Mahnbescheid-Vollstreckungsbescheid
17.01.2015 13:06
Hallo Mami's,
Ich habe am 15.12.14 einen Mahnbescheid bekommen! Um wem es genau dort geht möchte ich hier nicht nennen, aber es handelt sich in eine Summe von insgesamt 769€! Ich habe umgehen den Anwalt von der sogenannten "Firma" angeschrieben das ich doch gerne bereit wäre die offene Summe in Raten von à30€ monatlich zu begleichen! Der Anwalt schrieb mir am 07.01.15 höflich zurück und schrieb: Zitat: in der vorbezeichneten Angelegenheit bestätige ich die Ratenzahlungsvereinbarung mit monatlichen Raten vol à 30€. Bitte beginnen sie möglichst rasch!
Ich habe die erste Rate dann sofort am 14.01.15 überwiesen! Habe auch dann zugleich einen Dauerauftrag zum 15. eines Monats gemacht!
Heute kam dann der Vollstreckungbescheid und gleich ne Summe von 813€ drauf gedonnert!!!
Was und wie solle ich da bitte verstehen und wie soll oder muss ich jetzt weiter handeln?
Ich zahle doch meine Summe und der Anwalt hat es mir schriftlich bestätigt und genehmigt!
Mit freundlichen Grüßen
Manu
Ich habe am 15.12.14 einen Mahnbescheid bekommen! Um wem es genau dort geht möchte ich hier nicht nennen, aber es handelt sich in eine Summe von insgesamt 769€! Ich habe umgehen den Anwalt von der sogenannten "Firma" angeschrieben das ich doch gerne bereit wäre die offene Summe in Raten von à30€ monatlich zu begleichen! Der Anwalt schrieb mir am 07.01.15 höflich zurück und schrieb: Zitat: in der vorbezeichneten Angelegenheit bestätige ich die Ratenzahlungsvereinbarung mit monatlichen Raten vol à 30€. Bitte beginnen sie möglichst rasch!
Ich habe die erste Rate dann sofort am 14.01.15 überwiesen! Habe auch dann zugleich einen Dauerauftrag zum 15. eines Monats gemacht!
Heute kam dann der Vollstreckungbescheid und gleich ne Summe von 813€ drauf gedonnert!!!
Was und wie solle ich da bitte verstehen und wie soll oder muss ich jetzt weiter handeln?
Ich zahle doch meine Summe und der Anwalt hat es mir schriftlich bestätigt und genehmigt!
Mit freundlichen Grüßen
Manu
17.01.2015 13:11
Ich würde da nicht hinschreiben sondern einfach mal anrufen. Die sollen die erklären wie die Summe sich zusammen setzt und ob es sich um eine oder mehrere Angelegenheiten handelt.
Dann sollen Sie dir nochmals schriftlich bestätigen das eine monatliche Rate in Höhe ??? bis zum spätestens ??.??.???? eines Monats genehmigt ist. Wir werden dir da auch nicht helfen können.
Allerdings würde ich das sofort erledigen sprich also Montag
Dann sollen Sie dir nochmals schriftlich bestätigen das eine monatliche Rate in Höhe ??? bis zum spätestens ??.??.???? eines Monats genehmigt ist. Wir werden dir da auch nicht helfen können.
Allerdings würde ich das sofort erledigen sprich also Montag
17.01.2015 13:11
Wenn diese Firma seriös ist und es mit rechten Dingen zugeht, würde ich den Anwalt nochmal anrufen/ihm schreiben.
Wenn er die Ratenzahlung schriftlich bestätigt hat und mit den monatlichen 30 Euro einverstanden ist, kannst du mit Raten auch bezahlen.
Wenn er die Ratenzahlung schriftlich bestätigt hat und mit den monatlichen 30 Euro einverstanden ist, kannst du mit Raten auch bezahlen.
17.01.2015 13:17
Zitat von Manu1204:
Hallo Mami's,
Ich habe am 15.12.14 einen Mahnbescheid bekommen! Um wem es genau dort geht möchte ich hier nicht nennen, aber es handelt sich in eine Summe von insgesamt 769€! Ich habe umgehen den Anwalt von der sogenannten "Firma" angeschrieben das ich doch gerne bereit wäre die offene Summe in Raten von à30€ monatlich zu begleichen! Der Anwalt schrieb mir am 07.01.15 höflich zurück und schrieb: Zitat: in der vorbezeichneten Angelegenheit bestätige ich die Ratenzahlungsvereinbarung mit monatlichen Raten vol à 30€. Bitte beginnen sie möglichst rasch!
Ich habe die erste Rate dann sofort am 14.01.15 überwiesen! Habe auch dann zugleich einen Dauerauftrag zum 15. eines Monats gemacht!
Heute kam dann der Vollstreckungbescheid und gleich ne Summe von 813€ drauf gedonnert!!!![]()
Was und wie solle ich da bitte verstehen und wie soll oder muss ich jetzt weiter handeln?
Ich zahle doch meine Summe und der Anwalt hat es mir schriftlich bestätigt und genehmigt!
Mit freundlichen Grüßen
Manu![]()
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Wenn du die Rate bezahlt hast, hast du ja einen Kontoauszug und zusammen mit dem Schreiben des Anwalts den Beweis. Würde von beidem eine Kopie machen, in der Kanzlei anrufen und diese Kopien ggf. als Beweis an Sie schicken.
Wahrscheinlich hat sich das Ganze überschnitten. Denn ein Vollstreckungsbescheid kommt ja vom AG, nicht mehr von der Kanzlei.
17.01.2015 13:18
Wieso musste es aber erst soweit kommen, frage ich mich. Du hast doch sicherlich vorher Rechnungen und Mahnungen bekommen. Alleine die Mahngebühren hättest du dir damit sparen können. Die sind ja meistens immens.
17.01.2015 13:23
So wie es aussieht hat sich einiges überschnitten. Bis ein Mahn oder Vollstreckungsbescheid zugestellt wird dauert es schon mal 2 bis 3 wochen. Die Beantragung, Bearbeitungszeit usw. Ganz normal. Du hast ja alles schriftlich und bezahlt ist auch schon die erste rate. Ich an deiner stelle würde dort anrufen beim Anwalt ob dir rate eingegangen ist. Dann rufst du beim Gericht an Nummer steht auf dem bescheid und sagst das du in einer Ratenzahlung bist mit der Gegenseite. Die werden dir dann sagen das du dem Vollstreckungsbescheid widersprechen sollst.was.du dann auch tust und fertig is die sache.
Viele Firmen machen das gerne das sie beide bescheiden zeitnah versenden aus dem Grund das wenn du nicht reagierst sie dir den gerichtsvollstrecker schicken können.
Aber mach dir keinen stress. Erkundige dich das die rate ankam, zahl pünktlich und gut ist.
Solltet ihr mehr Schulden haben geht zu einer Schuldenberatung die helfen euch, vereinbaren Ratenzahlungen mit den Gläubigern. Dann kommt es.erst gar.nicht soweit. Ihr zählt bei Mahn und Vollstreckungsbescheiden so viel Gebühren und es gibt meist nen schufa Eintrag das ist es.nicht wert.
Viele Firmen machen das gerne das sie beide bescheiden zeitnah versenden aus dem Grund das wenn du nicht reagierst sie dir den gerichtsvollstrecker schicken können.
Aber mach dir keinen stress. Erkundige dich das die rate ankam, zahl pünktlich und gut ist.
Solltet ihr mehr Schulden haben geht zu einer Schuldenberatung die helfen euch, vereinbaren Ratenzahlungen mit den Gläubigern. Dann kommt es.erst gar.nicht soweit. Ihr zählt bei Mahn und Vollstreckungsbescheiden so viel Gebühren und es gibt meist nen schufa Eintrag das ist es.nicht wert.
17.01.2015 16:04
eine Mahn- bzw. Vollstreckungsbescheid ergeht vom Amtsgericht. Du hättest Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegen müssen, da du nicht reagiert hast, kam der Vollstreckungsbescheid.
Ich würde mich ans zuständige AG wenden, mit dem Schreiben des Rechtsanwalts und dem Kontoauszug. Am besten gehst du persönlich hin und kannst gfs. einen Einspruch gleich dort beim Urkundsbeamten der Geschäftsstelle einlegen.
Ich würde mich ans zuständige AG wenden, mit dem Schreiben des Rechtsanwalts und dem Kontoauszug. Am besten gehst du persönlich hin und kannst gfs. einen Einspruch gleich dort beim Urkundsbeamten der Geschäftsstelle einlegen.
17.01.2015 17:58
1. sofort Einspruch gegen den vollstreckungsbescheid einlegen
2. gegnerischen Anwalt kontaktieren
3. warum hast du gegen den mahnbescheid keinen Widerspruch eingelegt? Das Formular wäre ja sogar dabei gewesen?
2. gegnerischen Anwalt kontaktieren
3. warum hast du gegen den mahnbescheid keinen Widerspruch eingelegt? Das Formular wäre ja sogar dabei gewesen?
17.01.2015 18:07
Also, da ich gleich nach dem das schreiben gekommen ist, beim dem angegebenen Anwalt angerufen habe und er mir gesagt hat ich solle doch bitte ein Schriftstück aufsetzen mit einem Ratenvorschlag und er würde mit seinem Mandant das abklären! Das habe ich getan und darauf hin kam dann eben die Bewilligung! Habe das sogar schriftlich!
Muss ich da wirklich Widerspruch einlenken?
Muss ich da wirklich Widerspruch einlenken?
17.01.2015 18:15
Ja! Denn das kann der Anwalt nun nicht mehr stoppen. Wie schon geschrieben, kam der Vollstreckungsbescheid vom Amtsgericht. Hast du das denn nicht gelesen? Geh doch gleich am Montag dorthin. Du kannst auch dort den Einspruch mündlich einlegen und die nehmen ihn auf. Ich würde jetzt ganz schnell reagieren, bevor du den Gerichtsvollzieher am Hals hast.
17.01.2015 19:19
Hingehen macht nur Sinn, wenn die TS aus Coburg kommt.
Einfach das Formular mit dem Einspruch ausfüllen und an das Gericht faxen (Sendebestätigung nicht vergessen!)
Viel erfolg!
Einfach das Formular mit dem Einspruch ausfüllen und an das Gericht faxen (Sendebestätigung nicht vergessen!)
Viel erfolg!
17.01.2015 20:24
Keine Angst erstmal, ich gehe davon aus das die Rate evtl noch nicht verbucht war. Du hast einen raten-zahlungsvereinbarung dir kann nix passieren! Ruf Montag an und denke hat sich überschnitten
17.01.2015 21:49
Vielleicht hätte ich dazu schreiben müssen, das ich das schon weis warum und weshalb es um den Mahnbescheid geht/ging! Es handelt sich um etwas das ich weiß! Jaaaa ich weiss ich hätte es mir sparen können, diesen MB!
Deswegen glaube ich ist der Widerspruch sinnlos, den Zahlen hätte ich es so oder so!
Hab schon oft gelesen das der VB mur dann in Gebrauch kommt wenn mal keine Rate eingeht oder sonst etwas!
Deswegen glaube ich ist der Widerspruch sinnlos, den Zahlen hätte ich es so oder so!
Hab schon oft gelesen das der VB mur dann in Gebrauch kommt wenn mal keine Rate eingeht oder sonst etwas!
18.01.2015 18:10
Zitat von Manu1204:
Vielleicht hätte ich dazu schreiben müssen, das ich das schon weis warum und weshalb es um den Mahnbescheid geht/ging! Es handelt sich um etwas das ich weiß! Jaaaa ich weiss ich hätte es mir sparen können, diesen MB!![]()
Deswegen glaube ich ist der Widerspruch sinnlos, den Zahlen hätte ich es so oder so!
Hab schon oft gelesen das der VB mur dann in Gebrauch kommt wenn mal keine Rate eingeht oder sonst etwas!
Wenn innerhalb von 2 Wochen, nach Erhalt des Mahnbescheides, keine Reaktion von dir kommt wird der Vollstreckungsbescheid beantragt.
Dagegen kannst du auch innerhalb von 2 Wochen Wiederspruch einlegen.
Wie oben erklärt
21.01.2015 13:59
Hallo,
ich habe am Montag bei dem Anwalt der Firma angerufen und gefragt.
Sie bestätigte mir, das es nur zum Schutz des Anwalte ist, falls ich mal nicht bezahle oder etwas anderes ist kann er vollstrecken.
Also alles in Ordnung und da die erste Rate bei ihm eingegangen ist und schon weitergeleitet worden ist, ist alles top!!
ich habe am Montag bei dem Anwalt der Firma angerufen und gefragt.
Sie bestätigte mir, das es nur zum Schutz des Anwalte ist, falls ich mal nicht bezahle oder etwas anderes ist kann er vollstrecken.
Also alles in Ordnung und da die erste Rate bei ihm eingegangen ist und schon weitergeleitet worden ist, ist alles top!!
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