Mütter- und Schwangerenforum

Klage auf Teilzeit

Anonym 1 (198218)
3 Beiträge
22.06.2018 23:36
Hallo Mädels,

ich hatte 2 Jahre Elternzeit beantragt, nun aber nach eineinhalb Jahren bereits einen Krippenplatz bekommen, den ich annehmen kann oder dann eben nur hoffen kann, nochmal einen (in der gleichen Kita wie meine mittleren Kinder) zu bekommen.

Da ich 4 Kids habe und die Entscheidung Vollzeit zu arbeiten schieben wollte, habe ich daher beim AG (250 Mitarbeiter) einerseits die Verlängerung der Elternzeit um ein Jahr, als auch Teilzeit beantragt.

Ergebnis: Mein Ag stimmt der Verlängerung der Elternzeit zu, der Teilzeit jedoch nicht.... und damit wird es im dritten Jahr schlichtweg sooooooo eng für uns insgesamt 6, dass ich 0 weiß wie es weiter gehen soll.

Wir leben aktuell von 2.700 Euro netto (inkl. Kindergeld), davon 900 EUR Schule (nur Mensa)/Kita/Krippengebuhren für vier Kids, 800 Euro Miete, 200 Euro Nebenkosten. Einer Nebentätigkeit stimmt mein AG explizit nicht zu aktuell.

Ich könnte aktuell nur noch heulen, weil ich nicht weiß, wie ich von 800 EUR noch Essen, Versicherungen, Handy, unser Auto (zwingend für meinen Mann zur Arbeit - Sprit allein 180 EUR monatlich), monatskarte für die Schule 35 Euro, Kleidung, Schuhe,.... hinbekommen soll.

War schon jemand in der Situation? Lohnt eine Klage auf Teilzeit? Muss der AG mir erlauben woanders zu arbeiten? Was wenn hart auf hart kommt? Die Gebührenordnung sagt übrigens, dass nur Einkommen unter 3.500 Euro brutto sozial bezuschusst werden bei den Kitakosten - da liegen wir leider knapp drüber.

Ich habe einfach soooo Panik!
  • Ich war erfolgreich mit einer Klage   0%

  • Ich bin mit einer Klage gescheitert   0%

  • Ich würde klagen   46.67%

  • Ich würde nicht klagen   53.33%

Abgegebene Stimmen:
15

Dieses Thema wurde anonym erstellt, weil:

ich Rückschlüsse auf mich vermeiden möchte, da ohne mein Gehalt es finanziell grenzwertig eng wird und mir es unangenehm wäre, wenn das jemand wüsste

23.06.2018 00:04
Lass dich doch bevor du klagst erstmal bei einem Anwalt beraten ob
da Aussicht auf Erfolg mit besteht.

Als was arbeitest du denn? Bestünde die Möglichkeit sich bis dahin
was anderes zu suchen?
Mizzi
81 Beiträge
23.06.2018 00:34
Soweit ich weiß müssen sie Teilzeit genehmigen
Davon ab kommt ab Januar 2019 ein neues Gesetz - befristete Teilzeit (genaue Bezeichnung müsste ich raussuchen) Kann jeder beantragen für mindestens ein jahr und maximal 5Jahre glaibe ich. Google mal-gibt natürlich ein paar Vorausetzungen (größe des Betriebs über 45 Mitarbeiter meine ich)
Habe mich damit schon etwas befasst da meine Kollegin das anstrebt. So hättest du einen guten pufger und müsstest vorerst deine Vollzeit Stelle nicht aufgeben. Wichtig ist nur man kann es weder verkürzen noch verlängern, was man beantragt ist fix. Und man muss nen halbes/ganzes Jahr Vollzeit gearbeitet haben in dem Betrieb.
Solltest du nach fünf Jahren wieder Vollzeit gehen und merkst da klappt nicht könntest du nach einem Jahr wieder den selben Antrag stellen... also alles ohne Gewähr. Lies mal im internet oder sprich mit nem Anwalt

Mit ner klage würde ich erstmal warten....
23.06.2018 01:06
Stimmt das hab ich letztens auch gelesen (aber schon wieder verdrängt
da für mich nicht relevant )

https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/wechsel- in-teilzeit-das-gilt-rechtlich/150/3098/292326
23.06.2018 06:04
Er kann deinen Antrag auf einen Nebenjob nur aus dringenden betrieblichen Gründen verweigern. Also wenn es bei der Konkurrenz wäre oder es Loyalitätskonflikte gäbe.

Einfach so kann er das nicht ablehnen.

Siehe hier:
https://www.google.de/amp/s/www.haufe.de/amp/unter nehmensfuehrung/recht-personal/arbeitsrecht-chef-m uss-nebenjob-in-elternzeit-genehmigen_56_390532.ht ml
nilou
14053 Beiträge
23.06.2018 06:25
Also du hast Teilzeit für die Zeit nach der Elternzeit beantragt?

Also ich habe geklagt. Mein AG hat meinen Teilzeitwunsch auch abgelehnt.

Es ist so, du hast grundsätzlich Anspruch auf Teilzeit. Es sei den wichtige betriebliche Belange stehen dem entgegen. Diese muss er im Klageverfahren detailliert und begründet darlegen und beweisen. Bei der Ablehnung selber noch nicht.

Bei mir gab es diese Gründe nicht. Mein AG wollte nur nicht. Ich hätte das Klageverfahren gewonnen, wir haben dann aber einen Vergleich geschlossen. Ich habe mein Teilzeit bekommen, der AG hat etwas an der Lage der Arbeitszeiten geändert.

Du musst dir halt klar darüber sein das du da weiter arbeiten musst. Mit dem AG vorm Arbeitsgericht ist nie schön. Bei mir war es egal, meine Chefin und ich hatten vorher schon Unstimmigkeiten. Trotzdem war es nicht schön dort weiter zu arbeiten. Ich habe nach einem Jahr das Unternehmen verlassen weil ich eine andere Stelle gefunden habe.
nilou
14053 Beiträge
23.06.2018 06:29
Oder hast du Teilzeit im dritten Jahr der Elternzeit beantragt? Dann hast du glaube ich keinen Anspruch drauf.

Allerdings darf er dir die Zustimmung für eine anderweitige Tätigkeit auch wieder nur aus wichtigen Gründen versagen.

Erkläre bitte nochmal in welcher Konstellation du was willst.

Hast du den Kitaplatz jetzt angenommen? Warum hast du dann die Elternzeit verlängert? Und bist nicht einfach in Teilzeit zurück?
bambina_1990
16691 Beiträge
23.06.2018 06:52
Ich Blick da auch nicht durch Erkläre das bitte nochmal

Trotz allem würde ich nicht klagen , das arbeitsklima ist futsch danach , würde mir ehr ne andere Stelle suchen
Anonym 1 (198218)
3 Beiträge
23.06.2018 07:22
Zitat von nilou:

Also du hast Teilzeit für die Zeit nach der Elternzeit beantragt?

Also ich habe geklagt. Mein AG hat meinen Teilzeitwunsch auch abgelehnt.

Es ist so, du hast grundsätzlich Anspruch auf Teilzeit. Es sei den wichtige betriebliche Belange stehen dem entgegen. Diese muss er im Klageverfahren detailliert und begründet darlegen und beweisen. Bei der Ablehnung selber noch nicht.

Bei mir gab es diese Gründe nicht. Mein AG wollte nur nicht. Ich hätte das Klageverfahren gewonnen, wir haben dann aber einen Vergleich geschlossen. Ich habe mein Teilzeit bekommen, der AG hat etwas an der Lage der Arbeitszeiten geändert.

Du musst dir halt klar darüber sein das du da weiter arbeiten musst. Mit dem AG vorm Arbeitsgericht ist nie schön. Bei mir war es egal, meine Chefin und ich hatten vorher schon Unstimmigkeiten. Trotzdem war es nicht schön dort weiter zu arbeiten. Ich habe nach einem Jahr das Unternehmen verlassen weil ich eine andere Stelle gefunden habe.


Nein ich habe Teilzeit in der Elternzeit beantragt. Nach der Elternzeit schauen wir dann. Mein AG möchte ebenfalls nicht - in meinem Bereich scheiden im Herbst und im Februar sogar 2 Kollegen altersmassig aus, so dass mein direkter Chef mich gerne da hätte. Nur die (zentralisierte) Perso hat abgelehnt. Selbst mein Vorgesetzter weiß nicht warum. Ich arbeite im Büro, die Perso sagt, dass ich dann nirgends anders im Büro arbeiten dürfte. Nur zum Beispiel Supermarkt wäre ja mit 4 Kids nicht machbar.
Anonym 1 (198218)
3 Beiträge
23.06.2018 07:29
Zitat von nilou:

Oder hast du Teilzeit im dritten Jahr der Elternzeit beantragt? Dann hast du glaube ich keinen Anspruch drauf.

Allerdings darf er dir die Zustimmung für eine anderweitige Tätigkeit auch wieder nur aus wichtigen Gründen versagen.

Erkläre bitte nochmal in welcher Konstellation du was willst.

Hast du den Kitaplatz jetzt angenommen? Warum hast du dann die Elternzeit verlängert? Und bist nicht einfach in Teilzeit zurück?


Wie gesagt: ich habe verlängert, weil ich nicht dauerhaft in Teilzeit wechseln wollte, sondern nach der Elternzeit wieder Vollzeit arbeiten wollte. Den Kitaplatz habe ich angenommen, da es hier einem Lottogewinn gleicht einen Platz zu bekommen und dass sogar in der Kita der anderen Kids.
nilou
14053 Beiträge
23.06.2018 07:56
Also du hast auch Anspruch auf Teilzeit in der Elternzeit.

Die Frage ist warum dein AG es ablehnt, wenn er doch Leute braucht. Ich würde mit ihm ein persönliches Gespräch vereinbaren und klären was wie möglich ist. Wenn er dir bei sich keinen Stelle anbieten kann soll er dir die Erlaubnis für eine Tätigkeit woanders geben. Darauf hast du auch einen Anspruch, es sei den es stehen wichtige betriebliche Gründe (Wettbewerb etc) entgegen.

Ein Klage halte ich für das weitere Arbeitsverhältnis für schwierig.

Ich würde hier Klartext mit dem Arbeitgeber reden. Entweder er beschäftigt dich oder gehst woanders hin. Liegt doch auch in seinem Interesse.
23.06.2018 08:19
Also was ich ganz sicher weiß, musst du nur mal googeln und schon kommen Paragraphen und Gerichtsurteile, wenn der Arbeitgeber Teilzeit Arbeit in der Elternzeit nicht zustimmt, dann darf man sich die angestrebte und abgelehnte Teilzeit Arbeit bei einem anderen Arbeitgeber suchen.
Du hast ja sicher schriftlich, dass deine angestrebte Stundenzahl abgelehnt wurde?

Ich hatte meinen Arbeitgeber auch geschrieben, dass ich gerne in Teilzeit zwischen x&y Stunden arbeiten möchte, was abgelehnt wurde.

Da dein Betrieb aber kein Kleinbetrieb ist, wirst du sicher auch mit einer Klage Erfolg haben. Du hast also zwei Möglichkeiten!
BlödmannVomDienst
25916 Beiträge
23.06.2018 22:29
Also zum Thema Teilzeit kann ich jetzt nicht helfen. Aber 900 EUR für KiTa und Schule (ich nehme an Hortgebühren)? Scheint mir echt zu viel. Gerade mit dem neuen Kifög kamen doch die Geschwisterermäßigungen? Und bei nem 6-Personen-Haushalt sollte eigentlich auch eine Teilbefreiung bei so geringem Netto drin sein (bei uns wird das übrigens anhand des Nettoeinkommens ermittelt (und da gibt es dann auch noch Freibeträge wie bspw. Fahrtkosten). Das wäre jetzt was, wo ich mich nochmal schlau machen würde. Elterngeld dürfte da eigentlich auch nicht mitberücksichtigt werden, zumindest nicht in voller Höhe.
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