Mütter- und Schwangerenforum

Leihgabe wird nicht zurückgegeben

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DieOhneNamen
28882 Beiträge
26.12.2018 21:10
Hallo, also mit Verlaub, das ist armselig.

Was hat es denn plötzlich einen Wert für euch und die letzten Jahrzehnte nicht?
26.12.2018 21:11
Nicht hinfahren, das eskaliert nur. Versucht einen kühlen Kopf zu bewahren und Beweise zu suchen, dass die Gitarren eure waren. Ohne Schriftstück über die Leihgabe wird es aber bestimmt schwierig, die Instrumente sind fast 30 Jahre im Besitz der anderen Familie, ich fürchte, das könnte unter "Ersitzung" fallen. Ich hoffe Wissenslinks sind erlaubt: https://de.m.wikipedia.org/wiki/Ersitzung

Ich würde es abhaken, ehrlich gesagt, sonst lasst euch rechtlich beraten und das schriftlich über einen Anwalt regeln, sollten doch noch Chancen bestehen. Hinfahren ist die dümmste Idee in dieser Situation und ich rate absolut davon ab.
26.12.2018 21:12
Zitat von sylvi75:

Ich sehe es anders, als meine Vorredner. Deine Mutter hat die Gitarren langfristig verliehen, die Cousine hat unter den bekannten Voraussetzungen angenommen - somit liegt ein leihvertrag vor, egal wenn nicht schriftlich, mündlich reicht!
Nun kann dieser leihvertrag durch beide Parteien gekündigt werden. Das tut deine Mutter ja nun! Die Cousine muss also das Geliehene herausgegeben!
Soweit die Theorie....

Die Cousine will also nicht herausgegeben. Man könnte sie hinweisen, dass ein leihvertrag vorliegt und nochmals um Rückgabe bitten. Ob sie es macht, steht n den Sternen. Ich kann mir vorstellen, dass es durchaus zeugen für den leihvertrag gibt, vielleicht kann man ans Gewissen appellieren?

Wenn ich in der Situation wäre, würde ich wohl unter Hinweis leihvertrag mit dem Anwalt drohen. Denn, wenn sie die Gitarren nicht hergibt, wäre spätestens dann das Verhältnis für mich zerbrochen.

Viel Erfolg, ich kann mir vorstellen, welcher emotionale Wert hier vorliegt - und dann auch noch an Weihnachten.... toitoitoi!!!


Du hast recht, aber Recht haben und Recht bekommen sind leider verschieden manchmal.

Der der etwas will, also die Gitarren, hat die Beweislast.
Baluga2011
731 Beiträge
26.12.2018 21:13
Zitat von sylvi75:

Ich sehe es anders, als meine Vorredner. Deine Mutter hat die Gitarren langfristig verliehen, die Cousine hat unter den bekannten Voraussetzungen angenommen - somit liegt ein leihvertrag vor, egal wenn nicht schriftlich, mündlich reicht!
Nun kann dieser leihvertrag durch beide Parteien gekündigt werden. Das tut deine Mutter ja nun! Die Cousine muss also das Geliehene herausgegeben!
Soweit die Theorie....

Die Cousine will also nicht herausgegeben. Man könnte sie hinweisen, dass ein leihvertrag vorliegt und nochmals um Rückgabe bitten. Ob sie es macht, steht n den Sternen. Ich kann mir vorstellen, dass es durchaus zeugen für den leihvertrag gibt, vielleicht kann man ans Gewissen appellieren?

Wenn ich in der Situation wäre, würde ich wohl unter Hinweis leihvertrag mit dem Anwalt drohen. Denn, wenn sie die Gitarren nicht hergibt, wäre spätestens dann das Verhältnis für mich zerbrochen.

Viel Erfolg, ich kann mir vorstellen, welcher emotionale Wert hier vorliegt - und dann auch noch an Weihnachten.... toitoitoi!!!


Vielen Dank
sylvi75
283 Beiträge
26.12.2018 21:15
Das fällt nicht unter Ersitzung, sonder unter Dauerleihgabe. Die ersitzung ist dafür da, damit man im Ernstfall reagieren kann... z.b. Tiere, Grund und Boden o.ä.

Zitat von Wuschel84:

Nicht hinfahren, das eskaliert nur. Versucht einen kühlen Kopf zu bewahren und Beweise zu suchen, dass die Gitarren eure waren. Ohne Schriftstück über die Leihgabe wird es aber bestimmt schwierig, die Instrumente sind fast 30 Jahre im Besitz der anderen Familie, ich fürchte, das könnte unter "Ersitzung" fallen. Ich hoffe Wissenslinks sind erlaubt: https://de.m.wikipedia.org/wiki/Ersitzung

Ich würde es abhaken, ehrlich gesagt, sonst lasst euch rechtlich beraten und das schriftlich über einen Anwalt regeln, sollten doch noch Chancen bestehen. Hinfahren ist die dümmste Idee in dieser Situation und ich rate absolut davon ab.
26.12.2018 21:23
Zitat von sylvi75:

Das fällt nicht unter Ersitzung, sonder unter Dauerleihgabe. Die ersitzung ist dafür da, damit man im Ernstfall reagieren kann... z.b. Tiere, Grund und Boden o.ä.



Ah ok, du bist kundig in Rechtssachen? Ich selbst leider nicht aber ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass man nach 27 Jahren damit durchkommt zu sagen, man hätte eine Dauerleihgabe vereinbart, ohne etwas Schriftliches zu haben. Sonst könnte man bei jedem Familienstreit einfach mit aufgehobenen Rechnungen Geschenke zurückfordern.

Ich würde mich wirklich von einem Anwalt beraten lassen und nicht auf Forentipps in Rechtsangelegenheiten verlassen.
sylvi75
283 Beiträge
26.12.2018 21:25
Außerdem finde ich, man sollte - bevor man was abwertendes schreibt - mal überlegen:
27 Jahre waren die Gitarren im Familienbesitz und über die Cousine auch zugänglich. Vielleicht wurde sogar darauf gespielt - was die Tochter vielleicht gar nicht beherrscht. Es war also kein Ding, Papas Gitarren sind ja gut aufgehoben und wir können sie "besuchen" und in evtl in Aktion sehen...

Dann ein großer Streit! Da hätte ich Angst, die Gitarren nie mehr zu bekommen, zu sehen und evtl noch, dass sie veräußert werden...

Ich finde schon, das ändert die Situation so, dass man hier natürlich etwas unternehmen muss!
Baluga2011
731 Beiträge
26.12.2018 21:31
Zitat von sylvi75:

Außerdem finde ich, man sollte - bevor man was abwertendes schreibt - mal überlegen:
27 Jahre waren die Gitarren im Familienbesitz und über die Cousine auch zugänglich. Vielleicht wurde sogar darauf gespielt - was die Tochter vielleicht gar nicht beherrscht. Es war also kein Ding, Papas Gitarren sind ja gut aufgehoben und wir können sie "besuchen" und in evtl in Aktion sehen...

Dann ein großer Streit! Da hätte ich Angst, die Gitarren nie mehr zu bekommen, zu sehen und evtl noch, dass sie veräußert werden...

Ich finde schon, das ändert die Situation so, dass man hier natürlich etwas unternehmen muss!


Ja genau. Wir wussten zwar immer das es die Gitarre gibt, wir selber haben aber immer Keyboard gespielt. Und meine Cousine hat halt Gitarre gespielt.
Das hat nichts damit zu tun, das sie uns kn den letzten Jahren nicht wichtig war.

Nun hat sich die Situation aber drastisch geändert. Hätte ich auch nie gedacht
Seesternchen_2.0
9655 Beiträge
26.12.2018 21:36
Ihr streitet euch um eine uralte gitarre???????
26.12.2018 21:39
Die Frage ist: Worum geht es euch?
Um die Instrumente an sich? (Wie viele sind es denn? Zwei?)
Um den Wert der Instrumente?
Ums Prinzip?
Ums recht haben?
Um Vergeltung, wegen eures Streits?
Oder um den emotionalen Wert der Gitarren?

Letzteres ist meiner Meinung nach der einzige nachvollziehbare Grund, warum man die Instrumente auf Teufel komm raus nach so vielen Jahren zurückfordern wollte; es sei denn, es handelt sich um Jimi Hendrix' erste Konzertgitarre oder so. Allerdings frage ich mich da schon, wo der emotionale Wert nach 27 Jahren so plötzlich her kommt

Ihr könntet natürlich jetzt zum Anwalt gehen und das Ganze schlimmstenfalls vor Gericht bringen, Hunderte von Euros hinblättern und euch am Ende darüber freuen, dass ihr Recht bekommen habt. Wäre natürlich eine Genugtuung nach so einem Streit.

Oder ihr bestellt euch bei Amazon für 50,- eine andere Gitarre und erfreut euch der lieblichen Laute, die diese so von sich gibt und verbucht das Ganze als Erfahrung fürs Leben.
Hummelbrummel
1353 Beiträge
26.12.2018 21:41
Zitat von Baluga2011:

Zitat von sylvi75:

Außerdem finde ich, man sollte - bevor man was abwertendes schreibt - mal überlegen:
27 Jahre waren die Gitarren im Familienbesitz und über die Cousine auch zugänglich. Vielleicht wurde sogar darauf gespielt - was die Tochter vielleicht gar nicht beherrscht. Es war also kein Ding, Papas Gitarren sind ja gut aufgehoben und wir können sie "besuchen" und in evtl in Aktion sehen...

Dann ein großer Streit! Da hätte ich Angst, die Gitarren nie mehr zu bekommen, zu sehen und evtl noch, dass sie veräußert werden...

Ich finde schon, das ändert die Situation so, dass man hier natürlich etwas unternehmen muss!


Ja genau. Wir wussten zwar immer das es die Gitarre gibt, wir selber haben aber immer Keyboard gespielt. Und meine Cousine hat halt Gitarre gespielt.
Das hat nichts damit zu tun, das sie uns kn den letzten Jahren nicht wichtig war.

Nun hat sich die Situation aber drastisch geändert. Hätte ich auch nie gedacht


Schau mal, ich als Außenstehende verstehe euch beide.

Dich, wo du Angst hast diese
Erinnerung zu verlieren,

Sie,
Die genauso Angst um diese nutzbare (!) Erinnerung hat, die sie immerhin 27 Jahre im Haus hatte.

Dass ihr EINE Rechnung über Gitarren habt, sagt nicht, dass es DIESE Gitarren sind.

Würdet ihr DAS nachweisen können, könntet ihr die Herausgabe mittels
Polizei erzwingen. Zeugen fürs lediglich herleihen gibt es ja vermutlich.
Im schlimmsten fall wird daraus eine zivilprozess.

Noch was: ich weis nicht ab wann in D das Gewohnheitsrecht greift,
In AT sind es
Glaub ich 30 Jahre. Also aufpassen.
Baluga2011
731 Beiträge
26.12.2018 21:42
Zitat von Elsilein:

Die Frage ist: Worum geht es euch?
Um die Instrumente an sich? (Wie viele sind es denn? Zwei?)
Um den Wert der Instrumente?
Ums Prinzip?
Ums recht haben?
Um Vergeltung, wegen eures Streits?
Oder um den emotionalen Wert der Gitarren?

Letzteres ist meiner Meinung nach der einzige nachvollziehbare Grund, warum man die Instrumente auf Teufel komm raus nach so vielen Jahren zurückfordern wollte; es sei denn, es handelt sich um Jimi Hendrix' erste Konzertgitarre oder so. Allerdings frage ich mich da schon, wo der emotionale Wert nach 27 Jahren so plötzlich her kommt

Ihr könntet natürlich jetzt zum Anwalt gehen und das Ganze schlimmstenfalls vor Gericht bringen, Hunderte von Euros hinblättern und euch am Ende darüber freuen, dass ihr Recht bekommen habt. Wäre natürlich eine Genugtuung nach so einem Streit.

Oder ihr bestellt euch bei Amazon für 50,- eine andere Gitarre und erfreut euch der lieblichen Laute, die diese so von sich gibt und verbucht das Ganze als Erfahrung fürs Leben.


Nein es ist der emotionale Wert. Da bringt mir eine von Ama... wenig ?
Und ja auch nach so langer Zeit noch. Wir hatten immer ein gutes Verhältnis zu meiner Cousine. Aber es gab nun mal sehr drastische Vorfälle (die ich hier nicht erläutern werde) wo es für uns alle nicht mehr nur dem Gewissen zu vereinbaren ist, dass sie in ihrem Besitz sind.
Sind 2.
Hummelbrummel
1353 Beiträge
26.12.2018 21:48
Zitat von Baluga2011:

Zitat von Elsilein:

Die Frage ist: Worum geht es euch?
Um die Instrumente an sich? (Wie viele sind es denn? Zwei?)
Um den Wert der Instrumente?
Ums Prinzip?
Ums recht haben?
Um Vergeltung, wegen eures Streits?
Oder um den emotionalen Wert der Gitarren?

Letzteres ist meiner Meinung nach der einzige nachvollziehbare Grund, warum man die Instrumente auf Teufel komm raus nach so vielen Jahren zurückfordern wollte; es sei denn, es handelt sich um Jimi Hendrix' erste Konzertgitarre oder so. Allerdings frage ich mich da schon, wo der emotionale Wert nach 27 Jahren so plötzlich her kommt

Ihr könntet natürlich jetzt zum Anwalt gehen und das Ganze schlimmstenfalls vor Gericht bringen, Hunderte von Euros hinblättern und euch am Ende darüber freuen, dass ihr Recht bekommen habt. Wäre natürlich eine Genugtuung nach so einem Streit.

Oder ihr bestellt euch bei Amazon für 50,- eine andere Gitarre und erfreut euch der lieblichen Laute, die diese so von sich gibt und verbucht das Ganze als Erfahrung fürs Leben.


Nein es ist der emotionale Wert. Da bringt mir eine von Ama... wenig ?
Und ja auch nach so langer Zeit noch. Wir hatten immer ein gutes Verhältnis zu meiner Cousine. Aber es gab nun mal sehr drastische Vorfälle (die ich hier nicht erläutern werde) wo es für uns alle nicht mehr nur dem Gewissen zu vereinbaren ist, dass sie in ihrem Besitz sind.
Sind 2.


Was is wenn jeder eine kriegt?
26.12.2018 21:50
Zitat von Seesternchen_2.0:

Ihr streitet euch um eine uralte gitarre???????

GitarreN! Ne ganze LKW-Ladung voll! Sie kann 'nen Musikladen aufmachen!

Sorry, das musste jetzt sein.
Schicki.Micki
3452 Beiträge
26.12.2018 21:53
Selbst wenn die Rechnung noch vorliegt, was sie ja tut nach Deiner Aussage, belegt sie in meinen Augen trotzdem nicht, dass die Gitarren nicht doch verschenkt wurden. Weißt Du wie ich meine?
Da müsste schon ein gesondertes Schriftstück existieren, wo eben festgehalten wurde, dass sie"nur" verliehen wurde und zu gegebener Zeit zurück gegeben werden soll.
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