Mütter- und Schwangerenforum

Schreiben vom Anwalt

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16.07.2012 18:52
Zitat von butterfly1987w:

Zitat von kleene-1987:

Zitat von butterfly1987w:

Zitat von kleene-1987:

Zitat von Mama-in-Wien:

Hab ich das richtig verstanden, der Typ will Geld von euch weil er EUER Handy bezahlt haben will? Das find ich ja ganz schön dreist. Ich tät mich mal vom Anwalt beraten lassen, nicht das er ein paar "Zeugen" aus dem Hut zaubert und ihr auf den Kosten sitzen bleibt.. Er wird ja belegen können, das er die Handyrechnung bezahlt hat obwohl der Vertrag nicht auf ihn läuft. Und wenn es für alle anderen Zusatzvereinbarungen nur mündliche Vereinbarungen gibt steht sein Wort gegen eures. Und sobald Zeugenaussagen wichtig werden kann es nicht schaden, einen Fachmann bei der Hand zu haben.

Danke für die Antwort
Genau er kann belegen die Rechnungen die letzten 7 Jahre bezahlt zu haben, obwohl es angeblich anders vereinbart war. Wie glaubwürdig ist dass, dass er den Vertrag 7 Jahre bedient und nicht nutzt? Wer soll son Schwachsinn bezeugen?

wer das bezeugen soll? na es geht um 3500 euro, da finden sich zeugen


Wie gesagt wir haben Zeugen für unsere "Version". Für 3500 Euro zu lügen und in Knast zu gehen ist nicht besonders helle.
wenn er zeugen hat, und ihr ned zum anwalt gehen wollt, dann stehen seine chancen gar ned so schlecht!!!
geht zu nem anwalt


kleene-1987
763 Beiträge
16.07.2012 18:58
Danke für eure Antworten.

Wir wollten zu einem Anwalt gehen, wenn es wirklich zu einem Rechtsstreit kommen sollte.
Eigentlich hatten wir die Hoffnung das die Anwältin aufgrund unseres Schreibens Ihrem Mandanten von einem Rechtsstreit abrät, da es eben Zeugen für unsere Version gibt und seine Version unschlüssig ist.
16.07.2012 19:11
Habt ihr keine Rechtschutzversicherung?

SarahBS1982
5541 Beiträge
16.07.2012 19:14
Zitat von kleene-1987:

Danke für eure Antworten.

Wir wollten zu einem Anwalt gehen, wenn es wirklich zu einem Rechtsstreit kommen sollte.
Eigentlich hatten wir die Hoffnung das die Anwältin aufgrund unseres Schreibens Ihrem Mandanten von einem Rechtsstreit abrät, da es eben Zeugen für unsere Version gibt und seine Version unschlüssig ist.


Naja, seine Anwältin wird ihm glauben. Dazu ist sie vertraglich "verpflichtet". Oder sie wird eine außergerichtliche Einigung vorschlagen, die jedoch dann einem "Schuldanerkenntnis" eurerseits gleichkommen könnte - was natürlich schlecht wäre! Deswegen: lieber einen Anwalt kontaktieren, bevor ihr irgendwas schreibt oder sagt, woraus euch ein Strick gedreht werden könnte. Recht haben ist leider nicht immer gleich Recht bekommen.

Schade, dass Du schon eine Antwort an den Anwalt geschrieben hast. Gar nicht zu reagieren und die Sache selber einem Anwalt zu übergeben ist definitiv der sichere Weg. Die Kosten für euren Anwalt zahlt ja der Gegner im Fall des Unterliegens.

Bedenkt, dass ihr zuverlässige, glaubwürdige Zeugen braucht:

Hat er die Handynummer vllt als Kontaktangabe für's Jobcenter benutzt? Das wäre dann eine öffentliche Stelle die sehr glaubwürdig ist.

Habt ihr selber mit ihm SMS-Kontakt gehabt in der Zeit und könnt ihr noch derartige SMS finden (auf einem alten Telefon oderso)?

Habt ihr mit euren Zeugen gesprochen, bevor ihr sie im Schreiben an den Gegenanwalt erwähnt habt? Nicht, dass die völlig überrascht sind, in die Sache reingezogen zu werden und darauf mit Rückzug reagieren. Das ist dann nicht böse gemeint, aber viele Menschen möchten eben nicht in so etwas mit reingezogen werden...

Ich drück euch die Daumen! Berichte bitte weiter!

kleene-1987
763 Beiträge
16.07.2012 19:18
Zitat von SarahBS1982:

Naja, seine Anwältin wird ihm glauben. Dazu ist sie vertraglich "verpflichtet". Oder sie wird eine außergerichtliche Einigung vorschlagen, die jedoch dann einem "Schuldanerkenntnis" eurerseits gleichkommen könnte - was natürlich schlecht wäre! Deswegen: lieber einen Anwalt kontaktieren, bevor ihr irgendwas schreibt oder sagt, woraus euch ein Strick gedreht werden könnte. Recht haben ist leider nicht immer gleich Recht bekommen.

Schade, dass Du schon eine Antwort an den Anwalt geschrieben hast. Gar nicht zu reagieren und die Sache selber einem Anwalt zu übergeben ist definitiv der sichere Weg. Die Kosten für euren Anwalt zahlt ja der Gegner im Fall des Unterliegens.

Bedenkt, dass ihr zuverlässige, glaubwürdige Zeugen braucht:

Hat er die Handynummer vllt als Kontaktangabe für's Jobcenter benutzt? Das wäre dann eine öffentliche Stelle die sehr glaubwürdig ist.

Habt ihr selber mit ihm SMS-Kontakt gehabt in der Zeit und könnt ihr noch derartige SMS finden (auf einem alten Telefon oderso)?

Habt ihr mit euren Zeugen gesprochen, bevor ihr sie im Schreiben an den Gegenanwalt erwähnt habt? Nicht, dass die völlig überrascht sind, in die Sache reingezogen zu werden und darauf mit Rückzug reagieren. Das ist dann nicht böse gemeint, aber viele Menschen möchten eben nicht in so etwas mit reingezogen werden...

Ich drück euch die Daumen! Berichte bitte weiter!


Die Antwort an den Anwalt ist noch nicht abgeschickt, liegt noch hier zuhause. Wir möchten gern einen Beratungshilfeschein für den Anwalt beantragen, da das Einkommen meines Freundes minimal ist.
Die Zeugen wissen natürlich bescheid. Der Bekannte hat leider gewartet bis die Karte 6 Monate lang gesperrt war, somit sind keine Einzelverbindungsnachweise mehr abrufbar.
kleene-1987
763 Beiträge
16.07.2012 19:20
Im Antrag auf Beratungshilfe ist die Rede von:
"Mein Ehepartner / Ehepartnerin, Lebenspartner / Lebenspartnerin ..." Wir sind nicht verheiratet. Zähl ich als Lebenspartnerin oder sin eingetragene Lebenspartnerschaften gemeint?
SarahBS1982
5541 Beiträge
16.07.2012 19:22
Zitat von kleene-1987:

Zitat von SarahBS1982:

Naja, seine Anwältin wird ihm glauben. Dazu ist sie vertraglich "verpflichtet". Oder sie wird eine außergerichtliche Einigung vorschlagen, die jedoch dann einem "Schuldanerkenntnis" eurerseits gleichkommen könnte - was natürlich schlecht wäre! Deswegen: lieber einen Anwalt kontaktieren, bevor ihr irgendwas schreibt oder sagt, woraus euch ein Strick gedreht werden könnte. Recht haben ist leider nicht immer gleich Recht bekommen.

Schade, dass Du schon eine Antwort an den Anwalt geschrieben hast. Gar nicht zu reagieren und die Sache selber einem Anwalt zu übergeben ist definitiv der sichere Weg. Die Kosten für euren Anwalt zahlt ja der Gegner im Fall des Unterliegens.

Bedenkt, dass ihr zuverlässige, glaubwürdige Zeugen braucht:

Hat er die Handynummer vllt als Kontaktangabe für's Jobcenter benutzt? Das wäre dann eine öffentliche Stelle die sehr glaubwürdig ist.

Habt ihr selber mit ihm SMS-Kontakt gehabt in der Zeit und könnt ihr noch derartige SMS finden (auf einem alten Telefon oderso)?

Habt ihr mit euren Zeugen gesprochen, bevor ihr sie im Schreiben an den Gegenanwalt erwähnt habt? Nicht, dass die völlig überrascht sind, in die Sache reingezogen zu werden und darauf mit Rückzug reagieren. Das ist dann nicht böse gemeint, aber viele Menschen möchten eben nicht in so etwas mit reingezogen werden...

Ich drück euch die Daumen! Berichte bitte weiter!


Die Antwort an den Anwalt ist noch nicht abgeschickt, liegt noch hier zuhause. Wir möchten gern einen Beratungshilfeschein für den Anwalt beantragen, da das Einkommen meines Freundes minimal ist.
Die Zeugen wissen natürlich bescheid. Der Bekannte hat leider gewartet bis die Karte 6 Monate lang gesperrt war, somit sind keine Einzelverbindungsnachweise mehr abrufbar.


Ja, beantragt Beratungshilfe. Ohne Wenn und Aber.

Ihr sucht euch einen Anwalt, macht einen zeitnahen Termin (ihr habt ja sicherlich ne Frist gesetzt bekommen) und sagt der netten Rechtsanwaltsfachangestellten am Telefon gleich, dass ihr Beratungshilfe beantragen wollt. Dann wird sie entweder sagen, welche Unterlagen sie sich von euch wünscht (Einkommensnachweise) oder sie wird euch direkt zum Amtsgericht schicken und erklären, wo ihr den Schein bekommt.

Zum Anwaltstermin natürlich alle Unterlagen, die ihr zum Vertrag habt, mitbringen.

Aus welcher Stadt seid ihr?

kleene-1987
763 Beiträge
16.07.2012 19:24
Greifswald.

Wie lange dauert es denn bis dieser Antrag bearbeitet wurde?
Motti24
3564 Beiträge
16.07.2012 19:24
Besteht der Handyvertrag denn noch? Zahlt ihr weiterhin für einen Vertrag den ihr nicht nutzen könnt weil er die sim-karte entsorgt hat oder wieso sollt ihr bis zum heutigen datum nachzahlen, das macht doch nur sinn wenn der vertrag noch besteht, aber ich denke mal den habt ihr gekündigt oder nicht??
Bege83
1277 Beiträge
16.07.2012 19:24
Verjährt ist es nicht. geht ja nicht um den zeitpunkt des vertragsabschlusses sondern um den zeitpunkt ab wann schulden aufgelaufen sind.

Kann euch auch nur raten einen anwalt einzuschalten. das schont nerven und alleine kommt man gegen ungerechtigkeit sowieso nicht an.
SarahBS1982
5541 Beiträge
16.07.2012 19:26
Zitat von kleene-1987:

Im Antrag auf Beratungshilfe ist die Rede von:
"Mein Ehepartner / Ehepartnerin, Lebenspartner / Lebenspartnerin ..." Wir sind nicht verheiratet. Zähl ich als Lebenspartnerin oder sin eingetragene Lebenspartnerschaften gemeint?



Kommt drauf an: lebt ihr zusammen? Dann kann es im Hinblick auf gemeinsame Miete schon entscheidend sein, was Du verdienst.
SarahBS1982
5541 Beiträge
16.07.2012 19:27
Zitat von kleene-1987:

Greifswald.

Wie lange dauert es denn bis dieser Antrag bearbeitet wurde?


Das geht schnell. ruppswupps. Mein Chef handhabt das so, dass er im Erstgespräch den Antrag entgegennimmt und beim AG einreicht. Die Beratungshilfe wird binnen weniger Tage gewährt.
kleene-1987
763 Beiträge
16.07.2012 19:29
Zitat von Motti24:

Besteht der Handyvertrag denn noch? Zahlt ihr weiterhin für einen Vertrag den ihr nicht nutzen könnt weil er die sim-karte entsorgt hat oder wieso sollt ihr bis zum heutigen datum nachzahlen, das macht doch nur sinn wenn der vertrag noch besteht, aber ich denke mal den habt ihr gekündigt oder nicht??


Vertrag ist gekündigt zum Ende der Laufzeit nächtes Jahr. Somit zahlen wir für einen Vertrag den Niemand nutzen kann.
kleene-1987
763 Beiträge
16.07.2012 19:29
Zitat von Bege83:

Verjährt ist es nicht. geht ja nicht um den zeitpunkt des vertragsabschlusses sondern um den zeitpunkt ab wann schulden aufgelaufen sind.

Kann euch auch nur raten einen anwalt einzuschalten. das schont nerven und alleine kommt man gegen ungerechtigkeit sowieso nicht an.


Der Bekannte möchte die Grundgebüren von August 2005 bis heute erstattet haben.
butterfly1987w
18602 Beiträge
16.07.2012 19:30
Zitat von kleene-1987:

Zitat von Motti24:

Besteht der Handyvertrag denn noch? Zahlt ihr weiterhin für einen Vertrag den ihr nicht nutzen könnt weil er die sim-karte entsorgt hat oder wieso sollt ihr bis zum heutigen datum nachzahlen, das macht doch nur sinn wenn der vertrag noch besteht, aber ich denke mal den habt ihr gekündigt oder nicht??


Vertrag ist gekündigt zum Ende der Laufzeit nächtes Jahr. Somit zahlen wir für einen Vertrag den Niemand nutzen kann.
warum zur hölle habt ihr den ned eher gekündigt? und ja dann isses auch noch ned verjährt. also ab zum anwalt.
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