Mütter- und Schwangerenforum

Sollte man immer Unterhalt fordern, wenn er einem zusteht?

Gehe zu Seite:
Glücksstein
4372 Beiträge
02.04.2018 11:20
Kindergeld wird so oder so dem anderen Elternteil zu 50% abgezogen bei der Unterhaltsberechnung egal ob Wechselmodell oder nicht. Die 50% werden dann von dem Mindestunterhalt je nachdem in welcher Lohngruppe er eingestuft wird abgezogen.

Generell finde ich es deinen Kindern gegenüber unfair das du den Unterhalt nicht von ihm einforderst, die Kinder haben ein Recht darauf das du ihnen verweigerst des Frieden willens.
zweiermami
479 Beiträge
03.04.2018 17:45
Zitat von nilou:

Ich verstehe es nicht ganz. Ihr habt Wechselmodell, da schließt sich doch Unterhalt mehr oder wenig aus. Ihr habt ja beide die gleichen Kosten, weil die Kinder zu gleichen Teilen bei euch sind. Das Kindergeld bekommst du sogar komplett. Also welchen Unterhalt willst du geltend machen? Und warum soll das Kindergeld jetzt auf dich laufen?

Verstehe es nicht ganz. Und Lohnsteuerklasse 2 bei Wechselmodell weis ich nicht. Da ist man ja eigentlich nicht alleinerziehend, oder?

Also was willst du eigentlich und warum?

Und das er mehr Geld und Vermögen hat als du ist doch sein Ding. Das muss er doch nicht mit dir teilen wenn ihr nicht verheiratet wart.


Trotzdem steht ihr Unterhalt zu, da er - so wie sie schreibt - ca. 3x soviel Geld zur Verfügung hat wie sie. Und außerdem ist das nicht ihr Geld, sondern es gehört den Kindern.

@TE: Ich würd mich da mal bei einem Anwalt oder beim Amtstag bei Gericht informieren.
zweiermami
479 Beiträge
03.04.2018 17:57
Zitat von nilou:

Zitat von Anonym 197423:

Liebe Zaubi, ich danke dir vielmals für die Zeit und Mühe, die du dir für die Erklärung genommen/gemacht hast.
-
Wie gesagt, rechtlich ist es ao, das ist mir klar.
Mit den Argumenten die Nilou aber eben rein pragmatisch bringt, wirkt es einfach als wolle ich ihn anzocken, ihm eins reinwürgen, sollte ich denn Unterhalt verlangen.
-
In der Anfangszeit, also das erste Jahr stand in der Überweisung "für meine Süßen". Seit etwa 6 Monaten steht drin "Kindergeldweiterreichung wie vereinbart". Da das Finanzamt ja aber erstmal keine Nachweise will, könnte er ja schreiben was er möchte.
Ich kann anhand der Lastschriften notfalls nachweisen, dass ich der Stadt den vollen Betreuungsbetrag zahle, kann er ja nicht.
-
Ich denke ich werde offen das Gespräch suchen, klarmachen dass ich da keinen Steuerbetrug dulde. Das kann er anderweitig tun, über seine Vermietungen oder sonstiges, aber nicht über die Kinder.


Ich verstehe das Problem mit dem Kindergeld ehrlich nicht. Du bekommst es komplett, es wird dir nur hälftig angerechnet. Also ist es eine Kindergelderweiterung wie vereinbart. Und damit zahlst du komplett die Betreung. Ja und, also zahlt ihr sie beide hälftig.

Und ob er Szeuerbetrug macht, zu schnell fährt oder oder oder ist nicht deine Sache. Wieso du dich da du dran aufhängst verstehe ich nicht. Wenns dich so dermaßen stört melde es dem Finanzamt und gut. Das wäre in meinen Augen zumindest der ehrliche Weg wenn es dich so wurmt.

Du findest irgendwas ungerecht für die Kinder dann ändere das. Aber lass ihn doch machen was er will. Und alte Sachen rauszukramem ist Kinderkram. Wenn es da noch was zu klären gibt nach es direkt mit ihm am Thema, aber nicht im Rahmen des Unterhaltes.


Sagst Du ihr das dann auch, WENN sie Probleme aufgrunddessen bekommt?? Zaubi hat es doch ausführlichst erklärt, worum es eigentlich geht.

sweetie
88 Beiträge
03.04.2018 18:41
Zitat von Die-zauberhafte-Patin:

Es ist eigentlich vollkommen egal wie fair oder unfair ihr das alles findet, es gibt dafür Gesetze. Als Berechnungsgrundlage für Kindesunterhalt nach Trennung richtet man sich nach der Düsseldorfer Tabelle und die ist Einkommensabhängig von den Eltern. Neue Partner spielen dabei überhaupt keine Rolle. Das nur mal nebenbei. Und doch, es ist unfair, wie das aktuell gehandhabt wird. Ich versuche das mal an einem fiktiven Beispiel klarzumachen.

Sagen wir die TS hat ein Nettoeinkommen von bis zu 1900,- netto! (Steuerklasse ist dabei egal), und ein Kind im Alter zwischen 0-5 Jahren, ein weiteres im Alter zwischen 6-11 Jahren.
Der Papa hat 3x so viel Einkommen schrieb sie, also ein Nettogehalt von ca. 5500,- (das ist die höchste Grenze in der D.Tabelle, alles was drüber geht, wird individuell berechnet, ist aber definitiv höher, als der Betrag der Tabelle bei 5500,-).
Der Selbstbehalt für Erwerbstätige bei Kindern dieses Alters liegt aktuell bei 950,- Kindergeld wird gegen den Unterhalt gerechnet.
Klamüsern wir es mal auf: Kindergeld wird durch das Wechselmodell durch 2 geteilt.
Die TS ist ihren Kindern ggü. unterhaltsverpflichtet:
In Zahlen:
Kind 1= 348,-
Kind 2= 399,-
Macht zusammen: 747,- Euro
Da das aber nur auf den halben Monat zutrifft, wo die Kinder beim Papa sind, muss die Summe durch 2 geteilt werden und es bleiben Unterhalt für beide Kinder: 373,50
Dagegen wird einmal Kindergeld gerechnet und wir ziehen 194,- ab. Bleibt ein Rest von: 179,- Euro, den die TS an ihren Ex zahlen müsste, während die Kinder beim Papa sind.

Der Vater jedoch, mit dem deutlich höheren Einkommen, müsste mind. zahlen:
Kind 1= 557,-
Kind 2= 639,-
Macht zusammen: 1196,- /2, weil ja nur ein halber Monat: 598,- abzgl. einmal Kindergeld = 404,-

Verrechnet man diese 404,- noch mit der Summe, die die TS an ihn zahlen müsste, wenn die Kinder bei ihm sind, dann blieben trotz alledem noch: 225,- Gesamt über, die der KV an die KM zu zahlen hat. Sie dann nichts mehr, denn ihr Beitrag ist ja von seiner Summe bereits abgezogen.
Macht aufs Jahr gesehen: 2700,- , das Ganze noch 10 Jahre in Folge, sind wir bei 27 000,- die er spart und ihr fehlt. Und sei es nur, dass sie es für die Kids weglegt. Er macht es sich schon sehr einfach.
Dazu kommt, dass mich brennend interessieren würde, WIE er dir das Kindergeld überweist. Steht in dem Verwendungszweck: Kindergeld? Das wäre echt wichtig, ansonsten könnte er es als Unterhalt ausgeben und würde damit wohl durchkommen, sollte jemals irgendwer diesen Unterhalt einklagen (und das können auch die Kinder irgendwann sein). Und das ist auch für die Steuerseite ein wichtiger Punkt. Denn wenn da nicht klar: Kindergeld steht und ihr BEIDE bei der Steuererklärung ein- und dieselben Betreuungskosten geltend macht, ist das schlicht Betrug. Fliegt das auf und in seiner Überweisung steht was von Betreuungskosten, ist er fein raus und du bekommst eins auf den Deckel.

Wenn du meine Meinung dazu wissen willst: Ja, ich würde da auf eine ganz saubere und rechtlich einwandfreie Regelung bestehen. Wegen der Kinder in erster Linie, denn ihnen steht es zu. Und das hat nichts mit eins reinwürgen zu tun, sondern ist schlicht per Gesetz geregelt und gilt FÜRS KIND! Eltern haben die ersten 18 Jahre die Pflicht, nach besten Wissen und Gewissen die Angelegenheiten für ihre Kinder zu regeln. Auf Unterhalt zu verzichten, steht den Eltern einfach nicht zu.

LG Zaubi


Wie du da einfach mal mit den Zahlen jonglierst und alles erklärst. Richtig toll!
nilou
14020 Beiträge
03.04.2018 18:59
Zitat von zweiermami:

Zitat von nilou:

Zitat von Anonym 197423:

Liebe Zaubi, ich danke dir vielmals für die Zeit und Mühe, die du dir für die Erklärung genommen/gemacht hast.
-
Wie gesagt, rechtlich ist es ao, das ist mir klar.
Mit den Argumenten die Nilou aber eben rein pragmatisch bringt, wirkt es einfach als wolle ich ihn anzocken, ihm eins reinwürgen, sollte ich denn Unterhalt verlangen.
-
In der Anfangszeit, also das erste Jahr stand in der Überweisung "für meine Süßen". Seit etwa 6 Monaten steht drin "Kindergeldweiterreichung wie vereinbart". Da das Finanzamt ja aber erstmal keine Nachweise will, könnte er ja schreiben was er möchte.
Ich kann anhand der Lastschriften notfalls nachweisen, dass ich der Stadt den vollen Betreuungsbetrag zahle, kann er ja nicht.
-
Ich denke ich werde offen das Gespräch suchen, klarmachen dass ich da keinen Steuerbetrug dulde. Das kann er anderweitig tun, über seine Vermietungen oder sonstiges, aber nicht über die Kinder.


Ich verstehe das Problem mit dem Kindergeld ehrlich nicht. Du bekommst es komplett, es wird dir nur hälftig angerechnet. Also ist es eine Kindergelderweiterung wie vereinbart. Und damit zahlst du komplett die Betreung. Ja und, also zahlt ihr sie beide hälftig.

Und ob er Szeuerbetrug macht, zu schnell fährt oder oder oder ist nicht deine Sache. Wieso du dich da du dran aufhängst verstehe ich nicht. Wenns dich so dermaßen stört melde es dem Finanzamt und gut. Das wäre in meinen Augen zumindest der ehrliche Weg wenn es dich so wurmt.

Du findest irgendwas ungerecht für die Kinder dann ändere das. Aber lass ihn doch machen was er will. Und alte Sachen rauszukramem ist Kinderkram. Wenn es da noch was zu klären gibt nach es direkt mit ihm am Thema, aber nicht im Rahmen des Unterhaltes.


Sagst Du ihr das dann auch, WENN sie Probleme aufgrunddessen bekommt?? Zaubi hat es doch ausführlichst erklärt, worum es eigentlich geht.


Ja das sage ich. Weil wenn er betrügt oder zu schnell fährt etc sie keine Probleme bekommt. Warum auch. Sie ist für sein handeln schließlich nicht verantwortlich.

Und ich schrieb doch später wenn sie etwas unfair findet soll sie es ändern.

Wobei ich denke das er dann seine Einkommen verringern wird. Also sehe ich Spareinlagen die er freiwillig macht für sinnvoller. Aber jeder wie er möchte.
03.04.2018 19:10
Zitat von sweetie:

Zitat von Die-zauberhafte-Patin:

Es ist eigentlich vollkommen egal wie fair oder unfair ihr das alles findet, es gibt dafür Gesetze. Als Berechnungsgrundlage für Kindesunterhalt nach Trennung richtet man sich nach der Düsseldorfer Tabelle und die ist Einkommensabhängig von den Eltern. Neue Partner spielen dabei überhaupt keine Rolle. Das nur mal nebenbei. Und doch, es ist unfair, wie das aktuell gehandhabt wird. Ich versuche das mal an einem fiktiven Beispiel klarzumachen.

Sagen wir die TS hat ein Nettoeinkommen von bis zu 1900,- netto! (Steuerklasse ist dabei egal), und ein Kind im Alter zwischen 0-5 Jahren, ein weiteres im Alter zwischen 6-11 Jahren.
Der Papa hat 3x so viel Einkommen schrieb sie, also ein Nettogehalt von ca. 5500,- (das ist die höchste Grenze in der D.Tabelle, alles was drüber geht, wird individuell berechnet, ist aber definitiv höher, als der Betrag der Tabelle bei 5500,-).
Der Selbstbehalt für Erwerbstätige bei Kindern dieses Alters liegt aktuell bei 950,- Kindergeld wird gegen den Unterhalt gerechnet.
Klamüsern wir es mal auf: Kindergeld wird durch das Wechselmodell durch 2 geteilt.
Die TS ist ihren Kindern ggü. unterhaltsverpflichtet:
In Zahlen:
Kind 1= 348,-
Kind 2= 399,-
Macht zusammen: 747,- Euro
Da das aber nur auf den halben Monat zutrifft, wo die Kinder beim Papa sind, muss die Summe durch 2 geteilt werden und es bleiben Unterhalt für beide Kinder: 373,50
Dagegen wird einmal Kindergeld gerechnet und wir ziehen 194,- ab. Bleibt ein Rest von: 179,- Euro, den die TS an ihren Ex zahlen müsste, während die Kinder beim Papa sind.

Der Vater jedoch, mit dem deutlich höheren Einkommen, müsste mind. zahlen:
Kind 1= 557,-
Kind 2= 639,-
Macht zusammen: 1196,- /2, weil ja nur ein halber Monat: 598,- abzgl. einmal Kindergeld = 404,-

Verrechnet man diese 404,- noch mit der Summe, die die TS an ihn zahlen müsste, wenn die Kinder bei ihm sind, dann blieben trotz alledem noch: 225,- Gesamt über, die der KV an die KM zu zahlen hat. Sie dann nichts mehr, denn ihr Beitrag ist ja von seiner Summe bereits abgezogen.
Macht aufs Jahr gesehen: 2700,- , das Ganze noch 10 Jahre in Folge, sind wir bei 27 000,- die er spart und ihr fehlt. Und sei es nur, dass sie es für die Kids weglegt. Er macht es sich schon sehr einfach.
Dazu kommt, dass mich brennend interessieren würde, WIE er dir das Kindergeld überweist. Steht in dem Verwendungszweck: Kindergeld? Das wäre echt wichtig, ansonsten könnte er es als Unterhalt ausgeben und würde damit wohl durchkommen, sollte jemals irgendwer diesen Unterhalt einklagen (und das können auch die Kinder irgendwann sein). Und das ist auch für die Steuerseite ein wichtiger Punkt. Denn wenn da nicht klar: Kindergeld steht und ihr BEIDE bei der Steuererklärung ein- und dieselben Betreuungskosten geltend macht, ist das schlicht Betrug. Fliegt das auf und in seiner Überweisung steht was von Betreuungskosten, ist er fein raus und du bekommst eins auf den Deckel.

Wenn du meine Meinung dazu wissen willst: Ja, ich würde da auf eine ganz saubere und rechtlich einwandfreie Regelung bestehen. Wegen der Kinder in erster Linie, denn ihnen steht es zu. Und das hat nichts mit eins reinwürgen zu tun, sondern ist schlicht per Gesetz geregelt und gilt FÜRS KIND! Eltern haben die ersten 18 Jahre die Pflicht, nach besten Wissen und Gewissen die Angelegenheiten für ihre Kinder zu regeln. Auf Unterhalt zu verzichten, steht den Eltern einfach nicht zu.

LG Zaubi


Wie du da einfach mal mit den Zahlen jonglierst und alles erklärst. Richtig toll!


Wobei das nichts verbindliches ist. Das ist nur an Hand eines Beispiels erklärt. Und ob und welche Dinge es außerdem noch zu beachten gibt, vielleicht wegen des Wechselmodels, weiß ich auch nicht genau. Es ist nur ein erster Anhaltspunkt, den sich im Grunde jeder im Internet ergoogeln kann. Ich habe den winzigen Vorteil, dass das irgendwann mal Teil meines Studiums war. Inwieweit sich die Gesetze da geändert haben, weiß ich auch nicht genau, weil ich damit ja nicht arbeite. Dafür gibt es ganze Abteilungen beim Jugendamt, die nichts anderes tun und Rechtsanwälte, die die Gesetze besser kennen, als ich es tue.
In jedem Fall aber würde es sicher nicht schaden, da mal einen genauen und fachmännischen Blick draufwerfen zu lassen. Wenn sie es nicht braucht - okay. Aber den Kindern steht es halt einfach zu. Und ein etwas gefülltes Konto erleichtert den Start ins Berufsleben irgendwann mal sehr. Das erlebe ich jetzt mit meinem Sohn. Da ist es zwar kein Unterhalt, der die Konten befüllt hat, sondern die Familie als Ganzes, aber es beruhigt unglaublich, zu wissen, dass er in Ruhe erstmal 4-5 Jahe studieren kann, ohne ans Geld denken müssen.
03.04.2018 19:18
Zitat von nilou:

Zitat von zweiermami:

Zitat von nilou:

Zitat von Anonym 197423:

Liebe Zaubi, ich danke dir vielmals für die Zeit und Mühe, die du dir für die Erklärung genommen/gemacht hast.
-
Wie gesagt, rechtlich ist es ao, das ist mir klar.
Mit den Argumenten die Nilou aber eben rein pragmatisch bringt, wirkt es einfach als wolle ich ihn anzocken, ihm eins reinwürgen, sollte ich denn Unterhalt verlangen.
-
In der Anfangszeit, also das erste Jahr stand in der Überweisung "für meine Süßen". Seit etwa 6 Monaten steht drin "Kindergeldweiterreichung wie vereinbart". Da das Finanzamt ja aber erstmal keine Nachweise will, könnte er ja schreiben was er möchte.
Ich kann anhand der Lastschriften notfalls nachweisen, dass ich der Stadt den vollen Betreuungsbetrag zahle, kann er ja nicht.
-
Ich denke ich werde offen das Gespräch suchen, klarmachen dass ich da keinen Steuerbetrug dulde. Das kann er anderweitig tun, über seine Vermietungen oder sonstiges, aber nicht über die Kinder.


Ich verstehe das Problem mit dem Kindergeld ehrlich nicht. Du bekommst es komplett, es wird dir nur hälftig angerechnet. Also ist es eine Kindergelderweiterung wie vereinbart. Und damit zahlst du komplett die Betreung. Ja und, also zahlt ihr sie beide hälftig.

Und ob er Szeuerbetrug macht, zu schnell fährt oder oder oder ist nicht deine Sache. Wieso du dich da du dran aufhängst verstehe ich nicht. Wenns dich so dermaßen stört melde es dem Finanzamt und gut. Das wäre in meinen Augen zumindest der ehrliche Weg wenn es dich so wurmt.

Du findest irgendwas ungerecht für die Kinder dann ändere das. Aber lass ihn doch machen was er will. Und alte Sachen rauszukramem ist Kinderkram. Wenn es da noch was zu klären gibt nach es direkt mit ihm am Thema, aber nicht im Rahmen des Unterhaltes.


Sagst Du ihr das dann auch, WENN sie Probleme aufgrunddessen bekommt?? Zaubi hat es doch ausführlichst erklärt, worum es eigentlich geht.


Ja das sage ich. Weil wenn er betrügt oder zu schnell fährt etc sie keine Probleme bekommt. Warum auch. Sie ist für sein handeln schließlich nicht verantwortlich.

Und ich schrieb doch später wenn sie etwas unfair findet soll sie es ändern.

Wobei ich denke das er dann seine Einkommen verringern wird. Also sehe ich Spareinlagen die er freiwillig macht für sinnvoller. Aber jeder wie er möchte.


Kommt halt darauf an, deswegen habe ich nachgefragt. Wenn er ihr das Kindergeld überweist und da steht irgendwas von Betreungskosten in der Überweisung und sie dann beide die tatsächlichen Betreuungskosten von der Steuer absetzen und das fliegt auf (und über kurz oder lang tut es das), dann will das Finanzamt beweise. Und da ist der "Angeklagte" in der Beweispflicht, nicht das Amt. Da kann die TS zehnmal ihre Kontoauszüge hinlegen, von denen die Betreuungskosten abgezogen werden, wenn ER ihr gleichzeitig das KG mit dem Verwendungszweck: Betreuung o.ä. überweist, ist klar, dass es zwar von ihrem Konto abgebucht wird, aber er es bezahlt, denn er überweist es ja. Und dann hat SIE ein fettes Problem wegen einem Steuerbetrug, den ER und nicht Sie begangen hat.
Dasselbe gilt für den Unterhalt, was diese Überweisung betrifft. Sollte es irgendwann doch mal zu einer Klage kommen bzgl. Unterhalt (das können die Kinder selbst sein, dass kann sein, wenn sie plötzlich ALG 2 Bezieher wird oder oder oder, denn das Jobcenter VERLANGT dann, dass Unterhalt gezahlt wird), und es steht nicht explizit Kindergeld in der Überweisung, dann hat sie ein weiteres Problem. Bei "Für meine Süßen" kann das durchaus Unterhalt sein. Von daher ist es gut, dass es diese Formulierung nicht mehr gibt.
Und in beiden Fällen (und in wahrscheinlich noch einigen mehr, die mir gerade nicht einfallen wollen) hat sie schon zu interessieren, was er mit seiner Steuer tut.
03.04.2018 19:22
Ach nochwas: Entscheidet ein Familiengericht, wie hoch der Unterhalt zu sein hat und der zahlende Elternteil verringert dann plötzlich, ohne erkennbaren und nachgewiesenen Grund (Krankheit, Schließung der Firma etc. pp.) seine Einnahmen, schaut das Gericht erneut und sehr genau. Das darf er nämlich nicht. Und dann kann er gezwungen werden, seine Einnahmen wieder zu erhöhen. Schon allein deshalb würde ich solche Geschichten nie nach privaten Absprachen regeln, sondern IMMER von offizieller Seite aus regeln lassen.

LG Zaubi

Und ich meine das übrigens nicht böse, aber es sind die Kinder, denen man etwas wegnimmt, was ihnen zusteht. Das ist nicht in ihrem Sinne. Das ist, als würden sie plötzlich 5 Millionen erben und die Eltern, die es eigentlich nur verwalten dürfen, geben es aus und wenn die Kids 18 und selbst geschäftsfähig sind, ist es plötzlich alle. Ist ebenfalls verboten und im Grunde dasselbe, nur andersrum.
nilou
14020 Beiträge
04.04.2018 06:49
Sorry, aber wenn sie das volle Kindergeld ausbezahlt bekommt ist doch die Hälfte eh wie Unterhalt zu sehen, da ihr nur 50 % zustehen. Der Rest wird doch auf den Unterhalt angerechnet und wenn er es voll zahlt ist quasi der Rest Unterhalt.

Es ist egal was er mit seiner Steuer macht darauf hat sie eh keinen Einfluss.

Relevant ist hier wie sie selber das Kindergeld bzw die Zahlung bei sich angibt. Sie ist nämlich nicht Kindergeldempfänger, bekommt aber einen Betrag in der vollen Höhe, obwohl ihr nur die Hälfte zusteht. TS geh zu einem Steuerberater und Fachanwalt für Unterhaltsfragen.

Wo kommen wir den hin wenn man für Betrug zu schnell fahren oder was auch immer von anderen haftet.
Gehe zu Seite:
  • Dieses Thema wurde 8 mal gemerkt