Mütter- und Schwangerenforum

Mutterschutz und Elternzeit bei befristetem Arbeitsvertrag

Lilischka
2 Beiträge
22.05.2022 08:55
Hallo,

in weniger als 3 Monaten ist es soweit und meine Tochter kommt auf die Welt.
Ich freu mich auch schon riesig, jedoch bereitet mir das Thema Mutterschutz und Elternzeit Kopfschmerzen.

Zu meiner Situation:
Aktuell bin ich befristet in einem Unternehmen angestellt und mein Arbeitsvertrag endet voraussichtlich zum 30.06. Der Vertrag ist für eine Teilzeitstelle und es wurde ein Zusatzvertrag aufgesetzt, laut dem ich bis zum allgemeinen Vertragsende in Vollzeit beschäftigt bin.
Also könnte ich jetzt in Voll- oder Teilzeit verlängert werden, oder der Vertrag wird auslaufen gelassen.

Ich habe mich diesbezüglich beim Arbeitsamt gemeldet, aber da der Mutterschutz paar Tage vor Ablauf meines Vertrages beginnt, sagt das Amt nichts damit zu tun zu haben. Ich bin dann ja nicht Arbeitslos, sondern Arbeitsunfähig. Nicht nur für die Mutterschutzzeit, sondern auch in Elternzeit. Ich soll mich an die Krankenkasse wenden.

Gesagt, getan. Hab bei meiner Krankenkasse angerufen und die Dame am Telefon meinte es wäre richtig, dass diese sich um alles kümmert konnte mir aber keine Auskunft geben wie das Abläuft oder ob und wie sich meine potenzielle Arbeitslosigkeit darauf auswirkt. Sie meinte nur das wird schon alles klappen und ich soll eins nach dem anderen zu gegebenem Zeitpunkt beantragen.
Auf die Frage wie das mit der Elternzeit funktionieren soll kam nur die Aussage, dass dies schon klappen wird. Auch wenn Elternzeit für Berufstätige ist und ich zum Zeitpunkt der Beantragung wahrscheinlich Arbeitslos bin.

Mehr Informationen konnte ich auch von anderen nicht erhalten, aber das Thema lässt mir keine Ruhe. Ich hab Angst, dass etwas schief läuft oder ich nicht richtig informiert wurde und dann plötzlich ohne Geld dastehe wenn mein Baby da ist.

Jetzt sind meine Fragen:
Wir wirkt sich die Arbeitslosigkeit auf das Elterngeld aus?
Muss ich noch was beantragen oder mich noch an eine Stelle wenden?
Wie würde es sich auf das Finanzielle auswirken, wenn ich in Teilzeit weiter beschäftigt werde? Dann habe ich in dem letzten Jahr ja doppelt so viel Verdient, wie ich dann "verdienen" werde.

Ich danke euch schonmal für eure Hilfe
Seesternchen_2.0
9666 Beiträge
22.05.2022 09:11
Du beantragst Mutterschaftsgeld bei der Krankenkasse. Nach der Geburt beantragst du Elterngeld bei der Eltergeldkasse. Dein Elterngeld bezieht sich auf die letzten 12 Monate deines Gehaltes. Was du da mit Doppelverdienst meinst, verstehe ich nicht, 3 Monate vor Ende der Elternzeit meldest du dich arbeitslos, sofern du eine Betreuung fürs kind hast. Ohne Betreuung kein Arbeitslosengeld. Da du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst. Domit, suche dir rechtzeitig einen Betreuungsplatz.
Feloidea
4127 Beiträge
22.05.2022 09:19
Hallo, folgendes hab ich dazu gefunden:

https://www.profemina.org/de-de/schwangerschaft/be fristeter-arbeitsvertrag#:~:text=Elterngeld%20kann st%20Du%20nach%20der,zw%C3%B6lf%20Monate%20zur%20B erechnung%20zugrundegelegt .

https://familienportal.de/familienportal/familienl eistungen/mutterschutz

Ob dein Vertrag in Voll oder Teilzeit fortgeführt wird hat keinerlei Auswirkungen auf Mutterschutzgeld und Elterngeld, zur Berechnung dieser wird der Lohn der letzten 12 Monate zugrunde gelegt. Wenn dein Vertrag ausläuft vor MuSchu dann bekommst du den Arbeitgeberanteil nur als Krankengeld, heißt ca 70%. Da kannst du eventuell noch eine Stütze vom Amt bekommen wenn es nicht ausreicht zur Lebenshaltung.

Du kannst übrigens auch mal schauen ob du Erstaustattungsgeld bekommen kannst übers Amt oder Diakonie, Caritas oder sowas.

Vielleicht gehst du auch mal zu deinem Chef und redest mit ihm wie es weiterläuft, willst du nach einem Jahr wieder arbeiten? Dann sag ihm das so, dass du auch gerne wieder zurückkommen würdest. Vielleicht verlängert er deinen Vertrag ja, dann weißt du es. Und auch wenn er sagt dass er nicht verlängert wird, erfährst du dann und kannst besser planen. Und du weißt dann auch gleich ob Teilzeit oder Vollzeit. Du kannst ja auch selber anmerken was dir dann lieber ist.

Alles gute dir auf jedenfall!
vronibohni
1248 Beiträge
22.05.2022 09:28
Zitat von Seesternchen_2.0:

Du beantragst Mutterschaftsgeld bei der Krankenkasse. Nach der Geburt beantragst du Elterngeld bei der Eltergeldkasse. Dein Elterngeld bezieht sich auf die letzten 12 Monate deines Gehaltes. Was du da mit Doppelverdienst meinst, verstehe ich nicht, 3 Monate vor Ende der Elternzeit meldest du dich arbeitslos, sofern du eine Betreuung fürs kind hast. Ohne Betreuung kein Arbeitslosengeld. Da du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst. Domit, suche dir rechtzeitig einen Betreuungsplatz.


Ja, so ist es richtig.
Lilischka
2 Beiträge
22.05.2022 09:36
Danke dir, das hat mir schonmal sehr geholfen

Mit meinem AG habe ich bereits gesprochen und das soll in Bearbeitung bei der Buchhaltung oder so sein. Mein Vorgesetzter und die Gebietsleitung wollen mich wohl gerne behalten und ich will auch wieder zurück kommen wenn möglich, aber es muss wohl geprüft werden ob das Finanziell drin ist. Warte jetzt schon seit mehr als einem Monat auf die Antwort.

Mich beim Amt zu informieren ob es dazu noch Stützen gibt ist auch eine gute Idee, das werde ich machen.
22.05.2022 09:46
Zunächst einmal ist das gar kein Problem denn du bekommst das mutterschutzgeld vom Arbeitgeber und das elterngeld bekommst du ja eh nicht vom Arbeitgeber das fullst du alles ganz normal aus.

Wie es dann nach der Geburt und nach der elternzeit weitergeht hängt davon ab ob jetzt der Vertrag verlängert wird vom Arbeitgeber und in welcher Form aber darum musst du dich ja jetzt nicht kümmern.

Feloidea
4127 Beiträge
22.05.2022 09:53
Zitat von kataleia:

Zunächst einmal ist das gar kein Problem denn du bekommst das mutterschutzgeld vom Arbeitgeber und das elterngeld bekommst du ja eh nicht vom Arbeitgeber das fullst du alles ganz normal aus.

Wie es dann nach der Geburt und nach der elternzeit weitergeht hängt davon ab ob jetzt der Vertrag verlängert wird vom Arbeitgeber und in welcher Form aber darum musst du dich ja jetzt nicht kümmern.


Nicht wenn ihr Vertrag vor Mutterschutz ausläuft, dann bekommt sie den AG Anteil von der KK und dann nur den Krankengeldanteil.
22.05.2022 10:17
Zitat von Feloidea:

Zitat von kataleia:

Zunächst einmal ist das gar kein Problem denn du bekommst das mutterschutzgeld vom Arbeitgeber und das elterngeld bekommst du ja eh nicht vom Arbeitgeber das fullst du alles ganz normal aus.

Wie es dann nach der Geburt und nach der elternzeit weitergeht hängt davon ab ob jetzt der Vertrag verlängert wird vom Arbeitgeber und in welcher Form aber darum musst du dich ja jetzt nicht kümmern.


Nicht wenn ihr Vertrag vor Mutterschutz ausläuft, dann bekommt sie den AG Anteil von der KK und dann nur den Krankengeldanteil.


Hat sie nicht geschrieben, ihr Mutterschutz beginnt, bevor der Vertrag ausläuft?

Oder geht es um das Ende?
Feloidea
4127 Beiträge
22.05.2022 12:06
Zitat von kataleia:

Zitat von Feloidea:

Zitat von kataleia:

Zunächst einmal ist das gar kein Problem denn du bekommst das mutterschutzgeld vom Arbeitgeber und das elterngeld bekommst du ja eh nicht vom Arbeitgeber das fullst du alles ganz normal aus.

Wie es dann nach der Geburt und nach der elternzeit weitergeht hängt davon ab ob jetzt der Vertrag verlängert wird vom Arbeitgeber und in welcher Form aber darum musst du dich ja jetzt nicht kümmern.


Nicht wenn ihr Vertrag vor Mutterschutz ausläuft, dann bekommt sie den AG Anteil von der KK und dann nur den Krankengeldanteil.


Hat sie nicht geschrieben, ihr Mutterschutz beginnt, bevor der Vertrag ausläuft?

Oder geht es um das Ende?


Ah ja, hatte es falsch gelesen (Kinder machen schon seit dem Aufstehen stress )

Aber zahlt der AG dann den vollen Mutterschutz? Oder nur die Tage wo der MuSchu war?
Seesternchen_2.0
9666 Beiträge
22.05.2022 13:22
Zitat von Feloidea:

Zitat von kataleia:

Zitat von Feloidea:

Zitat von kataleia:

Zunächst einmal ist das gar kein Problem denn du bekommst das mutterschutzgeld vom Arbeitgeber und das elterngeld bekommst du ja eh nicht vom Arbeitgeber das fullst du alles ganz normal aus.

Wie es dann nach der Geburt und nach der elternzeit weitergeht hängt davon ab ob jetzt der Vertrag verlängert wird vom Arbeitgeber und in welcher Form aber darum musst du dich ja jetzt nicht kümmern.


Nicht wenn ihr Vertrag vor Mutterschutz ausläuft, dann bekommt sie den AG Anteil von der KK und dann nur den Krankengeldanteil.


Hat sie nicht geschrieben, ihr Mutterschutz beginnt, bevor der Vertrag ausläuft?

Oder geht es um das Ende?


Ah ja, hatte es falsch gelesen (Kinder machen schon seit dem Aufstehen stress )

Aber zahlt der AG dann den vollen Mutterschutz? Oder nur die Tage wo der MuSchu war?


Nur die Tage bis der Arbeitsvertrag ausläuft
22.05.2022 14:12
Zitat von Seesternchen_2.0:

Zitat von Feloidea:

Zitat von kataleia:

Zitat von Feloidea:

...


Hat sie nicht geschrieben, ihr Mutterschutz beginnt, bevor der Vertrag ausläuft?

Oder geht es um das Ende?


Ah ja, hatte es falsch gelesen (Kinder machen schon seit dem Aufstehen stress )

Aber zahlt der AG dann den vollen Mutterschutz? Oder nur die Tage wo der MuSchu war?


Nur die Tage bis der Arbeitsvertrag ausläuft


Ah okay ich drücke die Daumen auf Verlängerung.
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