Rückgaberecht bei Privatkauf, wie schauts da aus? PROBLEMFALL
25.09.2008 18:21
Nein, ich handel über ebay und arbeite mit einem Anwalt zusammen.
Deswegen kenn ich mich mit den Rechlichen Sachen aus, gerade Rückgaberecht.
Deswegen kenn ich mich mit den Rechlichen Sachen aus, gerade Rückgaberecht.
25.09.2008 18:24
aiso aiso!
danke das du geantwortet hast!
nur wie formulier ich das jetzt am besten für sie, das sie es auch kapiert udn die ware zurück nimmt, bzw mir geld zurück zahlt, weil es ist ja nicht alles schlecht! Ich bin halt auch bereit mich damit zu einigen das sie mir eine summe zurück zahlt!
danke das du geantwortet hast!
nur wie formulier ich das jetzt am besten für sie, das sie es auch kapiert udn die ware zurück nimmt, bzw mir geld zurück zahlt, weil es ist ja nicht alles schlecht! Ich bin halt auch bereit mich damit zu einigen das sie mir eine summe zurück zahlt!
25.09.2008 18:32
Ein Zitat von mir,
alles in allem eine große Enttäuschung. Wir möchten den Artikel xxx so nicht haben, und da selbiger nicht der Artikelbeschreibung entspricht, gerne zurückgeben.
Bitte teilen Sie uns umgehend mit, wir Sie sich die Rückabwicklung oder eine Teilerstattung vorstellen.
*** gib summe x an die du haben möchtest***
Vorsorglich weise ich darauf hin, dass Sie sich in diesem Fall nicht auf den Hinweis „Privatauktion keine Rücknahme, keine Garantie“ berufen können, da der angebotene Artikel deutlich von der Beschreibung abweicht und somit nicht wahrheitsgemäß beschrieben wurde.
alles in allem eine große Enttäuschung. Wir möchten den Artikel xxx so nicht haben, und da selbiger nicht der Artikelbeschreibung entspricht, gerne zurückgeben.
Bitte teilen Sie uns umgehend mit, wir Sie sich die Rückabwicklung oder eine Teilerstattung vorstellen.
*** gib summe x an die du haben möchtest***
Vorsorglich weise ich darauf hin, dass Sie sich in diesem Fall nicht auf den Hinweis „Privatauktion keine Rücknahme, keine Garantie“ berufen können, da der angebotene Artikel deutlich von der Beschreibung abweicht und somit nicht wahrheitsgemäß beschrieben wurde.
25.09.2008 18:38
danke dir! ich versuch da irgendwas mal drauß zu machen!
sie behauptet halt das alles in einem guten zustand ist und somit alles rechtens ist.
ich werde mir dann einige figuren raussuchen, fotografierne und ihr schicken und nochmal fragen ob das wirklich guter zustand ist!
nochmals danke
sie behauptet halt das alles in einem guten zustand ist und somit alles rechtens ist.
ich werde mir dann einige figuren raussuchen, fotografierne und ihr schicken und nochmal fragen ob das wirklich guter zustand ist!
nochmals danke
25.09.2008 19:20
Beweisfotos sind immer gut, gib Ihr eine Frist und drücke dich nett aber auch fordert auf.
Weise dein Recht auf, sage ihr das für dich eine Teilerstattung in Ordnung wäre um den Anwalt umzugehen, sonst würden Sie nur noch weitere Kosten verursachen.
So mein Schatzi kam gerade von der Arbeit jetzt gibts noch leckere Pommes mit einem Hamburger
Viel Glück noch...........
Weise dein Recht auf, sage ihr das für dich eine Teilerstattung in Ordnung wäre um den Anwalt umzugehen, sonst würden Sie nur noch weitere Kosten verursachen.
So mein Schatzi kam gerade von der Arbeit jetzt gibts noch leckere Pommes mit einem Hamburger
Viel Glück noch...........
25.09.2008 19:24
Da bist Du leider nicht im Recht Sorry aber Du hast mit Ihr sicherlich keinen Kaufvertrag abgeschlossen oder?
Wenn Du das hättest wärst Du im Recht!
Trotzdem ne Frechheit!
Wenn Du das hättest wärst Du im Recht!
Trotzdem ne Frechheit!
25.09.2008 19:30
Zitat von StaceyMausiundJenny3:
Da bist Du leider nicht im Recht Sorry aber Du hast mit Ihr sicherlich keinen Kaufvertrag abgeschlossen oder?
Wenn Du das hättest wärst Du im Recht!
Trotzdem ne Frechheit!![]()
Doch, hat sie. Denn rein rechtlich ist ein Kaufvertrag nach deutschem Schuldrecht "zwei übereinstimmenden Willenserklärungen (Angebot und Annahme), durch welche sich der Verkäufer zur Übereignung und Übergabe der Kaufsache (auch "Lieferung" genannt) und der Käufer zur Bezahlung des Kaufpreises ("Kaufsumme") und zur Abnahme der Kaufsache verpflichtet" (vgl.§ 433BGB).
31.01.2009 20:39
Ich wühl gerade mal in alten threads rum
Wie ist die Sache denn jetzt eigentlich ausgegangen?
Ist ja schon mies, was sie da gemacht hat.
Wie ist die Sache denn jetzt eigentlich ausgegangen?
Ist ja schon mies, was sie da gemacht hat.
01.02.2009 10:02
lol, da habt ihr ja was ganz altes ausgekramt
also wir haben da nichts weiter gemacht, weil uns der aufwand für 90 euro zu viel war.
wir haben die eier vor einer woche bei ebay versteigert. zwar leider nur für 23 euro aber was solls.
ich hab auf jedenfall daraus gelernt! das war mein erster kauf im forum gewesen und auch mein letzter! außer es handelt sich um eine person die auch schon bei mir gekauft hat!
tjaaaaa war echt ne scheiß sache!
also wir haben da nichts weiter gemacht, weil uns der aufwand für 90 euro zu viel war.
wir haben die eier vor einer woche bei ebay versteigert. zwar leider nur für 23 euro aber was solls.
ich hab auf jedenfall daraus gelernt! das war mein erster kauf im forum gewesen und auch mein letzter! außer es handelt sich um eine person die auch schon bei mir gekauft hat!
tjaaaaa war echt ne scheiß sache!
- Dieses Thema wurde 0 mal gemerkt

