, du meldest dich schon, wenn was ist!"
MaraSven
2694 Beiträge
17.09.2022 05:15
Wenn er weniger Geld zur Verfügung hat, muss er auch weniger Unterhalt bezahlen.
Als mein Ex in Kurzarbeit war, wurde für diesen Zeitraum auch weniger Unterhalt angesetzt.
nilou
14053 Beiträge
17.09.2022 05:19
Zitat von MaraSven:

Wenn er weniger Geld zur Verfügung hat, muss er auch weniger Unterhalt bezahlen.
Als mein Ex in Kurzarbeit war, wurde für diesen Zeitraum auch weniger Unterhalt angesetzt.


So pauschal kann man das nicht sagen. Kommt auch daraufhin warum er weniger Geld hat. Sonst würden sich ja einige absichtlich in Arbeitslosigkeit, Teilzeit und co. begeben um sich vor dem Unterhalt zu drücken.

Elternzeit dürfte ein Spezialfall sein. Da aber „neue“ Kinder keinen Vorrang vor „alten“ haben müsste hier irgendwas mit Mindesunterhalt etc greifen.
nilou
14053 Beiträge
17.09.2022 05:24
Zitat von JuRa1014:

Zitat von DieOhneNamen:

Huhu.

Ich hätte nun auch laienhaft behauptet,du bekommst dann den Mindestsatz bzw Vorschuss und er zahlt später zurück.

Was ich nun aber noch loswerden muss...

Deine Aufzählungen haben mich nicht gestört , aber dass du es als negativ aufzählst,dass er wegen einer FG unbezahlter Urlaub nimmt,schon.
Nicht nur seine Freundin hat ein Kind verloren, auch er selbst.

Würde hier die Freundin aus ihrer Perspektive berichten wäre der Tonus genau umgekehrt...
du verstehst das falsch. Ich habe da vollstes Verständnis für. Für mich passt das nur nicht zusammen, warum das geht, wenn das Geld so knapp ist.
Und, vielleicht, weil da auch ein wenig das Persönliche zukommt: für seine Kinder macht er so etwas nicht. Da werden nicht mal die Kranktage genommen, wenn ein Kind kranl ist, weil er dann weniger Geld hat - seine Worte, nicht meine. Als er im letzten Jahr die Kinder 2 Wochen über die Betreuungstage wegen Corona hatte (ich war davor bereits 4 Wochen damit zuhause und musste irgendwann ja auch wieder arbeiten), hat er deswegen den Unterhalt gekürzt. Ihm fehlte ja sein volles Gehalt.

Dass er trauert und unglücklich ist und leidet, bei ihr sein möchte... das verstehe ich voll und ganz. Dass das aber jetzt geht und bei unseren Kindern nicht, das nicht.
Ist ein Kind krank, meldet er sich ebenfalls nicht mehr und fragt nach. Da bekomme ich dann zu hören:"naja, ich dachte, du meldest dich schon, wenn was ist!"


Das ist ja mal ein Schätzchen. Ich würde beim JA einen Beratungstermin machen und mal grundsätzlich Sachen rechtlich abklären lassen. Und klar es ist wahrscheinlich mehr oder weniger Ruhe drin und deshalb will man oder hat man an den Sachen nicht gerührt. Aber eine Beistandschaft und Titulierung wäre gut. In dem Zuge wird deinem Ex auch klar, das er zB um die Höhe des Unterhaltsvorschusses nicht drum rum kommt.
MaraSven
2694 Beiträge
17.09.2022 05:29
Zitat von nilou:

Zitat von MaraSven:

Wenn er weniger Geld zur Verfügung hat, muss er auch weniger Unterhalt bezahlen.
Als mein Ex in Kurzarbeit war, wurde für diesen Zeitraum auch weniger Unterhalt angesetzt.


So pauschal kann man das nicht sagen. Kommt auch daraufhin warum er weniger Geld hat. Sonst würden sich ja einige absichtlich in Arbeitslosigkeit, Teilzeit und co. begeben um sich vor dem Unterhalt zu drücken.

Elternzeit dürfte ein Spezialfall sein. Da aber „neue“ Kinder keinen Vorrang vor „alten“ haben müsste hier irgendwas mit Mindesunterhalt etc greifen.


Darauf kommt es nicht an… wenn er weniger Geld verdient/bekommt, egal aus welchen Gründen… warum sollte er dann noch den normalen Unterhalt bezahlen?!
Damit er sich in Schulden stürzt?

Ich würde den Unterhalt dann einfach von einer entsprechenden Stelle berechnen lassen… solange er nicht zu wenig Geld zur Verfügung hat, muss er ja trotzdem einen Teil zahlen
Und wegen dem Unterhalt kann man ihn ja auch nicht zwingen, nicht in Elternzeit zu gehen… wenn es deren Lebensumstände so verlangen, dann ist das nunmal so.
Zumal das ohnehin Zukunftsmusik ist… seine Partnerin ist noch nichtmal schwanger… ich würde mir da Gedanken machen, wenn es soweit ist und nicht jetzt schon „rumspinnen“ mit „was wäre wenn“…
nilou
14053 Beiträge
17.09.2022 05:57
Zitat von MaraSven:

Zitat von nilou:

Zitat von MaraSven:

Wenn er weniger Geld zur Verfügung hat, muss er auch weniger Unterhalt bezahlen.
Als mein Ex in Kurzarbeit war, wurde für diesen Zeitraum auch weniger Unterhalt angesetzt.


So pauschal kann man das nicht sagen. Kommt auch daraufhin warum er weniger Geld hat. Sonst würden sich ja einige absichtlich in Arbeitslosigkeit, Teilzeit und co. begeben um sich vor dem Unterhalt zu drücken.

Elternzeit dürfte ein Spezialfall sein. Da aber „neue“ Kinder keinen Vorrang vor „alten“ haben müsste hier irgendwas mit Mindesunterhalt etc greifen.


Darauf kommt es nicht an… wenn er weniger Geld verdient/bekommt, egal aus welchen Gründen… warum sollte er dann noch den normalen Unterhalt bezahlen?!
Damit er sich in Schulden stürzt?

Ich würde den Unterhalt dann einfach von einer entsprechenden Stelle berechnen lassen… solange er nicht zu wenig Geld zur Verfügung hat, muss er ja trotzdem einen Teil zahlen
Und wegen dem Unterhalt kann man ihn ja auch nicht zwingen, nicht in Elternzeit zu gehen… wenn es deren Lebensumstände so verlangen, dann ist das nunmal so.
Zumal das ohnehin Zukunftsmusik ist… seine Partnerin ist noch nichtmal schwanger… ich würde mir da Gedanken machen, wenn es soweit ist und nicht jetzt schon „rumspinnen“ mit „was wäre wenn“…


Doch. Es gibt Regelungen zum Schutz der Kinder bzgl. Unterhalt. Unterhalt ist für Kinder idR Existenzsichernd.

Es kann und darf nicht sein sich dieser absichtlich zu entziehen. Sonst kann ja jeder Unterhaltspflichtigen einfach kündigen oder seien Arbeitszeiten reduzierender sich einen schlechter bezahlten Job suchen um den Unterhakt zu reduzieren oder einzustellen. Im Gegenteil. Bei Unterhaltspflicht muss man mehr „Engagement“ zeigen um dieser Pflicht nachzukommen.

Zu Schulden: klar. Unterhaltsvorschuss muss er auch zurückzahlen. Unterhaltsschulden können übrigens auch nicht über die Privatinsolvenz wegfallen. Unterhalt ist ein wichtige Pflicht. Die steht vor vielen anderen. Perspektivwechsel: was soll die Mutter machen? Kredit/Schulden machen um den fehlenden Unterhalt auszugleichen?

Und was heißt Zukunftsmusik, die Partnerin war gerade bereits schwanger. Und für die TS ist es wichtig finanziell zu planen. Gerade bei 2 Kindern macht das finanziell schon was aus.
nilou
14053 Beiträge
17.09.2022 06:58
https://www.unterhalt.com/unterhalt-waehrend-elter nzeit.html

„Tipp 3: Aber: Als Unterhaltsverpflichteter brauchen Sie für die Elternzeit plausible Gründe
Allerdings müssen Sie beachten, dass die Rechtsprechung Fällen vorbeugen möchte, in denen Elternteile Elternzeit nehmen, um sich der Unterhaltspflicht gegenüber einem Kind aus erster Ehe zu entziehen. Dies wäre dann rechtsmissbräuchlich. Daher sollten Sie in der Lage sein, einem Gericht zu erklären, dass Sie gute Gründe haben, dass gerade Sie und nicht der andere Elternteil die Elternzeit nimmt.“

„In der Praxis prüfen die Gerichte allerdings, ob die in der neuen Ehe vereinbarte Rollenverteilung es rechtfertigt, die Unterhaltsansprüche des Kindes aus einer früheren Beziehung hintenanzustellen.

S trecken Sie das Elterngeld auf den doppelten Zeitraum, kommt es darauf an, wem gegenüber Sie unterhaltspflichtig sind. Denn gegenüber Ihrem ersten Kind können Sie sich nur eingeschränkt auf den Selbstbehalt berufen. Gegenüber Ihren Ex-Partner dürfen Sie damit den Unterhalt entsprechend reduzieren, gegenüber Ihrem ersten Kind im Zweifel nicht .“

Das Fett markierte ist auch wichtig. Durch die Streckung des Elterngeldes auf 2 Jahre bekommt man ja weniger.

Grundsätzlich kommt es auf den Einzelfall an. Er kann in Elternzeit gehen, das Geld strecken wie er will. Aber es darf eben nicht mißbräuchlich sein um sich zu drücken. In Höhe des Unterhaltsvorschusses muss er eh zahlen. Und die Frage ist auch was das Familieneinkommen seiner „neuen“ Familie ist. Also alles nicht so einfach und va individuell. Deshalb wirklich beim zuständigen JA mal beraten lassen.
JuRa1014
6112 Beiträge
17.09.2022 09:08
Zitat von MaraSven:

Zitat von nilou:

Zitat von MaraSven:

Wenn er weniger Geld zur Verfügung hat, muss er auch weniger Unterhalt bezahlen.
Als mein Ex in Kurzarbeit war, wurde für diesen Zeitraum auch weniger Unterhalt angesetzt.


So pauschal kann man das nicht sagen. Kommt auch daraufhin warum er weniger Geld hat. Sonst würden sich ja einige absichtlich in Arbeitslosigkeit, Teilzeit und co. begeben um sich vor dem Unterhalt zu drücken.

Elternzeit dürfte ein Spezialfall sein. Da aber „neue“ Kinder keinen Vorrang vor „alten“ haben müsste hier irgendwas mit Mindesunterhalt etc greifen.


Darauf kommt es nicht an… wenn er weniger Geld verdient/bekommt, egal aus welchen Gründen… warum sollte er dann noch den normalen Unterhalt bezahlen?!
Damit er sich in Schulden stürzt?

Ich würde den Unterhalt dann einfach von einer entsprechenden Stelle berechnen lassen… solange er nicht zu wenig Geld zur Verfügung hat, muss er ja trotzdem einen Teil zahlen
Und wegen dem Unterhalt kann man ihn ja auch nicht zwingen, nicht in Elternzeit zu gehen… wenn es deren Lebensumstände so verlangen, dann ist das nunmal so.
Zumal das ohnehin Zukunftsmusik ist… seine Partnerin ist noch nichtmal schwanger… ich würde mir da Gedanken machen, wenn es soweit ist und nicht jetzt schon „rumspinnen“ mit „was wäre wenn“…
Sie war ja schon schwanger. Kann jetzt auch wieder schnell gehen. Und ja, ich möchte vorbereitet sein. Sie war jetzt schon in der 12. Woche. Von der Ausschabung wollte mein ex mir auch nichts erzählen, dass habe ich durch Zufall erfahren, als ich ihn Freitags anrief und ihm mitteilen wollte, dass meine Eltern die Kinder zu ihm zur Arbeit bringen. Das machen sie Freitags öfter, wenn ich arbeiten bin, damit er sie nach der Arbeit nicht noch extra abholen muss. Somit erfuhren wir dann 2 Stunden vorher, dass er nicht auf der Arbeit ist und die Kinder doch bitte zu ihm nach Hause gebracht werden sollen. Es soll jetzt nichts heißen, dass er mir DAS hätte erzählen sollen, aber eine Info, dass er die kinder zuhause in Empfang nimmt, wäre gut gewesen. Es sind die Kleinigkeiten, die mich dazu bringen, mich jetzt schon darüber zu informieren.
Seitdem er verheiratet ist, spricht er kaum noch mit mir. Sobald sie in der Nähe ist, wird er mir gegenüber sehr unfreundlich. Sie seit der Hochzeit ebenfalls. Vorher war alles soweit weitergehend in Ordnung, also so, dass man miteinander reden kann.

Und da er mir damals vor der Trennung immer schon drohte, mir die Kinder wegzunehmen, damit ich nicht gehe oder er letztes Jahr die Kinder trennen wollte und den Großen zu sich holen wollte, traue ich ihm leider viel zu. Eben auch das mit der Elternzeit.
Aus diesem Grund erkundige ich mich dann lieber rechtzeitig.
JuRa1014
6112 Beiträge
17.09.2022 09:10
Zitat von nilou:

https://www.unterhalt.com/unterhalt-waehrend-elter nzeit.html

„Tipp 3: Aber: Als Unterhaltsverpflichteter brauchen Sie für die Elternzeit plausible Gründe
Allerdings müssen Sie beachten, dass die Rechtsprechung Fällen vorbeugen möchte, in denen Elternteile Elternzeit nehmen, um sich der Unterhaltspflicht gegenüber einem Kind aus erster Ehe zu entziehen. Dies wäre dann rechtsmissbräuchlich. Daher sollten Sie in der Lage sein, einem Gericht zu erklären, dass Sie gute Gründe haben, dass gerade Sie und nicht der andere Elternteil die Elternzeit nimmt.“

„In der Praxis prüfen die Gerichte allerdings, ob die in der neuen Ehe vereinbarte Rollenverteilung es rechtfertigt, die Unterhaltsansprüche des Kindes aus einer früheren Beziehung hintenanzustellen.

S trecken Sie das Elterngeld auf den doppelten Zeitraum, kommt es darauf an, wem gegenüber Sie unterhaltspflichtig sind. Denn gegenüber Ihrem ersten Kind können Sie sich nur eingeschränkt auf den Selbstbehalt berufen. Gegenüber Ihren Ex-Partner dürfen Sie damit den Unterhalt entsprechend reduzieren, gegenüber Ihrem ersten Kind im Zweifel nicht .“

Das Fett markierte ist auch wichtig. Durch die Streckung des Elterngeldes auf 2 Jahre bekommt man ja weniger.

Grundsätzlich kommt es auf den Einzelfall an. Er kann in Elternzeit gehen, das Geld strecken wie er will. Aber es darf eben nicht mißbräuchlich sein um sich zu drücken. In Höhe des Unterhaltsvorschusses muss er eh zahlen. Und die Frage ist auch was das Familieneinkommen seiner „neuen“ Familie ist. Also alles nicht so einfach und va individuell. Deshalb wirklich beim zuständigen JA mal beraten lassen.
das hatte ich auch gelesen. Und weiter unten stand es dann wieder so komisch, dass er nicht zahlen müsse, wenn er nicht könne. Jedenfalls hab ich das so verstanden.
JuRa1014
6112 Beiträge
17.09.2022 09:13
Zitat von MaraSven:

Zitat von nilou:

Zitat von MaraSven:

Wenn er weniger Geld zur Verfügung hat, muss er auch weniger Unterhalt bezahlen.
Als mein Ex in Kurzarbeit war, wurde für diesen Zeitraum auch weniger Unterhalt angesetzt.


So pauschal kann man das nicht sagen. Kommt auch daraufhin warum er weniger Geld hat. Sonst würden sich ja einige absichtlich in Arbeitslosigkeit, Teilzeit und co. begeben um sich vor dem Unterhalt zu drücken.

Elternzeit dürfte ein Spezialfall sein. Da aber „neue“ Kinder keinen Vorrang vor „alten“ haben müsste hier irgendwas mit Mindesunterhalt etc greifen.


Darauf kommt es nicht an… wenn er weniger Geld verdient/bekommt, egal aus welchen Gründen… warum sollte er dann noch den normalen Unterhalt bezahlen?!
Damit er sich in Schulden stürzt?

Ich würde den Unterhalt dann einfach von einer entsprechenden Stelle berechnen lassen… solange er nicht zu wenig Geld zur Verfügung hat, muss er ja trotzdem einen Teil zahlen
Und wegen dem Unterhalt kann man ihn ja auch nicht zwingen, nicht in Elternzeit zu gehen… wenn es deren Lebensumstände so verlangen, dann ist das nunmal so.
Zumal das ohnehin Zukunftsmusik ist… seine Partnerin ist noch nichtmal schwanger… ich würde mir da Gedanken machen, wenn es soweit ist und nicht jetzt schon „rumspinnen“ mit „was wäre wenn“…
und die Tatsache, dass er sich in Schulden stürzt... wenn mir der Unterhalt fehlt, bin ich auch ziemlich nah dran, mich in Schulden zu stürzen. Und ich gehe arbeiten.
Und unsere Kinder sind auch seine Kinder. Und nur weil er dann mit seiner neuen Frau eine neue Familie gründen möchte, kann man die ersten beiden Kinder nicht sang- und klanglos untergehen lassen.
nilou
14053 Beiträge
17.09.2022 09:47
Zitat von JuRa1014:

Zitat von nilou:

https://www.unterhalt.com/unterhalt-waehrend-elter nzeit.html

„Tipp 3: Aber: Als Unterhaltsverpflichteter brauchen Sie für die Elternzeit plausible Gründe
Allerdings müssen Sie beachten, dass die Rechtsprechung Fällen vorbeugen möchte, in denen Elternteile Elternzeit nehmen, um sich der Unterhaltspflicht gegenüber einem Kind aus erster Ehe zu entziehen. Dies wäre dann rechtsmissbräuchlich. Daher sollten Sie in der Lage sein, einem Gericht zu erklären, dass Sie gute Gründe haben, dass gerade Sie und nicht der andere Elternteil die Elternzeit nimmt.“

„In der Praxis prüfen die Gerichte allerdings, ob die in der neuen Ehe vereinbarte Rollenverteilung es rechtfertigt, die Unterhaltsansprüche des Kindes aus einer früheren Beziehung hintenanzustellen.

S trecken Sie das Elterngeld auf den doppelten Zeitraum, kommt es darauf an, wem gegenüber Sie unterhaltspflichtig sind. Denn gegenüber Ihrem ersten Kind können Sie sich nur eingeschränkt auf den Selbstbehalt berufen. Gegenüber Ihren Ex-Partner dürfen Sie damit den Unterhalt entsprechend reduzieren, gegenüber Ihrem ersten Kind im Zweifel nicht .“

Das Fett markierte ist auch wichtig. Durch die Streckung des Elterngeldes auf 2 Jahre bekommt man ja weniger.

Grundsätzlich kommt es auf den Einzelfall an. Er kann in Elternzeit gehen, das Geld strecken wie er will. Aber es darf eben nicht mißbräuchlich sein um sich zu drücken. In Höhe des Unterhaltsvorschusses muss er eh zahlen. Und die Frage ist auch was das Familieneinkommen seiner „neuen“ Familie ist. Also alles nicht so einfach und va individuell. Deshalb wirklich beim zuständigen JA mal beraten lassen.
das hatte ich auch gelesen. Und weiter unten stand es dann wieder so komisch, dass er nicht zahlen müsse, wenn er nicht könne. Jedenfalls hab ich das so verstanden.


Unterhaltsvorschuss bekommst du auf jeden Fall wenn er nicht zahlt.

Was ich denke nicht gehen wird wenn sie beide parallel länger in Elternzeit gehen. Also mehr als die Partnermonate. Wenn sie jetzt deutlich weniger verdienen würde als er wäre das auch ein Indiz dafür das es um die Umgehung von Unterhaltszahlungen geht. Auch wenn sie weniger Stunden als er arbeitet.

Da sie verheiratet sind wird denke ich auch das Familieneinkommen eine Rolle spielen. Weil sie wäre ihm ja quasi irgendwie Unterhaltspflichtig wenn er aufgrund der Betreuung des gemeinsamen Kindes nicht arbeiten kann.

Bei der Vorgeschichte: mach wirklich jetzt einen Beratunsgtermin und informiere dich. Dem Jugendamt müssen sie Auskunft über ihr Einkommen geben. Lass dort auch mal prüfen ob er jetzt schon den „richtigen“ Unterhalt zahlt. Ich weis ja nicht auf was ihr euch geeinigt habt.

Rechne dir auch mal aus was der Worst Case für euch bedeuten würde: sprich du nur noch den Unterhaltsvorschuss hättest.

Ach und auch mal im Hinterkopf behalten den Kinderfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte. Wenn er keinen Unterhalt zahlt hat er soweit ich weis keinen Anspruch darauf.
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