Krankheit und Urlaubsanspruch
04.09.2026 16:08
Ich arbeite als Angestellte an einer Schule (bzw. so etwas ähnlichen). Ich bin seit Jahren immer nur von Beginn bis zum Ende des Schuljahres befristet angestellt. In den Sommerferien bin ich nicht angestellt, also arbeitslos.
In meinem Arbeitsvertrag steht, dass mein Urlaubsanspruch mit den Schulferien abgegolten ist. Der Arbeitsvertrag ist der für den öffentlichen Dienst.
Im öffentlichen Dienst hätte ich eigentlich 30 Tage Urlaub, wenn ich wonders arbeiten würde.
In normalen Jahren reichen die Schulferien aus. Sie enthalten nämlich ungefähr 32-35 Werktage.
Im letzten Jahr war ich während der Schulferien krank. Ich hatte die echte Grippe und war mehr als zwei Wochen krankgeschrieben. Das waren die kompletten Weihnachtsferien. In den Osterferien war ich auch ein paar Tage krank, weil ich mich verletzt hatte.
(Dafür war ich während der Schulzeit nicht einen einzigen Tag krank.)
Normalerweise bekommt man Urlaubstage nachträglich gewährt, wenn man im Urlaub krank ist.
Nun "verhandle" ich schon ewig mit meinem Arbeitgeber. Mein Arbeitgeber sagt, dass ich diese Urlaubstage nicht nachträglich bekomme weil in meinem Arbeitsvertrag steht, dass mein Urlaubsanspruch durch die Schulferien abgegolten ist. Außerdem könne er mir sowieso während der Schulzeit gar nicht frei geben, weil dann die Kinder nicht beschult würden.
Ist das so wirklich richtig?
In meinem Arbeitsvertrag steht, dass mein Urlaubsanspruch mit den Schulferien abgegolten ist. Der Arbeitsvertrag ist der für den öffentlichen Dienst.
Im öffentlichen Dienst hätte ich eigentlich 30 Tage Urlaub, wenn ich wonders arbeiten würde.
In normalen Jahren reichen die Schulferien aus. Sie enthalten nämlich ungefähr 32-35 Werktage.
Im letzten Jahr war ich während der Schulferien krank. Ich hatte die echte Grippe und war mehr als zwei Wochen krankgeschrieben. Das waren die kompletten Weihnachtsferien. In den Osterferien war ich auch ein paar Tage krank, weil ich mich verletzt hatte.
(Dafür war ich während der Schulzeit nicht einen einzigen Tag krank.)
Normalerweise bekommt man Urlaubstage nachträglich gewährt, wenn man im Urlaub krank ist.
Nun "verhandle" ich schon ewig mit meinem Arbeitgeber. Mein Arbeitgeber sagt, dass ich diese Urlaubstage nicht nachträglich bekomme weil in meinem Arbeitsvertrag steht, dass mein Urlaubsanspruch durch die Schulferien abgegolten ist. Außerdem könne er mir sowieso während der Schulzeit gar nicht frei geben, weil dann die Kinder nicht beschult würden.
Ist das so wirklich richtig?
Dieses Thema wurde anonym erstellt, weil:
Berufliche Angelegenheit + unangenehm vor Kollegen
04.09.2026 17:45
Zitat von nilou:Ja, dem für den öffentlichen Dienst.
Unterliegt der Vertrag einem Tarifvertrag?
04.09.2026 17:51
Google u.a.: tvöd Urlaubsanspruch bei krankheit schulferienklausel
Mir ist nicht klar als was du wo genau arbeitest. Von demher schau was auf dich passt.
Mir ist nicht klar als was du wo genau arbeitest. Von demher schau was auf dich passt.
04.09.2026 18:09
Zitat von nilou:
Google u.a.: tvöd Urlaubsanspruch bei krankheit schulferienklausel
Mir ist nicht klar als was du wo genau arbeitest. Von demher schau was auf dich passt.
Das hört sich nach einer Schulbegleiterin an.
Leider kenne ich mich da überhaupt nicht aus. Gefühlt würde ich sagen entweder shit Happens oder du kannst versuchen den Urlaub ausgezahlt zu bekommen. Aber vorm Bauchgefühl würde ich sagen, dass du da keine Chance hast.
Wie es aber rechtlich wirklich aussieht weiß ich nicht.
Ich habe gerade die KI befragt:
da dein Vertrag mit beginn der Ferien endet müssen deine nicht genommen Urlaubstage ausgezahlt werden. Dazu gibt es sogar ein Gerichtsurteil in BaWü.
04.09.2026 18:30
Danke euch beiden. Dann google ich mal mit euren Stichwörter weiter.
Ich bin keine Schulbegleiterin. Aber das spielt eigentlich auch gar keine Rolle. Ich bin hält nicht verbeamtet wie andere Kollegen an der "Schule" sondern nur angestellt.
Ich bin keine Schulbegleiterin. Aber das spielt eigentlich auch gar keine Rolle. Ich bin hält nicht verbeamtet wie andere Kollegen an der "Schule" sondern nur angestellt.
04.09.2026 18:32
Zitat von Seesternchen_2.0:
Ich habe gerade die KI befragt:
da dein Vertrag mit beginn der Ferien endet müssen deine nicht genommen Urlaubstage ausgezahlt werden. Dazu gibt es sogar ein Gerichtsurteil in BaWü.
Mir ist halt nicht klar, ob ich den Urlaub durch die Krankheit "nicht genommen" habe.
04.09.2026 18:36
Durch Krankheit mit einer AU kannst du dein Urlaub nicht nehmen. Somit hast du ihn auch nicht genommen.
04.09.2026 18:54
Zitat von Anonym 1 (212456):
Danke euch beiden. Dann google ich mal mit euren Stichwörter weiter.
Ich bin keine Schulbegleiterin. Aber das spielt eigentlich auch gar keine Rolle. Ich bin hält nicht verbeamtet wie andere Kollegen an der "Schule" sondern nur angestellt.
Doch es ist entscheidend ob du Lehrkraft bist oder nicht. Egal ob verbeamtet oder nicht, da für Lehrkräfte Sonderregelungen gelten.
Also Google mit deinem Beruf um das richtige Ergebnis zu bekommen.
04.09.2026 19:53
Da ich auch nicht verbeamtet an der Schule arbeite. In der Regel ist es ja so, dass wir wesentlich mehr Ferientage haben, als Urlaubstage.
Für BW sind das z.b. 75 Ferientage.
Also selbst wenn ich 14 Tage am Stück in den Ferien krank wäre, würde ich ja niemals auf die ca. 24-30 Urlaubstage kommen, die ein durchschnittlicher Arbeitnehmer hat.
Daher meine ich, hast du trotzdem noch Urlaub genug und kein Recht, auf Ersatz während der Schulzeit.
Edit, sorry, hab den Eingangstext schon vor gut drei Stunden gelesen.
Theoretisch müsstest du dann Anspruch haben, aber wie das praktisch aussieht, weiss ich dank deiner Befristung dann doch nicht. Sorry.
Für BW sind das z.b. 75 Ferientage.
Also selbst wenn ich 14 Tage am Stück in den Ferien krank wäre, würde ich ja niemals auf die ca. 24-30 Urlaubstage kommen, die ein durchschnittlicher Arbeitnehmer hat.
Daher meine ich, hast du trotzdem noch Urlaub genug und kein Recht, auf Ersatz während der Schulzeit.
Edit, sorry, hab den Eingangstext schon vor gut drei Stunden gelesen.
Theoretisch müsstest du dann Anspruch haben, aber wie das praktisch aussieht, weiss ich dank deiner Befristung dann doch nicht. Sorry.
04.09.2026 22:37
Zur Berechnung des Urlaubsanspruches:
30 Tage pro Jahr - aber pro ganzes Jahr
= 2,5 Tage pro Monat
Für Monate, in denen nur teilweise oder gar nicht gearbeitet wird, hat man überhaupt keinen Anspruch auf Urlaub . Wenn die Sommerferien also Ende Juni beginnen und Mitte August enden, hat man nur für die Monate September bis Mai Anspruch auf Urlaub. Für Juni und August gibt es keinen Urlaubsanspruch, obwohl man da teilweise gearbeitet hat.
Das sind dann also nur für 9 Monate Urlaubsanspruch:
9 Monate x 2,5 Tage = 22,5 Tage
aufgerundet auf 23 Tage pro Arbeitsjahr.
Wenn die Sommerferien nur zwei Kalendermonate berühren (z.b. von Anfang Juli bis Ende August) hat man für 10 Monate Urlaubsanspruch:
10 Monate x 2,5 Tage = 25 Tage
also 25 Tage pro Arbeitsjahr
Man muss nun alle Werktage der Herbstferien, Weihnachtsferien, Osterferien, ggf. Pfingstferien und beweglichen Ferientage zusammen rechnen, an denen man nicht krank war. Wenn das mehr als 23 / 25 Tage sind, hat man von vornherein keinen Anspruch auf irgend einen Ausgleich der Krankheitstage.
Die KI hat ausgerechnet, dass z. B. in Schleswig-Holstein außerhalb der Sommerferien noch 33 Werktage in den anderen restlichen Ferien liegen.
Das heißt man müsste also mehr als 10 / 8 Werktage in den Ferien krank gewesen sein, um überhaupt ggf. einen Anspruch auf Ersatz haben zu können.
30 Tage pro Jahr - aber pro ganzes Jahr
= 2,5 Tage pro Monat
Für Monate, in denen nur teilweise oder gar nicht gearbeitet wird, hat man überhaupt keinen Anspruch auf Urlaub . Wenn die Sommerferien also Ende Juni beginnen und Mitte August enden, hat man nur für die Monate September bis Mai Anspruch auf Urlaub. Für Juni und August gibt es keinen Urlaubsanspruch, obwohl man da teilweise gearbeitet hat.
Das sind dann also nur für 9 Monate Urlaubsanspruch:
9 Monate x 2,5 Tage = 22,5 Tage
aufgerundet auf 23 Tage pro Arbeitsjahr.
Wenn die Sommerferien nur zwei Kalendermonate berühren (z.b. von Anfang Juli bis Ende August) hat man für 10 Monate Urlaubsanspruch:
10 Monate x 2,5 Tage = 25 Tage
also 25 Tage pro Arbeitsjahr
Man muss nun alle Werktage der Herbstferien, Weihnachtsferien, Osterferien, ggf. Pfingstferien und beweglichen Ferientage zusammen rechnen, an denen man nicht krank war. Wenn das mehr als 23 / 25 Tage sind, hat man von vornherein keinen Anspruch auf irgend einen Ausgleich der Krankheitstage.
Die KI hat ausgerechnet, dass z. B. in Schleswig-Holstein außerhalb der Sommerferien noch 33 Werktage in den anderen restlichen Ferien liegen.
Das heißt man müsste also mehr als 10 / 8 Werktage in den Ferien krank gewesen sein, um überhaupt ggf. einen Anspruch auf Ersatz haben zu können.
05.09.2026 14:51
Mir war nicht bewusst, dass ich für "angefangene Monate" überhaupt keinen Anspruch auf Urlaub habe und deshalb tatsächlich nur Anspruch auf 23 Tage Urlaub im Jahr hätte. Auch das ist noch mal ein erheblicher Nachteil dieser Befristungen ohne Beschäftigung in den Sommerferien.
Jedenfalls kam heute bei meiner neuen Berechnung heraus, dass ich offenbar tatsächlich fast 23 Werktage innerhalb meiner Schulferien hatte, an denen ich gesund war. Es fehlt nur ein einziger Tag. Ich glaube, deswegen werde ich nichts Unternehmen. Das lohnt sich nicht.
Jedenfalls kam heute bei meiner neuen Berechnung heraus, dass ich offenbar tatsächlich fast 23 Werktage innerhalb meiner Schulferien hatte, an denen ich gesund war. Es fehlt nur ein einziger Tag. Ich glaube, deswegen werde ich nichts Unternehmen. Das lohnt sich nicht.
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