Mütter- und Schwangerenforum

Mietmängel Anzeige - geht das so ?

Gehe zu Seite:
kruemelkeks
11361 Beiträge
29.05.2012 18:37
N´Abend Ladies

Ich muss meiner Vermieterin einen Mietmangel anzeigen. Im Zimmer meiner Tochter lässt sich seit dem Wochenende das Fenster nicht mehr öffnen. Bei der Hitze keine schöne Sache. Die Bude hier ist der reinste Horrorhaufen, demnächst muss ich noch Angst haben, das mir der Boden unter den Füßen abhaut, so senkt sich das hier alles. Aber das ist nicht das Problem. Ich hab mir nun ein Musterschreiben aus dem Netz geholt und das entsprechend angepasst.

Könnte mal wer drüber gucken und mir sagen, ob das so okay ist ?
***
Mängelanzeige

Sehr geehrte Frau K*********

gemäß § 535 BGB sind Sie verpflichtet, die durch Sie an mich vermietete Wohnung,**********, in einem vertragsgemäßen Zustand zu halten. Die von mir angemietete Wohnung weist folgenden Mangel auf:

1) Vermutlich durch den starken Wetterumschwung der letzten Tage hat sich das Fenster im Zimmer meiner Tochter ( Strassenseite ) verzogen. Es lässt sich daher nicht mehr öffnen, eine sachgemäße Lüftung des Raumes ist nicht möglich. Bei Nichtausbesserung könnte Schimmelbefall und Wertverlust der Wohnung drohen.

Ich fordere Sie daher auf, diesen Mangel umgehend, spätestens bis zum 24.06.2012 zu beseitigen. Da durch den Mangel der Wohnwert der Wohnung gemindert ist, kündige ich an, ggf. eine Mietminderung anzustreben, sollte der Mangel nicht ausgebessert werden.

Gerne bin ich bereit, einem abgesprochenen Termin zur Begutachtung zuzustimmen. Meine Kontaktdaten finden Sie im Briefkopf.

Herzliche Grüße
****

Und ist die Frist okay ? Oder kürzer/länger? Jessas, ich muss sowas zum ersten mal machen und will´s mir auch nicht mit meiner Vermieterin verscherzen...

Danke !
lene26
2291 Beiträge
29.05.2012 18:46
kann man denn diese mängel nicht telefonisch abklären
kruemelkeks
11361 Beiträge
29.05.2012 18:47
Zitat von lene26:

kann man denn diese mängel nicht telefonisch abklären

Ähm, soweit mir bekannt ist, sollten Mängel immer schriftlich bekannt gemacht werden, damit man im Zweifelsfall etwas in der Hand hat, in dem Fall den Rückschein vom Einschreiben
29.05.2012 18:48
Bei manchen Vermietern ist es besser ALLES Schriftlich zu klären, so hast du im falle von irgendetwas aufjedenfall was in der Hand! Angenommen es entsteht wirklich Schimmel und sie ist der Aufforderung nicht nachgekommen, so kann die Vermieterin nicht sagen ich wurde nicht informiert! Manche Vermieter sind so Arschig...habe da meine Erfahrungen
kruemelkeks
11361 Beiträge
29.05.2012 18:48
Ach so, und meine Vermieterin ans Telefon zu bekommen ist schier unmöglich. Die Sprechzeiten im Büro werden alle paar Wochen geändert und sowas wie einen Anrufbeantworter kennt sie scheinbar nicht..
29.05.2012 18:49
Zitat von kruemelkeks:

Ach so, und meine Vermieterin ans Telefon zu bekommen ist schier unmöglich. Die Sprechzeiten im Büro werden alle paar Wochen geändert und sowas wie einen Anrufbeantworter kennt sie scheinbar nicht..


Am besten lässt du das noch bestätigen auch schriftlich das sie den Brief erhalten hat, ist zwar alles umständlich aber sicher ist sicher!
29.05.2012 18:50
Ich finds gut so!
kruemelkeks
11361 Beiträge
29.05.2012 18:50
Zitat von HazelEyes:

Zitat von kruemelkeks:

Ach so, und meine Vermieterin ans Telefon zu bekommen ist schier unmöglich. Die Sprechzeiten im Büro werden alle paar Wochen geändert und sowas wie einen Anrufbeantworter kennt sie scheinbar nicht..


Am besten lässt du das noch bestätigen auch schriftlich das sie den Brief erhalten hat, ist zwar alles umständlich aber sicher ist sicher!


Deswegen wollte ich das per Einschreiben mit Rückschein schicken Dann hab ich ja die Empfangsbestätigung in der Hand, falls was ist...
29.05.2012 18:52
Zitat von kruemelkeks:

Zitat von HazelEyes:

Zitat von kruemelkeks:

Ach so, und meine Vermieterin ans Telefon zu bekommen ist schier unmöglich. Die Sprechzeiten im Büro werden alle paar Wochen geändert und sowas wie einen Anrufbeantworter kennt sie scheinbar nicht..


Am besten lässt du das noch bestätigen auch schriftlich das sie den Brief erhalten hat, ist zwar alles umständlich aber sicher ist sicher!


Deswegen wollte ich das per Einschreiben mit Rückschein schicken Dann hab ich ja die Empfangsbestätigung in der Hand, falls was ist...

Denke das reicht.
Behalte dir aber eine Kopie bereit von dem Schreiben mit den Daten, wann du es abgeschickt hast.
kruemelkeks
11361 Beiträge
29.05.2012 18:53
Zitat von oOSenselessOo:

Zitat von kruemelkeks:

Zitat von HazelEyes:

Zitat von kruemelkeks:

Ach so, und meine Vermieterin ans Telefon zu bekommen ist schier unmöglich. Die Sprechzeiten im Büro werden alle paar Wochen geändert und sowas wie einen Anrufbeantworter kennt sie scheinbar nicht..


Am besten lässt du das noch bestätigen auch schriftlich das sie den Brief erhalten hat, ist zwar alles umständlich aber sicher ist sicher!


Deswegen wollte ich das per Einschreiben mit Rückschein schicken Dann hab ich ja die Empfangsbestätigung in der Hand, falls was ist...

Denke das reicht.
Behalte dir aber eine Kopie bereit von dem Schreiben mit den Daten, wann du es abgeschickt hast.


Danke, ja das wollte ich. Bekomm ja die Quittung bei der Post, das dazu abgeheftet und ich kanns nachweisen...
29.05.2012 18:53
Zitat von kruemelkeks:

Zitat von HazelEyes:

Zitat von kruemelkeks:

Ach so, und meine Vermieterin ans Telefon zu bekommen ist schier unmöglich. Die Sprechzeiten im Büro werden alle paar Wochen geändert und sowas wie einen Anrufbeantworter kennt sie scheinbar nicht..


Am besten lässt du das noch bestätigen auch schriftlich das sie den Brief erhalten hat, ist zwar alles umständlich aber sicher ist sicher!


Deswegen wollte ich das per Einschreiben mit Rückschein schicken Dann hab ich ja die Empfangsbestätigung in der Hand, falls was ist...


genau sicher ist sicher (:
Usa83
34791 Beiträge
29.05.2012 19:39
das is ok
und per einschreiben rückschein is sehr gut so kann sich keiner rausreden.
ich würd sogar ne kürzere frist nehmen. bis zum 24.06. find ich sehr lang. ich würde nen termin in 2 wochen anstreben....
du lässt ihnen ja fast 4 wochen zeit viiiel zu lang
iceangel29
8193 Beiträge
29.05.2012 19:44
Man sagt eigentlich eine frist von 14tagen ist in Ordnung und umsetzbar .. schliesslich willst du keine Grundsanierung.
Ich würde noch mit reinschreiben das du mehrmals versucht hast sie telefonisch darüber in Kenntnis zu setzen - dies aber leider vergeblich. Das sieht dann nicht so "hart" aus da du ja geschrieben hast das du dir das nicht verscherzen willst.
29.05.2012 19:52
Ich würde den Paragraphen erstmal raus lassen, es reicht einzig und allein, dass du die Mängel aufführst. Denn viele Vermieter reagieren mit Paragraphenreiterei genau so, wie man es nicht will. Da wäre ich vorsichtig.
Trotzdem würde ich versuchen die Mängel schonmal telefonisch anzugeben und dazu zu sagen, dass du es schriftlich reinreichst, mit dem vermerk im Brief, wann du das Telefonat geführt hast.
Einschreiben mit Rücvkschein sollte bei solchen sachen selbstverständlich sein.
kruemelkeks
11361 Beiträge
29.05.2012 19:55
Zitat von Usa83:

das is ok
und per einschreiben rückschein is sehr gut so kann sich keiner rausreden.
ich würd sogar ne kürzere frist nehmen. bis zum 24.06. find ich sehr lang. ich würde nen termin in 2 wochen anstreben....
du lässt ihnen ja fast 4 wochen zeit viiiel zu lang



Ja, ich dachte eigentlich, weil ich in den nächsten 2 Wochen hier sehr viele Geburtstage hab, lass ich denen länger und kann dann sagen, ne warten se mal, kommen se mal etwas später. Weil, ich geh mal davon aus, dass das Fenster ausgetauscht werden muss - was dann natürlich wieder staubig werden könnte - und das mit so vielen Geburtstagen
Gehe zu Seite:
  • Dieses Thema wurde 0 mal gemerkt