Mütter- und Schwangerenforum

Sorgerecht abgeben

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13.09.2018 20:52
Die Scheidung wird ja schon seit 2,5 Jahren anwaltlich und gerichtlich geklärt

Selbst der Umgang wurde gerichtlich geklärt. Wir sind da dran, aber es dauert sooooo ewig.
Und ich wollte da schon mal vorab Erfahrungen haben.
13.09.2018 20:53
Zitat von Bauernschnitte:

Zitat von Die-zauberhafte-Patin:

Zitat von Bauernschnitte:

Zitat von feenebeene:

Zum Verständnis... Du meinst, das eigene Sorgerecht für das Kind an den neuen Partner abgeben oder ihm zusätzlich ein Sorgerecht einzuräumen?


Das eigene (Kindsmutter) Sorgerecht an den neuen Partner abgeben, ja.
Kann man dem neuen Partner Sorgerecht einräumen? (Wenn sich Kindsmutter und Kindsvater das Sorgerecht teilen)


Du schreibst extrem unverständlich. Ich muss nochmal nachfragen.

Es gibt ein Kind, dazu die leibliche Mutter, den leiblichen Vater und einen neuen Partner. Leibliche Mutter und leiblicher Vater haben das geteilte Sorgerecht und die leibliche Mutter will jetzt ihren Teil (ganz?) an den neuen Partner abgeben? Oder will sie ihn zusätzlich mit dem geteiltem Sorgerecht ausstatten? Oder hat sie das Sorgerecht allein und will es dem neuen Partner geben? Allein oder geteilt?


Das fettgedruckte ist korrekt.

Ob sie das ganz oder nur teil machen kann, oder allgemein überhaupt machen kann ist ja meine Frage.

Mal zu der Situation: mein Freund lebt aktuell in Scheidung, seit fast drei Jahren. Seine noch Ehefrau hat auch einen neuen Partner und ihr kann die Scheidung nicht schnell genug gehen, damit sie ihren neuen Partner heiraten kann. Sie ist krank und die Lebenszeit steht in den Sternen. Wir werden darüber natürlich nicht informativ versorgt, wie es ihr geht und wie sie sich die Zukunft für die Kinder vorstellt. (Heftigster Rosenkrieg)

Wir vermuten, dass sie nicht möchte, dass die gemeinsamen Kinder irgendwann mal zu uns kommen und dort irgendetwas „heimlich“ ab geklärt und festgehalten wird.

Deswegen meine Frage, ob sie ihr Sorgerecht jetzt schon an ihren Lebensabschnittsgefährten abgeben kann beziehungsweise, gibt es für ihn eine Teil Sorge? Kann sie da irgendetwas ohne Einverständnis des leiblichen Vaters festhalten und ab klären?


Nein. Kann sie nicht. Dein Freund hat das geteilte Sorgerecht? Dann muss es triftige Gründe geben, um deinem Freund das Sorgerecht zu entziehen. Ansonsten ist er derjenige, also dein Freund, der der erste Ansprechpartner für das Jugendamt ist, falls seiner Ex was passiert.
Fjörgyn
2765 Beiträge
13.09.2018 21:20
Zitat von Die-zauberhafte-Patin:

Zitat von Bauernschnitte:

Zitat von Die-zauberhafte-Patin:

Zitat von Bauernschnitte:

...


Du schreibst extrem unverständlich. Ich muss nochmal nachfragen.

Es gibt ein Kind, dazu die leibliche Mutter, den leiblichen Vater und einen neuen Partner. Leibliche Mutter und leiblicher Vater haben das geteilte Sorgerecht und die leibliche Mutter will jetzt ihren Teil (ganz?) an den neuen Partner abgeben? Oder will sie ihn zusätzlich mit dem geteiltem Sorgerecht ausstatten? Oder hat sie das Sorgerecht allein und will es dem neuen Partner geben? Allein oder geteilt?


Das fettgedruckte ist korrekt.

Ob sie das ganz oder nur teil machen kann, oder allgemein überhaupt machen kann ist ja meine Frage.

Mal zu der Situation: mein Freund lebt aktuell in Scheidung, seit fast drei Jahren. Seine noch Ehefrau hat auch einen neuen Partner und ihr kann die Scheidung nicht schnell genug gehen, damit sie ihren neuen Partner heiraten kann. Sie ist krank und die Lebenszeit steht in den Sternen. Wir werden darüber natürlich nicht informativ versorgt, wie es ihr geht und wie sie sich die Zukunft für die Kinder vorstellt. (Heftigster Rosenkrieg)

Wir vermuten, dass sie nicht möchte, dass die gemeinsamen Kinder irgendwann mal zu uns kommen und dort irgendetwas „heimlich“ ab geklärt und festgehalten wird.

Deswegen meine Frage, ob sie ihr Sorgerecht jetzt schon an ihren Lebensabschnittsgefährten abgeben kann beziehungsweise, gibt es für ihn eine Teil Sorge? Kann sie da irgendetwas ohne Einverständnis des leiblichen Vaters festhalten und ab klären?


Nein. Kann sie nicht. Dein Freund hat das geteilte Sorgerecht? Dann muss es triftige Gründe geben, um deinem Freund das Sorgerecht zu entziehen. Ansonsten ist er derjenige, also dein Freund, der der erste Ansprechpartner für das Jugendamt ist, falls seiner Ex was passiert.

So wie ich das verstanden habe, möchte die Mutter nicht dem KV das Sorgerecht entziehen, sondern sie möchte ihr Sorgerecht für die Kinder auf den neuen Partner übertragen.
13.09.2018 21:26
Zitat von Fjörgyn:

Zitat von Die-zauberhafte-Patin:

Zitat von Bauernschnitte:

Zitat von Die-zauberhafte-Patin:

...


Das fettgedruckte ist korrekt.

Ob sie das ganz oder nur teil machen kann, oder allgemein überhaupt machen kann ist ja meine Frage.

Mal zu der Situation: mein Freund lebt aktuell in Scheidung, seit fast drei Jahren. Seine noch Ehefrau hat auch einen neuen Partner und ihr kann die Scheidung nicht schnell genug gehen, damit sie ihren neuen Partner heiraten kann. Sie ist krank und die Lebenszeit steht in den Sternen. Wir werden darüber natürlich nicht informativ versorgt, wie es ihr geht und wie sie sich die Zukunft für die Kinder vorstellt. (Heftigster Rosenkrieg)

Wir vermuten, dass sie nicht möchte, dass die gemeinsamen Kinder irgendwann mal zu uns kommen und dort irgendetwas „heimlich“ ab geklärt und festgehalten wird.

Deswegen meine Frage, ob sie ihr Sorgerecht jetzt schon an ihren Lebensabschnittsgefährten abgeben kann beziehungsweise, gibt es für ihn eine Teil Sorge? Kann sie da irgendetwas ohne Einverständnis des leiblichen Vaters festhalten und ab klären?


Nein. Kann sie nicht. Dein Freund hat das geteilte Sorgerecht? Dann muss es triftige Gründe geben, um deinem Freund das Sorgerecht zu entziehen. Ansonsten ist er derjenige, also dein Freund, der der erste Ansprechpartner für das Jugendamt ist, falls seiner Ex was passiert.

So wie ich das verstanden habe, möchte die Mutter nicht dem KV das Sorgerecht entziehen, sondern sie möchte ihr Sorgerecht für die Kinder auf den neuen Partner übertragen.


Was nicht geht, denn der KV hat ja Sorgerecht. Um das also, irgendwie, hinzubekommen, müsste sie vorerst dem KV das Sorgerecht entziehen. Das geht nur mit wirklich guten Gründen.
Des Weiteren hat sie natürlich noch die Möglichkeit, zu verfügen (im Testament oder in Vollmachten), wo die Kinder nach ihrem Ableben leben sollen. Solange aber der KV das Sorgerecht hat, kann sie verfügen, was sie will - der KV ist der erste Ansprechpartner für das Jugendamt. Und wenn alles passt und stimmt, dann wird ein Gericht auch nichts anderes verfügen, als dass der KV das Sorgerecht inkl. das Aufenthaltsbestimmungsrecht erhält und die Kinder somit bei ihm leben künftig.

14.09.2018 07:16
Zitat von Die-zauberhafte-Patin:

Zitat von Fjörgyn:

Zitat von Die-zauberhafte-Patin:

Zitat von Bauernschnitte:

...


Nein. Kann sie nicht. Dein Freund hat das geteilte Sorgerecht? Dann muss es triftige Gründe geben, um deinem Freund das Sorgerecht zu entziehen. Ansonsten ist er derjenige, also dein Freund, der der erste Ansprechpartner für das Jugendamt ist, falls seiner Ex was passiert.

So wie ich das verstanden habe, möchte die Mutter nicht dem KV das Sorgerecht entziehen, sondern sie möchte ihr Sorgerecht für die Kinder auf den neuen Partner übertragen.


Was nicht geht, denn der KV hat ja Sorgerecht. Um das also, irgendwie, hinzubekommen, müsste sie vorerst dem KV das Sorgerecht entziehen. Das geht nur mit wirklich guten Gründen.
Des Weiteren hat sie natürlich noch die Möglichkeit, zu verfügen (im Testament oder in Vollmachten), wo die Kinder nach ihrem Ableben leben sollen. Solange aber der KV das Sorgerecht hat, kann sie verfügen, was sie will - der KV ist der erste Ansprechpartner für das Jugendamt. Und wenn alles passt und stimmt, dann wird ein Gericht auch nichts anderes verfügen, als dass der KV das Sorgerecht inkl. das Aufenthaltsbestimmungsrecht erhält und die Kinder somit bei ihm leben künftig.


Ah, ok.
Das heißt, ihren Wunsch kann Sie zwar „festhalten“, aber ohne triftige Gründe wird mein Partner als erstes angehört bzgl der Kinder.... Ok, ich habe verstanden.

Ich dachte, Sie hätte ihr eigenes Sorgerecht abgeben können.... Wobei.... Oma und Opa leben auch mit auf dem Hof

Aber sie kann ja grundsätzlich nicht ihr Sorgerecht abgeben ?!
nilou
14021 Beiträge
14.09.2018 07:20
Zitat von Bauernschnitte:

Zitat von Die-zauberhafte-Patin:

Zitat von Fjörgyn:

Zitat von Die-zauberhafte-Patin:

...

So wie ich das verstanden habe, möchte die Mutter nicht dem KV das Sorgerecht entziehen, sondern sie möchte ihr Sorgerecht für die Kinder auf den neuen Partner übertragen.


Was nicht geht, denn der KV hat ja Sorgerecht. Um das also, irgendwie, hinzubekommen, müsste sie vorerst dem KV das Sorgerecht entziehen. Das geht nur mit wirklich guten Gründen.
Des Weiteren hat sie natürlich noch die Möglichkeit, zu verfügen (im Testament oder in Vollmachten), wo die Kinder nach ihrem Ableben leben sollen. Solange aber der KV das Sorgerecht hat, kann sie verfügen, was sie will - der KV ist der erste Ansprechpartner für das Jugendamt. Und wenn alles passt und stimmt, dann wird ein Gericht auch nichts anderes verfügen, als dass der KV das Sorgerecht inkl. das Aufenthaltsbestimmungsrecht erhält und die Kinder somit bei ihm leben künftig.


Ah, ok.
Das heißt, ihren Wunsch kann Sie zwar „festhalten“, aber ohne triftige Gründe wird mein Partner als erstes angehört bzgl der Kinder.... Ok, ich habe verstanden.

Ich dachte, Sie hätte ihr eigenes Sorgerecht abgeben können.... Wobei.... Oma und Opa leben auch mit auf dem Hof

Aber sie kann ja grundsätzlich nicht ihr Sorgerecht abgeben ?!


Nein kann sie nicht. Wird immer gerichtlich entschieden und ohne triftige Gründe die ich hier nicht sehe geht es nicht. Dann ist ja auch die Frage auf wem und da ist der Vater mit Sorgerecht auch immer die erste Person. Auf jemand anderen halte ich für unwahrscheinlich solange es da einen Vater mit geteilten Sorgerecht und Umgang gibt.
14.09.2018 07:22
Zitat von nilou:

Zitat von Bauernschnitte:

Zitat von Die-zauberhafte-Patin:

Zitat von Fjörgyn:

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Was nicht geht, denn der KV hat ja Sorgerecht. Um das also, irgendwie, hinzubekommen, müsste sie vorerst dem KV das Sorgerecht entziehen. Das geht nur mit wirklich guten Gründen.
Des Weiteren hat sie natürlich noch die Möglichkeit, zu verfügen (im Testament oder in Vollmachten), wo die Kinder nach ihrem Ableben leben sollen. Solange aber der KV das Sorgerecht hat, kann sie verfügen, was sie will - der KV ist der erste Ansprechpartner für das Jugendamt. Und wenn alles passt und stimmt, dann wird ein Gericht auch nichts anderes verfügen, als dass der KV das Sorgerecht inkl. das Aufenthaltsbestimmungsrecht erhält und die Kinder somit bei ihm leben künftig.


Ah, ok.
Das heißt, ihren Wunsch kann Sie zwar „festhalten“, aber ohne triftige Gründe wird mein Partner als erstes angehört bzgl der Kinder.... Ok, ich habe verstanden.

Ich dachte, Sie hätte ihr eigenes Sorgerecht abgeben können.... Wobei.... Oma und Opa leben auch mit auf dem Hof

Aber sie kann ja grundsätzlich nicht ihr Sorgerecht abgeben ?!


Nein kann sie nicht. Wird immer gerichtlich entschieden und ohne triftige Gründe die ich hier nicht sehe geht es nicht. Dann ist ja auch die Frage auf wem und da ist der Vater mit Sorgerecht auch immer die erste Person. Auf jemand anderen halte ich für unwahrscheinlich solange es da einen Vater mit geteilten Sorgerecht und Umgang gibt.


Super.

Wie gesagt, da herrscht der heftigste Rosenkrieg, von ihrer Seite aus. So richtig typische Scheidung....

Ich danke euch!
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