Mütter- und Schwangerenforum

Rechtsfrage zur Schwangerschaft

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nilou
14572 Beiträge
13.04.2021 21:21
Zitat von mini.maus:

Zitat von nilou:

Da du es „öffentlich“ mehreren Leuten gesagt hast sehe ich da rechtlich keine Probleme das es weiter gesagt wird. Eher als normaler Büroalltag.

Gerade wenn du es auch jemanden erzählst wo du weißt sie erzählt Sachen weiter würde ich mich nachher darüber nicht wundern.


Jain. Wenn es jemand vom Personalrat oder der Verwaltung ist, dann hat derjenige eine gewisse Schweigepflicht. Und da ist es völlig egal ob die Person schon einmal andere Dinge weiter erzählt hat.

In manchen Positionen ist es inakzeptabel Dinge weiter zu plaudern. Und das zählt dann auch nicht als öffentlich


Eine Kollegin wie hier hat keine Schweigepflicht wenn in einem Teammeeting was privates erzählt wird. Die Frau war als Kollegin im Meeting anwesend, nicht im Rahmen einer speziellen Funktion. Und selbst dann umfasst die Schweigepflicht nicht private Sachen die eine andere Kollegin mehreren Kollegen erzählt. Es gibt keine rechtliche Grundlage für so eine Schweigepflicht. Und ich sehe es auch noch nicht mal als „verwerflich“ oder falsch an. Das ist normaler Büroklatsch.

13.04.2021 21:33
Zitat von nilou:

Zitat von mini.maus:

Zitat von nilou:

Da du es „öffentlich“ mehreren Leuten gesagt hast sehe ich da rechtlich keine Probleme das es weiter gesagt wird. Eher als normaler Büroalltag.

Gerade wenn du es auch jemanden erzählst wo du weißt sie erzählt Sachen weiter würde ich mich nachher darüber nicht wundern.


Jain. Wenn es jemand vom Personalrat oder der Verwaltung ist, dann hat derjenige eine gewisse Schweigepflicht. Und da ist es völlig egal ob die Person schon einmal andere Dinge weiter erzählt hat.

In manchen Positionen ist es inakzeptabel Dinge weiter zu plaudern. Und das zählt dann auch nicht als öffentlich


Eine Kollegin wie hier hat keine Schweigepflicht wenn in einem Teammeeting was privates erzählt wird. Die Frau war als Kollegin im Meeting anwesend, nicht im Rahmen einer speziellen Funktion. Und selbst dann umfasst die Schweigepflicht nicht private Sachen die eine andere Kollegin mehreren Kollegen erzählt. Es gibt keine rechtliche Grundlage für so eine Schweigepflicht. Und ich sehe es auch noch nicht mal als „verwerflich“ oder falsch an. Das ist normaler Büroklatsch.


Ja du hast ja recht! In meinen Beitrag nach der Antwort auf deinen Beitrag bin ich nochmal auf die Situation der TE eingegangen.

Aber deine Antwort war mir in dem fett markierten Teil zu allgemein und zumindest dazu wollte ich etwas sagen
nilou
14572 Beiträge
13.04.2021 21:39
Zitat von mini.maus:

Zitat von nilou:

Zitat von mini.maus:

Zitat von nilou:

Da du es „öffentlich“ mehreren Leuten gesagt hast sehe ich da rechtlich keine Probleme das es weiter gesagt wird. Eher als normaler Büroalltag.

Gerade wenn du es auch jemanden erzählst wo du weißt sie erzählt Sachen weiter würde ich mich nachher darüber nicht wundern.


Jain. Wenn es jemand vom Personalrat oder der Verwaltung ist, dann hat derjenige eine gewisse Schweigepflicht. Und da ist es völlig egal ob die Person schon einmal andere Dinge weiter erzählt hat.

In manchen Positionen ist es inakzeptabel Dinge weiter zu plaudern. Und das zählt dann auch nicht als öffentlich


Eine Kollegin wie hier hat keine Schweigepflicht wenn in einem Teammeeting was privates erzählt wird. Die Frau war als Kollegin im Meeting anwesend, nicht im Rahmen einer speziellen Funktion. Und selbst dann umfasst die Schweigepflicht nicht private Sachen die eine andere Kollegin mehreren Kollegen erzählt. Es gibt keine rechtliche Grundlage für so eine Schweigepflicht. Und ich sehe es auch noch nicht mal als „verwerflich“ oder falsch an. Das ist normaler Büroklatsch.


Ja du hast ja recht! In meinen Beitrag nach der Antwort auf deinen Beitrag bin ich nochmal auf die Situation der TE eingegangen.

Aber deine Antwort war mir in dem fett markierten Teil zu allgemein und zumindest dazu wollte ich etwas sagen


Ich bin natürlich von dem Sachverhalt hier und nicht von besonderen Positionen oder Situationen mit Schweigepflichtigem Hintergrund ausgegangenen.
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